Und da möchte ich appellieren an uns alle, dass wir nicht nur dieses Gesetz beraten und verabschieden, sondern dass wir dann in der konkreten Politik – Herr Glawe ist darauf eingegangen – in Förderprogrammen, in anderen Maßnahmen, die durch die Landespolitik umzusetzen sind, nicht nur proklamieren, sondern deutlich machen, dass dieses Gesetz, welches sicherlich in angemessener Zeit hier verabschiedet wird, so mit Leben erfüllt wird, dass der Mittelstand auch sagen kann, ja, es hat sich gelohnt, dieses neue Gesetz auf den Weg zu bringen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Kollege Holter, ich habe jetzt hier an sich einen Redetext, aber ich glaube, ich kann, vor dem Hintergrund auch dessen, was Sie eben ausgeführt haben, eigentlich auf den Redetext so verzichten.
Ich will vielleicht an den letzten Punkt, den Sie angeführt haben, anknüpfen. Und ich möchte mich mit meinen Ausführungen auch kurzfassen.
Zur Aussage von Ihnen, warum brauchen wir dieses Gesetz: Ich glaube, da sind wir uns in diesem Haus, wir beide, aber ich schätze mal, Kollege Waldmüller und die Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion DIE GRÜNEN, aber auch der Wirtschaftsminister, einig, dass die Kernaussage ja eigentlich für unser Handeln sein sollte, es ist nicht die Frage, ob wir dieses Gesetz brauchen, Sie haben es ja gesagt, sondern wie sieht die Mittelstandspolitik in diesem Lande aus. Und ist dieses Gesetz tatsächlich oder ist unser Handeln dann auch in diesem Lande so, dass das Gesetz als Maßstab unseres Handelns unserem eigenen Anspruch gerecht wird?
Und vor dem Hintergrund lassen Sie mich nur einige wenige Punkte vielleicht kurz ansprechen, die mir persönlich nicht nur in den Ausführungen dieses Gesetzes, sondern auch in unserer eigenen Arbeit hier im Lande wichtig sind und die natürlich in diesem Gesetz aufgenommen worden sind, um die entsprechende Wirtschaftspolitik unseres Landes zu unterstützen oder als Kernpunkte vielleicht darzustellen. Es ist die Stärkung der Leistungsfähigkeit unserer Unternehmerinnen und Unternehmer im nationalen, aber insbesondere auch im internationalen Wettbewerb, es ist die Sicherung – Sie haben es angesprochen eben, der Minister hat es angesprochen – und der Ausbau der Arbeits- und Ausbildungsplätze, insbesondere unter Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es ist, ich will nicht alle Punkte, die im Gesetz aufgeführt sind, ansprechen,
die Erhöhung des Innovationspotenzials, ein Punkt, der aus meiner Sicht entscheidend ist für die weitere wirtschaftliche Entwicklung nicht nur in den nächsten 2 bis 3 Jahren, sondern in den nächsten 10 bis 20 Jahren in unserem Land.
Und gestatten Sie mir, weil ich ja nun selber Freiberufler bin, auch wenn ich da seit 10 Jahren nur noch begrenzt in diesem Bereich tätig bin, dass natürlich die Förderung der Kultur der Selbstständigkeit mir ein besonderes Anliegen ist. Und zu diesen Punkten, die ich eben genannt habe, lassen Sie mich in dem Zusammenhang vielleicht auch noch mal zwei, drei Ausführungen machen, um das etwas zu untersetzen.
Lassen Sie mich beginnen mit dem Punkt des Auslandsengagements oder was im Gesetz als Stärkung der Leistungsfähigkeit im internationalen Wettbewerb angeführt ist. Es gibt eine Vielzahl von Untersuchungen darüber, dass gerade ein Auslandsengagement von mittelständischen, auch von kleineren Unternehmen gravierende Vorteile für die Beschäftigungslage, nicht nur in Unternehmen, sondern natürlich darüber hinaus dann insgesamt in der Wirtschaft eines Landes hat. Und ich will das mit Zahlen gerade mal untersetzen, die aus dem neuesten Mittelstandsbarometer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young sind. Die haben dort festgestellt aufgrund der Befragungen, die sie bundesweit gemacht haben, dass von den Mittelständlern, die auch im Ausland tätig sind, jetzt in diesem laufenden Geschäftsjahr jedes vierte Unternehmen, genauer gesagt 26 Prozent, im kommenden Halbjahr in Deutschland zusätzlich Mitarbeiter einstellen will bei den Unternehmen. Ohne Auslandsengagement sind es nur 14 Prozent.
Das macht deutlich, dass die Frage der Beschäftigungslage bei uns im Land unmittelbar auch damit zusammenhängt, wie die Unternehmen bei uns im internationalen Wettbewerb aufgestellt sind. Und ich denke mal, da besteht Konsens, auch in diesem Haus jedenfalls habe ich das in der Vergangenheit so wahrgenommen, dass es ein gemeinsames Ziel weiterhin sein muss, die Unternehmen gerade in diesem Bereich zu stärken.
Und damit komme ich schon zu dem zweiten Punkt, den ich ansprechen möchte. Damit zusammen hängt natürlich auch die Frage, wie kann ich die Unternehmen stärken, hängt natürlich auch die Frage, wie gehe ich mit dem Fachkräftemangel um. Und auch da, denke ich mal, ist uns allen klar, dass wir die Frage des Fachkräftemangels vor dem Hintergrund des demografischen Wandels in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt, aber auch gerade hier in Mecklenburg-Vorpommern nur dann in den Griff bekommen werden, wenn wir die Unternehmen hier im Lande so stärken, dass sie für junge Menschen, die nicht in diesem Land groß geworden sind, attraktiv sind, um zu sagen, ich gehe dann möglicherweise vielleicht nach Parchim oder in einen anderen Ort, den Sie genannt haben.
Auch dort gibt es Unternehmen, die dann entsprechend tätig sind, um dort einen Arbeitsplatz zu ergreifen. Und, Herr Pastörs, es gibt auch Unternehmen, die im Bayerischen Wald sitzen
und tatsächlich jungen Leuten aus anderen Bundesländern dann so anziehende attraktive Arbeitsplätze bieten, dass die da hingehen.
Und ich denke mal, dass der Bayerische Wald nicht unbedingt attraktiver ist als zum Beispiel die Mecklenburgische Seenplatte, um das vielleicht mal hier zu machen.
Und auch die Bezahlung, Herr Pastörs, ist in Teilen Bayerns nicht unbedingt besser als hier im Lande.
Und, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ein weiterer Punkt, der uns alle auch in den nächsten Jahren beschäftigen sollte und bei der Frage dann natürlich eine Rolle spielt, nicht nur, wie ist dieses Gesetz ausgeführt, sondern wie wir dieses Gesetz leben, ist in meinen Augen der Punkt: Wie gehen wir mit der Frage von Qualifikation um in den Unternehmen? Wie können wir damit umgehen vor dem Hintergrund, dass natürlich lohnintensive Unternehmen, gerade, wenn wir sie stärken wollen im internationalen Wettbewerb, sich immer stärker mit anderen Regionen in der Welt auseinandersetzen müssen, in denen die Lohn- und Arbeitskosten eventuell niedriger sind? Wie können wir diese Unternehmen denn tatsächlich so stärken, dass durch eine hohe sachliche Qualifikation der Beschäftigten in den Unternehmen innovative und auch zukunftsweisende Produkte und Dienstleistungen entwickelt werden können? Ich habe das an dieser Stelle schon häufiger gesagt und ich möchte das nur ganz kurz wiederholen: Ich sehe für unser Land, gerade in dem Bereich der Energiepolitik, der Energiewende, für eine Vielzahl von kleinen und mittelständischen Unternehmen dort echte Chancen, entsprechende Produkte und Dienstleistungen auch für die Zukunft zu entwickeln.
Und dann lassen Sie mich das weiter damit verknüpfen, ich komme zu einem Punkt, der in dem Zusammenhang natürlich wichtig ist, und auch da muss ein entsprechendes Gesetz nicht nur aufgeschrieben, nicht nur zu Papier gebracht werden – damit ist es, wenn es dabei bleibt, im Endeffekt nur weiße Salbe für die Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land –, sondern es muss tatsächlich gelebt werden.
Einer der wesentlichen Punkte für unsere Unternehmen ist natürlich dann auch die Frage der öffentlichen Förderinfrastruktur. Wir haben das Glück, dank der guten Verhandlungen, die die Bundesrepublik Deutschland, aber auch die Landesregierung gemacht hat, dass wir tatsächlich mit entsprechenden Mitteln in der nächsten Förderperiode rechnen können und die entsprechend für die Entwicklung unserer Unternehmen insgesamt einsetzen können. Aber die Frage, die wir uns natürlich in diesem Zusammenhang stellen müssen, ist immer wieder: Ist das, was wir anbieten, auch wirklich so passend für die Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land, dass sie die Förderprogramme, die wir geschaffen haben, tatsächlich nutzen können? Wir können das gern dann im Ausschuss entsprechend beraten und diskutieren. Auch im Zusammenhang mit der Beratung dieses Gesetzentwurfes sollten wir vielleicht an der einen oder anderen Stelle die Kritik aus dem Land aufnehmen und sagen, manchmal dauert es doch noch etwas zu lange,
bis ein Fördermittelantrag hier im Lande dann so beschieden ist, dass wir tatsächlich damit arbeiten können. Da ist tatsächlich auch noch etwas, wo wir vielleicht ein bisschen mehr Schwung reinbringen können.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, damit will ich dann auch aufhören. Ich freue mich auf die vom Kollegen Holter angekündigten Beratungen im Wirtschaftsausschuss. Ich denke mal, auch vor dem Hintergrund der Beratungen, die wir bei dem letzten Gesetzentwurf gemacht haben, wenn es dann nicht zum Gesetzesbeschluss gekommen ist, wird es ja durchaus interessant, wenn wir das entsprechend aufnehmen.
Ich möchte noch mal in dem Zusammenhang auf den Mittelstandsbericht 2013 von Ernst & Young zurückkommen. Ich glaube, man muss diesen Mittelstandsbericht nicht unbedingt als der Weisheit letzten Schluss nehmen, aber wenn ich im Ergebnis dieses Mittelstandsberichtes lese, dass in dem dort aufgeführten Ranking Mecklenburg-Vorpommern im Hinblick auf die Zufriedenheit mit der Mittelstandspolitik im bundesweiten Ländervergleich nun noch keinen Spitzenplatz einnimmt,
denke ich mal, ich will es vorsichtig formulieren, nun noch keinen Spitzenplatz einnimmt, sollte uns das nicht nur betrüben,
sondern in erster Linie Ansporn dafür sein, dass wir es besser machen und an den Stellen, wo wir tatsächlich Stellschrauben haben, etwas ändern können. Alles werden wir selbst nicht ändern können und das entsprechend nutzen. Wie gesagt, meine Fraktion wird der entsprechenden Überweisung dann zustimmen und ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Danke schön.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir Bündnisgrüne begrüßen außerordentlich die Reform der Mittelstandsförderung hier in Mecklenburg-Vorpommern durch dieses Gesetz zur Förderung des Mittelstandes, denn damit ist uns eine dauerhafte Grundlage gewährleistet für eine positive Entwicklung der KMU, der kleinen und mittelständischen Unternehmen hier in unserem Land.
Uns ist es wichtig, dass wir eine innovative Weiterentwicklung unserer Wirtschaft gewährleisten können.
Dafür ist es zwingend erforderlich, dass die Landesregierung auch eine entsprechende geeignete Zielsetzung in diesem Gesetz formuliert und unterlegt. Wenn das nicht passiert, bleibt es lediglich bei einer positiven wirtschaftlichen Absichtserklärung. Das wäre schade.
Wir Bündnisgrünen im Landtag werden im Hinblick auf die bevorstehenden Verbandsanhörungen zum Gesetzentwurf in einen konstruktiven Dialog mit Ihnen eintreten.
Unsere zukünftige Wirtschaftspolitik muss aus ökonomischen, ökologischen und sozialen, also aus diesem Dreiklang, aus diesem vielen zugleich verpflichtet sein.
Künftig werden wir nur, also nur Volkswirtschaft, mit einer hohen Energie- und Rohstoffeffizienz zu Gewinnern mit internationalem Wettbewerb zählen. Das alte Wirtschaftsmodell mit seinem enormen Energie- und Rohstoffhunger hat ausgedient.
Es geht uns um ein neues Wirtschaftsmodell mit nachhaltiger Ressourcennutzung, mit der Nutzung regenerativer Energien und regenerativer Materialien. Begleitet durch Recycling und den Einsatz innovativer Zukunftstechnologien, natürlich vor dem Hintergrund von Forschung und Entwicklung, können wir so eine leistungs- und wettbewerbsfähige Industrie und zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen,
Das gilt, meine Damen und Herren, auch für den Bereich der regionalen Wertschöpfung in unserem Land. Und genau in dieser Richtung ist die Innovationskraft der KMU in M-V durch den Einsatz geeigneter Förderinstrumentarien zu stärken. Das verstehen wir unter den Zielsetzungen. So fordern wir Bündnisgrüne, im Gesetzentwurf sozialökologisch geprägte Förderbereiche zu definieren, die das Prinzip der Nachhaltigkeit wirtschaftspolitisch verankern. Dazu werden wir Vorschläge unterbreiten.
In dem Gesetzentwurf begrüßen wir außerordentlich, dass die Landesregierung sich auf eine zweimalige Berichtspflicht zum Vollzug des Mittelstandsförderungsgesetzes innerhalb einer Legislaturperiode verpflichtet hat, wie Herr Glawe schon ausgeführt hat. Und wir begrüßen auch, dass nach Ablauf der Wahlperiode eine Evaluierung des Gesetzes vorgesehen ist. Wir kritisieren im vorliegenden Gesetzentwurf, dass die Regelung über den Vorzug der privaten Leistungserbringung vor der öffentlichen Leistungserbringung nicht im Gesetzentwurf enthalten ist. Aber das kann sich ja noch ändern. Dies wird mit dem Verweis auf die aktualisierte Kommunalverfassung begründet. Paragraf 68 der Kommunalverfassung regelt die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand