Der Mittelstand ist das Fundament der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. 99,6 Prozent aller Unternehmen im Land gehören zum Mittelstand.
Kleine und mittlere Unternehmen sind Arbeitgeber für 81,3 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Diese mittelständische Wirtschaftsstruktur stellt uns aber auch vor Herausforderungen, denn im Vergleich zu Großunternehmen und deren Finanzzentralen und Firmenzentralen wird in kleinen und mittleren Unternehmen in der Regel weniger geforscht, entwickelt und weniger exportiert. Mittelständische Unternehmen als Arbeitgeber werden häufig als wenig attraktiv eingeschätzt, meine Damen und Herren, oft zu Unrecht. Der Mittelstand braucht deshalb weiterhin Unterstützung. Daher haben wir das Mittelstandsförderungsgesetz aktualisiert.
Meine Damen und Herren, es ist an der Zeit, das fast 20 Jahre unverändert gelassene oder gebliebene Gesetz an die aktuellen Gegebenheiten und Erfordernisse anzupassen. Es gilt, den veränderten wirtschaftspolitischen Herausforderungen gerecht zu werden. Zum Beispiel haben wir heute eine völlig veränderte Situation auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Die Zahl der Arbeitslosen in Mecklenburg-Vorpommern lag im Jahresdurchschnitt 2012 bei 101.900 Personen. Dies ist die niedrigste Arbeitslosenzahl seit Bestehen des Landes MecklenburgVorpommern,
gegenüber dem Jahr 2005 immerhin ein Rückgang um 44 Prozent. Mittlerweile übersteigt das Ausbildungsplatzangebot der Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern deutlich die Zahl der Ausbildungsbewerber. Die Jahre, in denen die Wirtschaft aus einem großen Bewerberangebot schöpfen konnte, sind vorbei. Die Sicherung des Fachkräftebedarfes hat höchste Priorität.
Ein weiterer Schwerpunkt der aktuellen Mittelstandspolitik ist die Förderung von Forschung und Entwicklung hin zu neuen Innovationen, denn mit innovativen und interna
tional wettbewerbsfähigen Produkten und Dienstleistungen können zukunftsorientierte Arbeitsplätze geschaffen werden. So steigt auch das Einkommensniveau im Land.
Das Mittelstandsförderungsgesetz zielt auf die zukunftsgerechte Förderung der mittelständischen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern ab. Unverändert ist die Zielsetzung des Gesetzes, die Stärkung der mittelständischen Wirtschaft, die Herbeiführung einer ausgewogenen Wirtschaftsstruktur und die Sicherung und der Ausbau von Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Mit der Stärkung der Innovationskraft der mittelständischen Unternehmen und der Sicherung des Fachkräftebedarfes wurden zukunftsorientierte Schwerpunktaufgaben der Mittelstandspolitik im Gesetzentwurf aufgenommen. Darüber hinaus werden weitere Aufgaben der Mittelstandspolitik festgelegt und Unterstützungsmaßnahmen ausgewiesen, die zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beitragen. Die Verbesserung der Eigenkapitalausstattung soll gefördert werden, der Gründung und Festlegung von selbstständigen Existenzen dienen sowie die Unternehmensnachfolge in den mittelständischen Unternehmen der Wirtschaft soll erleichtert werden. Die im Gesetzentwurf hervorgehobenen Verpflichtungen zum Erlass mittelstandsfreundlicher Rechtsvorschriften sowie zur Durchführung mittelständischer Verwaltungsverfahren erleichtern und begünstigen in besonderer Weise die Wirtschaft und deren Initiativen.
Die Mitglieder des in den Entwurf aufgenommenen Mittelstandsbeirates sollen der Mittelstandspolitik der Landesregierung als Repräsentantinnen und Repräsentanten der im Land ansässigen mittelständischen Wirtschaft zusätzliche Impulse geben.
Meine Damen und Herren, bereits in der letzten Legislaturperiode gab es einen Anlauf zur Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes, doch das Gesetzgebungsverfahren konnte aus Zeitgründen nicht zum Abschluss gebracht werden.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Dann hat es ja wieder fast zehn Jahre gedauert jetzt, was? Was machen die den ganzen Tag?!)
Für das jetzige Gesetzgebungsverfahren wurden die in der damaligen Verfassung des Landtages vorgebrachten Kritikpunkte und Anregungen der Verbände und Kammern geprüft und im überarbeiteten Gesetzentwurf größtenteils berücksichtigt. In Vorbereitung der Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes wurden zudem entsprechende Gesetze anderer Bundesländer zum Vergleich herangezogen. Derartige Gesetze gibt es in fast allen Bundesländern außer in Berlin und Sachsen. Zum Beispiel ist die Prüfung der Mittelstandsverträglichkeit von Vorschriften, die Zahl der Gesetze in den Bundesländern mit bedacht worden. Investitionen, Initiativen, Innovationen oder Beschäftigungen, die Hemmnisse darstellen, sollen vermieden und abgebaut werden.
Meine Damen und Herren, es wurden neue Aspekte aufgenommen, die bisher in keinem Mittelstandsförderungsgesetz enthalten sind. So soll zum Beispiel beim Erhalt und beim Aufbau von Arbeits- und Ausbildungsplätzen auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Chancengleichheit hingewiesen werden beziehungsweise sie soll beachtet werden. Bei der Berichts
Meine Damen und Herren, das Mittelstandsförderungsgesetz ist weniger ein Gesetz, das konkrete Sachverhalte regelt, es legt vielmehr insgesamt die grundsätzlichen Regelungen für die Mittelstandspolitik und deren Inhalte in den Mittelpunkt. Wie wichtig das Gesetz den Vertretern der Wirtschaft ist, hat auch die von uns durchgeführte Verbandsanhörung bestätigt. Kammern, Verbände und Sozialpartner haben sich umfangreich zum Gesetzentwurf geäußert. Im Ergebnis haben wir wiederum viele Anregungen und Formulierungsvorschläge aufgenommen. Die Vorstellungen und Vorschläge der mittelständischen Wirtschaft sind damit umfangreich insgesamt in dieses Gesetzgebungsverfahren eingeflossen und beachtet worden. Dies entspricht der Bedeutung, die die Kammern, Verbände und auch mein Ministerium dem Mittelstandsförderungsgesetz beimessen.
Meine Damen und Herren, ich denke, dieses Mittelstandsförderungsgesetz ist gelungen. Es ist eine wichtige Richtschnur für die Mittelstandspolitik im Land
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir als linke Opposition standen vor der Frage, in der heutigen Debatte grundsätzliche Ausführungen zur Mittelstandspolitik zu machen oder darauf zu verzichten. Wir hatten ja jüngst zu den Werften hier eine ausführliche Diskussion genau darüber, wie man Zukunftspolitik gestaltet, wie man Bürgschaften vergibt, wie man Darlehen vergibt, wie man Innovationen vorantreiben kann, wie es um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, wie es um die Entlohnung steht. Also all diese Fragen könnten wir jetzt politisch hier noch mal darlegen und wiederholen. Ich habe mich entschieden, darauf zu verzichten, sondern ich will ausdrücklich und ausschließlich auf den Gesetzentwurf eingehen.
Seit 1993 gibt es in Mecklenburg-Vorpommern das Mittelstandsförderungsgesetz. Das hat in den letzten 20 Jahren wohl kaum jemanden so richtig interessiert. Das ist auch nicht verwunderlich, weil, das behaupte ich mal, wir alle, die damals im Landtag und in der Regierung vertreten waren, vielmehr mit Mittelstandspolitik beschäftigt waren. Und das ist ja das Entscheidende. Da unterstütze ich heute ausdrücklich den Wirtschaftsminister, dass es hier um ein Rahmengesetz geht und dass zum Schluss das Entscheidende ist, wie ganz konkrete Politik für kleine und mittelständische Unternehmen gemacht wird.
Richtig ist, dass wir im Jahre 2011, im Frühjahr, erneut begonnen haben, über ein Mittelstandsförderungsgesetz zu sprechen. Das war die Initiative der FDP. Das ist zumindest denen bekannt, die damals hier mit im Landtag saßen. Und es war damals ja dann eigentlich notwendig, was wir heute jetzt beginnen mit der parlamentarischen Debatte, dieses Gesetz aus 1993 entsprechend zu aktualisieren, anzupassen und damit zu novellieren.
Die FDP hat das damals sicherlich aus einer Sicht für den Mittelstand getan und aus anderer Sicht natürlich, kurz vor Toresschluss, wollten sie noch mal Akzente setzen, um in den Landtag erneut einzuziehen. Das ist legitim. Dass das nicht geklappt hat, ist allen bekannt.
Also es gab im März diesen Gesetzentwurf. Der ist der Diskontinuität zum Opfer gefallen, aber das Gelbe vom Ei war er dann doch nicht. Und wir haben damals, ich kann mich gut erinnern, hier auch eine intensive Debatte geführt. Was ich aber interessant fand, das will ich den Koalitionären heute noch mal sagen: Der Gesetzentwurf der damals oppositionellen FDP wurde in die Ausschüsse überwiesen zur Beratung. Das wäre eine Anregung, auch in dieser Legislaturperiode mit Initiativen aus den Reihen der demokratischen Opposition gleichfalls so zu verfahren. Ich bitte das einfach mal …
Wir haben ja entsprechende Anträge in der Vergan- genheit schon gemacht, wo Sie dann immer gesagt haben, …
Also es ist guter demokratischer, parlamentarischer Brauch, aber vielleicht schaffen Sie es ja, zu dieser Praxis zurückzukehren.
Sie haben damals als Koalition, dann angetrieben von der Initiative der FDP, einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Wir hatten damals die beiden Ersten Lesungen. Ich rufe das bloß noch mal kurz in Erinnerung, auch das ist weiter dann nicht zum Abschluss gekommen. Es hatte eben einfach mit der Zeitleiste zu tun, dass wir vor der Sommerpause und vor der anstehenden Landtagswahl das Verfahren nicht zu Ende bringen konnten. Das ist heute anders. Heute legt die Regierung ein neues Mittelstandsförderungsgesetz vor.
Dieser Gesetzentwurf, so war es ja mal geplant, Herr Glawe, sollte uns, den Landtag, früher erreichen. Offensichtlich war man sich im Kabinett nicht einig oder die Diskussionen mit den Verbänden, die Sie genannt haben, Herr Minister, haben etwas länger gedauert.
Sei es, wie es sei, der vorliegende Entwurf, und das will ich hier ausdrücklich sagen, ist eine gute Grundlage für
die Arbeit im Ausschuss. Ich bin der Meinung, dass die Probleme und die Chancen des Mittelstandes in Mecklenburg-Vorpommern gut herausgearbeitet wurden. Also in dem Sinne heute keine oppositionelle Kritik an diesem Gesetzentwurf, sondern wir wollen im Zuge der parlamentarischen Beratung und auch insbesondere in den Anhörungen offene Fragen intensiv diskutieren.
Ich glaube, das ist auch im Interesse der anderen Fraktionen, dass man darüber spricht, welche Konsequenzen, welche konkreten Maßnahmen notwendig sind, um das, was im Gesetz formuliert wurde, Minister Glawe ist darauf eingegangen, dann auch umsetzen zu können.
Und ja, es stimmt schon bedenklich, dass auch in diesem Gesetz ein Haushaltsvorbehalt formuliert ist. Da misst sich dann nämlich die Mittelstandspolitik, ob das, was in dem Gesetzentwurf heute formuliert ist, auch tatsächlich umgesetzt, sprich finanziert werden kann. Aber das ist mit diesem Haushaltsvorbehalt eben vollkommen offen.
Also was ändert sich denn für die kleinen Unternehmen in Anklam, Waren oder Parchim? Ich bin der Meinung, da könnten wir noch einiges herausholen. Das sollten wir gemeinsam tun. Es geht darum, nicht nur diesen Bericht vorzulegen, den Mittelstandsbericht, sondern ich plädiere dafür, dass es ein Arbeitsprogramm Mittelstand gibt in Mecklenburg-Vorpommern, wie das auch in NordrheinWestfalen Usus ist, um dann, wie beispielsweise bei der Gesundheitswirtschaft mit dem Masterplan, ganz konkrete Maßnahmen zu fixieren, die gemeinsam mit der Wirtschaft, mit den Sozialpartnern in Mecklenburg-Vorpom- mern umgesetzt werden. Da könnten dann nämlich die Probleme aufgegriffen, Zielstellungen formuliert und Strategien zur Bewältigung dieser Herausforderungen und Probleme verabredet und durchgesetzt werden. Dass das mit den Sozialpartnern geschieht, ist selbstverständlich. Und dann, glaube ich, gibt es auch einen allgemeinen Konsens hier in Mecklenburg-Vorpommern.
In diesem Zusammenhang will ich auch die Frage aufwerfen, ob die Zusammensetzung des Mittelstandsbeirates nicht auch in dieses Gesetz gehört. Mir ist es jedenfalls zu wenig, wenn das durch das zuständige Ministerium nach Gutdünken entschieden wird, wer da Mitglied in diesem Mittelstandsbeirat sein kann. Ich halte es für erforderlich, dass bei der Berufung auf eine angemessene Vertretung aller Partner geachtet wird, unter anderem der sozialpolitischen Verbände, der Dachorganisationen der Kammern, der Organisationen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe und der kommunalen Spitzenverbände. Doch da sind wir bereits im Detail des Gesetzes. Das wollen wir ja in der Ausschussberatung im Detail diskutieren und herausarbeiten, eventuell dann auch noch Änderungsanträge zum Gesetz selbst einreichen.
Ich kann nur hoffen, dass auch in diesem Hohen Haus und für das Mittelstandsförderungsgesetz das „Strucksche Gesetz“ gilt. In diesem Sinne hoffe ich auf eine intensive und fruchtbare Beratung im Sinne der mittelständischen Unternehmen und ihren Beschäftigten, die nicht weniger als das Rückgrat der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern sind.
Abschließend, meine Damen und Herren, auch durch andere Fraktionen wurde ich gefragt, ob wir denn ein solches Mittelstandsförderungsgesetz benötigen, ob wir
es brauchen. Ich habe immer darauf geantwortet, das ist nicht die Frage, ob wir dieses Gesetz machen, entscheidend ist, dass dieses Gesetz mit Leben erfüllt wird.
Und da möchte ich appellieren an uns alle, dass wir nicht nur dieses Gesetz beraten und verabschieden, sondern dass wir dann in der konkreten Politik – Herr Glawe ist darauf eingegangen – in Förderprogrammen, in anderen Maßnahmen, die durch die Landespolitik umzusetzen sind, nicht nur proklamieren, sondern deutlich machen, dass dieses Gesetz, welches sicherlich in angemessener Zeit hier verabschiedet wird, so mit Leben erfüllt wird, dass der Mittelstand auch sagen kann, ja, es hat sich gelohnt, dieses neue Gesetz auf den Weg zu bringen. – Herzlichen Dank.