Protocol of the Session on September 5, 2013

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Unser Zollstock ist fünf Meter lang.)

Wir gehen ganz bewusst andere Wege. Ganz bewusst gehen wir andere Wege.

Unser Augenmerk in Mecklenburg-Vorpommern ist insbesondere darauf gerichtet, mit den Tierhaltern gemeinsam – nicht gegen sie, so, wie Sie das hier veranstalten wollen – die Verbesserungsmöglichkeiten in der Tierhaltung auszuloten, die es auch zu verbessern gilt, ausdrücklich, und in denen es auch umstrittene Situationen gibt, doch wir sind uns alle einig, aus unserer Sicht

kommt dem Faktor Mensch und Tierhalter für die Sicherstellung des Tierwohls eine ganz entscheidende Bedeutung zu. Wir müssen auch die Landwirtschaft in dieser Frage mitnehmen. Und es muss letzten Endes ökonomisch, ökologisch und sozial Verantwortung gezeigt werden. Das ist der kleine Unterschied, den wir zu Ihnen haben – aber der ist entscheidend.

Neben der notwendigen Sachkunde des Tierhalters ist es vor allem wichtig, gemeinsam Kriterien festzulegen, die sowohl dem Tierhalter als auch den Behörden ermöglichen, die Qualität des Managements, eine Haltung zu bewerten und vorhandene Mängel abzustellen.

Leider kann ich von diesem Ansatz in dem Verordnungsentwurf und Antrag von Nordrhein-Westfalen gar nichts finden, gar nichts. Auch die Erhebung und Bewertung von Befunden am Schlachtband, die uns wichtigste Hinweise auf die Haltung geben können, unter anderem auch, was wir machen in Mecklenburg-Vorpommern, gerade im Geflügelbereich, fehlen völlig im Ansatz. Sie sind noch nicht einmal aufgeführt.

(Jutta Gerkan, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hier geht es doch nicht um Geflügel, hier gehts um Schweine.)

Hier gehts um Tiere insgesamt. Da können Sie mal sehen, wie eng Sie eigentlich in Ihrem Denkansatz jetzt hier vorgehen.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Na, na, na, na! – Zuruf von Jutta Gerkan, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ebenso wird auch in einem Nebensatz erwähnt, dass es durch die Umsetzung der Forderung aus NordrheinWestfalen zu höheren Produktionskosten in einer Größenordnung von um die 10 Euro – eben haben Sie gesagt: oder gegebenenfalls auch gar nicht – kommen wird. Es ist unbestritten, der Tierschutz hat oberste Priorität. Ich sage das hier in aller Klarheit, oberste Priorität, aber wir dürfen auch nicht die ökonomischen, ökologischen und sozialen Bedingungen dabei außer Acht lassen.

Deshalb wiederhole ich nochmals: Wir müssen das Tierwohl mit und nicht gegen den Tierhalter verbessern. Deshalb wird sich Mecklenburg-Vorpommern – und hat sich das auch im Übrigen – auf Bundesebene weiterhin dazu intensiv einbringen. Festlegungen, die geeignet sind, die Tiergesundheit und das Ausüben von arteigenen Verhaltensweisen zu verbessern, finden ausdrücklich unsere Unterstützung. Dabei muss aber die ideologische Brille in der Schublade bleiben.

Uns kommt es darauf an, dass in der Nutztierhaltung eine auf Grundlage von Indikatoren geschützte Eigenkontrolle und Überwachung zu etablieren ist, um tatsächlich Verbesserungen zu bewirken. Das haben wir in dem Betrieb ja auch ausdrücklich gesehen.

Außerdem kämpfe ich seit Jahren, Herr Saalfeld, seit Jahren, das ist noch mal ein wichtiger Hinweis, weil wir da an einer Front kämpfen, dass wir nämlich seit Jahren an einem Tierhaltungs-TÜV in Deutschland arbeiten und leider es aus anderen Ländern verhindert worden ist.

Parallel dazu haben wir auch auf Landesebene bereits Maßnahmen seit Jahren ergriffen, um gezielt Haltungen

zu etablieren, die über die rechtlichen Mindeststandards hinausgehen. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis! Nehmen wir doch nur mal das Agrarförderprogramm, das Sie angesprochen haben. Wir haben mit dem AFP, dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm, von dem Sie auch gesprochen haben, seit 2007 – nehmen Sie das bitte auf! –, seit 2007 mit Fördermitteln in Höhe von 46 Millionen Investitionsbeihilfen in besonders artgerechtere Tierhaltungsbedingungen im Rahmen der Förderung 210 Betriebe unterstützt, die deutlich über das Mindestmaß der bundesrepublikanischen Gesetzgebung, der Verordnung hinausgehen. Davon waren im Übrigen 54 Bewilligungen für Investitionen des ökologischen Landbaus. Daraus ergibt sich hochgerechnet eine Investitionsgesamtsumme von 160 Millionen Euro, die über die Maßstäbe der Nutztierhaltungsverordnung in Deutschland hinausgehen. Bitte nehmen Sie das zur Kenntnis und werten Sie das bitte auch so!

Im Schweinebereich kann seit Antragstellung im Jahr 2012 eine Förderung nur infrage kommen, wenn beispielsweise ausreichend Beschäftigungselemente installiert werden. Damit geht Mecklenburg-Vorpommern bereits weit über die Bundesanforderungen in den AFP-Fördergrund- sätzen hinaus. Der Schweinehalter muss für eine Förderung weiterhin den Nachweis des QS-Standards 1 vorlegen sowie über ein bestandsspezifisches Konzept zur Minimierung der Kannibalismusgefahr verfügen.

Darüber werden durch unser Haus im Rahmen unserer Möglichkeiten verschiedene Tierwohl-Label im Bereich der Schweinefleischproduktion unterstützt, die bei den Haltungsanforderungen bezüglich Platzangebot, Bodenbeschaffenheit, Eingriffe am Tier et cetera über gesetzliche Anforderungen deutlich hinausgehen. Sie wissen das hoffentlich, jedenfalls die, die sich damit auseinandersetzen. Ich bin sehr froh, dass wir Betriebe haben, die das Tierwohl-Label des Deutschen Tierschutzbundes anwenden oder auch gerade das NEULAND Programm mittlerweile nicht nur unterstützen, sondern hoffen, weitere Nachahmer zu finden.

Ich glaube und ich denke, das belegt deutlich, dass wir nicht nur reden. Schauen Sie sich das in NordrheinWestfalen an, wie die Situation real ist! Schauen Sie sich die reale Situation in Niedersachsen an, wie sie wirklich sich darstellt! Nicht nur politisch-ideologische Ideen in die Luft schießen, sondern Handeln ist gefragt und daran werden wir praxisorientiert weiterarbeiten.

Und, Frau Gerkan, ich hoffe, ich hoffe, dass wir uns auf der MeLa sehen. Dort können Sie sich über die neusten Entwicklungen in der Landwirtschaft informieren, die modern, die tierartgerecht und die auch im Sinne der ländlichen Entwicklungen sich vorstellen wird. Ich hoffe, ich sehe den einen oder anderen wenigstens von Ihnen. Da hätten Sie die Chance, den Landwirten des Landes Mecklenburg-Vor- pommern, aus Niedersachsen, aus Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt mal zu zeigen oder auch sich zu beraten, wie denn wirklich die reale Politik in diesem Lande funktioniert. Ich glaube, wir sind viel, viel weiter, als Sie selber glauben oder wissen, aber es ist dem Wahlkampf geschuldet.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Och!)

Das ist eigentlich schade für die Tiere.

(Zurufe von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, und Jutta Gerkan, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich wünsche den Tieren in diesem Land jedenfalls alles Gute.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat nun für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Lenz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Klar herausgestellt werden muss zum Ersten, auch wenn es der Minister schon gesagt hat, dass gerade im Bereich der gesetzlichen Anforderungen im Tierschutz Deutschland europaweit, das hat er gesagt, Maßstäbe gesetzt hat. Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert und in den Vorschriften des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnungen geregelt. Danach sind die Tierhalter verpflichtet, im Interesse des Wohlbefindens der Tiere die jeweils geltenden Vorschriften natürlich auch einzuhalten.

Mit der dritten Änderung des Tierschutzgesetzes, welche am 12. Juli dieses Jahres im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist, wurde der Tierschutz in vielen Bereichen und für eine Reihe von unterschiedlichen Tierarten verbessert. In den letzten Jahren sind auf europäischer und nationaler Ebene zahlreiche Tierschutzstandards erhöht worden. 2006 ist eine neue Schweinehaltungsverordnung in Kraft getreten. Ab dem 1. Januar 2013 ist die Gruppenhaltung von Sauen verpflichtend. Gleichzeitig wurde die EU-Schlachtrichtlinie überarbeitet und die Verantwortlichkeit des Betreibers für den Tierschutz erhöht. Jeder Schlachthof muss seitdem einen Tierschutzbeauftragten benennen. Ebenso hat es Verbesserungen beim Tiertransport hinsichtlich der erforderlichen Sachkunde und der Ausgestaltung der Transportfahrzeuge gegeben.

Zur Einhaltung der Vorschriften werden Kontrollen durchgeführt und bestehen zahlreiche Dokumentationspflichten. So sind die Einhaltung von Tierschutz- und Haltungsbedingungen ebenso Bestandteil der CrossCompliance-Auflagen. Bei Verstößen wirken sich diese auch unmittelbar auf die Höhe der Betriebsprämie aus. Privatwirtschaftliche Kontroll- und Zertifizierungssysteme wie zum Beispiel QS sichern gleichzeitig die hohe Qualität der Tierhaltung bei uns im Land.

Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen hat die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern zahlreiche Fördermaßnahmen im Bereich des Tierschutzes umgesetzt. Im Agrarinvestitionsprogramm, das auch der Minister schon angesprochen hat, sind die Zuschüsse von 25 auf 35 Prozent erhöht worden, um die Anforderungen an besonders tiergerechte Haltungen bei den Stallbauten zu erfüllen.

Gleichzeitig können im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes besondere Haltungsverfahren wie zum Beispiel die Sommerweidehaltung oder Laufställe mit Stroheinstreu gefördert werden. Auch die landwirtschaftliche Rentenbank vergibt zinsgünstige Darlehen für Investitionsverbesserungen der Tierhaltung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, all die zuvor genannten Maßnahmen dienen der Verbesserung des Tierwohls und des Tierschutzes und spiegeln gleichzeitig die Forderungen der Verbraucher in Deutschland wider. Wenn sich die Fraktionen DIE LINKE oder BÜNDNIS 90/

DIE GRÜNEN im Bundestag mit Änderungsanträgen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht durchsetzen können, so ist der Landtag von Mecklenburg-Vor- pommern nicht der geeignete Ort, um dies zu revidieren.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt nicht nur die EU-Tierversuchsrichtlinie um, sondern regelt auch den Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration. Meine Fraktion ist sehr wohl der Auffassung, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung dem Wohlbefinden der Tiere, den Belangen der Veredlungswirtschaft und den Anforderungen der Verbraucher hinlänglich Rechnung trägt. Deshalb ist er als ausreichend anzusehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, nachdem sich die GRÜNEN mit ihrer Forderung zur Änderung des Tierschutzgesetzes im Bundesrat nicht durchsetzen konnten, fordern sie hier eine erneute Bundesratsinitiative der Landesregierung, und dies vor der Hintergrund, dass das Gesetz noch keinen Monat in Kraft ist. Hier stellt sich für mich die Frage: Inwieweit haben sich seit vier Wochen die politischen Verhältnisse derart geändert, dass Sie diesen Antrag stellen?

Derzeit werden in unserem Land noch circa 846.000 Schweine gehalten. Im Jahre 1991 waren es noch über eine Mil- lion Schweine. Allein diese Zahl verdeutlicht, welche Wertschöpfung und auch Arbeitsplätze dem Land damit verloren gingen. Trotzdem fordern Sie weitere Vorgaben, die weit über europäische Rechtsnormen hinausgehen.

Sie versuchen hier wieder einmal, darauf ist der Minister auch schon eingegangen, ein Bild von der landwirtschaftlichen Tierhaltung zu zeichnen, welches mit der Realität, nichts, aber auch wirklich gar nichts zu tun hat. So gibt es gerade in der ökologischen Ferkelaufzucht erhebliche Probleme mit der Mortalität. Das wissen Sie auch. All dies wird seitens der Tierschützer einfach ausgeblendet. So ist die Sterblichkeitsrate bei den sogenannten alternativen Tierhaltungsformen oft höher als in der konventionellen Tierhaltung. Auch das wissen Sie.

(Thomas Krüger, SPD: Genau.)

Ich darf mal kurz zitieren aus der Zeitschrift „Die Welt“. Da geht es übrigens um die Käfige: „Kaum ließen wir die Käfige weg, stieg die Zahl der erdrückten Ferkel stark an. Im Schnitt wurden etwa ein Fünftel der Neugeborenen versehentlich von ihren Müttern getötet.“ Und deshalb gibt es diese Abferkelställe. Das ist für die Landwirtschaft, die traditionelle Landwirtschaft, wie wir Sie hier bei uns im Land kennen, dieser Satz, nicht überraschend, für einige selbsternannte Agrarexperten allerdings doch.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist selbstverständlich, dass die Landesregierung bei allen Maßnahmen die Belange des Tierschutzes in ausreichendem Maße berücksichtigt und würdigt. Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen und ich bin sehr gespannt auf Ihren Beitrag, Frau Dr. Karlowski.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Heiterkeit bei Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Professor Dr. Tack.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Die Regierung ist uns abhandengekommen, aber komplett.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Mit den hier im Mittelpunkt stehenden vorgesehenen Änderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sollen Vorgaben zum Beschäftigungsmaterial für Schweine gemacht und Regelungen geschaffen werden, die der Stärkung der Gesundheit und Vitalität von Schweinen aller Nutzungsrichtungen sowie der Sachkunde des Schweinehalters dienen. So weit, so gut.

Zusätzlich sollen, für alle Nutztiere geltend, das unterstreiche ich noch einmal, zur Gewährleistung der gebotenen Qualität des Trinkwassers vom Tierhalter regelmäßige Eigenkontrollen durchgeführt werden. Außerdem, und das war bereits angesprochen, soll das Mindestplatzangebot für jedes Schwein um etwa 30 Prozent angehoben werden. So weit der wesentliche Sachverhalt, der ja auch von meinen Vorrednern bereits angerissen worden ist.

Eine endgültige Beratung der Verordnung des Bundesrates steht noch aus. Ebenso ist es mit der Positionierung unserer Landesregierung. Seit geraumer Zeit, und das erfüllt mich mit Sorge, seit geraumer Zeit werden in unserer Landesforschung keine Themen der Schweine- und Geflügelhaltung mehr bearbeitet, weil die Personalstellen dafür eingespart wurden. Demnächst wird auch die koordinierende Stelle auf dem Gebiet der Schweinehaltung in der Landesforschungsanstalt vakant. Wie wird es dann weitergehen?

Ich gehe auch davon aus, dass der Bundesratsantrag und der heutige Antrag nicht nur in einem fachlichen, sondern auch in einem zeitlichen Kontext zu betrachten sind und kurz vor dem Wahltermin noch für den Wahlkampf genutzt werden sollen. Da es also um mehr geht als nur um insbesondere die Verschärfung der Schweinehaltungsverordnung, das heißt die Veränderung der Haltungsbedingungen, will ich mich noch etwas grundsätzlicher äußern.

DIE LINKE bekennt sich klar zur Nutztierhaltung und sieht sie als einen integralen Bestandteil der landwirtschaftlichen Produktion und damit der regionalen Flächennutzung. Wenn wir flächendeckende Landwirtschaft auf nachhaltiger Grundlage betreiben wollen, dann geht es natürlich nicht ohne die standortgebundene, und das unterstreiche ich noch einmal, die standortgebundene Tierhaltung mit einem ausreichenden Tierbesatz, der in die Region passt. Das wird Sie auch nicht überraschen, das habe ich mehrere Male so schon angesprochen.

Als arbeitsintensivster Teil der landwirtschaftlichen Produktion ist die Tierhaltung auch ein wichtiger sozialer Faktor, wenn denn faire Entlohnung und gute Arbeitsbedingungen gesichert sind. Bei der Bewertung der Nutztierhaltung und der Tierhaltungsanlagen sind aus unserer Sicht soziale, tiergesundheitliche, tierschutzrechtliche und ökologische sowie selbstverständlich – auch das muss man unterstreichen – wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen.

Nicht nur in der Schweinehaltung lassen sich die Bedingungen für mehr Tierwohl und mehr Tierschutz ständig verbessern. Und sie sollten verbessert werden, das ist gar keine Frage. Das ist gleichermaßen Aufgabe und

Verpflichtung der Bauern. Aber Tierwohl und Bauernwohl, ich wiederhole das noch einmal, Tierwohl und Bauernwohl, so will ich das mal bezeichnen, gehören untrennbar zusammen. Das eine geht nicht ohne das andere. Diesen Zusammenhang werde ich gerne noch erläutern.

Wenn man diesen Verordnungsvorschlag liest, muss man sich die Frage stellen, ob alles, was Politiker aus den verschiedenen Motiven heraus vielleicht gut meinen, auch gleichzeitig gut gemacht ist. Wenn wir dieser Frage nachgingen, kämen wir auch unweigerlich zu den negativen Wirkungen der Veränderungen in der Legehennenhaltung seinerzeit von Frau Ministerin Künast.