Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der heutige Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN befasst sich mit einer komplexen Materie,
die wahrscheinlich nicht immer so sehr im Fokus von uns Politikern steht, sondern eher die Fachleute beschäftigt, zumal es sich um einen Entwurf einer Verordnung des Bundes handelt. Allerdings wird die Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft, die Bundeskompensationsverordnung, direkte Auswirkungen auf Mecklenburg-Vorpommern haben. Deshalb ist es angemessen, sich damit auch hier im Landtag zu befassen.
Zunächst mal möchte ich ausdrücklich – und ich freue mich, dass auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das tut, das war mir nach dem Antrag, nachdem ich den gelesen hatte, nicht ganz klar –, also ich möchte ausdrücklich die Bestrebungen des Bundes begrüßen, bundeseinheitliche Regelungen für den Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft schaffen zu wollen. Wenn ich auch sonst dem Bundesumweltminister Altmaier zwar Bemühen, aber nicht immer so die richtige Durchsetzungskraft in Sachen Umweltschutz attestiere,
Denn auch bei dem wichtigen Thema dieser Tage, der Energiewende, geht es leider nicht ohne Eingriffe in Natur und Landschaft ab. Und trotzdem wollen wir ja alle die Energiewende voranbringen.
Deshalb sind auch hier Eingriffe in Natur und Landschaft unbedingt auszugleichen. Doch wie sieht es momentan aus? Wir haben faktisch einen Flickenteppich aus 16 unterschiedlichen Ausgleichsregelungen im Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes und wir haben einen Wettbewerb der Bundesländer untereinander um das größte Stück Kuchen bei der Energiewende und anderen Investitionen und leider haben wir keinen Wettbewerb um die schärfsten Ausgleichsregelungen.
Die Ausgangslage der Bundesländer in Sachen intakter Natur ist dabei aber völlig unterschiedlich. Wir in Mecklenburg-Vorpommern stehen da aus meiner Sicht wirklich gut da. Andere erkaufen sich mit weniger rigiden Regelungen Erfolge bei Investoren. Das ist aus meiner Sicht der falsche Weg.
Auf einem Gebiet weicht Mecklenburg-Vorpommern aber erheblich von anderen Bundesländern ab, das sind Regelungen für Ersatzzahlungen für Windkraftanlagen. Gemeinsam mit den Bundesländern Berlin, Bremen, Hamburg, also den Stadtstaaten, sind wir neben Sachsen das einzige Flächenland, das keine Zahlungen für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes erhebt. Das zu ändern, da sollten wir vielleicht drüber nachdenken.
Und wenn wir uns dafür entscheiden, kann aber ein solcher Ausgleich nur durch Ersatzzahlungen erfolgen. Denn wer hat schon einen alten Mast oder Turm in der Nähe einer zu errichtenden Windkraftanlage, den er zum Ausgleich abreißen kann? Im Vergleich der Bundesländer zeigt sich, dass zum Beispiel für Einzelanlagen mit einer Höhe von 200 Metern zwischen 20.000 und 160.000 Euro je nach Schwere der Beeinträchtigung gezahlt werden müssen, Geld, was dem Natur- und Landschaftsschutz zugutekommt. Wir hier in Mecklenburg-Vorpommern verzichten auf solche Zahlungen. Warum? Es ist gut, dass der Bund hier möglicherweise helfend eingreifen will.
Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, beklagen die Tendenz zum nicht funktionsbezogenen Ausgleich. Es ändert sich doch hier aber nichts. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind schon seit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes in 2009 unverändert. Ich möchte nur daran erinnern, dass es auch in unserem Bundesland mit dieser reichen naturräumlichen Ausstattung, mit vielen Lebensraumtypen und Biotoparten nicht immer gelingt, einen sachgerechten Ausgleich zu finden. Aber, der Minister hat es gesagt, es ist die Regel.
Und eine einseitige Begünstigung von Land- und Forstwirtschaft kann ich so auch nicht erkennen. Hier haben Sie sich vielleicht der pauschalen Kritik aus der Stellungnahme des NABU angeschlossen, das ist Ihr gutes Recht.
Das ist Ihr gutes Recht und Sie brauchen auch keine Angst zu haben, Frau Dr. Karlowski, ich bezichtige Sie deshalb nicht des Plagiats.
Produktionsintegrierte Kompensation, dazu hat der Minister schon etwas gesagt, das will ich mir hier sparen.
Mit Punkt 4 Ihres Antrages wollen Sie verhindern, dass die auf der Grundlage der neuen Bundeskompensationsverordnung erfolgenden Ausgleiche nicht die staatlichen Pflichtaufgaben im Naturschutz ersetzen. Mir ist nicht ganz klar, wo Sie diese Gefahr sehen. Die Bundeskompensationsverordnung hebt an keiner Stelle das Bundesnaturschutzgesetz auf und entbindet weder Bund noch Länder von Aufgaben im Natur- und Landschaftsschutz. Ausgleichsmaßnahmen werden nach Möglichkeit vereinheitlicht, und das halten wir für gut.
Trotzdem haben die Länder in einigen wenigen Bereichen Abweichungsmöglichkeiten, zum Beispiel, um den Wert von Biotopen und Landschaften zu bestimmen. Wenn ich mir die völlig unterschiedliche Ausgangslage der Bundesländer in Sachen Natur und Umwelt ansehe, ist auch das sachgerecht. Eine unbedingt schützenswerte Landschaft ist im Ruhrgebiet etwas Besonderes, bei uns ist das eher der Normalfall, aber in beiden Ländern müssen Eingriffe ausgeglichen werden, nur die Wertigkeit ist eine andere.
Des Weiteren fordert der Antrag im Punkt 8 eine Klarstellung für Eingriffsregelungen in der Bauleitplanung. Seit 1998 ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in das Baugesetzbuch integriert. Damit erfolgt eine Eingriffs- und Ausgleichsregelung bereits auf der Ebene der Bauleitplanung, nicht erst bei der Genehmigung von Einzelvorhaben. Und seit 1998 ist im Bundesnaturschutz
gesetz das Verhältnis zum Baurecht fast wortgleich geregelt, damals in Paragraf 8a und heute in Paragraf 18.
Sind demnach bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen und Abrundungssatzungen Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, ist über die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu entscheiden. Das heißt, die Gemeinde beurteilt im Bauleitplan oder Satzungsverfahren, wie sie mit den zu erwartenden Eingriffen umgehen und diese kompensieren wird. Auch das ist nach meiner Auffassung völlig eindeutig. Einer Klarstellung, wie im Antrag gefordert, bedarf es daher für uns nicht.
Seit 2004 ist für Bauleitpläne zudem eine Umweltprüfung durchzuführen, die in den Umweltbericht einfließt und auf dessen Grundlage Maßnahmen zur Minimierung, zum Ausgleich und zum Ersatz festgelegt werden. Dabei ist es der Gemeinde unbenommen, in Anlehnung an die Kompensationsverordnung zu verfahren.
Kritisch bewerten könnte ich vielleicht, dass für die 2007 neu eingeführten Bebauungspläne der Innenentwicklung keine Kompensationsmaßnahmen notwendig sind, aber dieser Kompromiss ist möglicherweise zu akzeptieren, weil damit die Innenentwicklung erleichtert und forciert und damit der Flächenverbrauch reduziert werden soll. Und das wollen wir ja.
Bauleitpläne und deren Ausgleichsflächen sind zudem hauptsächlich auf das Territorium der jeweiligen Kommune beschränkt, während die Bundeskompensationsverordnung gerade für länderübergreifende Vorhaben weitgehend einheitliche Regelungen schaffen soll. Ein Nebeneinander von naturschutzrechtlichen Regelungen im Baurecht und der Bundeskompensationsverordnung schwächt nach Auffassung meiner Fraktion den Umweltschutz nicht, und das ist für mich das A und O.
Um es zusammenzufassen: Meine Fraktion und ich sind für eine Vereinheitlichung der Regelungen zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft, solange diese Vereinheitlichung die unterschiedliche Ausgangslage der Länder berücksichtigt und nicht zur Schwächung von Natur- und Umweltschutz führt. Dies sehen wir mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf durchaus erfüllt, auch wenn es an der einen oder anderen Stelle sicher noch Diskussions- und Korrekturbedarf gibt, der Minister hat darüber gesprochen.
Und außerdem glauben wir auch nicht, dass diese Verordnung in Stein gemeißelt ist, nicht umsonst gibt es Übergangsregelungen. Auf Antrag eines Investors oder einer Planungsgesellschaft kann diese Verordnung auch unmittelbar nach ihrem Inkrafttreten angewendet werden. So zeigt sich in der Praxis, was angepasst und verändert werden muss.
Wir werden deshalb Ihren Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ablehnen.
Aber ich habe eine Bitte an den Minister. Vielleicht könnten wir noch im Umweltausschuss, bevor die Bundesratsbefassung zum Abschluss kommt, darüber etwas mehr erfahren, was das Land in die Veränderungen einbringt. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vorredner haben ja im Allgemeinen die Kompensationsverordnung des Bundes, die einheitliche Kompensationsverordnung des Bundes gelobt, dass jetzt für die ganze Bundesrepublik eine einheitliche Verordnung in Kraft treten soll. Wann sie in Kraft treten soll, das steht infrage.
Frau Dr. Karlowski, ich habe so das Gefühl oder Ihr Antrag zeigt mir eigentlich, dass Sie durch diese vereinheitlichte Kompensationsverordnung wieder Angst um die schöne Natur in unserem Bundesland haben.
Ich möchte Ihnen nur sagen, dass bei der Befragung im Bundestag auch die Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ihre Frau Undine Kurth, diese einheitliche Kompensationsverordnung ausdrücklich begrüßt hat.
Und, Frau Dr. Karlowski, ich möchte auch noch auf eins hinweisen: Wir hatten vor einem Jahr hier im Landtag einen Antrag, da ging es um Flächen, wo wir uns geeinigt haben. Der Antrag von CDU und SPD „Verbrauch von land- und forstwirtschaftlichen Flächen stoppen“ ist nach einer Änderung ohne Gegenstimmen hier im Landtag angenommen worden. Sie, Frau Dr. Karlowski, haben damals gesagt, ich darf mal kurz zitieren: „Wenn wir alle jetzt einen Konsens wollen“, dann ja. Und: „… wir wollen weniger Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf unseren land- und forstwirtschaftlichen Flächen, ja, das können wir haben“. Das haben Sie damals bei diesem Antrag gesagt.
Und jetzt würde ich Sie ganz einfach bitten, bleiben Sie dabei! Wir jedenfalls als CDU-Landtagsfraktion finden diese einheitliche Kompensationsverordnung ausreichend für unser Land und wir lehnen Ihren Antrag ab. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Alle Punkte sind angesprochen worden, bis auf einen Punkt, und den habe ich dann auch auf der Liste des GRÜNEN-Antrags nicht gefunden,
der ist aber sehr, sehr wesentlich, und zwar die Veränderungen, die durch das vorgelegte Dokument eintreten werden, wenn es denn so in Kraft tritt, bezüglich der Windkraftanlagen.
Da stellt sich die Situation so dar, dass wir im Moment im Schnitt pro Windrad, das eine Höhe von um die 180/200 Meter aufweist, von einer Kompensationszahlung in Höhe von 20.000 bis 240.000 Euro pro Anlage ausgehen. Und da hätte ich mir dann schon gewünscht, dass die GRÜNEN auch das hier aufgeschrieben hätten. Nämlich nach diesem Vorschlag hier wird diese Ausgleichszahlung massiv nach unten gesenkt und die Anforderungen werden dadurch massiv nach unten nivelliert. Und das wäre doch mal etwas gewesen, aber Sie selektieren, suchen sich heraus, zum Beispiel Landwirtschaft Bevorzugung, Forstwirtschaft wird bevorzugt, und vergessen dann einen Schwerpunkt auch Ihrer politischen Ausrichtung, nämlich die Windkraftanlagen.
Aus unserer Sicht ist der Antrag notwendig gewesen, er ist in sich nicht schlüssig, wenngleich ich es sehr wertvoll finde, dass er heute hier besprochen worden ist. Was aber auch wir tun, ist, erst mal abwarten, was denn am Ende, nachdem die Punkte, die auch Herr Backhaus hier noch mal ausgeführt hat, noch mal besprochen worden sind, was denn am Ende herauskommt. Und deswegen werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen können und werden uns deswegen auch enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.