Protocol of the Session on May 31, 2013

Darin heißt es: „Der Landtag unterstützt das in der Konzeption zur Förderung der Integration von Migrantin- nen und Migranten in Mecklenburg-Vorpommern festgeschriebene Vorhaben, die gleichberechtigte Teilhabe und aktive Partizipation von Migrantinnen und Migranten in allen Lebensbereichen weiter zu verbessern...“ Zitatende.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Und etwas weiter: „Um ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, ist es notwendig, den Zugang zum hiesigen Arbeitsmarkt zu erleichtern.“

Das haben wir beschlossen und diese Analyse ist sehr treffend, denn ohne Arbeit ist Integration kaum zu erreichen. Arbeit ist der Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe. Unser Landtagsbeschluss darf nicht nur ein Lippenbekenntnis sein, sondern er muss Folgen haben. Vor diesem Hintergrund sehe ich auch das Thema, über das wir jetzt reden, das die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angemeldet hat, als wichtig und richtig an.

Das Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge hat das Ziel, möglichst vielen Menschen aus dieser Gruppe zu einem dauerhaften Arbeitsplatz zu verhelfen und gleichzeitig auch die Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu vermeiden oder zu verringern. Um dies zu erreichen, werden Netzwerke auf lokaler und regionaler Ebene gefördert, welche die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter bei der Aufgabe unterstützen, diesen Personenkreis in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Das ist aus meiner Sicht ein sinnvoller Ansatz und offensichtlich ist das Programm auch erfolgreich, denn in einer im März vorgelegten Zwischenbilanz zur Evaluierung des Bundesprogrammes kommen die Gutachter zu einer deutlich positiven Einschätzung:

Bis zum Jahresende 2011 sind mit dem Programm in der zweiten Förderrunde über 10.000 Personen erreicht worden, davon sind über 30 Prozent unter 25 Jahre alt. Die große Mehrheit aller Teilnehmenden hat eine Schule besucht, gut ein Fünftel hat eine berufliche Ausbildung und immerhin fast 14 Prozent haben ein Studium begonnen und/oder abgeschlossen. Erheblich mehr – nämlich die Hälfte der Teilnehmenden – hat Berufserfahrung vorzuweisen. Wir reden also hier nicht über einen Personenkreis mit ausschließlich geringer beruflicher Qualifikation.

Und auch die Vermittlungsquoten, die erreicht wurden, können sich sehen lassen. Laut den Gutachtern der Programmevaluation wurden bis Dezember 2011 mit fast 50 Prozent die Hälfte aller Teilnehmenden in Beschäftigung auf den ersten Arbeitsmarkt beziehungsweise in eine Ausbildung vermittelt. Die Gutachter verweisen zudem darauf, dass sich diese Vermittlungsquote nur auf ein Drittel der Laufzeit der zweiten Förderrunde bezieht und sich im Zeitverlauf voraussichtlich noch erhöhen wird.

Insgesamt kommt die Auswertung des Bundesprogramms zu folgender klaren Einschätzung, ich zitiere: „Fazit: Unter Berücksichtigung der im Vergleich zu anderen Zielgruppen ‚multiplen‘ Vermittlungshemmnisse der Bleibeberechtigten und Flüchtlinge und weiterhin erheblicher struktureller Mängel bezüglich ihrer Integrationsmöglichkeiten in Deutschland zeigen die Teilnahmezahlen und Vermittlungsquoten nicht nur, dass das Programm erfolgreich arbeitet, sondern auch, dass es im Bereich der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen Pionierarbeit leistet. Damit schließt dieses Sonderprogramm eindeutig eine bisher vorhandene Förderlücke und leistet einen gewichtigen Beitrag zur ‚nachholenden‘ beruflichen und sozialen Integration dieser Zielgruppe. Mit Blick auf den schon vorhandenen und sich zukünftig ausbreitenden Fachkräftemangel, Diskurse um eine ‚Willkommenskultur‘ in Deutschland und der vorhandenen arbeitsmarktlichen Potenziale bei Flüchtlingen“

(Henning Foerster, DIE LINKE: Richtig. Dann können wir ja den Antrag hier beschließen.)

„kann eine Weiterführung arbeitsmarktrechtlicher Fördermaßnahmen für diese Zielgruppe seitens der Evaluation bereits zum jetzigen Zeitpunkt nur empfohlen werden. Diese Empfehlung bezieht sich ausdrücklich auf eine Neuauflage des Bleiberechtsprogramms in seiner jetzigen Struktur im Rahmen eines Operationellen Programms des Bundes 2014 - 2020.“ Zitatende.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, klarer und besser geht es nicht. Es ist eine klare Empfehlung, der die Bundesregierung folgen sollte.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Macht sie aber leider nicht.)

Und es wäre aus meiner Sicht angesichts dieses Ergebnisses der Zwischenbilanz völlig unverständlich, wenn die Bundesarbeitsministerin trotz des sehr positiven Votums der von ihr beauftragten Gutachter das Programm auslaufen ließe, ausgerechnet ein paar Wochen nach dem Schaulaufen beim Integrationsgipfel der Kanzlerin. Denn dann müsste man sich fragen, warum sie die Programmevaluation überhaupt in Auftrag gegeben hat, wenn die Ergebnisse keine Rolle für die Entscheidung spielen, ob das Programm fortgesetzt wird oder nicht.

(Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE)

Und deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ist die Landesregierung schon unterwegs. Wir haben uns bereits auf der Integrationsministerkonferenz im März dieses Jahres, also schon vor einigen Monaten, mit der Thematik beschäftigt und in einem Beschluss die Bundesregierung gebeten, mit Blick auf die Förderperiode ab 2014 das Programm fortzuführen.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Bloß unsere Bitten werden nicht erhört werden.)

Dies wurde einstimmig beschlossen. Alle Länder von Bayern bis hoch zur Küste sind sich einig gewesen. Ich hoffe sehr, dass sich die Bundesregierung angesichts des geballten gesellschaftlichen und politischen Widerspruchs und der positiven gutachterlichen Bewertung des Programms besinnt und es fortführt. Sie ist am Zug. Sie ist am Zug, ihren Worten auch Taten folgen zu lassen und nicht gute Projekte vor Ort zu beenden.

Eine Hauptaufgabe von Arbeitsmarktpolitik angesichts des demografischen Wandels ist es, zusätzliche Beschäftigungspotenziale zu erschließen und damit gleichzeitig den Menschen eine echte Chance auf Integration in unserem Land zu geben. Wir brauchen wirklich jeden Einzelnen und jede Einzelne. Das gilt auch für alle Migrantinnen und Migranten in Mecklenburg-Vorpommern und das gilt auch für die Flüchtlinge. Sie sind uns herzlich willkommen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Michael Andrejewski, NPD: Schwacher Beifall.)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Foerster für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon angeklungen, immer wieder wird allenthalben auch an Flüchtlinge die Erwartung formuliert, dass sie sich während ihres Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur anpassen, sondern nachhaltig integrieren mögen. Und eines der größten Hemmnisse besteht regelmäßig darin, dass sie sich aufgrund ihres ungesicherten Aufenthaltsstatus, aber auch wegen zahlreicher anderer Gründe nicht so ohne Weiteres um Arbeit bemühen können. Das heißt, bemühen können sie sich, aber es gibt dann zahlreiche Hindernisse.

Dabei ist erwiesen, dass die Möglichkeit, einer Arbeit nachgehen zu können, am nachhaltigsten integrierend wirkt. Die betroffenen Personen sind im positiven Wortsinn dazu gezwungen, sich in einem Team einzuordnen und dabei die deutsche Sprache im täglichen Umgang mit den Kolleginnen und Kollegen zu nutzen und auch zu vertiefen. Warum dies so ist, beschreibt ein Satz, den ich neulich las, Zitat: „Man kann sich nicht in eine Gesellschaft integrieren, wenn man nur Kontakt zu Menschen hat, die in diese Gesellschaft genauso wenig integriert sind, wie man selbst.“ Zitatende. Für die These, dass soziale Teilhabe über Arbeit am nachhaltigsten integrierend wirkt, spricht auch eine gute Integrationsquote.

Die Einreicher der Onlinepetition „Recht auf Arbeit, Bleiberechtsnetzwerke … erhalten!“ geben im Petitionstext an, dass bundesweit jeder zweite Teilnehmer erfolgreich in Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse vermittelt werden konnte. Folgerichtig fordern sie Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen auf, eine aktive Arbeitsmarktpolitik auch für die Zielgruppe der Flüchtlinge über das Ende der Förderperiode hinaus zu ermöglichen.

Den individuell sehr unterschiedlichen Anforderungen haben sich in unserem Land in den vergangen fünf Jahren verschiedene Träger aus den Bereichen Flüchtlingsarbeit, Bildung, Personaldienstleistung und Wirtschaft gestellt. Im Jahr 2008 entstand so das „Netzwerk Arbeit für Flüchtlinge“, das vom Verbund für soziale Projekte hier in Schwerin, kurz VSP, koordiniert wird. Das Ziel des Netzwerkes ist mit dem Aufzeigen neuer Wege bei der Nutzung interkultureller Chancen für die jeweilige Region umschrieben und darauf gerichtet, ausländische Arbeits- und Fachkräfte dauerhaft zu integrieren.

Das Netzwerk unterstützt Bleibeberechtigte und Flüchtlinge bei der beruflichen Qualifizierung, Sprachförderung, Stellensuche, bei Bewerbungen, bei Vorstellungsgesprächen und bei der Suche nach Praktikumsplätzen. Dazu kommen Fachkonferenzen und das Projekt „Flüchtling für einen Tag“, welches auf der Insel Kaninchenwerder hier in unmittelbarer Nähe des Schlosses am 6. Juni bereits zum vierten Mal stattfinden wird.

Finanzielle Basis für die Aktivitäten der Netzwerke waren bislang ESF-Bundesmittel sowie das XENOS-Sonder- programm „Arbeitsmarktliche Unterstützung für Bleibe- berechtigte und Flüchtlinge“, ausgestattet mit 47 Millionen Euro. Ergänzt wurde diese Summe durch Komplementärmittel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Höhe von 29 Millionen Euro.

Da die ESF-Förderung zum 31.12. endet und die Bundesregierung eine weitere Förderung nach den uns vorliegenden Informationen nicht mehr vorsieht, ist die Fortführung der Maßnahmen – das klang schon an – akut gefährdet, denn ohne wirkliche Kompensation durch andere Programme würde ein mühsam aufgebautes, funktionierendes und erfolgreiches Projekt eingestellt werden müssen. Und ohne Hilfsangebote werden folglich die Erfolgsaussichten für eine nachhaltige Integration der Betroffenen durch Arbeit deutlich schlechter.

Die Bundesregierung – und da gucke ich mal zum Kollegen Renz – sieht das wie folgt. Ich darf aus einem Schreiben des BMAS zitieren, das uns auf meine Anfrage hin zugegangen ist, Zitat: „Im Hinblick auf die neue ESF-Förderperiode nach 2014 ist zu bedenken, dass sich ein erheblicher Rückgang der Strukturfondsmittel für Deutschland abzeichnet. Es ist daher nicht beabsichtigt, das ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge in der ESFFörderperiode 2014 bis 2020 fortzusetzen.“ Zitatende.

Angesichts dieser Ausführungen ist die Sorge derer, die in den vergangenen Jahren zu diesem Thema eine wertvolle Arbeit geleistet haben, für meine Fraktion absolut nachvollziehbar. Und das sahen offensichtlich auch die Integrationsminister der Länder so, die auf der 8. Integrationsministerkonferenz vom 20. und 21. März 2013 in Dresden unter TOP 5.6 Folgendes beschlossen haben, ich darf auch das zitieren: „Die für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister“ sowie „Senatorinnen

und Senatoren … begrüßen die aus dem ESFBundesprogramm für die arbeitsmarktrechtliche Integration von Flüchtlingen entstandenen Strukturen und Hilfeangebote und bitten die Bundesregierung, mit Blick auf die ESF-Förderperiode ab 2014 die Fortführung des Programms zu gewährleisten.“ Zitatende.

Das Bundesministerium ignoriert jedoch nicht nur diesen Beschluss, es sieht in der Einstellung des ESF-Pro- gramms offensichtlich auch kein Problem. In bereits besagtem Antwortschreiben auf meine Nachfrage heißt es weiter, Zitat: „Daraus ergeben sich für die betroffenen Personengruppen jedoch keine Nachteile. Die Verbesserung der sprachlichen und beruflichen Qualifizierung von EU- und Drittstaatsangehörigen wird weiterhin unterstützt und künftig neben Angeboten der Regelförderung insbesondere über die geplanten ESF-Programme für die Anpassungs- und Nachqualifizierungen sowie die berufsbezogenen Sprachförderangebote für Migrantinnen und Migranten gewährleistet.“ Zitatende.

Oberflächlich betrachtet klingt dies gut. Allerdings nimmt das Bundesministerium keinen Bezug auf den tatsächlichen Inhalt und die Zielstellung des Förderprogramms, was jetzt ausläuft, denn dort heißt es, ich darf auch das noch mal zitieren: „Gefördert werden Netzwerke auf lokaler und regionaler Ebene unter Einbezug der Arbeitsgemeinschaften … und der zugelassenen kommunalen Träger, um möglichst vielen Begünstigten zu einer auf Dauer angelegten Erwerbstätigkeit zu verhelfen. Die miteinander vernetzten Beratungsstellen sollen unter anderem in Zusammenarbeit mit Unternehmen durch berufsbegleitende Qualifizierung den Beschäftigungserhalt der Zielgruppe sowie deren Verbleibsaussichten auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Ziel ist gleichzeitig, die Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu vermeiden oder“ zumindest „zu verringern.“ Zitatende.

Auch hierzulande können sich die Erfolge der Netzwerkarbeit durchaus sehen lassen. Nach Aussage der koordinierenden Stelle VSP wurden bei uns in den vergangenen fünf Jahren mehr als 700 Menschen betreut. Jede beziehungsweise jeder Fünfte konnte in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt integriert werden. Meine Damen und Herren, das sind also immerhin 140 Frauen oder Männer, teilweise mit Familien, die dadurch eine berufliche Perspektive erhalten haben.

Meine Fraktion stimmt folgerichtig dem Grundanliegen des vorliegenden Antrags zu. Auch wir wollen, dass Flüchtlingen weiterhin Wege eröffnet werden, sich über Sprachförderung, Ausbildung und Arbeit in unserem Land nachhaltig integrieren zu können.

Das CDU-geführte Bundesministerium von Frau von der Leyen verweist in seiner Antwort darauf, dass ja die Bundesländer die Möglichkeit hätten, eigene Förderprogramme für Flüchtlinge aufzulegen. Da frage ich mich natürlich: Was denn nun? Entweder gibt es einen Bedarf für ein solches Sonderprogramm, dann sind alle Ebenen in der Verantwortung, oder es gibt ihn eben nicht. Aus meiner Sicht ist das ein Davonstehlen aus der Verantwortung, ein Wegschieben der Verantwortung auf die Landesebene. Dies gilt vor allem, wenn man sich anschaut, welche anderen Förderprogramme der Bund gerade plant. Angebote der berufsbezogenen und der allgemeinen Sprachförderung, der Kommunikation am Arbeitsplatz oder des Lese- und Schreibverstehens im Arbeitsprozess sind sicher sinnvoll, setzen jedoch voraus, dass

die Betroffenen bereits auf einen Ausbildungs-, Praktikums- oder Arbeitsplatz vermittelt werden konnten.

Die Qualifizierung von Menschen mit Migrationshintergrund im Kontext des Anerkennungsgesetzes – gemeint sind modulare Angebote mit dem Ziel einer qualifikationsadäquaten Arbeitsmarktintegration – sind sicher auch ein richtiger Ansatz. Ob sich das Angebot jedoch auch an Flüchtlinge richtet, ist aus den derzeit vorliegenden Unterlagen nicht ersichtlich. Und auch die bisher bekannten Rahmenbedingungen des offiziell als XENOS-Nachfolger geltenden neuen Projektes IsA, Integration statt Ausgrenzung, lassen diese Frage ausdrücklich offen. Zu lesen ist lediglich, dass Projektverbünde in Deutschland gefördert und betriebliche Partner ausdrücklich einbezogen werden sollen. Die Träger der Maßnahmen sehen jedenfalls in diesem Programm keinen adäquaten Ersatz, sie befürchten im Gegenteil, dass die Zielgruppe der Flüchtlinge aus allen ESF-Bundesprogrammen herausfällt. Auch das können Sie der schon mehrfach angesprochenen Onlinepetition entnehmen.

Vor diesem Hintergrund beantrage ich namens meiner Fraktion die Überweisung des Antrages in den Sozialausschuss, denn wir sollten darüber diskutieren, ob die angesprochenen oder andere geplante Bundesprogramme eine tatsächliche Kompensation für die Zielgruppe bedeuten. Aus meiner Sicht führt das Ergebnis einer solchen Bewertung automatisch zur Frage nach der Notwendigkeit und natürlich auch den Möglichkeiten einer landesseitigen Kompensation.

Werte Kolleginnen und Kollegen, erst auf der letzten Landtagssitzung haben wir den Antrag für eine Willkommenskultur in Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet. Wir waren uns einig darüber, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt für die hier lebenden Migrantinnen und Migranten ein ernsthaftes und ein notwendiges Anliegen ist. Von daher sollten wir hier, wo offensichtlich ein Problem existiert, auch verantwortungsbewusst handeln. Ich werbe also nochmals für eine Überweisung. Falls dieses Ansinnen keine Mehrheit findet, werden wir dem Antrag der Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN natürlich zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Foerster.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Tegtmeier.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Entwicklung der Europäischen Sozialfonds und die Ausrichtung, die das genommen hat, verwundert doch sehr.

Erst mal möchte ich mich bei Frau Gajek bedanken, dass sie noch mal umfassend klar informiert hat, was im Bereich XENOS gerade hier bei uns im Land alles läuft, welche Netzwerke sich da gebildet haben. Es ist eigentlich gar nicht nachvollziehbar, bei welchem Stand wir hier sind.

Die Ministerin hat darüber berichtet, und das nahm Kollege Foerster auch noch mal auf, dass die Arbeitsminis

terkonferenz eine entsprechende Beschlusslage hergestellt hat, weil hier offensichtlich Gefahr in Verzug zu befürchten ist. Und wenn man sich das Verfahren anschaut, was die Bundesregierung hier selbst losgetreten hat, das letztendlich mit dem Gutachten, das auch von der Sozialministerin schon vorgestellt wurde, praktisch abgeschlossen ist – und dieses Gutachten hat eigentlich noch mal einen Trend und eine Entwicklung bestätigt –, verwundert es umso mehr, was da nun draus wird oder leider vielleicht nicht draus wird.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ja bereits im letzten Jahr – ja, wie will man das sagen – eigentlich ein Netzwerk gebildet, um die neuen Förderbedarfe für 2014 bis 2020 herauszuarbeiten, und nicht nur das. Darüber hinaus wurde Ende letzten Jahres ein Onlinekonsultationsverfahren durchgeführt, das eine sehr große Resonanz hatte und das sich genau darum gekümmert hat: Wie wird das nationale Reformprogramm 2012 bewertet und was lässt sich letztendlich daraus ableiten?

Insgesamt wurde bei der Bewertung festgestellt, dass die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt nicht allen zugutekommt – ist ja kein Wunder –, insbesondere wurden auch genannt spezifisch schlechtere Chancen für Menschen mit Migrationshintergrund. Als Förderprioritäten wurden die Stärkung des Arbeitsmarktpotenzials, der sozialen Eingliederung und der Bildungsleistungen an zweiter Stelle genannt. Bei der Förderpriorität 2 wurde ganz klar die Stärkung des Arbeitnehmerpotenzials von Frauen, Älteren und Migranten benannt.

Die Bewertung des Rücklaufs dieser insgesamt fast 800 Anregungen ergab auch, dass die Programmierung und Umsetzung sich an der … Ach nein, das wollte ich jetzt gar nicht sagen.