Das einzige Sinnvolle, was man machen kann, ist, die Windenergie hier zu präferieren und die Brückentechnologie der Kernenergie und die Forschung in der Kernenergie weiterhin als parallele Möglichkeit nicht aus dem Auge zu verlieren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Selbstverständlich lehnen wir so etwas ab.
Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe noch mal ums Wort gebeten, um noch mal kurz auf Kollegin Schwenke einzugehen. Denn bei aller Ehre für Mecklenburg-Vorpommern, nun ist es nicht so, dass bei uns die Biodorfentwicklung praktisch erfunden wurde oder begann. Seit den 90er-Jahren beginnend, in dem Falle Hessen, in Jühnde, dann in Österreich, Güssing,
und insofern freue ich mich natürlich, dass wir die Möglichkeit haben, in wenigen Tagen als Energieausschuss in Güssing vorbeizugucken, um uns dort praktisch in der Hochburg der europäischen Bioenergiedorfbewegung noch mal vor Ort zu informieren über die dortige Entwicklung und daraus Schlussfolgerungen zu ziehen für die weitere Arbeit bei uns hier in Mecklenburg-Vorpommern.
Bei aller Ungeduld bei Ihnen oder bei den Akteuren vor Ort, man muss ja immer bedenken, ein Bioenergiedorf von der Beschlusslage Gemeinderat bis hin, ich sage jetzt mal, zur feierlichen Eröffnung und so weiter umzusetzen, das ist ein sehr aufwendiger Prozess mit vielen, vielen Schwierigkeiten, die dabei zu überwinden sind. Aber es lohnt sich, es lohnt sich allemal. Das kann man sich vor allen Dingen, ich sage jetzt mal, im Musterbioenergiedorf Bollewick in meinem Wahlkreis sehr gut noch mal ansehen. Sie sind alle recht herzlich eingeladen, die noch nicht da waren. Und da muss man mal zur Kenntnis nehmen, die haben fast fünf Jahre gebraucht, von 2008
bis 2013. Das sind Zeiträume, die muss man ehrlicherweise den Akteuren vor Ort auch so erklären, nicht dass da teilweise Erwartungen bestehen, die so schnell zumindest nicht erfüllbar sind.
Ansonsten freue ich mich natürlich über die heutige Aussprache, die Debatte und wie wir mit dem Thema hier umgegangen sind, und ich stelle fest, dass die Demokraten in diesem Hause sehr qualifiziert, sehr kompetent und sehr sachlich eine klare Position zur Bedeutung der Bioenergie innerhalb der Energiewende haben.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1932 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und Enthaltungen? – Danke. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1932 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU und NPD und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE.
Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/1915 zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und Enthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/1915 angenommen, mit Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD und keinen Enthaltungen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: die Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Akzeptanz der Energiewende durch Teilhabe stärken, Drucksache 6/1911.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Akzeptanz der Energiewende durch Teilhabe stärken – Drucksache 6/1911 –
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass wir auf der Tagesordnung der heutigen Landtagssitzung gleich zwei Anträge haben, die sich mit der Energiewende beschäftigen, das verdeutlicht den Stellenwert dieses Themas in der Politik, in der Gesellschaft und insbesondere natürlich für Mecklenburg-Vorpommern.
Innerhalb weniger Jahre ist der Anteil der erneuerbaren Energien bei der Stromerzeugung in Deutschland von
weniger als 3 Prozent Mitte der 90er-Jahre auf derzeit rund 23 Prozent gestiegen. Beim Endenergieverbrauch zeigt sich eine ähnlich starke Tendenz. Zurzeit wird fast 20 Prozent der gesamten verbrauchten Energie, also mit Heizung und Verkehr, regenerativ erzeugt.
In Mecklenburg-Vorpommern, das haben wir gestern auch von der Landtagspräsidentin gehört, können und werden wir in ganz kurzer Zeit rein rechnerisch bei 100 Prozent regenerativ erzeugtem Strom sein. Doch im Moment dreht sich die Diskussion um andere Schwerpunkte.
Die Energiewende droht ins Stocken zu geraten, wenn nicht sogar insgesamt in Gefahr zu sein. Die Akzeptanz in der Bevölkerung geht zurück. Zum einen wächst der Widerstand gegen die Errichtung von Windparks, anderen Energieerzeugungsanlagen und der dazu notwendigen Infrastruktur aus verschiedensten Gründen. Zum anderen steigen die Kosten und machen sich in den Portemonnaies der Stromverbraucher deutlicher bemerkbar. Was davon real ist und was nur aufgrund von Panikmache und gezielter Kampagne als Gefühl und Befürchtung bei den Verbrauchern ankommt, will ich an dieser Stelle gar nicht thematisieren. Das haben wir bereits an anderen Tagen des Öfteren getan. Fakt ist, dass sowohl beim EEG, bei der Preisentwicklung, beim Ausbau der Infrastruktur dringender Handlungsbedarf besteht, und zwar in einer Weise, dass Privatverbraucher und kleine Unternehmer nicht die Zeche zahlen müssen.
Die von der Bundesregierung dafür vorgeschlagenen Wege halten wir zum größten Teil für untauglich. Deshalb ist es aus unserer Sicht einerseits gut, dass wohl bis zur Bundestagswahl nichts an entscheidenden neuen Weichenstellungen passieren wird, andererseits mehren sich aber bei uns die Befürchtungen, dass uns in gewisser Weise die Zeit davonläuft – nicht für die Energiewende insgesamt, aber zum Beispiel bei der Fortentwicklung und damit auch der Preisbremse im EEG und bei den Teilhabemöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger. Und die sind für die Akzeptanz bei der Bevölkerung von enormer Bedeutung.
So allgemein formuliert, gibt es sicherlich nicht den großen Widerstand in diesem Hause. Das hat auch die Diskussion zum Antrag der Koalitionsfraktionen zur Bioenergie eben gezeigt. Und wir sind uns auch im Großen und Ganzen einig darüber, dass die Partizipation der Bevölkerung und der Kommunen im Wesentlichen über zwei Wege erfolgen kann: Das ist einmal die frühzeitige Einbeziehung, noch bevor ein fertiger Plan auf dem Tisch liegt. Und da reicht es längst nicht mehr, Unterlagen auszulegen oder zu einer Einwohnerversammlung ein- zuladen. Die Erfahrungen zeigen, dass das ein schwieriger Prozess ist und sich Investoren und Verwaltungen etwas einfallen lassen müssen, um die Bürgerinnen und Bürger zu interessieren. Aber das lohnt sich, wenn man dann vermeiden kann, dass zu einem späten Zeitpunkt – meist zu spät – Widerstand in der Bevölkerung wächst und zu massiven Verzögerungen im gesamten Prozess führt.
Im Moment erfolgt gerade die Novellierung der regionalen Raumordnungsprogramme, damit wir dem Ziel der Verdopplung der ausgewiesenen Flächen für Windeignungsgebiete näher kommen. Auch hier regt sich Widerstand, Bürgerinitiativen entstehen. Einige wollen keine neuen Eignungsgebiete, andere wiederum wollen ein eigenes Eignungsgebiet und sehen sich nicht berücksich
Die Menschen und die Kommunen unseres Landes müssen stärker an den Früchten der Energiewende partizipieren können als bislang. Es muss genügend Zeit für sie geben, einen echten Meinungsbildungsprozess zu durchlaufen, um sich am Ende ganz bewusst und hoffentlich für den Ausbau von Anlagen vor ihrer Haustür entscheiden zu können.
Wir dürfen niemandem Sand in die Augen streuen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen umfassend über Beeinträchtigungen aufgeklärt werden, die zu erwarten sind. Aber sie müssen auch erfahren, welche Vorteile der Ausbau mit sich bringen kann und wie man direkt davon profitieren kann, sei es über die Erträge bei Beteiligungsmodellen, sei es über günstigere Preise für Strom oder Wärme oder über Mehreinnahmen für Kommunen, die im Gegenzug wieder mehr freiwillige Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger erbringen können oder auch in die kommunale Infrastruktur investieren. Das ist der zweite Anstrich unter Punkt 1 des Antrages, der uns ganz besonders wichtig ist. Und hier möchten wir ansetzen. Solche Beteiligungsmöglichkeiten müssen nach unserer Auffassung leichter zu machen sein.
Wir haben in der Kommunalverfassung die wirtschaftliche Tätigkeit von Kommunen gerade mit Blick auf die Energiewirtschaft erleichtert. In der Praxis zeigt sich aber, dass es dabei viele Hindernisse und vor allem viele Unklarheiten und Unwägbarkeiten gibt. Vielfach mangelt es an qualifizierten Beratungsangeboten. Die untere Verwaltungsebene ist damit überfordert. Projektentwickler, Anlageberater und interessierte Anlagenbetreiber, insbesondere der Windbranche, schwärmen über das Land aus und versuchen alles, Flächen bereits über Vorverträge zu binden.
Ich kritisiere nicht in erster Linie diese Unternehmen, das ist ihr Job. Den Kommunen und den Bürgerinnen und Bürgern tut das aber nicht gut. Wenn es nicht gelingt, Flächenpools zu bilden, von denen alle in der Kommune etwas haben, sind Streit und Unfrieden für lange Zeit vorprogrammiert.
Daneben gibt es zum Beispiel die Akademie für Nachhaltige Entwicklung und die Genossenschaft der Bioenergiedörfer, die mit ihren begrenzten Kapazitäten landauf, landab Coaching machen. Und es gibt viele engagierte Bürgermeister und viele engagierte Menschen bei uns im Land, die sich und ihre Kommunen wirklich einbringen wollen. Gerade aus deren Sicht fehlt es an einer zentralen Anlaufstelle, die sie in allen Fragen dezentraler erneuerbarer Energieerzeugung von der Standortentwicklung über die Finanzierung bis hin zu Beteiligungsformen kompetent berät und sie bei der Realisierung von Vorhaben begleitet.
Hier sieht meine Fraktion das Land auch in der Pflicht, eine solche Anlaufstelle muss geschaffen werden. Das könnte durchaus eine Landesenergieagentur sein. Jedenfalls bietet sich für uns und zum Beispiel auch für den Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern eine solche Form an.
Des Weiteren wollen wir, dass einer direkten Beteiligung von Kommunen bei der Errichtung von Windparks der Vorrang eingeräumt wird. Vorbild könnte hier der Entwurf
zur Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Mittleres Mecklenburg/Rostock sein, in dem ein solcher Vorrang eingeräumt wird. Solch ein Passus sollte nach unserer Auffassung als Grundsatz der Raumordnung überall aufgenommen werden.
Wir sehen das Land an einer weiteren Stelle in der Pflicht: Aus unserer Sicht sind Regelungen zu treffen, die sicherstellen, dass Kommunen, die Erträge aus Beteiligungen an Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie erzielen, davon wirklich etwas haben. Denn im Moment besteht die Gefahr, dass eine Kommune ihre Erträge gleich wieder über die Schlüsselzuweisungen oder die Kreisumlage verliert und eigentlich nichts von ihrer Beteiligung hat. Ein Nullsummen…
(Heinz Müller, SPD: Bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung und der Kreisumlage spielt das keine Rolle.)
Ein Nullsummenspiel bietet jedenfalls keinen Anreiz, sich zu engagieren. Die Bürgerinnen, Bürger und Kommunen müssen aber unmittelbar von den Anlagen vor ihrer Haustür profitieren und nicht nur die damit verbundenen Belastungen ertragen müssen.
Aber für viele Gemeinden ist die Finanzierung von Projekten der Knackpunkt. Darauf zielt der vierte Anstrich unter Punkt 2 des Antrages.
Wenn sich Gemeinden zum Beispiel aufmachen, ein Bioenergiedorf zu werden, sind unheimlich viele Hürden zu überwinden, selbst wenn man denkt, dass das natürlich nicht von heute auf morgen zu erledigen ist.