Und, meine Damen und Herren, wenn ich die Ausfüh- rungen, das will ich mal vorweg hier sagen, von Frau Dr. Karlowski mir anhöre, Frau Dr. Karlowski, wenn Sie dagewesen wären, hätten Sie nicht sagen können, dass es keinen Arrondierungseffekt gibt,
weil das Waldgebiet bei Dabel sich unterteilt in drei etwa gleich große, kleine bis hin zu Splitterflächen. Also das kann man so nicht stehenlassen.
Dann haben Sie von einem Problemwald gesprochen, den wir in Eichhof haben. Ähnliches hat Frau Rösler auch gesagt.
Meine Damen und Herren, wenn Sie dagewesen wären, hätten Sie das nicht sagen können. Genauso wie Sie hier von einer Kiefermonostruktur gesprochen haben. Auch das wäre Ihnen hier nicht falsch rausgerutscht, wenn Sie dagewesen wären.
Das will ich vorweg einfach mal sagen, weil das hat etwas mit Redlichkeit zu tun, wie man hier miteinander umgeht.
Das Zweite, was ich sagen möchte, auch vorweg, ist, meine Damen und Herren, hier ist mehrfach die Rede davon gewesen, die Landesregierung hätte anderweitige Gründe für den Waldtausch. Ich weiß nicht, das ist hier einfach in den Raum gestellt worden. Wenn Sie eine Vermutung haben, welche Gründe es da gibt, kommen Sie nach vorne, sagen sie es. Aber einfach nur das hier so pauschal zu behaupten, glaube ich doch, das haben Sie getan. Sie haben, ich habe mir das sogar mitgeschrieben, von „anderweitigen Tauschgründen“ gesprochen. Dann müssen Sie auch sagen, was Sie vermuten, was hier ist.
Oder Sie haben Beweise oder Sie unterstellen der Landesregierung hier nicht derart unredliches Verhalten.
Lassen Sie mich einsteigen damit, dass ich einfach mal darstelle, wie dieses Waldgebiet sich historisch entwickelt hat, weil ich glaube, das gehört zu dem Gesamtkontext dazu: Bis zum Jahr 1960 gehörte das Waldstück nämlich dem Rechtsvorgänger des Landes MecklenburgVorpommern. Dann, in der DDR, da war es möglich, einfach Grundstücke zu militärischen Sperrgebieten zu erklären. Das ist gemacht worden in der Folge. Wir haben im Forst von Eichhof genau dieses Grundstück als militärisches Sperrgebiet gehabt. Und es ist so, dass da, wo die NVA militärisches Sperrgebiet hatte, am Ende
Über das Eigentum des Bundes kaufte die Familie Rethmann das Grundstück. Dennoch, meine Damen und Herren, wir reden hier über ehemaligen Landesbesitz. Das ist deshalb wichtig zu wissen, weil rundherum Landesbesitz ist. Das muss man einfach, wenn man die Karte hat, sich mal angucken. Auch das ist etwas, was in der Bewirtschaftung einen Vorteil gibt. Im Jahre 2007 – habe ich hier stehen, habe ich mir rausgesucht – soll die Familie Rethmann aufs Land zugekommen sein und dann um den Tausch gebeten haben. In der Folge sind mit der Familie Rethmann die Kriterien festgelegt worden, die zu dem Tausch führen sollten.
Meine Damen und Herren, da sind wir ja schon bei einem wesentlichen Punkt über die Methode. Man hat sich darauf geeinigt, die Bundesrichtlinie WaldR 2000 zur Grundlage des Tausches zu machen.
Und alles, meine Damen und Herren, was an subjektiven Einschätzungskriterien hätte beachtet werden können, sollte bewusst rausgehalten werden.
Subjektive Einschätzungskriterien sind Kriterien, die vom Gutachter hätten eingeschätzt werden müssen, denen Annahmen zugrunde liegen, also nicht wirklich harte, belastbare Fakten.
Ein Beispiel dazu: Die Familie Rethmann hätte gerne gehabt, dass ihr Grundstück aufgrund der guten Verkehrsanbindung an Berlin einen höheren Verkehrswert zugesprochen bekommt, begründete das mit der guten Anbindung, wie gesagt. Und damit wäre für Jäger dieses Waldgebiets schlicht und einfach interessanter und daraus ergäbe sich dann eine Höherbewertung. Dies ist aber bewusst, wie alle anderen subjektiven Faktoren, rausgenommen worden, weil es sich hier lediglich um Annahmen handelt und eben nicht um Fakten, die Sie festmachen können an einem bestimmten Betrag, den Sie hätten hochrechnen können. Die Vereinbarung erfolgte eben genau vor diesem Hintergrund und sollte frei von subjektiven Kriterien gestaltet werden.
Und, meine Damen und Herren, hätten wir diese sogenannten subjektiven Faktoren mit reingenommen, wie es hier in Teilen behauptet wird – da gehe ich aber nachher noch genauer drauf ein –, hätte man uns sicherlich hier jetzt heute vonseiten der Opposition genau das vorgeworfen. Man hätte die Kriterien einzeln auseinandergenommen – wahrscheinlich hätte ich das als Opposition auch so getan, einzeln auseinandergenommen – und hätte uns gesagt: An diesem Wert, an jenem Wert, da haben Sie einfach zugunsten von dem oder dem gerechnet, und das kann nicht richtig sein. Und deswegen, meine Damen und Herren, noch einmal: die WaldR 2000 als bundesweit einheitliche Richtlinie für den Tausch.
Meine Damen und Herren, an einer Stelle sind wir aber von der WaldR 2000 abgewichen, nämlich beim Verkehrswert. Ich habe eben beschrieben, dass und warum der Verkehrswert eine subjektive Größe ist. Zudem ist festgestellt worden, dass es auch keine Vergleichszahlen gibt, da Verkäufe dieser Größenordnung kaum vorkom
men und von lokalen Faktoren abhängig sind. Dieses Verfahren, so, wie wir es hier gewählt haben, kommt übrigens auch beim freiwilligen Landtausch so zur Anwendung. Daher war es richtig, den Verkehrswert eben nicht mit einzubeziehen.
Meine Damen und Herren, noch einmal: Der Tausch erfolgt auf einer bundeseinheitlichen Regelung, auf deren Grundlage in ganz Deutschland Waldtausch regelmäßig gemacht wird. Übrigens haben auch wir als Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hier vor einigen Jahren einen Waldtausch gemacht, einem Waldtausch zugestimmt. Das war der Waldtausch Weber. Und der Waltausch Weber ist genau eben aufgrund dieser bundeseinheitlichen Regelung durchgeführt worden, also auch das nichts Neues.
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: War das die bundeseinheitliche Regelung von Frau Künast vielleicht? – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
Dass die bundeseinheitliche Regelung WaldR 2000 eine anerkannte Grundlage ist, hat die öffentliche Anhörung auch ergeben. An diesem Punkt, meine Damen und Herren, hat lediglich der Sachverständige Herr Weinauge das bestritten. Ich gestehe zu, der BDF, das ist hier ja auch von Frau Rösler schon ausgeführt worden, hat sich später zumindest in einem Punkt angeschlossen, nämlich dass er das Rentierverfahren gerne zur Anwendung gebracht hätte. Der Herr Weinauge hat aber auch, ja, das vom renommierten Gutachter Herrn Professor Dr. von der Wense erstellte Gutachten selbst infrage gestellt.
Meine Damen und Herren, der Minister hat es hier schon angesprochen. Ich bin mir sicher, dass der Herr Weinauge ein engagierter und sicherlich auch kompetenter Forstmann ist. Er ist aber eben kein staatlich anerkannter Gutachter, so, wie es beispielsweise in der SVZ steht. Das ist nicht richtig. Er ist kein staatlich anerkannter Gutachter. Herr Professor von der Wense dagegen ist derjenige, der beispielsweise auch staatlich anerkannte Gutachter ausbildet, das heißt, ein Hochschullehrer, der sich sehr intensiv mit dieser Materie beschäftigt. Und wir hatten mit Herrn Reich einen weiteren staatlich anerkannten Gutachter, der Herrn Weinauge hier widersprochen hatte. Daher konnte – ja, genau, das lassen wir mal so stehen.
Meine Damen und Herren, ich will noch mal eingehen auf die Drucksache 6/121, die wir als Agrarausschuss behandelt haben. Hier sind zwei, wie ich finde, für unsere Diskussion wichtige Punkte benannt worden.
Die erste Frage hieß: Ist die Bewertung der Waldflächen nach einem anerkannten Verfahren erfolgt? Und wenn Sie mal reinschauen in diese Drucksache, dann werden Sie feststellen, dass alle, die sich hier geäußert haben, bis auf Herrn Weinauge diese Frage mit Ja beantwortet haben.
Die zweite Frage: Ist das dargelegte Verfahren der Wertermittlung aus Ihrer Sicht plausibel? Auch diese Frage ist im Prinzip mit Ja von allen beantwortet worden, aber in der Tat – da muss ich in Teilen Frau Rösler recht geben – gab es Sachverständige, die hier noch bestimmte Fragen hatten, die Dinge offengelassen haben.
Meine Damen und Herren, auf diese Dinge möchte ich im Folgenden noch eingehen. Diese Dinge sind im Rahmen unserer Diskussion, im Rahmen der öffentlichen Diskussion vorgeführt worden. Ich habe insgesamt elf dieser Dinge ausgemacht und Sie gestatten mir, dass ich auf alle elf hier ausführlich eingehe, denn die Zeit sollten wir uns nehmen.
Der erste Vorwurf ist: Es fehlt eine umfassende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Die Wertermittlung hätte nach dem Rentierwert erfolgen müssen. Wir brauchen also ein neues Gutachten, so der Vorwurf.
Meine Damen und Herren, natürlich kann man ein neues Gutachten machen. Natürlich kann man ein Gutachten nach dem Waldrentierwert machen. Und je nachdem, welche Parameter wir dafür ansetzen oder welche Parameter wir für ein x-beliebiges Verfahren ansetzen, werden wir auch Ergebnisse bekommen, und zwar jeweils unterschiedliche Ergebnisse. Aber genau das ist ja das Problem. Wir bekommen unterschiedliche Ergebnisse, weil wir subjektiv für uns Parameter setzen. Wir berechnen nicht, wir werden also von Annahmen ausgehen müssen.
Und so hat beispielsweise auch Herr Weinauge vorgeschlagen, dass wir die nächsten zehn Jahre betrachten sollen. Meine Damen und Herren, ich frage mich: Warum gerade zehn Jahre? Auch das ist eine fiktive Größe. Wald wird in Generationen bemessen.
Und Sie werden beim Waldrentierwert beispielsweise von Entwicklungen bei Holzpreisen ausgehen müssen. Sagen Sie mir doch mal, wie sich der Wald, wie sich der Holzpreis in den nächsten Jahren entwickeln wird! Das werden Sie nicht machen können. Sie werden hier mit Annahmen arbeiten müssen. Sie werden mit subjektiven Größen arbeiten müssen. Und je nachdem, wie Sie diese subjektiven Größen einsetzen, werden Sie für die eine oder für die andere Seite einen Vorteil hingerechnet bekommen. Das ist so.
Und, meine Damen und Herren, weil wir eben das nicht wollten, weil wir uns eben auch diesem Vorteil nicht aussetzen wollten, haben wir gesagt, dass die WaldR 2000 – eben das übliche Verfahren – hier angewendet wird und eben nicht ein anderes Verfahren, wo wir subjektiv hätten Dinge einsetzen müssen. Wir haben also ein Gutachten, das über längere Zeiträume schaut und das bundesweit in vergleichbaren Fällen angewandt wird, ein Gutachten, das sehr viel weiter schaut, als nur die Betrachtung von kurzfristig zu erzielenden Erträgen vorzunehmen.
Übrigens, meine Damen und Herren, ist die WaldR 2000 mal entwickelt worden, um den Verlust eines Waldbesit
zers ausgleichen zu können, wenn ihm der Wald dauerhaft entzogen wird. Es geht also, wie gesagt, um eine ganzzeitige Betrachtung und eben nicht um eine kurzfristige Gewinnbetrachtung. Und ich frage ernsthaft: Was machen wir denn, wenn wir ein Gutachten zur kurzfristigen Gewinnbetrachtung vorlegen, so, wie es die Opposition fordert? Dann haben wir zwei Gutachten mit zwei unterschiedlichen Ergebnissen. Das ist ja das, was gefordert wird. Was soll dann Tauschgrundlage sein? Ein drittes Gutachten mit weiteren Kriterien? Das wird ja dann auch wieder andere Ergebnisse bringen. Oder das fürs Land günstigere? Was machen wir, wenn das Gutachten für uns ungünstiger ausgeht? Schrauben wir dann solange an den Parametern rum, bis es günstiger wird? Nein, meine Damen und Herren, das wäre unredlich.
So würde man versuchen, den Tauschpartner zu übervorteilen. Und ich glaube nicht, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern genauso handeln sollte. Und weil das unredlich ist, halten wir uns an sachlich nachvollziehbare Kriterien, eben die bundesweit angewandte Bundesrichtlinie WaldR 2000.