Das war so und das bleibt so und das ändert sich auch nicht durch einen Antrag der GRÜNEN oder der LINKEN, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wir treten des Weiteren ganz klar ein für eine ersatzlose Streichung des Pauschalrechtsanspruchs auf Asyl im Grundgesetz. Und auf dieser politischen Grundbasis diskutiert meine Fraktion, diskutiert die Bundes-NPD jegliche Aufnahme von Bedürftigen auf der ganzen Welt. Es darf keinen Persilschein geben zur Einreise in unsere Heimat, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wir müssen es mindestens so halten, wie die Schweizer das machen, und in einer Einzelfallprüfung darüber entscheiden, wen man in welcher Kopfzahl zu welchen Bedingungen einreisen lässt.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Oh, zu Ende, Gott sei Dank! – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Es ist rot, es ist rot.)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir alle kennen die Situation in Syrien und meine Vorredner sind sehr ausführlich darauf eingegangen. Hunderttausende Menschen sind auf der Flucht.
Tagtäglich berichten die Medien von weiteren Toten und Verletzten, vom Leid dieses Bürgerkrieges. Über 2 Millionen syrischer Flüchtlinge leben in den Nachbarländern und täglich werden es mehr. Und von Anfang an engagierte sich aber auch Deutschland in vorbildlicher Weise für die Flüchtlinge Syriens.
Ich möchte Ihnen das ganz einfach noch mal in Erinnerung rufen, weil auf einige Punkte meine Vorredner gar nicht eingegangen sind.
Bereits im April 2011 wurde nicht mehr nach Syrien abgeschoben. Im März dieses Jahres beschloss die Bundesregierung, 5.000 syrische Flüchtlinge aufzunehmen, und war damit übrigens Schrittmacher in Europa.
Der Bundesinnenminister erließ Ende Mai eine entsprechende Aufnahmeanordnung, das wurde erwähnt, und der Bundestag ebnete mit einem interfraktionellen Antrag vom 25.06. den Weg für den Nachzug von Familienangehörigen, interfraktionell mit Ausnahme der Partei DIE LINKE.
Den vorläufigen Schlusspunkt setzten am Montag die CDU/CSU-Innenminister und -Senatoren, indem sie zusätzlich zum 5.000er-Programm den gleichen Weg beschlossen wie in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz. Innenminister Caffier erließ am nächsten Tag für Mecklenburg-Vorpom- mern eine entsprechende Aufnahmeanordnung.
Ich habe an dieser Stelle eine Bitte, liebe Kollegin Gajek und auch lieber Kollege Al-Sabty: Ich möchte Sie wirklich bitten, nicht, auch überhaupt nicht den Eindruck zu erwecken, dass hier mit der Not, mit dem Leid von Menschen, von Flüchtlingen, egal aus welchem Land dieser Welt, dass mit diesem Leid Wahlkampf …
und ich möchte darauf eingehen, Frau Gajek, weil Sie explizit Baden-Württemberg zitierten, ich möchte also auf Baden-Württemberg eingehen. Sie sagten, im August hat Baden-Württemberg eine entsprechende Aufnahmeanordnung erlassen. Ich denke, es wäre fairer gewesen zu sagen, dass sie am 28. August – also letzte Woche Mittwoch – diese Aufnahmeanordnung erlassen haben, obwohl Sie dort in der Regierung die Mehrheit stellen, Frau Gajek, und die CDU/CSU-Innenminister wenige Tage später, nämlich am Montag dieser Woche, folgten. Ich denke, das gehört auch zur Ehrlichkeit dazu.
Und die Kollegin Tegtmeier hat sehr treffend festgestellt, dass sich seit Ihrem Antrag vom 21.08. die Sachlage eigentlich nicht geändert hat.
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Natürlich! Es gab eine Anordnung. – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)
Ich hätte es als wirklich sehr, sehr positiv empfunden, wenn Sie dem Weg Mecklenburg-Vorpommerns, das ja wirklich nicht gerade in dem Ruf steht, GRÜNENAnträgen zu folgen, wenn Sie diesem Weg hier auch in irgendeiner Form etwas mehr Beifall gezollt hätten.
Ich habe Verständnis für Sie, Frau Gajek, dass Sie diesen Antrag nicht zurückziehen, sondern dass Sie ganz einfach auch darauf hinweisen, dass Sie sich in besonderem Maße für die Not dieser Menschen einsetzen. Aber ich kann einfach nicht verstehen, was die Änderung des Paragrafen 68 oder auch des Paragrafen 23 im Moment hier bringen soll, zumal nicht mal Baden-Württemberg in dieser Richtung aktiv geworden ist.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Auch nicht Schleswig-Holstein. – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wir sind für unser Land verantwortlich.)
Ich denke mal, in einem Punkt kann ich wohl die Sorge auch Frau Tegtmeiers nehmen: Das ist jetzt nicht die Frage der Kanzlerin, da habe ich eine andere Wahrnehmung. Ich glaube, die Kanzlerin hat sich in besonderem Maße in diesem Prozess engagiert.
dass die 5.000 Flüchtlinge nicht ausreichen sollten, dann ist diese Bundesregierung und dann sind die Landesregierungen, der Bundesrat, der Bundestag Manns genug, um die Zahl zu erhöhen.
Ansonsten, zu den rechtlichen Grundlagen und warum Ihr Antrag abzulehnen ist, hat sich Innenminister Caffier sehr ausführlich geäußert. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete und Vizepräsidentin Frau Gajek.
Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich werde mal zunächst anfangen mit dem, was hier Herr Silkeit und auch Frau Tegtmeier gesagt haben, was sich verändert hat. Verändert hat sich, dass wir seitdem eine Aufnahmeanordnung gemäß Paragraf 23 haben, die wir nämlich vorher nicht hatten.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das steht doch in Ihrem Ursprungsantrag drin! – Martina Tegtmeier, SPD: So, wie Sie sie wollten!)