Protocol of the Session on May 30, 2013

Aus unserer Sicht ist der Antrag notwendig gewesen, er ist in sich nicht schlüssig, wenngleich ich es sehr wertvoll finde, dass er heute hier besprochen worden ist. Was aber auch wir tun, ist, erst mal abwarten, was denn am Ende, nachdem die Punkte, die auch Herr Backhaus hier noch mal ausgeführt hat, noch mal besprochen worden sind, was denn am Ende herauskommt. Und deswegen werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen können und werden uns deswegen auch enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat nun noch einmal Frau Dr. Karlowski von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! So als vorletzter Tagesordnungspunkt heute noch einmal zum Bundeskompensationsverordnungsentwurf. Ja, ich habe ja mit Freude zur Kenntnis genommen, dass Herr Minister Backhaus, ich würde mal sagen, so 99prozentig mit unseren Vorschlägen übereinstimmt.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Eine schwere Differenz, eine deutliche Differenz bleibt natürlich bei der Beurteilung der Verordnung in Bezug auf die Bevorzugung der Landwirtschaft, die nicht geteilt wird.

(Egbert Liskow, CDU: Wird der Minister gleich ganz grün.)

Das werden wir mal weiter beobachten, wie sich die Farbe so verändert.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Ich möchte einmal kurz aus der Stellungnahme des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekten vom Dezember 2012 zitieren. In diesem Zusammenhang schreiben sie unter Punkt 6, Zitatbeginn: „Aus praktischer Sicht leidet der Entwurf an einer unsachgemäßen Überbetonung des

Flächensparens und der nicht begründbaren Sonderstellungen für agrarstrukturelle Belange.“ Zitatende. Also kein NABU-/BUND-Papier, sondern das sind die Landschaftsarchitekten.

Dann möchte ich noch kurz darauf eingehen, dass hier ja nur fortgesetzt wird, was im Bundesnaturschutzgesetz bereits zu finden ist in Bezug auf die Bevorzugung landwirtschaftlicher Praktiken. Ich sehe da doch eine Differenz. Wenn ich jetzt in das Bundesnaturschutzgesetz schaue und den Paragrafen 15 Absatz 3, um den es da geht, lese, dann sehe ich hier Folgendes: „Bei der Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen, insbesondere sind“ – jetzt kommt es – „für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden nur im notwendigen Umfang in Anspruch zu nehmen.“

Das ist das eine, mit den besonders geeigneten Böden, das finden wir auch in der Kompensationsverordnung Paragraf 9 Absatz 2. Aber in Absatz 1 des Paragrafen 9 finden wir eben eine sehr allgemeine und sehr weitreichende Fassung, die wir mit unserem Antrag kritisiert haben und ich auch in der Rede kritisiert habe. Da heißt es nämlich unter Paragraf 9 Absatz 1: „Agrarstrukturelle Belange im Sinne des“ Paragrafen sowieso „des Bundesnaturschutzgesetzes sind betroffen, wenn die Inanspruchnahme land- oder forstwirtschaftlich genutzter Flächen für Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen Aus- wirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft hat.“ Zitatende.

(Egbert Liskow, CDU: Ist doch gut. Ist doch gut.)

Das heißt also, jegliche Inanspruchnahme, jegliche Berührung von land- oder forstwirtschaftlicher Fläche, egal, was für ein Bodentyp das ist, wie wertvoll der Boden ist oder wie erheblich das für den landwirtschaftlichen Betrieb im Einzelnen ist, jede solche Beeinträchtigung wird, wenn wir diese Verordnung so in Gesetzeskraft überführt bekommen, nachrangig in Anspruch genommen.

Das heißt, es ist erst mal zu prüfen, ob ich diese anderen Ausgleichsmaßnahmen, die ich zitiert habe, realisieren kann, also diese Vernetzung, Entsiegelung und Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen. Erst dann, wenn das alles nicht funktionieren würde, darf man überhaupt einen Acker in Anspruch nehmen – so muss man das jetzt lesen – oder darf einen Wald in Anspruch nehmen. Wir denken, das ist zu unpräzise, zu weit formuliert und entspricht nicht dem Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes in Paragraf 15 Absatz 3.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Ja, so weit zu diesem Antrag von unserer Seite. Ich bin erfreut über die hochkarätige fachliche Diskussion dazu und erspare mir dieses Mal auch den Antrag auf eine Überweisung in den Ausschuss, das scheint mir keine Mehrheit finden zu können, und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1895. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1895 mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Enthaltung der Fraktion der NPD.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 26: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Förderschulklassen erhalten – Inklusion als Irrweg erkennen!, Drucksache 6/1902.

Antrag der Fraktion der NPD Förderschulklassen erhalten – Inklusion als Irrweg erkennen! – Drucksache 6/1902 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Petereit von der NPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im März 2009 ist die Bundesregierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung beigetreten. In Artikel 24 der Konvention heißt es unter anderem: „Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung.“ Bei der Verwirklichung dieses Rechts sollen die Vertragsstaaten sicherstellen, dass „Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden“.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ist doch gut, oder?)

Um Tragweite und Anliegen der Konvention richtig einordnen zu können, muss man sich vor Augen halten, dass weltweit 98 Prozent der Menschen mit Behinderungen bis zum jetzigen Zeitpunkt keinen Zugang zu Bildungseinrichtungen haben. Insofern ist die Konvention sicherlich zu begrüßen.

Bezogen auf die Bundesrepublik hat jedoch, wie der Deutsche Philologenverband schon 2010 feststellte, eine öffentliche Kontroverse eingesetzt, die teils mit sachlichen, teils mit ideologisch überzogenen Argumenten geführt wird. Es geht so weit, dass manche Inklusionsbefürworter die UN-Konvention im politischen Diskurs dazu benutzen, die Abschaffung des mehrgliedrigen Schulsystems, die Abschaffung unseres Sonder- und Förderschulsystems, die Abschaffung der Gymnasien, eine Einheitsbesoldung aller Lehrkräfte, kurz, die Einheitsschule für alle zu fordern. Das bewährte ausdifferenzierte deutsche Schulsystem soll also einer Schule für alle geopfert werden,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wer hat denn das erzählt?)

da die mit Ersteren verbundene Selektion quasi eine Menschenrechtsverletzung per se darstelle.

Hinzuzufügen ist in diesem Zusammenhang, dass in der Konvention keine Rede von einer generellen gemeinsamen Beschulung von nicht Behinderten und Behinderten

ist. Selbst im Schulmusterland Finnland gibt es neben der Integration in Regelschulen weiterhin hoch spezialisierte Förderzentren. Den meisten Menschen – das sind jene, die mit Politik, Pädagogik oder Soziologie beruflich nichts zu tun haben – ist Inklusion ein Fremdwort. Und plötzlich war es allgegenwärtig. Überall wird inkludiert oder zumindest darüber gesprochen, als wäre das schon immer so gewesen. Widerspruch gegen das Endziel scheint unmöglich,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Was für ein Endziel denn?)

es sei denn, man wolle sich zum Anhänger der Exklusion machen, zum selektierenden Menschenfeind.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ah ja, das Lieblingswort von Ihnen.)

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es bei Inklusion nicht um Integration geht, …

Herr Nieszery, ich lache nur, weil es ist so lächerlich.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sie haben einen ganz besonderen Humor.)

… sondern dass es darum geht, dass im Grunde jeder irgendwie anders, irgendwie behindert ist.

„Inklusion ist Kommunismus für die Schule“, formulierte es ein Wissenschaftler. Inklusion ist der Todesstoß für das Leistungsprinzip und kein pädagogisches Allheilmittel.

Professor Dr. Ahrbeck stellte treffend fest: Der Hamburger Schulversuch in den 1990er-Jahren, ein klassischer Inklusionsversuch, bei dem unter anderem die sonderpädagogische Förderkategorie im Bereich Lernen abgeschafft wurde, hat keine besonders ermutigenden Ergebnisse hervorgebracht. Die leistungsschwächeren Schüler sind die leistungsschwächeren geblieben. Das durchschnittliche Leistungsniveau der Klassen war auffallend gering, die Sonderschulüberweisungsquoten hatten sich nach vier Grundschuljahren keinesfalls reduziert.

Aber es bricht für die Sonderschulen vor allem deshalb eine Lanze, weil es Kinder gibt, die in inklusiven Klassen nicht beschult werden können. Besonders sensible Kinder, Kinder, die sich leicht gemobbt fühlen, oder Kinder, die einen stabilen, vertrauten Rahmen brauchen, kommen oft in kleinen, überschaubaren Gruppen mit engeren, intensiveren Bindungen besser zurecht. Ahrbeck hält es zwar für einen großen „Fortschritt, wenn Kinder ein Recht darauf haben, gemeinsam beschult zu werden“, doch mache „eine gemeinsame Beschulung für ein Kind, das eine Behinderung aufweist, doch nur dann einen Sinn, wenn ihm diese Beschulungsform persönlich dienlich ist; wenn sie ihm hilft, in der Schule und im späteren Leben“ besser zurechtzukommen.

„Insofern müssen unterschiedliche Wege offen gehalten werden. Von einer radikalen institutionellen Entdifferenzierung halte ich wenig“, also das sind immer noch Ahrbecks Worte. „So sind die Kinder mit massiven Verhaltensstörungen oft nur sehr schwer zu integrieren. Es gibt weltweit kein tragfähiges Modell, in dem eine totale Inklusion für diese Personengruppe funktioniert.“ – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Oldenburg von der Fraktion DIE LINKE.

(Udo Pastörs, NPD: Jetzt wirds noch mal laut.)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im vergangenen Sommer erreichte mich ein Brief von Jonathan, aus dem ich zitieren möchte:

„Mein Name ist Jonathan. Ich bin genau fünfeinhalb Jahre alt und heute kommen noch ein Monat und 29 Tage hinzu. Ich weiß das so genau, weil ich Zahlen liebe und Zahlen mir Sicherheit geben.

Ich besuche die teilstationäre Frühförderung Stolpersteinchen in Neubrandenburg. Ich bin als kerngesundes Kind geboren. Mir wurde einfach nur ein blöder Magen-Darm-Infekt zum Verhängnis, der dann mein Herz krank machte. Mein Herz hat so viele Chirurgenhände gesehen, und glaube mir, das wünscht man nicht mal den Leuten, die man nicht so mag.

Meine Freundin, die mit mir die Kita Stolpersteinchen besucht“,