Protocol of the Session on April 25, 2013

Man könnte natürlich auch die Frage stellen: Wie geht man um bei solchen innovativen Schweinehaltungsverfahren, wo die Schweine eine Möglichkeit haben, nach draußen in den freien Raum zu gelangen?

(Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie machen wir es dort mit Abluftreinigungsanlagen?

(Minister Dr. Till Backhaus: Auch für kleine Anlagen wollen wir so was haben.)

Genauso steht die Frage für Verfahrenslösungen in kleineren Anlagen.

(Minister Dr. Till Backhaus: Sehr gut, sehr gut. Das wollen die GRÜNEN ja auch nicht.)

Wenn Sie, meine sehr verehrten Kollegen der demokratischen Fraktionen, auch der Meinung sind, dass wir dieses Thema weiter intensiv und ernsthaft diskutieren und weiterentwickeln sollten, dann sollten wir es im Ausschuss behandeln. Im Übrigen beantrage ich für meine Fraktion eine getrennte Abstimmung der beiden Antragspunkte der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Waldmüller.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei diesem Antrag beschleicht mich das Gefühl, dass seit vergangenem Monat zunehmend versucht wird, einen Keil in die Landwirtschaft zu treiben.

(Zurufe von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, und Jutta Gerkan, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da wird suggeriert: Öko ist gut und konventionell ist böse. Ein Mittel dafür ist hier und heute wie auch im Bund die Forderung nach Verschärfung des Planungs- und Immissionsrechts.

(Zuruf von Jutta Gerkan, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und schnell ist man dann bei den üblichen Kampfbegriffen wie „Agrarindustrie“ und „Massentierhaltung“ angelangt. Eine derart betriebene Polarisierung halte ich nicht für zielführend. Deswegen möchte ich vorab eines unterstreichen: Bestandserweiterung bedeutet Wertschöpfung und Arbeit im ländlichen Raum.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Sie kann auch im gesetzlichen Rahmen – ich betone das, im gesetzlichen Rahmen – zu Belastungen für die Umwelt führen.

Und auch etwas anderes möchte ich ganz deutlich sagen: Aufgrund der technischen Entwicklungen halte ich es für geboten, dass sich Unternehmen, Forschung und Gesetzgeber weiterhin mit Abluftreinigungsanlagen und Bioaerosolemissionen beschäftigen. Es gibt sehr gute Gründe dafür, die Diskussion zu versachlichen, denn es spricht sehr viel dafür,

(Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

sich mit emissionsschutzrechtlichen Fragen, etwa im Hinblick auf die Filteranlagen, sehr differenziert auseinanderzusetzen. Das gilt zunächst im Hinblick auf den harmonisierten Vollzug der im Bundesrecht begründeten emissionsschutzrechtlichen Anforderungen. Sie haben in Ihrem Antrag darauf verwiesen, dass die Bundesländer Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen mit entsprechenden Erlassen Initiativen ergriffen haben. Bei großen Tierhaltungsanlagen mit hohen Emissionen haben diese Länder die Verwendung moderner Filtertechnik verpflichtend festgelegt.

Dr. Helmar Hentschke von der Universität Potsdam kommt im Dezember 2012 mit einem Gutachten zu dem Erlass des entsprechenden Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen zu folgendem Urteil. Und da heißt es, Zitat: „Dem vorgesehenen Erlass liegt, soweit ersichtlich, eine Abstimmung der Länder nicht zugrunde. Der Erlassentwurf macht selbst an einer Stelle, nämlich im Zusammenhang mit der Bioaerosolproblematik deutlich, dass ein abgeschlossenes Abstimmungsverfahren nicht vorliegt. Schon deshalb bestehen grundsätzliche Bedenken gegen einen solchen Erlass. Er führt dazu, dass die bundeseinheitlich geregelten immissionsschutzrechtli

chen Anforderungen entgegen den Regelungszielen des BImSchG und des Artikel 84 Grundgesetz in den Ländern unterschiedlich angewandt werden.“ Zitatende.

Bedenken Sie also bitte zunächst die Folgen eines mit Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen vergleichbaren Alleingangs Mecklenburg-Vorpommerns!

Hierzu möchte ich, und das ist heute auch schon ein paar Mal gesagt worden, Ihnen einige Zahlen noch mal nennen. Meine beiden Vorredner haben schon gesagt, Herr Dr. Backhaus hat es auch gesagt: 1990 gab es 1,1 Millionen Rinder und 2 Millionen Schweine in MecklenburgVorpommern, heute sind es knapp 550.000 Rinder und 845.000 Schweine. Das heißt, mit 40,7 Großvieheinheiten je 100 Hektar sind wir nach Sachsen-Anhalt die tierärmste Region in Deutschland. Und zum Vergleich: In Nordrhein-Westfalen sind es 130,9 Großvieheinheiten je

100 Hektar und in der Region Oldenburg sind es über 300 Großvieheinheiten je 100 Hektar.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das sind aber auch Schweinefürsten, ne? – Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Zahlen verdeutlichen doch gerade, dass wir die Wertschöpfung im ländlichen Raum verbessern müssen. Das bedeutet eine Stärkung der Veredlungswirtschaft.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Weniger Fleisch essen. – Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau. Die Zukunft ist vegetarisch.)

Das aber erreichen wir gerade nicht, indem wir restriktivere Beschlüsse fassen als andere Bundesländer.

(Zuruf von Jutta Gerkan, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir dürfen die Wettbewerbsposition unserer Landwirte im Ländervergleich nicht verschlechtern. Und uns muss es auch bei der Frage nach Filteranlagen um einen bundes- und EU-weit harmonisierten Weg gehen. Ihre Forderung nach einem Alleingang aber bedeutet das Gegenteil und folglich würde er sich auch als investitionshemmend auswirken. Perspektivisch ist das hoch problematisch, denn Alleingänge führen zu einem Verlust der Marktanteile und demzufolge an Wertschöpfung.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Und wie viel ist Ihnen die Gesundheit der Menschen im Lande wert?)

Welche Folgen aber hat ein ohne jede Not getätigter Alleingang für die ländlichen Räume in MecklenburgVorpommern? Dazu ein einfaches Zahlenbeispiel aus dem Landkreis Vechta, in dem das 7,5-Fache an Vieh im Vergleich zu Mecklenburg-Vorpommern steht. Da liegt die Arbeitslosenquote bei …

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Sie können doch keinen Landkreis mit einem Bundesland vergleichen. Der Landkreis ist doch ein Extrembeispiel.)

Sie wissen genau, was ich meine.

Da liegt die Arbeitslosenquote bei drei Prozent. Und das ist das, was Dr. Backhaus gesagt hat: Die Chancen der Beschäftigung sind eben ganz klar in der Veredlungsindustrie zu sehen.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist ein absolutes Extrembeispiel.)

Sie haben doch nachher noch Gelegenheit, ja?

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Meine Damen und Herren, die Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz hat auf ihrer 125. Sitzung vom 12. bis 14. März festgestellt, dass für große Anlagen zur Haltung von Schweinen die Abluftreinigung nunmehr dem Stand der Technik der Immissionsminderung nach

dem BImSch-Gesetz entspricht. Und die CDU-Fraktion begrüßt es ausdrücklich, dass sich die Landesregierung in diesem Zusammenhang für einen zwischen den Bundesländern harmonisierten immissionsschutzrechtlichen Vollzug zur Begrenzung der anlagenbezogenen Anforderungen gemäß dem Stand der Technik einsetzt.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Man kann das eine tun und das andere auch.)

Dass auch die GRÜNEN einmal dem technologischen Fortschritt das große Wort reden, überrascht. Ich würde es sehr begrüßen, wenn sich Ihre neue Liebe zur Technik auch auf andere zukunftsträchtige Gebiete, beispielsweise der Fusionsforschung, erweitert.

(Beifall und Heiterkeit bei Egbert Liskow, CDU – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ah!)

Einig sind wir uns in einem Punkt: Der Stand der Technik bei Abluftreinigungsanlagen hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verbessert. Für die Schweinehaltung gibt es zwischenzeitlich eine Reihe zertifizierter Systeme, die ihre Praxistauglichkeit im Dauerbetrieb nachgewiesen haben. Hier steckt also viel Potenzial und natürlich muss dieses Potenzial genutzt werden, auch um für mehr Akzeptanz in der Schweinehaltung zu werben. Bei größeren neu gebauten Anlagen in Mecklenburg-Vorpommern, ich denke da an Medow oder an Alt Tellin, ist Abluftreinigung zumutbar und wird auch bereits freiwillig praktiziert.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das ist richtig.)

Wir müssen aber auch bedenken, dass der Einbau und die Wartung von Filteranlagen für die Betreiber eine beachtliche finanzielle Herausforderung darstellt. Meine Vorredner sind schon darauf eingegangen. Die Anlage verursacht Kosten von circa 5 Euro pro Mastschwein. Bei einem Gewinn von circa 5 Euro pro Mastschwein in den letzten Jahren ist die Problemlage doch klar: Diesen Kostennachteil bekommen die Landwirte auf dem globalen Markt für Fleisch nicht vergütet. Wer aber wirtschaftlich arbeiten möchte, muss sich die Frage stellen, wie die Kostennachteile kompensiert werden können, wenn solche Anlagen verpflichtend werden.

Und in diesem Zusammenhang möchte ich auch auf ein von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegebenes Gutachten mit einer durchaus kritischen wirtschaftspolitischen Bewertung verweisen. Die Belastung der Kosten von Abluftreinigungsanlagen wurde auch im entsprechenden Abschlussbericht des Fachberichts

Agrarwirtschaft Soest als sehr hoch eingestuft. Aber auch bei der Bewertung der Nachrüstung von Filteranlagen bei bestehenden Anlagen lohnt die Liebe zum Detail. Bestehenden Anlagen wurden teilweise in den 60er-/70erJahren des letzten Jahrhunderts in der DDR errichtet und mehrfach renoviert und aufgrund der vorhandenen Dachkonstruktionen besteht überhaupt nicht die Möglichkeit der Nachrüstung von Abluftfilteranlagen. Im Land betrifft es folgende Anlagen mit zum Teil erheblichen Mitarbeiterzahlen: Siedenbollentin bei Altentreptow, Kuchelmiß bei Güstrow, Lehsten bei Wismar, Kublank bei Woldegk, Todendorf bei Teterow und viele weitere.

Und bei der Thematik der Verpflichtung des Einbaus von Abluftreinigungsanlagen darf also nicht einseitig pauschalisiert werden. Wir müssen zwischen den Anlagen sehr wohl differenzieren, und zwar hinsichtlich der Frage nach Neubau oder Nachrüstung und auch hinsichtlich der Frage, ob es sich um Schweine- oder etwa Geflügelmastanlagen handelt. Und wir müssen differenzieren, statt wie Sie zu pauschalisieren. Diese Differenzierung vermisse ich bei Ihnen.

Das gilt natürlich auch für die Bioaerosole. Speziell zu dem Thema Bioaerosole liegen unterschiedliche Studien vor. Auslöser der Diskussion sind möglicherweise die multiresistenten Keime, die in Krankenhäusern zu Problemen führen. Die Ergebnisse von Studien zu Erkrankungen durch Bioaerosole aus Tierhaltungen in der Nachbarschaft sind nicht ausreichend wissenschaftlich abgesichert und werden sehr, sehr unterschiedlich interpretiert. So kam das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Hinblick auf die eingeforderten Gutachten zur Bioaerosolproblematik am 13. März 2012 zu dem Urteil einer als unsicher anzusehenden wissenschaftlichen Ausgangsbasis.

In einigen Studien wird deutlich, dass die Übertragung von MRSA nahezu ausschließlich direkt vom Tier auf Menschen erfolgt, etwa in der Studie von Professor Dr. Wolfgang Witte aus dem Jahr 2012. Gefährdet ist demnach das Stallpersonal, das tagtäglich Kontakt zu den Tieren hat. Eine Übertragung über die Abluft auf benachbarte Wohngebäude ist nicht verifiziert.