Protocol of the Session on September 6, 2013

Wenn also das Gebiet derartig sensibel ist, und das ist es, und wenn die Deponie raumbedeutsam ist, und das ist sie, dann ist völlig unverständlich, warum kein Raumordnungsverfahren vorgenommen wurde. Und ein solches, das ist hier bereits gesagt worden, ist einstimmig vom Landrat des Kreises Mecklenburgische Seenplatte mit dem Rückenwind, also mit einem einstimmigen Votum des Kreistages auf Basis des Paragrafen 15 Absatz 4 des Landesplanungsgesetzes ausdrücklich beantragt worden.

Sehr geehrte Damen und Herren, einmal abgesehen davon möchte ich mit Genehmigung der Präsidentin ganz kurz aus einer Petition der Bürgerinitiative vom 04.03.2013 zitieren, dort heißt es:

„Jede Änderung des ursprünglichen Betriebsplanes“ – und davon gab es ja mittlerweile zwei – „hätte eigentlich durch eine gesonderte Umweltverträglichkeitsprüfung unterlegt werden müssen, was unseres Wissens nach nicht erfolgte. Der Betreiber der Kiesgrube hat bereits 2005 beim zuständigen Bergamt beantragt, Flächen aus dem Bergrecht zu entlassen, um sie gewerblich zu nutzen. 2010 wurde nun ein erneuter Antrag gestellt, bestimmte Teilflächen aus dem Bergrecht zu entlassen, was bedeutet, dass die Rohstoffgewinnung auch hier aufgegeben wurde und eigentlich unter der Naturschutzbehörde für die Kontrolle der Wiedernutzbarmachungsverpflichtung des Betreibers zuständig wäre. Solange die Wiedernutzbarmachung und Renaturierung bei der unteren Naturschutzbehörde nicht angezeigt wird, bleibt die ehemalige Bergfläche eine sogenannte weiße Fläche, für die sich keine Behörde verantwortlich zu fühlen scheint. Dadurch besteht die Gefahr, dass eine nach Ende des Rohstoffabbaus geforderte Renaturierung umgangen wird und der Antragsteller die Nutzung der ehemaligen Abbauflächen zur Errichtung einer

Deponie als geeignete Renaturierungsmaßnahme anbietet, wie aus den Antragsunterlagen ersichtlich ist.“

Also Frau Dr. Schwenke ist darauf eingegangen und auch Frau Gerkan.

Ich zitiere weiter: „Nach den uns bekannten gesetzlichen Grundlagen sind unvermeidbare Eingriffe in die Natur an Ort und Stelle auszugleichen und das möglichst zeitnah. Den Planungen der Investoren zufolge ist ein Ausgleich, Renaturierung des Eingriffs, erst mit dem endgültigen Schließen der geplanten Deponie zu erwarten. Das wäre dann in circa 80 bis 100 Jahren. Wie verträgt sich das mit einem Vorranggebiet für Natur und Landschaft?“

Wir sagen …

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Überhaupt nicht.)

Genau, Frau Dr. Karlowski, da sind wir völlig einer Meinung. Wir sagen, überhaupt nicht. Eine Baustoff- und Schadstoffdeponie ist unverträglich für Mensch, Fauna und Flora an dieser Stelle und damit stehen wir nicht allein. Das Amt für Raumordnung und Landesplanung des Kreises hat eine negative Stellungnahme in dieser Hinsicht zum Vorhaben bereits abgegeben.

(Harry Glawe, CDU: Ja, dann ist es doch gut.)

Der Planungsraum ist laut Raumordnungsplan ein Vorhaltegebiet für Naturschutz und Landschaftspflege und deshalb ist eine Deponie schon wegen der Nutzungskonkurrenz ungeeignet. Und der Raum Ramelow ist ein Schwerpunktvorkommen von Brut- und Rastvögeln von europäischer Bedeutung und Teil eines europäischen Vogelschutzgebietes.

Das alles sind Argumente. Das schwerwiegendste ist jedoch,

(Egbert Liskow, CDU: Dann warten Sie doch ab! Warten Sie doch ab!)

Herr Liskow, ein rein rechtliches und da sind wir auf der rechtlich sicheren Seite.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Das geht doch ins Verfahren ein.)

Ganz entscheidend ist, dass der Abfallwirtschaftsplan sagt, wir brauchen eine weitere Deponie nicht. Es gibt keinen zusätzlichen Bedarf. 400.000 Tonnen insgesamt hat man Kapazität und 240.000 Tonnen werden nur pro Jahr produziert

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

und das ist ein Versagungsgrund.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Wenn das so ist, dann müssen wir aus dem Verfahren herauskommen.)

Sehr geehrte Damen und Herren, mit unserem Votum würden wir ein wichtiges Signal senden und wir würden auch die politische Willensbekundung,

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

was dieser Kreistag Mecklenburgische Seenplatte bereits abgegeben hat, bekräftigen.

(Harry Glawe, CDU: Brauchen wir nicht.)

Uns ist das Thema wichtig und deswegen beantragen wir namentliche Abstimmung.

(Harry Glawe, CDU: Ja, ja.)

Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Die Fraktion DIE LINKE hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2130 eine namentliche Abstimmung beantragt.

Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Damit Ihr Votum korrekt erfasst werden kann, bitte ich Sie, sich nach Aufruf, wenn möglich, von Ihrem Platz zu erheben und Ihre Stimme laut und vernehmlich abzugeben. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorgangs von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen.

Ich bitte nunmehr den Schriftführer, die Namen aufzurufen.

(Vizepräsidentin Regine Lück übernimmt den Vorsitz. – Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat?

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Herr Backhaus, du musst aufstehen! – Die Abgeordneten Dr. Till Backhaus, Ulrike Berger, Sylvia Bretschneider und Katharina Feike werden nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat?

Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen, und unterbreche die Sitzung für zwei Minuten.

Unterbrechung: 11.11 Uhr

__________

Wiederbeginn: 11.13 Uhr

An der Abstimmung haben insgesamt 52 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 21 Abgeordnete, mit Nein stimmten 31 Abgeordnete. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2130 abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 28: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Innovative Wege in der Pflege, Drucksache 6/2120.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Innovative Wege in der Pflege – Drucksache 6/2120 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Gajek von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um fünf Minuten Auszeit.

(allgemeine Unruhe)

Also wir setzen unsere Beratung fort.

(Jörg Heydorn, SPD: Das ist ja ein Ding.)

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Gajek von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Danke, Frau Präsidentin, für Ihr Verständnis.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gute Pflege braucht hohe Qualifikation. Ich denke, dem wird niemand hier im Saal widersprechen wollen. Die Anforderungen im Bereich der Pflege haben sich in den vergangenen Jahren massiv verändert. Egal ob im Krankenhaus, im Pflegeheim oder im ambulanten Bereich – medizinischer Wissenszuwachs, versierter Umgang mit Technik und schnelle Reaktionsfähigkeit zählen heute mit zu den Kernkompetenzen im Pflegeberuf. Die Krankheitsbilder werden komplexer, der medizinische Fortschritt eröffnet neue Möglichkeiten, stellt aber auch erhöhte Anforderungen. Und die Zahl der Pflegebedürftigen steigt ständig an.

Auch nicht unbekannt ist die wachsende Lebenserwartung von Menschen mit multimorbiden oder chronischen Krankheitsverläufen. Die Formen des sozialen Zusammenlebens werden ebenfalls vielfältiger. Nicht zuletzt wächst der Bedarf an wissenschaftlichen Erkenntnissen, die in der Pflegepraxis umgesetzt werden müssen.