Protocol of the Session on May 30, 2013

Bitte schön, Herr Kokert.

Vielen Dank.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir waren uns in der Koalition relativ schnell darüber einig, dass Landtag und Landesregierung mit dazu beitragen werden, dass das Unrecht, was von 1949 bis 1989 passiert ist – das muss man, denke ich, immer wieder rausstellen: das alles im Namen des Sozialismus –, dass das aufzuklären und aufzuarbeiten ist, was dort passiert ist.

(Vizepräsidentin Silke Gajek übernimmt den Vorsitz.)

Und unser gemeinsamer Antrag, mittlerweile gibt es ja auch einen interfraktionellen dazu, ist in diesem Sinn relativ klar formuliert.

Als Erstes: Wir missbilligen, mittlerweile alle in diesem Haus – vielleicht die NPD nicht, das weiß ich nicht –,

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

was die DDR zugelassen hat, als unethisch und menschenverachtend.

Zweitens: Wir fordern konsequente und vollständige Aufklärung über das, was damals passiert ist.

Drittens: Wir wollen, dass Opfer entschädigt werden.

Und viertens: Wir unterstreichen, dass klinische Studien deutscher Unternehmen, ob im In- oder im Ausland, nach deutschen Standards zu erfolgen haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, erst jetzt, 23 Jahre nach der friedlichen Revolution, wird das Ausmaß der zu DDR-Zeiten erfolgten Arzneimitteltests westdeutscher Pharmaunternehmen richtig offensichtlich. Und es ist zum Teil erschreckend, wie der SED-Staat mit seinen Bürgerinnen und Bürgern umgegangen ist, denn die wohl wichtigste Aufgabe des Staates – so verstehen wir jedenfalls den Staat – ist, seine Bürger vor Angriffen auf Leib und Leben zu schützen.

Genau diese Aufgabe hatte auch die DDR, hat sie aber im Interesse der Beschaffung von Westgeld beiseitegeschoben und so die körperliche Unversehrtheit und das Leben von Bürgerinnen und Bürgern gefährdet. Ein solcher Staat, meine sehr geehrten Damen und Herren und liebe Kolleginnen und Kollegen, handelt unethisch und menschenverachtend und daran gibt es nichts zu rütteln.

Die Verantwortung für die medizinischen Versuchsreihen liegt ohne Zweifel bei der DDR-Führung. Ich will aber trotzdem, bevor der Vorwurf vielleicht aus dem Plenum kommt, die westdeutschen Pharmakonzerne überhaupt nicht aus der Verantwortung entlassen und sie vor allem keinesfalls von ihrer heutigen moralischen Verantwortung freisprechen. Wir haben die Angebote der DDR ange

nommen oder die DDR hat Angebote selbst gemacht an die Pharmakonzerne und weil es Kosten sparte und wohl die Kontrolle auch nicht so eng war, wie man heute weiß, wie beispielsweise in der Bundesrepublik, hat man diese Bedingungen angenommen und Patiententests auf dem Gebiet der ehemaligen DDR zum Teil ohne Wissen der Betroffenen umgesetzt.

Ich erwarte deshalb, und das, glaube ich, kann ich wenigstens für vier Fraktionen in diesem Landtag sagen, dass man diesen Sachverhalt vernünftig aufarbeitet, untersucht und natürlich, sollte es dort Betroffene gegeben haben, dass die auch angemessen entschädigt werden für das, was damals passiert ist.

(Beifall Torsten Renz, CDU: Sehr richtig.)

Wir haben, meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb auch in dem jetzt gemeinsamen Antrag als eine – für mich fast die wichtigste – Konsequenz formuliert, es muss gesichert werden, dass sich künftig deutsche Unternehmen und Institutionen sowohl im In- als auch im Ausland an die in Deutschland geltenden ethischen und rechtlichen Forschungsstandards halten. Und wenn Sie im Internet recherchieren, werden Sie schnell darauf kommen, dass große Pharmakonzerne derzeit Medikamententests beispielsweise in Indien machen. Insofern ist das ein wichtiger Punkt, der heute erst wieder zutage tritt, und darüber muss man sehr offen und auch sehr deutlich diskutieren. Kein deutsches Unternehmen soll im Ausland die deutschen Standards unterlaufen dürfen und ich sehe da auch den Bund in der Pflicht, das gesetzlich zu verankern.

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, zurück zur Geschichte. Die DDR hat es immer wieder versucht und auch getan zum Teil, nämlich Menschenrechte beiseitegeschoben, wenn es um die Beschaffung von Devisen ging. Und man muss sich das immer wieder selbst ins Gedächtnis rufen, weil man es zum Teil auch vergisst. Die DDR ließ Häftlinge für kapitalistische Konzerne, so war damals die Auffassung, beispielsweise IKEA, das ist ja öffentlich geworden, schuften, kassierte dafür harte Westmark, die DDR sperrte Menschen ein und entließ sie anschließend gegen horrende Geldzahlungen an den Westen, die DDR ließ an kranken Menschen, die sich Heilung erhofften, medizinische Versuche durchführen, nur um dafür an Devisen zu kommen.

Angebahnt hat alle diese Geschäfte, das wird dem einen oder anderen was sagen, die sogenannte Kommerzielle Koordinierung, kurz KoKo. Diese Institution war direkt dem ZK der SED unterstellt, also alles, was dort passiert ist, wurde von höchster Stelle angewiesen und auch überwacht. Um Devisen zu beschaffen, so muss man heute sagen, war fast jedes Mittel recht. Häftlingsfreikäufe habe ich schon angesprochen, vielleicht wären hier im Land, auch da sind wir betroffen gewesen, Müllimporte noch zu erwähnen, Blutplasma wurde exportiert, man beteiligte sich zum Teil am Textil- und Zigarettenschmuggel.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Kollege Backhaus hat am 17. Mai darauf hingewiesen, dass es an- scheinend mindestens 160 Versuchsreihen in dem Gebiet der ehemaligen DDR gab, zum Teil mit Summen von 800.000 D-Mark pro Test dotiert, insofern sind 128 Millionen allein aus diesen Tests in die Kassen der KoKo geflossen. Und die Vorgänge in der DDR, da sind wir uns wahrscheinlich alle einig, müssen restlos aufgeklärt werden.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Dafür, meine sehr geehrten Damen und Herren, brauchen wir natürlich die alten Patientenakten. Insofern ist das Erste, was wir auch als Land tun können, dass diese Patientenakten geschützt werden. 30 Jahre sind um, viele Patientenakten dürften jetzt vernichtet werden. Wir haben ja bereits die Kliniken aufgerufen, das nicht zu tun. Nur so kann sichergestellt werden, dass geschädigte Menschen auch entschädigt werden können.

Die Landesbeauftragte, die ich gestern zu dem Fall noch mal kontaktiert habe, hat mir gesagt, dass sich derzeit bei ihr drei betroffene Bürgerinnen und Bürger gemeldet haben, die von sich selber denken, dass sie betroffen sind, es aber nicht genau sagen können. Es gibt außerdem natürlich mehrere Berichte von Betroffenen, dass es auch Medikamententests in den Gefängnissen der ehemaligen Staatssicherheit gegeben hat.

Und für meine Fraktion jedenfalls steht fest, wir werden diesen Menschen, die sich betroffen fühlen, auch einen Ansprechpartner und eine Ansprechstelle nennen dürfen. Ich will nicht darüber philosophieren, aber aus meiner Sicht würde sich sowohl die Landesbeauftragte eignen als eventuell auch der Bürgerbeauftragte, jedenfalls müssen wir diese Stelle zentralisieren, damit auch Wissenschaftler mit den Betroffenen in Kontakt kommen und alles das untersuchen können, was es damals dort vielleicht gegeben hat.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Egbert Liskow, CDU: Genau.)

Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin als Erstes dem Koalitionspartner und dann auch den anderen Fraktionen ein Stück weit dafür dankbar, dass sie jetzt diesen gemeinsamen Antrag auf den Weg gebracht haben, weil es geht uns nicht darum, immer nur nach hinten zu schauen, mit Vorwürfen und Anschuldigungen zu arbeiten und irgendjemand hier in diesem Hohen Hause dafür persönlich zur Verantwortung zu ziehen, es geht uns wirklich darum – jetzt auch allen gemeinsam, so ist es in dem neuen Antrag ja aufgeschrieben –, das aufzuklären, was damals passiert ist, und die Verantwortlichen, die dafür verantwortlich sind, auch klar zu be- nennen.

Und, was noch viel wichtiger ist, es geht uns insbesondere darum, dass die, die zum Opfer geworden sind, die menschliches Leid erlitten haben, die Schaden davongetragen haben, dass die Menschen auch ein Anrecht auf Entschädigung haben, und das können wir nur schaffen, wenn wir alle gemeinsam, ohne politischen Schaum vor dem Mund, so, wie wir es jetzt hier versucht haben, da an einem Strang ziehen und das wissenschaftlich untersuchen.

Deshalb ist es für uns wichtig, dass wir bei diesem Thema nicht einfach nur polemisch in der Gegend rumschießen, sondern dass wir uns alle gemeinsam dafür einsetzen, dass das, was damals passiert ist, von dem wahrscheinlich jetzt nur die Spitze des Eisberges am Tageslicht ist, dass man das vernünftig wissenschaftlich und auch persönlich und menschlich aufbereitet und wir dann mit der Ernsthaftigkeit diese Debatte hier auch in diesem Hohen Hause noch mal führen können und uns darüber Gedanken machen, wie wir die, die damals betroffen waren, auch geeignet entschädigen können.

Ich bitte um die Zustimmung zu dem vorliegenden gemeinsamen Antrag. – Haben Sie vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Kokert.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Frau Schwesig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Medikamententests ohne Wissen des Patienten sind menschenunwürdig, sind nicht in Ordnung. Ich finde, das gilt für die Vergangenheit, das gilt für heute und es muss natürlich auch für die Zukunft gelten. Jeder, der schon einmal in einem Krankenhaus war, kennt das Unbehagen, das unbehagliche Gefühl des sogenannten Ausgeliefertseins. Als Patient oder Patientin muss man darauf vertrauen, in den besten Händen zu sein. Man verlässt sich auf das Urteil der Ärzte und dazu bedarf es eines besonderen Vertrauensverhältnisses.

Sollte dieses Vertrauen zu DDR-Zeiten in Kliniken missbraucht und sollten Medikamente westdeutscher Pharmakonzerne an Patienten getestet worden sein, ohne dass die Patienten zugestimmt haben und vollumfänglich aufgeklärt wurden – und das lassen die jüngsten Untersuchungen des Medizinhistorikers Dr. Erices vermuten –, dann ist das ein Skandal, der dringend aufgeklärt werden muss.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Grundrechte sind Rechte, die der Einzelne gegenüber dem Staat besitzt. Sie dienen dazu, die Bürger vor möglicher Willkür des Staates zu schützen. In der Reihenfolge ihrer Bedeutung sind diese Grundrechte in unserem Grundgesetz aufgezählt. Dabei werden die Unantastbarkeit der Würde des Menschen und die Gewährleistung des Schutzes von Leib und Leben und der Gesundheit der Menschen an erster Stelle in den Artikeln 1 und 2 genannt.

Auch in der Verfassung der DDR war, wenn auch nicht an erster Stelle, in Artikel 35 das Recht der Bürger auf Schutz ihrer Gesundheit gewährleistet. Außerdem galt die Deklaration von Helsinki, also die Empfehlung für Ärzte, die in der biomedizinischen Forschung am Menschen tätig sind, auch für die Ärzte in der DDR. Danach sind zum Beispiel Aufklärung und Einwilligung der betroffenen Patienten erforderlich und die klinischen Studien dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn die Bedeutung des Versuchsziels in einem angemessenen Verhältnis zum Risiko für die Versuchsperson steht.

Die Vorwürfe, die jetzt gegen Verantwortliche des DDRGesundheitssystems und Pharmaunternehmen im Zusammenhang mit der Erprobung von Medikamenten an Menschen erhoben werden, sind, wenn sie sich als wahr herausstellen, als krasse Verstöße gegen Grundrechte und sogar gegen elementare Menschenrechte zu bewerten und sind deshalb als besonders abstoßend und menschenverachtend zu bezeichnen. Diese Bewertung der Vorgänge macht es dringend erforderlich, dass sie konse

quent und vollständig aufgeklärt werden. Sollte eine solche Aufklärung nicht vorgenommen werden, würde das einen erheblichen Vertrauensverlust der Menschen in unserem Land in den Staat und in das Gesundheitswesen nach sich ziehen, an dem keinem gelegen sein kann.

Daneben muss selbstverständlich geprüft werden, inwieweit geschehenes Unrecht zum Beispiel durch Entschädigungszahlungen an Opfer wiedergutgemacht werden kann. Die Bundesregierung muss deshalb die Federführung für ein flächendeckendes, unabhängiges Forschungsprojekt übernehmen und die dafür erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stellen.

Die Rolle westdeutscher Pharmakonzerne, der Zulassungsbehörden, der Institutionen und Kliniken in der DDR muss lückenlos aufgeklärt werden. Auf der Gesundheitsministerkonferenz Ende Juni in Potsdam werden Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg einen entsprechenden Antrag einbringen. Das setzt voraus, dass auch die Bestände an Patientenakten in den Krankenhäusern gesichert werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, was können wir in unserem Land tun? Mein Haus hat umgehend Kontakt zur Krankenhausgesellschaft des Landes aufgenommen und auch selbst die Krankenhäuser angeschrieben, damit sichergestellt wird, dass Krankenakten aus der fraglichen Zeit gesichert werden. Das Ministerium prüft, ob es zur Sicherung der Krankenakten weitergehender Maßnahmen bedarf. Nach Landeskrankenhausgesetz Paragraf 37 sind frühestens nach 10, spätestens nach 30 Jahren Patientendaten zu löschen.

Die jetzt aufzuarbeitenden Vorwürfe zeigen in großer Deutlichkeit die Werte des Rechtsstaates. Sie zeigen in großer Deutlichkeit die Werte des Rechtsstaates auf, indem es jedem Bürger möglich ist, das Handeln des Staates und das von Akteuren des Gesundheitswesens von unabhängigen Gerichten überprüfen zu lassen und sich bei der Verletzung seiner Rechte dagegen wehren zu können. Die Grundrechte der Menschen dürfen niemals wieder einer Ideologie untergeordnet werden und sie dürfen erst recht nicht Gewinnmaximierung und Profitstreben untergeordnet werden.

Deshalb ist es gut und richtig, dass heute alle demokratischen Fraktionen Einigkeit zeigen in der Forderung nach Aufklärung und in der Forderung nach dem Schutz der Grundrechte der Menschen. Deshalb begrüße ich ausdrücklich den gemeinsamen Antrag der demokratischen Fraktionen. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, diesen Rechtsstaat zu wahren und gegen Angriffe von Extremisten zu verteidigen, und deshalb ist es gut, dass wir gemeinsam diesen Antrag haben. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Koplin von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer die bisherige Debatte aufmerksam verfolgt hat, wird schon gewisse Unterschiede in der Wortwahl mitbekommen haben. Ich freue mich, dass wir auch noch Gäste haben, und hoffe sehr,

dass sie sich bis zum Schluss alle Argumente anhören, weil deutlich wird, wir stimmen am Ende über einen gemeinsamen Änderungsantrag ab, haben aber durchaus unterschiedliche Intentionen und Sichtweisen. Während zum Beispiel Herr Kokert sehr apodiktisch, als wäre das unwiderlegbar, dass es dieses Unrecht gegeben hat, formulierte, hat Frau Ministerin sich vorsichtiger und mehr im Konjunktiv ausgedrückt.

Ich selber darf für die Fraktion DIE LINKE sagen, DIE LINKE verurteilt entschieden jede Form missbräuchlicher Durchführung von Arzneimittel- oder klinischen Tests. Das gilt, das kann ich ebenfalls sagen, rückblickend, das gilt für die Gegenwart, und das gilt auch für die Zukunft.