Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe jetzt lange versucht, durch Blicke anzudeuten, dass die langen bilateralen Gespräche in den Bänken hier störend sind.
Ich möchte Sie noch mal darauf hinweisen, wenn Sie vorhaben, hier längere Gespräche untereinander zu führen, dazu ist dann die Lobby da. Ansonsten bitte ich darum, doch der Rednerin oder dem Redner hier vorne zuzuhören.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, einen Bericht zur Einkommenslage der bis Ende 1991 Geschiedenen in Mecklenburg-Vorpommern brauchen wir dafür nicht. Wir sind uns vollkommen einig, dass auch für die …
Herr Renz, Sie waren gemeint. Jetzt spreche ich es deutlich aus. Wenn Sie sich nicht daran halten, dann kriegen Sie von mir einen Ordnungsruf.
Herr Reinhardt, Sie wissen, Sie haben meine Entscheidung hier oben nicht zu kommentieren. Von daher erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.
(Beifall Manfred Dachner, SPD – Marc Reinhardt, CDU: Ich habe Frau Schwesig gemeint. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Herr Reinhardt, wenn Sie jetzt versuchen, sich zu retten, indem Sie mich ansprechen, dann will ich auch gerne darauf reagieren. Es ist nicht einseitig, was ich hier vortrage. Ich darf noch mal daran erinnern, das ist vielleicht in den Gesprächen untergegangen, dass wir hier über Frauen reden, die in unserem Land leben, die 40 Jahre gearbeitet haben, die für Kinder da waren, die sich um die Firmen des Ehemannes gekümmert haben und die am Ende mit 630 Euro abgespeist werden. Ich finde, da haben wir eine Handlungspflicht, müssen etwas tun. Das sieht übrigens auch unser Koalitionsvertrag vor. Ich stelle gerade dar, welche Möglichkeiten es gibt, und ich würde mich sehr freuen, wenn wir dieses Problem für die Menschen in unserem Land parteiübergreifend lösen könnten.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Vincent Kokert, CDU: Gibt es jetzt Beifall aus Frust oder was macht ihr jetzt hier?)
Frau Stramm, also ich teile Ihre Einschätzung oder wir haben die gemeinsame Einschätzung und ich denke, es ist Ihnen auch Anliegen, aber es stimmt nicht, wenn Sie sagen, wir hätten keine Ahnung von der Lebenssituation.
Es ist richtig, dass Sie eine Kleine Anfrage gestellt haben, mit der Sie ganz konkrete Zahlen und Fakten haben wollen, flächendeckend für die Betroffenen in unserem Land. Das ist so, diese flächendeckenden Zahlen können wir nicht liefern, weil sie in keiner Statistik erhoben werden. Ich finde, dass es auch nicht nottut, sie zu erheben, weil alle, die sich mit diesem Thema ernsthaft beschäftigen, diese konkreten Fälle kennen, die Sie hier selbst vorgetragen haben. Es bringt wirklich nichts, jetzt noch zusätzliche Statistiken zu machen. Es bringt auch nichts, sich dann gerade unter denjenigen, die eigentlich ein ehrliches Interesse daran haben, zu sagen, wir wüssten nicht um die Situation, sondern es bringt mehr, die konkrete Lösung anzugehen.
Jetzt, 23 Jahre nach der Wende anzufangen, in dieser Frage Datenmaterial zu sammeln, da würde ich befürchten, dass die Betroffenen das eher so sehen würden: Jetzt fangen die erst an, sich damit zu beschäftigen. Das stimmt ja nicht. Ich habe es schon gesagt, es waren
Dr. Margret Seemann und unser heutiger Ministerpräsident – und ich habe das gerne fortgesetzt –, die sich schon lange engagieren.
Ich sehe eine Möglichkeit, im ersten Bundesrat oder in den ersten Sitzungen des Bundesrates nach der Bundestagswahl einen neuen Vorstoß zu machen. Wenn wir jetzt noch mal einen Vorstoß machen, wird es die Ablehnung der anderen Länder geben, weil sie sagen, wir haben einen Beschluss für diese Legislatur gefasst, und er würde dann der Diskontinuität sozusagen unterliegen. Das wäre nicht gut. Und der Ministerpräsident hat bereits mit den Ost-Ministerpräsidenten am Rande der letzten Ministerpräsidentenkonferenz beraten, dass wir nach der Bundestagswahl, völlig unabhängig von ihrem Ausgang, einen neuen Anlauf machen wollen, das ganze Thema „Rente Ost/West“ auf die Tagesordnung zu heben.
Das macht unser Ministerpräsident ja schon lange, weil wir generell zum Thema „Rente Ost/West“ eine Lösung brauchen. Wir haben es hier oft angesprochen. Es geht nicht, dass wir 23 Jahre nach der Wende immer noch unterschiedliche Berechnungssysteme haben.
Und Zweitens, wir wollen natürlich insbesondere für die sogenannten Härtefälle, und dazu gehören die ehemaligen DDR-Geschiedenen in unserem Land, eine Regelung finden.
Sie sehen also, wir sind dran, wir nehmen dieses Anliegen ernst, und Sie können sich darauf verlassen, dass ich das auch weiter verfolge. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag ist kein neues Thema. In aller Regelmäßigkeit spielt sich DIE LINKE auf populistische Art und Weise
mit dem Schicksal der nach DDR-Recht geschiedenen Bürger auf, mal auf Bundesebene und heute eben mal wieder hier im Landtag.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Jetzt müssen Sie bloß noch sagen, dass wir an den Scheidungen auch schuld sind.)
Mit Ihrem Antrag haben Sie sich eine Personengruppe herausgepickt, die einen besonderen Härtefall darstellt. Doch das besondere Problem der Altersversorgung der nach DDR-Recht geschiedenen Bürger ist nicht rentensystematisch bedingt, sondern eine Auswirkung der deutschen Teilung. Über die Rentenversicherung wird dieses Problem nicht lösbar sein.
Mit der politischen Wende prallten zwei Systeme aufeinander, die unterschiedlicher nicht sein konnten: eine freiheitlich-demokratische Grundordnung auf der einen Seite, eingesperrte und unterdrückte Bürger auf der anderen Seite.
ein umfassendes Warenangebot im Westen, eine stark eingeschränkte Warenverfügbarkeit im Osten. Ich könnte die Aufzählung noch lange weiterführen. Die zwei Systeme waren so unterschiedlich wie Äpfel und Birnen. Wenn aber schon der Systemvergleich so schwierig ist, dann ist eine Angleichung eine noch viel größere Herausforderung.
Meine Damen und Herren der LINKEN, wir können nicht für alle eine vollkommene Gleichheit in der Versorgung herstellen,
wenn unterschiedliche Voraussetzungen vorliegen. Wir können nur Gleiches gleich behandeln oder versuchen, ähnliche Sachverhalte annähernd gleich zu behandeln. Ihr Antrag würde zu einer Ungleichbehandlung im Rentensystem führen.
Es ist nicht Aufgabe der Rentenversicherung, eine ungleiche Einzahlungsrealität und eine damit verbundene ungleiche Rentenerwartung auszugleichen. Aus Sicht der nach DDR-Recht Geschiedenen wäre dies sicherlich eine gerechte Lösung. Wir können aber nicht alle anderen ungleich behandeln. Aus diesem Grund ist die geforderte,