Drittes Zitat, Michael Thomalla sagt: „Wir sind froh darüber, dass das Land mit uns gemeinsam auch nach Lösungen suchen will und in der Arbeitsgruppe Kommunale Finanzausstattung des FAG-Beirates darauf setzt,
So beschreibt der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetags das Verhalten der Landesregierung und dann beschreibt er es korrekt und dann kann man diese Landesregierung für dieses Verhalten nur loben.
Ein weiteres Zitat, Michael Thomalla sagt: „Beim Konsolidierungsfonds wird es auch darum gehen, unsere eigenen Anstrengungen zu aktivieren. Ohne eine solche zugegeben hohe Hürde würde nicht nur das Gesamt- volumen zu knapp sein. Es würde schließlich auch die gemeindliche Selbstverwaltung Schaden nehmen. Denn bevor man einfach auf die helfende Hand von oben setzt, gilt es die Zukunft in die eigene Hand zu nehmen, auch wenn das vor Ort dazu führt, dass man stärker abwägen muss, zwischen dem was man erreichen will und dem, was man seinen Bürgern dafür an anderer Stelle z. B. durch Ausgabenverlagerungen, Kürzungen oder auch Abgabenerhöhungen zumuten will.“ Zitatende.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dieses Zitat des Geschäftsführers des Städte- und Gemeindetags spricht von großem Realismus, dass es hier nicht darum gehen kann, allein auf die Hilfen des Landes zu setzen, wohl aber auch auf die Hilfen des Landes zu setzen, und die werden wir unserer kommunalen Ebene geben. Wir erwarten aber auch und wir hören von der kommunalen Ebene die Bereitschaft, ihren eigenen Teil zur Konsolidierung zu tun, damit wir gemeinsam dieses Land nach vorne bringen.
Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die Wirklichkeit in diesem Land. Das ist die Politik dieser Koalition und das haben Sie hier in keiner Weise korrekt beschrieben. Im Gegenteil, Sie malen Horrorgemälde. Mit der Wirklichkeit hat das nichts zu tun. Wir bringen mit unserer Politik dieses Land voran und ich freue mich, dass wir es gemeinsam mit den kommunalen Verbänden tun. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktionen haben vereinbart, heute nach Tagesordnungspunkt 8 den Tagesordnungspunkt 21 zu beraten, sofern hierzu die zeitliche Möglichkeit besteht. Ich höre und sehe keinen Widerspruch, dann werden wir so verfahren.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst-, Anwärter-, Amts- und Versorgungsbezügen des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2011/2012 sowie zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften, Drucksache 6/70, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 6/186. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksa- che 6/194 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst-, Anwärter-, Amts- und Versorgungsbezügen des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2011/2012 sowie zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/70 –
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bedanke mich erst einmal bei Ihnen für das Interesse an diesem Tagesordnungspunkt.
Der Ihnen vorliegende schriftliche Bericht zur Beschlussempfehlung des Finanzausschusses gibt den Beratungsverlauf detailliert wieder. Ich möchte daher an dieser Stelle nur auf einiges kurz eingehen.
Der Finanzausschuss hatte sich, noch bevor ihm im November der Gesetzentwurf zur Beratung überwiesen worden war, mit der Gestaltung des Beratungsverfahrens und einer möglichen Hinzuziehung externen Sachverstandes befasst. Letztlich hat der Finanzausschuss bei diesem Gesetzentwurf keine Notwendigkeit gesehen, eine Anhörung durchzuführen. Damit wiederum konnte der Finanzausschuss recht zügig in die Beratungen einsteigen und Ihnen schon heute eine Beschlussempfehlung vorlegen.
Inhaltlich geht es im Kern der Beschlussempfehlung darum, den im März für die Landesangestellten erzielten Tarifabschluss zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung im Beamtenbereich zu übertragen. Anders als im Tarifbereich ist bei den Beamtinnen und Beamten für Änderungen der Besoldung und Versorgung eine landesgesetzliche Grundlage erforderlich.
Änderungsanträge der Opposition, in diesem Fall von der Fraktion DIE LINKE, haben im Ausschuss keine Mehrheit gefunden. Ebenso erging es dem Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Verabschiedung einer Entschließung zum Landesministergesetz. Nachdem die Landesregierung angekündigt hatte, das Landesministergesetz im Frühjahr 2012 umfänglich novellieren zu wollen, hat sich der Finanzausschuss mehrheitlich gegen die Empfehlung einer das Landesministergesetz betreffenden Entschließung an den Landtag ausgesprochen.
Zum einen handelt es sich um die Streichung der noch im Gesetzentwurf für Paragraf 50 Absatz 3 Satz 1 Beamtenversorgungsüberleitungsgesetz Mecklenburg-Vorpom- mern vorgesehenen Änderung. Die Streichung deshalb, weil sich während der Beratung herausgestellt hatte, dass die Verweisung auf das Einkommensteuerrecht zu einer Ungleichbehandlung von Waisen ohne Kindergeldberechtigung gegenüber Kindergeldberechtigten geführt hätte.
Zum anderen hat sich der Ausschuss dafür ausgesprochen, zugunsten der Mindestversorgungsempfänger zur ursprünglichen Rechtslage und damit zum ursprünglichen Gesetzestext des Beamtenversorgungsüberleitungsgesetzes zurückzukehren. Wäre dies nicht geschehen, würden den Beamtinnen und Beamten, die nur geringe ruhegehaltsfähige Dienstzeiten aufweisen, also eine Mindestversorgung erhalten, gar noch die Versorgungsbezüge gekürzt werden. Das wollten wir nicht.
Die dritte kleine Änderung betraf eine redaktionelle Änderung infolge der vorherigen Änderungsempfehlungen des Ausschusses.
Und schließlich hat sich der Finanzausschuss dafür ausgesprochen, Ihnen, meine Damen und Herren, die Korrektur von zwei Rechenfehlern in den ab 1. Januar 2012 gültigen Anlagen 1 und 5 zum Gesetzentwurf zu empfehlen. So ist in einem Fall die vorgesehene Sockelbetragserhöhung fälschlicherweise unterblieben. In dem anderen Fall fehlte es an einer Berücksichtigung der linearen Anhebung bei der Zulage, durch die sich der Ausgangsbetrag insgesamt erhöhen musste, aber bislang in der Tabelle nicht ausgewiesen war.
Während der Beratungen zu den Änderungen der Gesetzesanlagen hat die Landesregierung dem Finanzausschuss folgende Überlegungen vorgestellt: Um künftig mitunter länger dauernde Gesetzesverfahren zur Anpassung oder Berichtigung der Rechenoperationen in den Gesetzesanlagen zu vermeiden, wird vonseiten des Finanzministeriums erwogen, künftig stattdessen die Rechenoperationen und entsprechenden Tabellen im etwas flexibleren Erlasswege bekannt zu machen.
Die Beschlussempfehlung insgesamt ist mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der NPD angenommen worden. Und so bitte ich Sie nun im Namen des Finanzausschusses um Ihre Zustimmung zu der Beschlussempfehlung und bedanke mich an dieser Stelle.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern bekommen mehr Geld, so hat es der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 1. Dezember beschlossen und so konnten wir es den Tageszeitungen entnehmen. Meine Damen und Herren, das ist auch gut so, denn mit der Verabschiedung dieses Besoldungsanpassungsgesetzes vollziehen wir die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses der Länder auf die Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen.
Bevor ich zum vorliegenden Gesetzentwurf komme, möchte ich den Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern noch einmal den Dank der SPDFraktion und unsere Anerkennung für die täglich geleistete Arbeit aussprechen.
Die SPD-Fraktion hat bei den Beratungen im Finanzausschuss keinerlei Zweifel daran gelassen, dass diese Besoldungsanpassung gerecht ist. Eine finanzielle Teilhabe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentli- chen Dienst in Mecklenburg-Vorpommern muss gewährleistet sein. Wir begrüßen weiterhin, dass am bislang bewährten System des Gleichklangs dieser beiden Statusgruppen durch eine Besoldungsanpassung festgehalten wird.
An dieser Stelle möchte ich den verschiedenen Gewerkschaften, ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion, für ihre gute Zusammenarbeit danken. Dieses nun zu beschließende Gesetz bildet hierfür auch in der Zukunft eine gute Grundlage. Ausdrücklich möchte ich Frau Ministerin Polzin für ihre richtige Entscheidung über die zügige Auszahlung von Abschlagzahlungen danken. Im selben Atemzug soll auch die Reaktion der Kommunen nicht ungelobt bleiben, denn auch diese haben nach dem Appell der SPD-Fraktion in der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes am 16.11.2011 Abschlagzahlungen an ihre Beamtinnen und Beamten geleistet. Hierfür bedanken wir uns recht herzlich.
Meine Damen und Herren, die Beratungen im Finanzausschuss waren konstruktiv und sachlich. Was aber überhaupt nicht passte, war der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Ausschussdrucksache 6/11, namentlich die Änderung des Landesministergesetzes und des Gesetzes über die Anpassung der Amtsbezüge der Mitglieder der Landesregierung sowie entsprechender Versorgungsbezüge, und der Entschließungsantrag zur Änderung des Landesministergesetzes.
(Heinz Müller, SPD: Und das präsentieren sie uns jetzt wieder. – Peter Ritter, DIE LINKE: Das müsst ihr uns überlassen, was wir machen.)
Dies, meine Damen und Herren, hat in diesem Gesetzentwurf nichts, aber auch gar nichts zu suchen. Andersherum gesehen ist es enttäuschend, wie Sie von der Linksfraktion mit den Beschäftigten im öffentlichen Dienst umgehen. Sie wollen hier auf dem Rücken der Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst augenfällig einen Kleinkrieg vom Zaun brechen, mehr nicht.
(Torsten Renz, CDU: Sehr richtig. – Zurufe von Helmut Holter, DIE LINKE, und Peter Ritter, DIE LINKE)