Ich selber darf für die Fraktion DIE LINKE sagen, DIE LINKE verurteilt entschieden jede Form missbräuchlicher Durchführung von Arzneimittel- oder klinischen Tests. Das gilt, das kann ich ebenfalls sagen, rückblickend, das gilt für die Gegenwart, und das gilt auch für die Zukunft.
Die Rede, die Herr Kokert gehalten hat, mit einigen Verweisen auf den Änderungsantrag, hat vor allen Dingen, so habe ich das wahrgenommen, dem Ursprungsantrag gegolten. Dem hätten wir so nicht zustimmen wollen.
Der jetzige Änderungsantrag kommt den Intentionen aller demokratischen Parteien entgegen und ist aus unserer Sicht durchaus vertretbar.
Wenn wir uns mit diesem Thema – und das machen wir bislang, das freut mich sehr – sehr sachlich auseinandersetzen, dann ist es wichtig, nichts zu suggerieren. Es ist wichtig, nicht vorverurteilend zu sein, also nicht schon zu behaupten, es wäre so gewesen, denn wir haben uns darauf geeinigt, jetzt in dem Änderungsantrag – und völlig zu Recht –, dass erst einmal aufgeklärt und untersucht werden muss.
Es ist auch wichtig, keine Einseitigkeiten zuzulassen, denn es handelt sich, wenn wir jetzt mit Blick auf die aktuelle Situation schauen und die DDR-Zeit, ja um zwei Staaten, die da gehandelt haben, und deren Institutionen und Akteure in ihnen.
Der ursprüngliche Antrag hat auch die Realität verzerrt und er war getragen von Annahmen und Vermutungen. Das ist nicht gut. Und nun will ich Ihnen …
Ja, ich will gern darauf zurückkommen, und zwar, wenn Sie sich den ganz genau anschauen, den Ursprungsantrag, suggeriert er mit einem vorsichtigen Verweis auf die Pharma,
Die Zulassungsstudien, Herr Liskow, die Zulassungsstudien von Pharmaunternehmen der BRD in der DDR hatten aber rechtliche Grundlagen, einige auch für das Handeln der Ärzte, hat Frau Ministerin genannt.
Genau, genau, das ist unbedingt zu würdigen, ich komme auch noch mal auf das Handeln der Pharmakonzerne zurück.
Aber ich will in Erinnerung rufen und halte das für ganz wichtig, sowohl die DDR als auch die BRD waren in der Weltgesundheitsorganisation WHO und haben sich deren Regularien, Kriterien und Deklarationen unterworfen. Und zum anderen gab es ein sogenanntes 6. – es gab ja die deutsch-deutschen Verträge, die Grundlagenverträge vom Anfang der 70er-Jahre, und im Jahr 1975 ist ein Zusatzprotokoll verabschiedet worden, im Übrigen im Deutschen Bundestag am 17. Oktober 75, mit Beteiligung der Stimmen der Opposition, also auch CDU, CSU und FDP, die damals in der Opposition waren...
Ich gehe nicht über die Dörfer. Ich will mit der Suggestion aufräumen, es hätte einen rechtlosen Raum gegeben. Es gab...
Ja, selbstverständlich, selbstverständlich, es gab Rechts- grundlagen, das ist mir ganz wichtig zu betonen, weil sowohl nach DDR-Recht als auch nach BRD-Recht, wer Recht gebeugt hat, hier Arzneimitteltests missbräuchlich angewandt hat, ist nach DDR-Recht und ist nach BRDRecht zur Verantwortung zu ziehen,
und wird sich das, wird sich das, Herr Schubert, bewahrheiten, dann gilt dieses Recht und ist anwendbar. Das ist der eine Punkt, der wichtig ist, festzustellen.
Das Zweite ist, es darf nicht der Eindruck entstehen, als wären diese Arzneimitteltests völlig dubios gewesen. Ich möchte Ihnen mal Folgendes sagen: Ich war in Krankenhäusern und habe mich umgehört. Also Arzneimitteltests in der zweiten Hälfte der 80er-Jahre bezogen sich auf sogenannte Testphasen der Stufe 4. Stufe 4 heißt, die Pharmakonzerne, die damals diese Zulassung beantragt haben und diese Tests hier laufen ließen auf dem Territorium der ehemaligen DDR, die haben zunächst diese Zulassung beantragt,
und diese Beantragung war bereits genehmigt. Um die Zulassung endgültig zu erhalten, mussten sie die Studienprotokolle, also diese Testprotokolle vorlegen. Selbstverständlich, es gab in der BRD in den 80er-Jahren dann
schon Ethikräte, musste nach den Kriterien dieser Ethik- räte auch das Einverständnis der Probanden vorgelegt werden. Es wird also sehr spannend sein zu untersuchen, ob an dieser Stelle Verletzungen des Rechts vorgenommen wurden.
Und dann noch etwas, das ist ganz wichtig: Es gab auch Arzneimitteltests in der DDR von Arzneimitteln, die bereits im sogenannten nicht sozialistischen Wirtschaftssystem, wie es damals hieß, zugelassen waren. Wenn also zum Beispiel Transplantationen durchgeführt wurden, werden, damit nicht irgendetwas organisch abgestoßen wird, Arzneimittel verabreicht. Da wurden zum Beispiel bei Lebertransplantationen britische Arzneimittel eingesetzt, die bereits in Großbritannien und der BRD zugelassen waren. Warum hat man in der DDR das noch mal als Test laufen lassen? Aus einem Grund: Die DDR hat darauf bestanden, als souveräner Staat zu gelten, hat gesagt, wir haben ein eigenes Recht und dieses Recht ist einzuhalten, und jedes Arzneimittel, das bei uns zum Einsatz kommt, muss einen Testlauf bestehen. Und insofern ist es unerheblich, ob es dort schon zugelassen ist. Das muss man wissen, wenn man sich mit dieser Materie auseinandersetzt.
Drittens. Wer behauptet, die DDR hätte aus Devisenraffgier gehandelt, blendet eins aus, ich möchte Ihnen das gerne in Erinnerung rufen und die meisten von Ihnen wissen das: Zu DDR-Zeiten...
Nein, nein, er ist kein Engel. Der ist kein Engel, wir wollen das differenziert aufarbeiten und untersuchen, und zwar vorurteilsfrei und nicht schon Wertungen vorwegnehmen. Aber...
Nein, nein, das ist kein Vorurteil, das ist eine Tatsache, dass es ein Embargo gab. Es gab doch ein Embargo. Und ich nehme jetzt mal einen Kronzeugen, weil Sie mir herzlich wenig glauben, habe ich den Eindruck, Kronzeuge „Tageszeitung“, die „Tageszeitung“ vom 21. Mai dieses Jahres.
Da ist ein Interview geführt worden, Herr Reinhardt, mit dem Generalsekretär des Weltärztebundes, Otmar Kloiber, und der gibt Folgendes zu Protokoll, das können Sie nachlesen im Pressedienst, „für viele Menschen war die Teilnahme an Studien die einzige Chance“, an hochwirksame Arzneien zu kommen, die es im Ostblock nicht gab.
Was heißt verteidigen? Ich will ganz einfach die Tatsachen benennen, die Sie vielleicht nicht gerne hören, Herr Butzki. Und ich möchte betonen: Nach allem, was uns aufstört und was uns misstrauisch macht und wo wir sagen, das muss untersucht werden, darf man nie vergessen, dass die Arzneimittel auch zu DDR-Zeiten vielen Menschen das Leben gerettet haben. Also nicht alle sind
(Andreas Butzki, SPD: Wenn die das wussten, ist es ja okay, aber die meisten wussten ja nicht Bescheid.)
Und viertens wird die Vermutung, Herr Butzki, kolportiert, die Arzneimittelstudien hätten Menschen geschädigt. Das ist ja von Dr. Erices hier gesprochen worden. Nun habe ich mich dafür interessiert, was hat er denn aufgeschrieben und wie belastbar sind seine Aussagen. Ich sage Ihnen, die Antwort, die er denjenigen Krankenhäusern, die angefragt haben, was ist denn nun, könnt ihr uns Anhaltspunkte liefern, war: Ich kann es nicht beweisen, ich habe keine belastbaren Aussagen.
Insofern, dieses Bundesprojekt ist hochwillkommen. Wir hatten das in unserem ursprünglichen Änderungsantrag, der, das möchte ich an dieser Stelle betonen, erlischt, weil wir ja einen gemeinsamen haben, zu dem wir uns bekennen, gar keine Frage. Aber in unserem ursprünglichen,
Herr Barlen, hatten wir das nicht drin. Das Bundesprojekt ist wichtig, um das auch noch mal abzuklopfen.
Und dann möchte ich darauf hinweisen, die Arzneimittel, die in den 80er-Jahren hier getestet wurden und über die wir ja im Übrigen gerade reden, sind in der alten BRD alle zugelassen worden, und alle – hören Sie gut zu, Herr Reinhardt, hören Sie gut zu! –, alle Arzneimittel sind noch am Markt. Alle sind noch am Markt.