„verliehen von Ihren Wählerinnen und Wählern hier in Mecklenburg-Vorpommern. Sie behandeln wichtige Fragen – kurzfristig drängende wie langfristig entscheidende.“
„Manche Ihrer Entschlüsse sind populär, andere eher umstritten. Die Kreisreform habe ich schon angesprochen. Und manche Entscheidung, die in diesem Landesparlament seit 1990 gefallen ist, hat sich vielleicht im Nachhinein als unperfekt herausgestellt“
Also, meine Damen und Herren, wir alle wissen – und zumindest die, die in der letzten Legislaturperiode, als wir hier um das Aufgabenzuordnungsgesetz gerungen haben –, dass es immer noch Leute unter uns gibt, die der Auffassung sind, dass das Aufgabenzuordnungsgesetz seinerzeit den Namen nicht verdient habe. Und es gibt immer noch einige unter uns, die diese Aufgabenübertragung zum Teil als sehr kritisch schon zum damaligen Zeitpunkt gesehen haben.
Und deshalb, Peter Ritter, haben wir, die Fraktionen der CDU und der SPD, uns ja auch im Koalitionsvertrag entsprechend verhalten, nämlich unter Ziffer 330 – das haben Sie auch schon angesprochen – haben wir uns selbst die Aufgabe gegeben, dass dieses Aufgabenzuordnungsgesetz immer wieder, also quasi als Daueraufgabe zu hinterfragen sei.
Heute, Herr Ritter, geht es zum Beispiel nicht, geht es zum Beispiel absolut nicht um einen Punkt, den Sie in Ihrer Rede hier angemahnt haben, nämlich zum Beispiel auch die Frage, ob man nicht Aufgaben, die jetzt Kreisaufgaben sind, auf den unterkreislichen Raum vielleicht weiterdelegieren könnte durch Gesetz.
Auch Motivation für die Kreise. Darum geht es aber heute wirklich mitnichten. Der Kollege Müller hat ja schon darauf aufmerksam gemacht, wie skurril die Situation eigentlich ist,
dass wir Aufgaben per Gesetz auf die Landkreise übertragen haben und dann per Vertrag die Aufgaben zurückgenommen haben mit all den Problemen, die auch mit dem Problem Konnexität dabei verbunden sind.
Und wenn wir jetzt einfach für uns feststellen, meine Damen und Herren, dass nämlich aus der Umsetzung dieses Gesetzes – halten Sie Ihre Zeitung fest, Herr Pastörs, sonst geschieht noch ein Unfall –,
wenn wir jetzt also feststellen, dass in der Umsetzung eines Gesetzes sich etwas als nicht für die kommunale Ebene, aber auch für die Aufgabe selbst und für die Aufgabenwahrnehmung etwas als nicht gut erwiesen hat, dann ist es doch gut und richtig, wenn man in diesen beiden Aufgabenbereichen einfach korrigiert – das ist vernünftig – und sich auch eingesteht, dass die Aufgabenübertragung seinerzeit möglicherweise schon ein Fehler war. Was ist daran so schlimm, einen Fehler zuzugeben und ihn dann zu korrigieren? Ich glaube, im ganz normalen Leben geschieht das häufig. Und ich muss sagen, Herr Ritter sprach von Trauerspiel,
ich fand, er hat es auch ein bisschen elegisch schon fast in Richtung einer griechischen Tragödie gebracht.
So schlimm ist ein solches eher menschliches Verhalten nicht. Ich finde es sehr vernünftig, dass wir diese beiden Aufgaben haben, und Herr Müller hat gesagt, um welche Aufgaben es geht.
Es geht um die Aufgabe der Gewährung von Elterngeld und die Durchführung der Schwerbehindertenfeststellung und dass wir diese Aufgaben aus organisatorischen Gründen dann wieder dem Land sozusagen zurückführen sollen, weil die Aufgabe dort in der Tat besser aufgehoben ist. Und das Gleiche, also die Effizienz der Aufgabenerfüllung, ist eben auch im zweiten Teilbereich, über den wir dann zu reden haben in den nächsten Tagen, nämlich bei der Frage der Aufgaben der Fischereiaufsicht
besser beim Land verortet. Das anzuerkennen ist vernünftig. Und aufgrund dieser Erkenntnisse in dem Umsetzungsprozess und in vielen Gesprächen, die wir auch mit der kommunalen Ebene dazu geführt haben, ist es eben richtig und notwendig, dass wir das Aufgabenzuordnungsgesetz in diesen beiden Punkten schlicht neu bewerten. Zumindest jetzt erst mal in diesen beiden Punkten,
später, weil es eine Daueraufgabe ist, Herr Fraktionsvorsitzender, auch in anderen Punkten, aber heute für diese beiden Punkte.
(Helmut Holter, DIE LINKE: Na, wenn ich was aufschlagen will, was im Regal steht, ist da nichts drin.)
Ach so. Na, wenn das Buch nicht die Bibel ist, das hatten wir ja auch schon mal, Herr Fraktionsvorsitzender, dann können wir gern darüber reden.
Aber mir geht es jetzt darum, dass wir uns möglichst schnell – und da haben wir uns, Herr Müller hat es erwähnt, bereits miteinander verabredet –, dass wir uns heute schon im Anschluss zu einer Sondersitzung des Innenausschusses zusammenfinden, dass wir möglichst schnell diese skurrile Situation, die in der Tat entstanden ist, beenden und die Aufgaben über diesen Gesetzentwurf zurück an das Land verweisen.
Ich wünsche mir eine spannende Debatte und ich freue mich, meine Damen und Herren, dass Sie hoffentlich alle bereit sind, diesen Gesetzentwurf entsprechend an den federführenden Ausschuss, den Innenausschuss, und die mitberatenden Ausschüsse zu überweisen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich den Fraktionsvorsitzenden der NPD Herrn Pastörs heute mal wieder darauf hinweisen, dass ich hier im Plenum Beleidigungen von Abgeordneten nicht dulden werde, und weise Ihren Zwischenruf hier bezüglich Herrn Ringguth als unparlamentarisch zurück und weise gleichzeitig darauf hin, dass ich bei nochmaliger Wiederholung eines solchen Falles auch einen Ordnungsruf erteilen werde.