Protocol of the Session on September 4, 2013

Und was die Niederlande betrifft, ich finde das bestechend, wie die da herangehen, dass sie das Prinzip umdrehen und sagen, also nicht erst, wenn ein MRE-Fall eingetreten ist, werden wir da aktiv, sondern gleich bei der Aufnahme präventiv handeln. Die legen ganz großen Wert auf das Personal. Auch sie haben die Frage der Qualifizierung ihres Personals ganz deutlich beschleunigt und begeben sich aktiv auf die Suche nach Erregern, stecken da ganz viel in die Forschung. Und dann kommt noch dazu, dass sie ganz intensiv daran arbeiten, einen anderen Umgang mit Antibiotika zu finden. Darauf hat die Ministerin Bezug genommen.

Im Grunde genommen ist doch deutlich, wenn wir das Problem gemeinsam sehen, sollten wir es auch mit dem gebührenden Respekt annehmen und behandeln und nicht mit Abfälligkeiten reagieren, sondern hier deutlich...

(Bernd Schubert, CDU: Habe ich doch gar nicht gemacht.)

Doch, so habe ich das zumindest wahrgenommen, Herr Schubert.

(Bernd Schubert, CDU: Nein, das stimmt nicht.)

Sie hätten zum Beispiel, wenn Sie sagen, wir arbeiten jetzt an dieser Verordnung, wir stellen sie auf den Prüf

stand, hat die Ministerin gesagt, dann hätte ich doch anders reagiert. Da hätte ich gesagt: Na, die steht eh auf dem Prüfstand, dann nehmen wir Ihre Dinge entgegen, nehmen die mit auf und wägen das ab. Wo, Herr Barlen, gibt es noch Defizite? Was ist nicht bedacht? Was sollte weiterentwickelt werden?

(Julian Barlen, SPD: Habe ich doch gesagt. – Zuruf von Bernd Schubert, CDU)

Und dann kommt man dazu. Aber dann würde man anders mit unserem Antrag umgehen. Das ist eine Frage der Souveränität. Sie sind ganz einfach nicht souverän in dieser Frage. Und ich denke, wir werden ganz gewiss nicht das letzte Mal darüber gesprochen haben. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2171 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2171 mit den Stimmen von SPD und CDU abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und NPD.

Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2131 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksa- che 6/2131 mit den Stimmen von SPD und CDU abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Minijobs reformieren – Arbeitsmarktgerechtigkeit herstellen, Drucksache 6/2119. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2172 vor.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Minijobs reformieren – Arbeitsmarktgerechtigkeit herstellen – Drucksache 6/2119 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/2172 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Gajek von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Minijobs waren als Übergangslösung gedacht. Für langzeitarbeitslose Menschen und für Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer, die aus familiären Gründen längere Zeit zu Hause geblieben waren, sollten Minijobs eine Brücke zurück in reguläre Beschäftigung schlagen. Stundenweise anfangen, sich einarbei

ten, dann wieder richtig einsteigen, das war das Konzept. Es hat sich als nicht praxistauglich erwiesen. Im Gegenteil, ich zitiere: „Geringfügige und befristete Beschäftigungsverhältnisse“ und „niedrig entlohnte Tätigkeiten bahnen nur selten den Weg in eine ungeförderte Beschäftigung.“ Zitatende. So das IAB in einem Kurzbericht aus dem Juni dieses Jahres.

Mit dieser Analyse stehen die Nürnberger Arbeitsmarktforscher/-innen beileibe nicht allein da. Die im Auftrag des Bundesfamilienministeriums erstellte Studie des DELTA-Instituts für Sozial- und Ökologieforschung belegt die traurigen Fakten. 76 Prozent der Minijobberinnen und Minijobber haben seit ihrem ersten Minijob keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mehr ausgeübt.

Die rund 7,5 Millionen Minijobberinnen und Minijobber in Deutschland finden sich überproportional häufig im Einzelhandel, im Reinigungsgewerbe, in der Gastronomie, in Callcentern. Deutschland ist in einigen Branchen buchstäblich zum Billiglohnland geworden. Zitat: „Die Ungleichheit in der unteren Hälfte der Lohnverteilung ist“ in Deutschland „größer als im weit überwiegenden Teil der EU-Länder. … Verglichen mit anderen Ländern betrifft dies Teilzeitbeschäftigte und Frauen besonders stark.“ Zitatende. So der IAB-Kurzbericht.

Für knapp zwei Drittel der so Beschäftigten ist der Minijob der Hauptjob. Besonders für sie entfalten die Minijobs keine Brücken, sondern vielmehr eine Klebefunktion. Nur jede siebente Minijobberin und jeder siebente Minijobber schafft den Sprung überhaupt in eine Vollzeitstelle. Nur jede und jeder Vierte erreicht wenigstens eine reguläre Teilzeitstelle mit mindestens 20 Wochenstunden. Zwei Drittel der in einem Minijob Beschäftigten sind weiblich.

Sehr geehrte Damen und Herren, wer bei Minijobberinnen reflexartig an Mütter mit kleinen Kindern denkt, die stundenweise das Haus verlassen und mit ihrer redu- zierten Arbeitszeit glücklich sind, ist auf dem falschen Dampfer. Gerade Frauen in Minijobs wollen und könnten Umfragen zufolge oft mehr Stunden pro Woche arbeiten. Für ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist das wegen der geltenden Minijobgesetze aber meist nicht attraktiv.

Mehr als ein Drittel der Minijobberinnen und Minijobber, konkret 2,6 Millionen bundesweit, erledigen den Zusatzjob ergänzend zu ihrem Hauptberuf. Das mag zunächst attraktiv wirken, rächt sich jedoch im Alter. Denn wenn der Verdienst aus dem Erstjob nicht reicht, um eine entsprechende Altersversorgung aufzubauen, dann ist die Altersarmut eine unmittelbare Folge der vermeintlich so lukrativen sozialversicherungsfreien Tätigkeit.

Für viele Menschen gerade in unserem Bundesland ist der zusätzliche Minijob nicht etwa ein bezahltes Hobby, sondern das Ergebnis eines Niedriglohnarbeitsmarktes. Ich zitiere aus der „Schweriner Volkszeitung“ vom 13.08. dieses Jahres, Zitat: „Zweitjob aus Existenznot: Die Niedriglöhne in MV zwingen 25.700 Vollzeit-Beschäftigte, nach der Schicht noch einen Zweitjob zu erledigen – so viel wie noch nie zuvor.“

Konkret handelt es sich um eine Verdoppelung innerhalb der vergangenen 10 Jahre. Die Gesamtzahl der geringfügig Beschäftigten in unserm Bundesland liegt aktuell bei 92.475 Menschen, davon 51.851 Frauen, ausschließlich geringfügig beschäftigt sind immerhin 66.732 Frauen und Männer.

Die Dynamik der Minijobs führt laut IAB dazu, dass gerade in kleinen Betrieben reguläre Arbeitsplätze durch atypische Beschäftigungsformen, also durch Minijobs und Teilzeitarbeitsverhältnisse, ersetzt werden.

(Torsten Renz, CDU: Wo denn? Im Handwerk, oder wo?)

Viele der so Beschäftigten haben diese Arbeitszeitmodelle nicht freiwillig gewählt.

(Torsten Renz, CDU: Ja, benennen Sie das mal konkret!)

Sie würden gern mehr arbeiten, finden aber keine adäquate Beschäftigung.

(Torsten Renz, CDU: Ja, welche Branche? Metallbau? Holzverarbeitungsindustrie?)

Zwischenbilanz, meine sehr geehrten Damen und Herren: Minijobs sind keine Brücke in den Arbeitsmarkt.

(Torsten Renz, CDU: Sie müssen das differenzieren, branchenabhängig.)

Minijobs zementieren das Verharren in prekärer Beschäftigung und entwerten vorhandene Qualifikationen. Minijobs verzerren den Arbeitsmarkt und verschärfen den Niedriglohnsektor. Minijobs stellen gerade für Frauen eine langfristig risikoreiche Beschäftigungsform dar.

(Torsten Renz, CDU: Frau Gajek, das müssen Sie nach Branchen differenzieren.)

Die Schlussfolgerung aus diesen Tatsachen kann nur lauten: Eine Reform der Minijobs ist dringend notwendig.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ich befürchte, Herr Renz spricht zu diesem Thema.)

Nicht nur haben sie die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllt, sie erweisen sich für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere aber für Frauen, als massive Hürde auf dem Weg zu einer existenzsichernden Beschäftigung. Wir wollen die Minijobs deshalb grundlegend reformieren. Wir wollen die notwendigen Maßnahmen treffen, damit Menschen auf dem Arbeitsmarkt besser geschützt sind und damit die Altersvorsorge verbessert wird. Wir wollen mit einer Reform der Minijobs eine eigenständige und unabhängige Existenzsicherung für Frauen ermöglichen, um die Position von Minijobberinnen und Minijobbern zu stärken, den Missbrauch von Minijobs zu erschweren und in der Folge die Anzahl solcher Beschäftigungsverhältnisse zu reduzieren. Und deshalb schlagen wir Bündnisgrüne folgende Schritte vor:

Erstens. Einführung eines allgemein gesetzlichen Mindestlohns von mindestens 8,50 Euro pro Stunde

Damit würden die derzeit gängigen Niedriglöhne von unter 5 Euro im Minijobberbereich zukünftig unmöglich gemacht werden.

(Torsten Renz, CDU: Warum haben Sie das denn nicht 2003 eingeführt?)

Gleichzeitig wird dadurch bei einer Verdienstobergrenze von 450 Euro ein maximaler Wochenstundenumfang von 13 Stunden für einen Minijob festgeschrieben.

(Torsten Renz, CDU: Warum haben Sie das denn nicht 2003 eingeführt? Sie hätten das doch schon 2003 einführen können.)

Zweitens. Strikte arbeitsrechtliche Gleichbehandlung von Minijobberinnen und Minijobbern mit anderen Beschäf- tigten

Der IAQ-Report der Universität Duisburg-Essen zur Niedriglohnbeschäftigung stellt unmissverständlich fest, dass geringfügig Beschäftigten oftmals nur tatsächlich geleistete Arbeitsstunden vergütet werden, während bezahlte Urlaubstage sowie Lohnfortzahlung bei Krankheit und für Feiertage häufig nicht gewährt werden. Ich zitiere: „Das weitaus höchste Niedriglohnrisiko haben weiterhin Beschäftigte in Minijobs … Sie stellen mit 36 % auch einen beachtlichen Anteil aller Niedriglohnbeschäftigten in Deutschland.“

Unter Verweis auf eine quantitative Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung folgern die AutorInnen, „dass Beschäftigte in Minijobs nicht nur bei den Stundenlöhnen, sondern auch bei weiteren Arbeiternehmerrechten massiv benachteiligt werden“.

Und weiter zitiert: „Offenbar werden die Sonderregelungen für Minijobs im Sozialrecht nicht selten dazu missbraucht, den Beschäftigten rechtswidrig auch grundlegende Arbeitnehmerrechte vorzuenthalten. … Die extrem hohen Niedriglohnanteile bei Beschäftigten in Minijobs und auch die Befunde … neuerer Studien, die auf zahlreiche weitere Benachteiligungen dieser Beschäftigtengruppe verweisen, legen nahe, dass auch die Sonderregelungen für Minijobs dringend auf den Prüfstand gestellt werden müssen.“ Zitatende.

Und jetzt komme ich zu drittens: Streichung der Ausstiegsklausel aus der Rentenversicherungspflicht

Als ein Schritt in Richtung Existenzsicherung ist es wichtig, ja gar unerlässlich, dass Minijobberinnen und Minijobber zukünftig ohne Wenn und Aber rentenversichert sind. Zwar besteht seit 2013 im Januar bei Neuaufnahme eines Minijobs grundsätzlich die Rentenversicherungspflicht, Minijobberinnen und Minijobber können sich per Drop-out-Klausel jedoch von dieser Pflicht befreien lassen. Und auch für die große Mehrheit der bereits vor Januar 2013 bestehenden 450-Euro-Jobs gilt, dass weiterhin auf die Mitgliedschaft in der Rentenversicherung verzichtet werden kann.