Protocol of the Session on May 29, 2013

Wenn sich Gemeinden zum Beispiel aufmachen, ein Bioenergiedorf zu werden, sind unheimlich viele Hürden zu überwinden, selbst wenn man denkt, dass das natürlich nicht von heute auf morgen zu erledigen ist.

Die größten Hürden bestehen bei der Finanzierung. Da gibt es oft Lücken gleich am Anfang. Anfang meint hier allerdings, wenn eine Gemeinde mit den Bürgerinnen und Bürgern das Vorhaben besprochen hat und die Bürgerinnen und Bürger sich auch hinter das Projekt stellen. Auch das dauert natürlich seine Zeit. Dann soll es losgehen, aber die Gemeinde hat das Geld für die Planung nicht oder es fehlen Eigenanteile für Kredite, die da aufgenommen werden müssen.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Dann müssen Sie mal mit dem Ingenieurbüro verhandeln und dann geht das auch so.)

Meist geht es zumindest bei den Nahwärmenetzen gar nicht um riesige Summen. Ich denke, hier ist Hilfe nötig und auch möglich.

Meine Fraktion fordert die Landesregierung auf, sich über den Bundesrat einzusetzen, dass eine Ausweitung von Flächen innerhalb von Windparks erfolgt, die mit der Grundsteuer B veranlagt sind. Im Moment können nur die direkten Stellflächen der Rotortürme mit der Grundsteuer B belegt werden, obwohl keine weitere Nutzung im unmittelbaren Umfeld der Anlage möglich ist.

Wir stellen uns vor, dass die bisher zur Anwendung kommenden Mindestabstände zwischen den einzelnen Anlagen als Flächen mit der Grundsteuer B veranlagt werden könnten. Auf das Weitere will ich jetzt nicht eingehen. Sie können den Antrag ja lesen. Wir legen Ihnen Vorschläge vor und hoffen natürlich auf Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Danke.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Und ums Wort gebeten hat der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Herr Schlotmann.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Frau Schwenke, ich bin immer total irritiert von Ihrem krampfhaften Versuch, selbst da Gegensätze zu konstruieren, zwischen uns und Ihnen und Ihren politischen Aussagen bei erneuerbaren Energien, wo gar keine da sind. Also das finde ich immer total abenteuerlich,

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Die sehen Sie allerdings auch nicht.)

total abenteuerlich.

Und Sie haben heute schon zweimal bei dem Thema Energie eine grundsätzliche Unterscheidung zwischen uns getroffen und machen das der SPD und der CDU zum Vorwurf, den Fraktionen. Ja, Sie empfinden Ihren Auftrag als Opposition so, uns als Regierung Aufträge zu geben. Mit jedem Antrag müssen irgendwelche Aufträge verbunden sein, die wir abzuarbeiten haben.

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Ja.)

Darüber kann man streiten, ob das sinnvoll ist oder nicht. Mag ja sein, dass Sie glauben, dass das richtig ist. Die Koalitionsfraktionen empfinden das nicht so.

Ich habe das in den 20 Jahren, wo ich hier im Landtag bin, auch nicht ständig so stringent erlebt, wie Sie das zurzeit praktizieren, und ich finde das an einigen Stellen wirklich total bedauerlich. Dazu werde ich jetzt gleich auch noch etwas sagen, weil ich mit dem Inhalt Ihres Antrages gar nicht so die großen Konflikte habe, sondern ich habe mit der Tatsache Ihres Antrags als solchem ein Riesenproblem. Das will ich Ihnen auch sehr deutlich darstellen.

Vorweg will ich nochmals deutlich machen, das tut uns vielleicht hier in Mecklenburg-Vorpommern auch mal gut, wenn wir uns dessen bewusst werden, dass wir mit der

Energiewende schon verdammt weit und gut vorangekommen sind in diesem Land. Wir haben Weichen gestellt, sodass diese positive Entwicklung weitergehen wird. Man betrachtet uns, man redet mit uns, man verhandelt mit uns auf Augenhöhe im Bund. Andere Bundesländer, die sonst doch gewissermaßen, sage ich jetzt mal, ja, von oben herab auf uns heruntergesehen haben, akzeptieren, dass wir hier ein wichtiger Player sind und uns inhaltlich in den letzten Monaten intensiv eingebracht haben. Man fragt uns. Das, denke ich mir, muss man immer wieder mal betonen, auch bei uns hier im Land betonen.

Meine Damen und Herren, ich glaube, es ist völlig unstrittig, das A und O der Energiewende ist das Thema Akzeptanz, und zwar in allen ihren Ausprägungen. Und genau deshalb, meine Damen und Herren, Sie erinnern sich, habe ich einen Weg eingeschlagen, für den ich viel Schelte bekommen habe, um das mal vorsichtig zu formulieren, freundlich zu formulieren. Und den haben gerade Sie damals auch, Sie als Antragstellerin, meine ich, hart kritisiert.

Ich habe im vergangenen Jahr hier mit Ihnen diskutiert über einen Antrag von Ihnen, da ging es darum, dass Sie von mir, von der Landesregierung einen Masterplan Energiewende gefordert haben. Ich habe damals erklärt, dass es meinem Politikstil eben nicht entspricht, allein vom grünen Tisch zu entscheiden, im Glauben, ich wüsste sowieso besser, was für die Menschen im Lande gut ist oder auch nicht, sondern ich habe gesagt, ich möchte einen anderen Weg gehen. Dazu stehe ich und ich akzeptiere Ihre gegenteilige, wahrscheinlich strategisch begründete Auffassung zu diesem Weg.

Mein Ziel ist ein Landesenergiekonzept, meine Damen und Herren, das auf einer breiten Basis steht, das als gemeinsames Projekt aller Akteure in diesem Bereich zum Tragen kommt, das sozusagen – oft zitiert – aus der Gesellschaft kommt.

Und, meine Damen und Herren, der von mir initiierte Prozess verläuft konfliktfrei, konfliktfrei, und zwar bei einer Zusammensetzung zum Beispiel in Arbeitsgruppen, die sich absolut diametral gegenüberstehen. Das ist tatsächlich so. Also konfliktfrei läuft das dort. Und dieser Prozess läuft ergebnisorientiert.

Nun kommen Sie als die Fraktion DIE LINKE und machen mit dem Antrag ein vordergründig eigenes Forderungspaket auf. Wenn man aber genauer hinschaut und dabei versucht, das nüchtern zu betrachten, dann sage ich Ihnen, steht auf diesem Antrag „DIE LINKE“ drauf und drin ist der Landesenergierat. Das ist die Realität, meine Damen und Herren, und das finde ich nicht in Ordnung!

Vieles von dem, was Sie in Bezug auf die Teilhabe und Mitbestimmung in diesem Antrag fordern, wurde und wird bereits aktuell genau so im Rahmen der Arbeitsgruppen des Landesenergierates diskutiert beziehungsweise ist sogar Beschlusslage – und Sie in persona haben ja auch an Sitzungen teilgenommen. Sie wissen das, Sie wissen, dass dort eine Menge ehrenamtlicher Verbandsvertreter, Funktionäre, aber auch Bürgermeisterinnen und Bürgermeister genau das diskutieren, was Sie jetzt hier sozusagen fordern. Und Sie machen damit etwas kaputt, davon bin ich zum Beispiel zutiefst überzeugt.

Nehmen wir das Thema „Grundsteuer B“, sei es der Gewerbesteueranteil oder auch das Thema „BVVG

Problematik“, all das findet sich in den Protokollen der entsprechenden Arbeitsgruppen wieder. Und im Entwurf des Abschlussberichtes der Arbeitsgruppe Bürgerbe- teiligung von Anfang dieses Monats findet sich auch die Forderung zum Beispiel nach einer Landesenergieagentur.

Meine Damen und Herren, ich habe kein Verständnis dafür, dass Sie die wirklich engagierte Arbeit der Vertreterinnen und Vertreter mit den unterschiedlichsten Interessenlagen im Landesenergierat mit seinen Arbeitsgruppen sozusagen hier kopieren, als Ihre eigene Forderung deklarieren. Sie machen hier Parteipolitik.

Ich sage, wir streiten im Landesenergierat um Lösungen mal jenseits von Mainstreampolitik, nicht jeder muss sich auf Kosten des anderen profilieren. Wir haben uns zum Grundsatz gemacht im Landesenergierat, wir wollen hier gemeinsam etwas vorlegen, unter dem sich alle versammeln können. Das haben Sie mit einem Wisch hier vom Tisch runtergenommen und nehmen das als die Position der LINKEN. Und da sage ich Ihnen, das finde ich nicht in Ordnung, aber wir werden das sicherlich auch im Landesenergierat noch mal bewerten müssen oder die Mitglieder dort werden das bewerten müssen. Und Sie wissen, dass in diesem Sommer, in wenigen Wochen, die Landesregierung den Abschlussbericht dieses Landesenergierates bekommen wird und er dann auch hier in den Landtag kommen wird. Das wissen Sie alles. Das ist alles bekannt.

Umso verwerflicher ist aus meiner Sicht, dass man einfach die Dinge nimmt, die man da sozusagen gesammelt hat mit zig Fachleuten, mit kompetenten Leuten, diese einfach zu nehmen und zu sagen, das sind jetzt unsere Forderungen. Damit hat man nämlich, meine Damen und Herren, das Copyright. Man kann immer sagen, wir haben das gefordert, wir sind die Macher, und nicht die, die sich da ernsthaft eingebracht haben.

Zu den Inhalten, meine Damen und Herren. Zur Verbesserung der Akzeptanz der Energiewende wurde im Rahmen des Landesenergierates eine klare Richtschnur formuliert, nämlich:

Erstens. Die informelle Beteiligung von Bürgern sowie Gemeinden und Umweltverbänden, also sozusagen der Öffentlichkeit, soll im Vorfeld förmlicher Zulassungsverfahren – etwas, was Frau Schwenke angesprochen hat – erfolgen. Und wir brauchen die Möglichkeit, die informelle Beteiligung auch begleitend zu den förmlichen Zulassungsverfahren zu organisieren. Das ist eine ganz spannende Diskussion. Damit rennen Heerscharen von Juristen rum, und Sie wissen, fragen Sie drei Juristen, wie viele unterschiedliche Auffassungen Sie zu dem gleichen Sachverhalt bekommen.

(Jochen Schulte, SPD: Maximal drei.)

Einige sind ja hier, die werden mir das nicht krummnehmen, aber es ist eine spannende Diskussion, die da läuft.

Zweitens. Rechtlich vorgegebene Zulassungsverfahren müssen schnell und korrekt durchgeführt werden. Das war vorhin der Versprecher oder das Missverständnis zwischen Herrn Seidel und Herrn Jaeger. Also wir müssen da schneller zu Potte kommen, das ist schlicht und einfach so. Aber auch da gibt es juristische Fallstricke in Größenordnungen.

Dritter Punkt für diese Akzeptanz ist die Tatsache, wirtschaftliche Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger sowie insbesondere der Kommunen an konkreten Projekten muss tatsächlich zur Wertschöpfung vor Ort führen. Auch das, meine Damen und Herren, ist leichter gesagt als getan.

Der Landesenergierat hat sich mit all diesen Themen intensiv über zig Stunden auseinandergesetzt, diskutiert, gestritten und ist immer zu Ergebnissen zu den einzelnen Fragen gekommen. Im Fokus standen bei diesen ganzen Diskussionen immer insbesondere die Ursachen für eine fehlende beziehungsweise noch unzureichende wirtschaftliche Teilhabe in unserem Land, die, meine Damen und Herren, sehr vielfältig sind. Etwas ganz Banales zum Beispiel: Möglichen Akteuren stehen häufig keinerlei Informationen oder erst zu spät zur Verfügung – eine der häufigsten Ursachen für Fehlentwicklungen oder, besser gesagt, dem nicht vorhandenen Start von Entwicklungen.

Insbesondere aber auch im privaten Bereich kommt hinzu, dass häufig eben keine ausreichenden Ersparnisse oder, ich sage jetzt mal, ausreichende Kapitalstärke vorhanden sind, um in ein Energieprojekt investieren zu können. Auch das habe ich hier an dieser Stelle schon mehrfach in den letzten zwei Jahren gesagt. Es ist schlicht und einfach so, wir haben keine Einkommenssituation wie in Baden-Württemberg und das wirkt sich bei vielen Erneuerbare-Energie-Projekten eben in der Form aus, dass viele Bürgerinnen und Bürger nicht in der Lage sind, sich dort einzubringen.

Ich gebe Frau Schwenke recht, dass es bei vielen Bürgerinnen und Bürgern, aber eben auch Bürgermeistern oder Gemeindevertretern bis hin zu Stadtvertretern schlicht und einfach am Know-how fehlt, die häufig komplexen Gesellschaftsstrukturen, die damit ja zwingend notwendig zu handhaben sind, zu durchschauen und sich diese dann auch zu eigen zu machen. Und nicht zuletzt wird einzelnen Anbietern oder Projekten häufig nicht ausreichend Vertrauen entgegengebracht. Das will ich nicht vertiefen, da gibt es die unterschiedlichsten Motive.

Ich will aber auch betonen, dass es gerade bei uns im Land durch kommunale Unternehmen wie Stadtwerke oder die WEMAG bereits Beteiligungsmöglichkeiten gibt. Die existieren schon, meine Damen und Herren. Wir haben erfolgreiche regionale Genossenschaften oder auch Bürgersolaranlagen im Land, die tatsächlich betriebswirtschaftlich erfolgreich und nachhaltig wirtschaften.

Meine Damen und Herren, eine Landesenergieagentur, die im Landesenergierat gefordert wird, die ich als sinnvoll betrachte und ansehe und die nun auch Sie fordern, könnte insbesondere im Bereich der Beratung gute Dienste leisten und mit gezielten Kampagnen und Projekten zu einer Akzeptanzsteigerung deutlich beitragen. Bevor man aber eine solche Institution ins Leben ruft, muss klar sein, welche konkreten Aufgaben und Schwerpunkte diese Agentur erbringen soll, welche Zielgruppen erreicht werden sollen und in welcher Gesellschaftsform all diese Aufgaben dann am besten zu bewerkstelligen sind.

Letztendlich kann ich Ihre Ungeduld nachvollziehen, aber wir werden ja in Kürze das Thema Haushalt hier in diesem Hohen Hause beraten, und dort werden Sie erleben, dass wir uns zu diesem Punkt klar positioniert haben und

dass dazu dann auch bestimmte Beschlüsse in diesem Hause notwendig sein werden.

Meine Damen und Herren, die Idee, die hier präsentiert wird, mit dem Antrag eine verpflichtende finanzielle Teilhabe in Raumentwicklungsprogrammen zu fixieren, ich kann Ihnen sagen, die ist nicht neu. In der Abteilung Landesentwicklung meines Hauses haben wir, haben meine Leute seit geraumer Zeit, seit fast zwei Jahren, intensive Überlegungen angestellt, inwieweit das überhaupt machbar ist. Wir haben vor einiger Zeit sogar ein Rechtsgutachten beauftragt, um sozusagen von Experten beleuchten zu lassen, inwieweit ist das tatsächlich möglich, weil wir uns ja Folgendes mal vor Augen halten müssen.

Wir werden im Übrigen den Energieausschuss natürlich rechtzeitig und frühzeitig über das Ergebnis dieses Gutachtens unterrichten, aber auch hier kann ich sagen, die Arbeitsgruppe Bürgerbeteiligung des Landesenergierates hat Impulse gegeben, aber, meine Damen und Herren, das wird häufig so ein bisschen ausgeblendet: Die regionalen Planungsverbände sind diejenigen, die das da reinschreiben, also das schreiben wir denen nicht in die regionalen Raumentwicklungspläne, sondern das machen die regionalen Planungsverbände, oder die müssten das machen, wenn denn die Notwendigkeit dafür gesehen wird. Man kann dafür werben, wir tun das. Und die regionalen Planungsverbände, auch das scheint sich in diesem Land noch nicht wirklich rumgesprochen zu haben, die regionalen Planungsverbände sind im Übrigen für die Ausweisung von neuen Windeignungsgebieten zuständig, nicht das Landesenergieministerium oder das Raumordnungsministerium. Das sind nicht wir. Das macht man dort vor Ort – ich gebe zu, in sehr unterschiedlicher Ausprägung. Das ist so. Die einen lassen sich sehr viel Zeit damit, andere sind ein bisschen fixer dabei.

Aber dieser Prozess läuft zurzeit mit all den Friktionen, die Frau Schwenke hier sehr nachdrücklich geschildert hat. Ja, es ist tatsächlich so. Es war aber immer so, bei jeder Neuausweisung haben wir diesen Ärger gehabt, Sie kennen das aus Ihrer beruflichen Vergangenheit ja auch.

Und, meine Damen und Herren, wir vergessen bei dieser Diskussion eins: Wenn man da so etwas verbindlich reinschreibt, also sozusagen eine finanzielle Teilhabe als notwendige Bedingung an die Ausweisung zum Beispiel eines Eignungsgebietes oder an die Inbetriebnahme eines Windparks knüpft, kann das unter Umständen auch zur Verhinderung von Vorhaben ausgenutzt werden. Auch darüber müssen wir uns im Klaren sein. Das ist eine von uns nicht gewollte, ich glaube, von so gut wie keinem hier gewollte Konsequenz, aber es kann passieren. Also dieses Risiko müssen wir dann sehenden Auges eingehen und auch minimieren.

Meine Damen und Herren, ich bin bereits darauf eingegangen, dass der Landesenergierat fehlende finanzielle Mittel als ein mögliches Hemmnis für finanzielle Teilhabe an Erneuerbare-Energien-Anlagen ausgemacht hat. Zum Schließen von Finanzierungslücken wurde das Klimaschutzdarlehensprogramm aufgelegt, mit dem insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die eine Finanzierung über ihre Hausbank nicht realisieren können, unterstützt werden. Darlehen aus diesem neuen Programm können übrigens mit einer Förderung aus der Klimaschutzrichtlinie kombiniert werden. Mit der Antragsbearbeitung durch das LFI, so ist es festgelegt, sparen sich

die Unternehmen ein sehr aufwendiges Antragsverfahren über die KfW.

Den Vorschlag, Flächen, die mit der Grundsteuer B veranlagt werden, auszuweiten, hat auch die Arbeitsgruppe Bürgerbeteiligung im Landesenergierat diskutiert. Die Empfehlung lautet, dass ein faires Bemessungssystem gestaltet werden muss. Da werden sich dann die Gelehrten wieder streiten, was ist eigentlich „fair“ an der Stelle, aber wir müssen uns auf diesen Weg machen.