Und mit Blick auf die Koalitionsvereinbarung und die Ziffern 50 und folgende will ich noch mal sagen, weiter soll der Landtag die Arbeit der Sanierungsträger in der Städtebauförderung würdigen.
Richtig ist, die Planungshoheit und die Verantwortung für den Städteerneuerungsprozess liegen bei den Gemeinden.
Und das sind dann Dienstleister, meine Damen und Herren, und die arbeiten gegen Entgelt. Das muss auch noch mal klar gesagt werden. Mir erscheint dies also als ein logischer Schritt. Aber dass man das jetzt noch bejubeln soll, ich glaube, das braucht nicht unbedingt zu sein.
Die Landesregierung soll dann aufgefordert werden, beim Bund eine Regelung zum Erlass von Altschulden der Wohnungsunternehmen zu verlangen, weiterhin die Fortsetzung des Stadtumbauprogramms über das Jahr 2016 hinaus, und zwar möglichst mit erhöhten Ansätzen, und dann eben eine inhaltliche Weiterentwicklung der Programme zu fordern. All diese Punkte laufen der Wirklichkeit hinterher.
Das ist sehr unterschiedlich im Land und das Thema ist nicht das entscheidende mehr, wenn ich das noch mal sagen darf.
Meine Damen und Herren, die Koalition hat alles das in der Koalitionsvereinbarung geregelt und festgeschrieben.
Es trifft zu, dass Fragen zu wohnungswirtschaftlichen Altschulden aufgrund der dort angesiedelten Zuständigkeit an den Bund zu richten sind. Dies hat sich die Landesregierung, die Koalition in Mecklenburg-Vorpommern auch zum Ziel gesetzt. Im Koalitionsvertrag Ziffer 51 „(wird) der Bund zugleich aufgefordert, für die bis 2013 geltende Altschuldenhilfe eine geeignete Anschlussregelung für kommunale Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften vorzunehmen.“ Das haben wir dem Bund mitgeteilt, Frau Lück.
Mecklenburg-Vorpommern hat gemeinsam mit den anderen neuen Ländern die entsprechende Forderung nach einer geeigneten Anschlussregelung für die Altschuldenhilfe in jüngster Zeit wiederholt gegenüber dem Bund geltend gemacht, etwa über die Ministerpräsidentenkonferenzen Ost sowie über die Bauministerkonferenz auf der Bundesebene. Der Bund-Länder-Bericht zum Programm „Stadtumbau Ost“ vom 26. September 2012 an den Deutschen Bundestag gemäß des Beschlusses des Bundestages vom 19. Juni 2009 zum Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und der SPD stellt zudem vielfältige Erfolge im Stadtumbau Ost dar, auch Beispiele aus Mecklenburg-Vorpommern. Das können Sie hier jederzeit nachlesen.
Und ich denke, dazu zählt in erster Linie die Stabilisierung der Wohnungsmärkte, darüber hinaus die Aufwertung der Innenstädte und der Stadtteile. Zugleich hat das Förderprogramm auch Anstoßwirkungen von privaten Investitionen erzielt. So weit zu Ihrem Hinweis, dass die Privaten da wenig machen. Das ist nicht der Fall.
In der Folge des genannten Berichts arbeiten Bund und Länder an einem gemeinsamen Programm Evaluierung. Die Forderung der Fortsetzung des Stadtumbauprogrammes über das Jahr 2016 hinaus ist hierbei grundsätzlich unstrittig. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass die Evaluierung, wie kürzlich schon in den Entwicklungsempfehlungen für das Programm „Stadtumbau West“ konkretisiert, die Fortführung des Programmes mindestens bis zum Jahr 2019 empfehlen wird.
Mecklenburg-Vorpommern hat sich auch gemeinsam mit anderen Ländern erfolgreich für die geforderte Verstetigung der Bundesfinanzhilfen eingesetzt. Auch dieses entspricht einer fachlichen Zielsetzung der Koalition. Es konnte erreicht werden, dass seit 2011 der Gesamtansatz beim Bund stabilisiert wurde und MecklenburgVorpommern die erforderlichen Komplementäranteile aufbringt. Eine Aufstockung der Bundesmittel ist sicherlich wünschenswert und seitens der Bauministerkonferenz zuletzt im September 2012 auch beschlossen worden. Die geforderte inhaltliche Weiterentwicklung der Programme gehört zum Tagesgeschäft der Fachleute im Bund und in den Ländern. Gerade der integrative Ansatz ist ein Markenzeichen der Städtebauförderprogramme und wird von Jahr zu Jahr weiterentwickelt.
Nun sind integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte eine Fördervoraussetzung. Die Bündelung verschiedener Städtebau- und Wohnungsbauprogramme in einer Fördergebietskulisse wird in Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich praktiziert. Darüber wurde und wird auf der kommunalen Ebene sowie in den Ausschüssen im Landtag wiederholt informiert.
Eine weitere Forderung des Antrages zielt auf den Mitteleinsatz der EU-Fonds für die Zwecke der nachhaltigen
Städteentwicklung ab. Auch hier sind die Weichen bereits in die angesprochenen Richtungen gestellt. Die nachhaltige Stadtentwicklung wird, wie in den bisherigen Förderperioden, zu den Schwerpunkten für den Mitteleinsatz der EU-Strukturfonds gehören. Dies ergibt sich sowohl aus den Leitlinien der EU als auch aus den landeseigenen Zielsetzungen.
Derzeit wird innerhalb der Landesregierung der Entwurf des Operationellen Programmes für die europäischen Fonds vorbereitet. Hierbei werden sowohl die Mittelein- sätze wie auch die inhaltliche Ausrichtung näher beschrieben werden, auch für die Zwecke der nachhaltigen Stadtentwicklung beziehungsweise für Investitionen in die städtische Infrastruktur. Bereits die Leitlinien der EU stellen darauf ab, mit dem Fondseinsatz auf wirtschaftliche, soziale, demografische sowie umwelt- und klimaschutzrelevante Herausforderungen im Rahmen eines umfassenden Ansatzes zu reagieren. Es kann davon ausgegangen werden, dass hierbei die im Antragstext der LINKEN genannten Punkte „Barrierefreiheit“ und „Inklusion“ grundsätzlich berücksichtigt werden.
Eine ausdrückliche Vorrangbestimmung von den Einzelpunkten nach zentralplanerischem Muster erscheint mir weniger erfolgreich und das lehnen wir grundsätzlich ab. Wir wollen nicht zentral aus Europa alle Vorlagen und Vorgaben erhalten. Wir brauchen Gestaltungsräume und dafür treten wir ein. Deswegen wird in dieser Frage dem Antrag der LINKEN nicht zu folgen sein.
Meine Damen und Herren, ich denke, wir sind hier auf dem richtigen Wege. Von daher kann ich den Fraktionen der Koalition nur empfehlen, den Antrag abzulehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE fordert in ihrem Antrag die Landesregierung auf, sich gemeinsam mit den Ländern beim Bund einzusetzen für eine Anschlussregelung für die Altschuldenentlastung, die Fortsetzung der Stadtumbauprogramme Ost und West nach 2016, die verlässliche Ausstattung der Städtebaumittel auf mindestens der Niveauhöhe von 2010. Zudem soll die Landesregierung die finanziellen Mittel im Operationellen Programm in der nächsten Strukturförderperiode zugunsten einer nachhaltigen Stadtentwicklung, Barrierefreiheit, Inklusion et cetera gewichten. Darüber hinaus müsse es Erleichterung bei der Fördermittelvergabe für Kommunen geben, die ihre Ortsstrukturen an den demografischen Wandel anpassen wollen.
Als zentrales Handlungsinstrument für eine nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung der Städte und Gemeinden hat sich in über 40 Jahren die Städtebauförderung erwiesen. Das Programm „Soziale Stadt“, eingebettet in die Städtebauförderung, hat sich erfolgreich in der Praxis vor Ort bewährt.
Am 19. Juni 2009 hat sich der Deutsche Bundestag für die Fortsetzung des Bund-Länder-Programms Stadtum
bau Ost bis 2016 als eigenständiges Programm im Bereich der Städtebauförderung ausgesprochen. Grundlage für den Beschluss war der Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD „Programm ,Stadtumbau Ost‘ – Fortsetzung eines Erfolgsprogramms“.
Heute sind die Programme der Städtebauförderung deutlich schlechter ausgestattet als 2009. Beim Stadtumbau Ost und West stehen 30 Prozent weniger Mittel zur Verfügung, beim Programm „Soziale Stadt“ 60 Prozent weniger. Die schwarz-gelbe Bundesregierung vernachlässigt die Städtebauförderung. Eine eindeutige Ausrichtung der Strukturförderung an den gesellschaftspolitischen Herausforderungen der Städte und Gemeinden ist grundsätzlich zu vermissen. Schwarz-Gelb feierte die in den letzten beiden Jahren auf 455 Millionen Euro gekürzten Bundesmittel schon als Erfolg, und das trotz eines von ihr selbst anerkannten Bedarfes von 700 Millionen Euro, und das trotz eines von ihr vorgelegten Gutachtens, das Anstoßwirkung auf Investitionen in einer Höhe von mehr als 1 : 7 Euro belegt.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat in einem Änderungsantrag eine deutliche Aufstockung der Städtebauförderung gefordert. Die Abgeordneten der Regierungskoalition lehnten das in namentlicher Abstimmung leider ab. Weiter wurde per Haushaltsvermerk das Programm „Soziale Stadt“ von der Deckungsfähigkeit mit anderen Programmen ausgenommen. Das nimmt den Ländern die Flexibilität beim Mitteleinsatz. Der soziale Frieden in den Städten steht auf dem Spiel. Union und FDP haben immer noch nicht begriffen, dass nur die Kombination aus baulichen und sozialen Maßnahmen die Abwärtsspirale in sozialen Brennpunkten bremst. Wie wichtig die Städtebauförderung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist, dokumentiert eindrucksvoll der Bund-Länder-Bericht zum Stadtumbau Ost auf Drucksache 17/10942 auf Seite 27 folgende.
Die SPD wird mit Regierungsverantwortung dafür sorgen, dass die Städtebauförderung wieder verlässlich ausgestattet und dabei das Programm „Soziale Stadt“ zum Leitprogramm wird. Dazu wollen wir die von der Bundesregierung zusammengestrichene Städtebauförderung mit 700 Millionen Euro wieder verlässlich ausstatten.
Im Rahmen des Stadtumbaus Ost hat gerade die Altschuldenhilfe maßgeblich dazu beigetragen, dass der durch die demografische Entwicklung notwendige Rückbau von Wohnungen in den neuen Ländern durchgeführt und Wohnquartiere deutlich aufgewertet wurden. Mit dem Rückbau von circa 250.000 Wohnungen bis Ende 2009 konnte gleichzeitig das soziale Umfeld in den Plattenbausiedlungen stabilisiert und die Attraktivität der Innenstädte verbessert werden. Nach der Wiedervereinigung haben die ostdeutschen Wohnungsunternehmen einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität geleistet.
Bereits im Jahr 2011 sprachen sich die ostdeutschen Ministerpräsidenten auf der 40. Regionalkonferenz in Leipzig für eine Anschlussregelung für die 2013 auslaufende Altschuldenhilfeverordnung aus. Eine Neuregelung würde weiterhin einen wichtigen und nachhaltigen Beitrag für eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung in den neuen Ländern leisten. In den kommenden Jahren sind schätzungsweise 400.000 Wohnungen in den neuen Ländern vom Leerstand bedroht. Vor diesem Hintergrund sind weitere Anstrengungen notwendig, um die demografischen und strukturellen Probleme der Wohnungswirtschaft auch in den kommenden Jahren zu lösen.
In Mecklenburg-Vorpommern müssen bis 2020 noch circa 20.000 bis 25.000 Wohnungen rückgebaut werden, auf denen teilweise noch aus der Zeit vor der Wieder- vereinigung Deutschlands Altschulden lasten. Seit dem Jahr 2002 wurden rund 23.000 Wohnungen in Mecklenburg-Vorpommern abgerissen. Ohne eine geeignete An- schlussregelung zur Altschuldenentlastung muss mit einem schnellen Anstieg von Wohnungsleerständen ver- bunden mit der wirtschaftlichen Gefährdung der Wohnungseigentümer gerechnet werden. Der Rückbau von dauerhaft nicht mehr benötigtem Wohnraum muss deshalb zielgerichtet fortgeführt werden. Um den Erfolg der Altschuldenhilfe zu sichern, ist die Bundesregierung auf- gefordert, frühzeitig eine geeignete Anschlussregelung zur Altschuldenentlastung für kommunale Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften in den neuen Ländern auf den Weg zu bringen.
An dieser Stelle möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass die SPD-Landtagsfraktion einen entsprechenden Antrag im Geiste unseres Koalitionsvertrages vorbereitet hatte.
(Zurufe von Torsten Renz, CDU, Wolfgang Waldmüller, CDU, und Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
In einem gemeinsamen Positionspapier „Bezahlbares Wohnen in der sozialen Stadt“, das auf der Klausurtagung der SPD-Bundestagsfraktion Anfang des Jahres 2013 in Hannover und Berlin vorgestellt worden ist, sind Thesen und Maßnahmen formuliert, die den Anstieg der Mietpreise begrenzen sollen und Investitionen in Wohnungsbau,
energetische Sanierung und den familiären und altersgerechten Umbau von Häusern und Wohnungen voranbringen werden.
Das SPD-Konzept „Bezahlbares Wohnen in der sozialen Stadt“ benennt klare Schritte zu einer sozialen Wohn- und Mietrechtspolitik.