Protocol of the Session on October 9, 2013

Anders als in der Öffentlichkeit und eben in der Einbringung dargestellt wurde, ist diese Neuregelung aber natürlich nicht nur auf die bereits vorhandenen Lehrkräfte begrenzt. Es geht ganz und gar nicht nur um die Aufstiegsqualifikation nach dem Beamtenrecht. Der Gesetzestext weist selbst darauf hin, dass es um das Problem der Mangelfächer geht, und darum geht die Gesetzesnovelle in Wirklichkeit auch viel weiter. Mit diesem Gesetz kann das Ministerium künftig nach Belieben Personen ohne Lehramtsstudium als vollwertige Lehrkräfte einstellen. Es muss lediglich ein berufsbegleitender Vorbereitungsdienst absolviert werden.

Meine Damen und Herren, ich möchte Sie daran erinnern: Wir laufen auf einen enormen Lehrkräftemangel zu. Wenn im nächsten Jahr vielleicht 300 Stellen nicht besetzt werden können, wird es künftig möglich sein, diese Stellen mit nicht qualifizierten Personen zu besetzen, und zwar mit der gleichen Bezahlung wie ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer. Der Minister sagt heute, das sei nicht geplant. Das Gesetz – und genau darum geht es – ermöglicht es aber. Deswegen fragen die Universitäten zu Recht, ob hier nicht die Wertigkeit des Lehramtsstudiums

als solches infrage gestellt wird, denn der akademische Nachwuchs wird sich bereits jetzt schon fragen: Warum soll ich denn überhaupt noch ein Lehramtsstudium absolvieren und mir die ganze Pädagogik, Entwicklungspsychologie, Didaktik und Sonderpädagogik zusätzlich zum Fachstudium antun, wenn ich alles durch einen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst ausgleichen

kann? ln diesem Fall kann man dann nämlich auch ohne die fünfjährige Berufserfahrung vollwertige Lehrkraft werden.

Im Einzelfall, so heißt es vage im Gesetzentwurf, könne das Ministerium zusätzliche pädagogische Qualifizierungsmaßnahmen festlegen. Bei Personen ohne Hochschulabschluss ist immerhin eine berufsbegleitende Qualifikation, Zitat, „auf der Grundlage eines die Standards der Lehrerbildung berücksichtigenden Ausbildungskonzepts“ nötig. Der Herr Minister hat es auch gerade angesprochen.

Ich möchte aber im Vorfeld schon wissen: Wie sieht dieses Konzept konkret aus? Welchen Umfang sollen die Qualifikationen haben? Gibt es Prüfungen oder andere Kontrollformen? Auf welche Dauer sind die Qualifikationen ausgelegt? Und letztendlich: Wie hoch sind die Kapazitäten?

Wie gesagt, wir brauchen gute Regelungen für den Seiteneinstieg. Dabei wird es auch immer ein Spannungsverhältnis zu den Voraussetzungen für den regulären Einstieg geben. Das ist nicht zu verhindern. Umso wichtiger ist es aber, dass wir klare, verbindliche und vor allem gut vorbereitete Regelungen schaffen. Diese fehlen aus unserer Sicht völlig und der Zeitplan lässt es vor allem auch nicht zu, dass diese gut vorbereiteten Regelungen getroffen werden können.

Es gibt noch diverse weitere offene Fragen. So soll eine mögliche Lehramtsanerkennung auf Grundlage einer Stellungnahme der Schulleitung möglich sein. Doch wie soll so eine Stellungnahme aussehen? Welche Kriterien werden hier angelegt und welche Rechte haben die Beurteilten, wenn vielleicht das Verhältnis der Schulleiterin zu der jeweiligen Lehrkraft nicht ganz so wohlwollend ist?

(Zuruf von Andreas Butzki, CDU)

Die gesamte Organisationsform des geplanten Langzeitpraktikums ist nach unseren Informationen überhaupt noch nicht geklärt. Studienordnungen müssen laut dieser Novelle künftig nicht mehr mit Beteiligung des Zentrums für Lehrerbildung entwickelt werden. Auch die Frage der Zulassungsvoraussetzung ist höchst umstritten und letztlich rechtlich sehr kompliziert.

Wir als Gesetzgeber, meine Damen und Herren, müssen aber darauf achten, dass die Qualität der Ausbildung an den Schulen gesichert ist. Hier dürfen überhaupt gar keine Zweifel aufkommen. Mit der vorliegenden Novelle scheint uns die Gefahr jedoch sehr groß, dass bei den großen Bedarfszahlen an neuen Lehrkräften ganz schnell die Abkürzung in Richtung Seiteneinstieg gewählt wird, ohne dass die benötigten Qualifizierungsmaßnahmen tatsächlich vorgehalten beziehungsweise gewährleistet werden.

Meine Damen und Herren, ich bitte um kurze Aufmerksamkeit. Ich komme gleich zum Ende meiner Rede.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja, die haben Sie.)

Der Seiteneinstieg kann ein Baustein sein, aber keine Lösung für die großflächige Deckung des Fachkräftebedarfs. Hier muss es Grenzen geben und die sind leider bislang nicht vorgesehen.

Wir stimmen einer Überweisung in den Bildungsausschuss natürlich zu. Wir erwarten jedoch eine wirklich angemessene parlamentarische Beratung und hoffen, im Ergebnis der Anhörungen mit den Experten dann noch zu Verbesserungen zu kommen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD)

Vielen Dank, Frau Berger.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Petereit für die Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Absicht weiterverfolgt, eine gemeinsame bundesweite Anerkennungsregelung für Absolventen des Lehramtsstudiums zu schaffen. Das begrüßen wir natürlich, denn Sie haben es sicher noch in Erinnerung: Wir waren es, die hier forderten und auch nach wie vor fordern, endlich ein bundeseinheitliches Bildungssystem zu schaffen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Genau, Sie waren das.)

Aber die Lösung ist nicht nur zu einfach und würde helfen, etliche Profilierungssüchtige einzusparen, der Vorschlag kam ja auch noch von uns, der NPD, und da kann man unmöglich zustimmen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ach Gott, oh Gott, oh Gott!)

Dabei sind die sachlichen Gründe für ein bundeseinheitliches Bildungssystem geradezu zwingend. Mit Ihnen ist es bis dahin allerdings noch ein unendlicher Weg aus Einzelgesetzen und Gesetzesänderungen, und Sie werden sehen, am Ende werden wir recht behalten.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ah ja! – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Oh!)

Darüber hinaus sind viele der vorgesehenen weiteren Neuregelungen dem drohenden beziehungsweise dem schon vorhandenen Lehrermangel geschuldet. Das zeigt sich besonders an dem geplanten Erwerb der Lehrbe- fähigung durch Bewährung. Das mag für die Situation ein möglicher Ausweg sein, jedoch haben Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, keinen Grund, sich dafür zu feiern. Dass es überhaupt erst zu dem Lehrermangel gekommen ist, liegt an der Kurzsichtigkeit des politischen Handelns Ihrer Parteien und Ihrer Vorturner. In nur 23 Jahren haben Sie neben den bekannten blühenden Landschaften eben auch die Abwanderung, den Geburtenrückgang und die Vergreisung dieses Landes zu verantworten.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Ich begrüße die Neufassung des Paragrafen 12 Ab- satz 2, wonach sich Besetzungslücken nunmehr, jedenfalls theoretisch, schneller schließen lassen. Mit dem zweiten Einstellungstermin für die Hochschulabsolventen kann der Vorbereitungsdienst für viele eher beginnen und vielleicht sieht der eine oder andere Referendar sich nun nicht mehr genötigt, mit den Füßen abzustimmen, sprich, das Land zu verlassen.

Dies ist nur die Erste Lesung, daher fasse ich mich kurz. Wir stimmen der Überweisung zu. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Butzki für die Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Minister Mathias Brodkorb hat in seiner Rede die geplanten und vor allem sehr notwendigen Änderungen des Lehrerbildungsgesetzes ausführlich dargestellt. Deswegen will ich das nicht alles wiederholen, sondern meine Schwerpunkte zu diesem für die Schule so wichtigen Gesetz darstellen. Außerdem möchte ich aus der Sicht eines Schulleiters, der immer noch regen Kontakt und Informationsaustausche mit seinen Kolleginnen und Kollegen pflegt, einige andere Aspekte in die Diskussion mit einfließen lassen.

Es ist schade – und die heutige Diskussion hat es auch gezeigt –, dass viele in dieser Debatte sich leider nur auf die Seiteneinsteigerproblematik konzentrieren und die anderen wichtigen Veränderungen nur am Rande erwähnen. Wir haben es gerade von Frau Oldenburg und auch von Frau Berger gehört.

(Zuruf von Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Am Ende meiner Rede werde ich dann zu diesem Thema noch mal zurückkehren und dazu einige Aussagen machen.

Ich gehe aber davon aus, dass wir Bildungspolitike- rinnen und Bildungspolitiker von den demokratischen Fraktionen uns in den wichtigsten Punkten dieses Lehrerbildungsgesetzes einig sind und es auch zügig in Kraft setzen wollen. Wir müssen das auch möglichst schnell umsetzen, da laut KMK-Beschluss vom 7. März 2013 die Bundesländer sich darauf geeinigt haben, die Lehramtsabschlüsse, die an Universitäten in Deutschland erlangt wurden, gegenseitig anzuerkennen – ein Schritt, der längst überfällig war und den die Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zu 100 Prozent umgesetzt hat ohne irgendwelche Prüfungsvorbehalte. Ich denke, das ist ganz wichtig.

Mecklenburg-Vorpommern wäre diesen Schritt auch ohne diese zusätzlichen Millionen des Bundes zur Qualitätsverbesserung des Lehrerstudiums gegangen, denn bei unserem Personalbedarf – wir haben das heute schon mehrmals gehört – in den nächsten Jahren hätten wir diese Bremse bei der Personalgewinnung für qualifiziertes Lehrerpersonal ohnehin abgeschafft. Unser Land will Pädagogen für sich gewinnen und bürokratische Hindernisse werden beseitigt. Ich will das mal an einem Beispiel deutlich machen.

Endlich werden Erschwernisse und Probleme für junge und motivierte Lehrerinnen und Lehrer abgebaut, die man mit gesundem Menschenverstand und mit Logik nie begreifen konnte. Ein Beispiel aus der alltäglichen Praxis: Wenn beispielsweise eine junge Frau oder ein junger Mann aus Mecklenburg-Vorpommern in Sachsen-Anhalt erfolgreich studiert und mit dem Ersten und Zweiten Staatsexamen das Lehramt für Grundschulen erworben hat und dann in ihr/sein Heimatland Mecklenburg-Vor- pommern zurückkehrte, um an einer Schule zu arbeiten, dann wurde sie oder er damit „belohnt“, dass sie als sogenannte Nichterfüllerinnen oder Nichterfüller behandelt und eine Gruppe niedriger eingruppiert wurden. Hätte diese Person in Mecklenburg-Vorpommern studiert und das Referendariat absolviert, wäre sie lehramtsgerecht eingruppiert worden. Mit diesem Gesetzentwurf wird diesem Irrsinn ein Ende gemacht – ein erster Grund, dieses Lehrerbildungsgesetz möglichst schnell umzu- setzen.

Eine zweite wichtige Änderung, die habe ich heute von den Diskutanten noch gar nicht gehört, wird für viel mehr Diskussionen in den Lehrerzimmern der Schulen sorgen. Mit diesem Lehrerbildungsgesetz werden alle Schulen unseres Landes verpflichtet, und nicht nur ausgewählte Seminar- und Ausbildungsschulen, die Ausbildung unseres Lehrernachwuchses selbst zu übernehmen. Auch das trägt mehr zur Gerechtigkeit bei den Lehrerinnen und Lehrern bei. Wir alle wollen mehr junge Lehrerinnen und Lehrer an unseren Schulen haben, und aus meinen vielen Gesprächen weiß ich auch, dass die meisten erfahrenen Kolleginnen und Kollegen ihre vielfältigen Erfahrungen gern weitergeben wollen. Die Rahmenbedingungen müssen stimmen und sie werden auch stimmen. Viel wichtiger ist aber, dass eine Kontinuität bei der Referendarausbildung an den Schulen herrschen muss, und das länger als ein Schuljahr. Dafür wird, denke ich, die Landesregierung sorgen.

Parallel wird die Seminarausbildung unserer Referen- dare in den vier Schulamtsbezirken durch das IQMV organisiert. So wird es uns gelingen, die Referendarausbildung nicht nur in den Universitätsstädten Greifswald und Rostock, sondern auch in den entfernt gelegenen Schulstandorten in Mecklenburg-Vorpommern zu organisieren. Ich kann mir gut vorstellen, dass einige junge Pädagogen unsere schönen ländlich geprägten Regionen dabei kennen- und auch lieben lernen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: So ist es.)

Aus meinen Erfahrungen kann ich nur bestätigen, dass die Referendarinnen und Referendare trotz der Mehrarbeit für die Kolleginnen und Kollegen immer eine Bereicherung für die Schulen waren. Die Mentorinnen und Mentoren haben sich nur über die fehlenden Rahmenbedingungen geärgert. Das waren unter anderem: wenig Möglichkeiten, den Unterricht zu besuchen, wenig Zeit, um die Unterrichtsstunden vorzubereiten und auszuwerten oder auch zielgerichtete und schulortnahe Fort- und Weiterbildungen. Für zwei Stunden fährt keiner aus der Provinz nach Greifswald oder Rostock. Ich denke, mit dem 50-Millionen-Euro-Paket werden diese Maßnahmen umgesetzt.

Als dritten Punkt meiner Ausführungen möchte ich zum Thema Seiteneinsteiger zurückkehren und dies auch ansprechen. Als SPD-Bildungspolitiker hat man natürlich das große Glück, sich mit vielen Experten aus anderen

Bundesländern und aus dem Ausland zu den verschiedensten Bildungsthemen auszutauschen.

(Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Ja, ich habe das Glück. Du vielleicht auch. Aber mit meinen Leuten kann man sich da recht gut unterhalten. Außerdem bin ich viel im Bundesland unterwegs, besuche die verschiedensten Schulen und tausche mich sehr mit Schulpraktikern aus.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Wir waren mit dem Arbeitskreis unterwegs.)

Auch mit dem Arbeitskreis waren wir mehrfach unterwegs und überall höre ich das Gleiche. Aber ich bin ja froh, dass einige wieder mehr zuhören.

Es gibt Seiteneinsteiger, die sind ein Gewinn für die Schule, sind beliebt bei den Schülern und im Kollegium, engagieren sich, übernehmen gern zusätzliche Aufgaben und bereichern den Schulalltag mit einer anderen Sichtweise. Es gibt aber auch die anderen Seiteneinsteiger. Die sind auf ihrem Gebiet exzellente Könner, haben aber Schwierigkeiten, das Wissen zu vermitteln und sich in den Schulalltag einzuleben. Ihnen fehlt einfach das pädagogische Rüstzeug.

(Egbert Liskow, CDU: Das gibts bei Lehrerinnen aber auch.)

In meinen Gesprächen in den letzten Monaten habe ich aber den Eindruck gewonnen, dass die erste Gruppe überwiegt.

Es wird nicht die Lösung und auch keine einheitliche Lösung geben. Nur die Schulen vor Ort haben die Erfahrungen mit den Seiteneinsteigern und können einschätzen, ob die Seiteneinsteiger den Lern- und Schulprozess bewältigen können. Deshalb bin ich auch sehr froh, dass der Bildungsminister diese Erfahrungen im Gesetz festgeschrieben hat. Das war auch eine Forderung von unserem Arbeitskreis, und da insbesondere von Frau Dr. Seemann. Daher begrüße ich ausdrücklich, dass in dem Gesetzentwurf nunmehr das Votum der Schulleiterinnen und Schulleiter normiert ist.