Protocol of the Session on April 25, 2013

Meine Damen und Herren, diesen Satz würde ich genauso unterschreiben. Das ist vernünftig, das wollen wir, das geht in die ähnliche Richtung, wie die GRÜNEN das ja hier auch wollen.

Im Satz zwei steht: „Für nach BImSchG genehmigungspflichtigen Anlagen zur Geflügelhaltung“ – jetzt gehen Sie zum Geflügel – „ist im Falle von Neu- sowie Änderungsgenehmigungsverfahren zu regeln, dass der nachträgliche Einbau einer wirksamen“ – darauf komme ich gleich zurück – „Abluftreinigungsanlage technisch möglich ist und deren rechtsverbindliche nachträgliche Festsetzung vorbehalten bleibt.“ Das hört sich erst einmal vernünftig an. Wir wollen auch, dass die Vorbereitung zum nachträglichen Einbau möglich sein soll. Hier muss ich allerdings sagen „wirksam“. Es gibt wirksame Filter, aber eben nicht Filter, die über die gesamte Bandbreite wirksam sind. Und da hätte ich dann das Wort „zertifiziert“ geschrieben. Auch darüber könnte man jetzt streiten, was „wirksam“ ist, was „zertifiziert“ ist.

Der dritte Satz wird allerdings dazu führen, dass wir Ihren Änderungsantrag ablehnen, weil Sie hier den Vergleich ziehen. Wenn wir dann keine bundeseinheitliche Regelung bekommen, die ich ja auch vorziehe, dann empfehlen Sie uns eine Regelung analog oder anlehnend von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Und beide Länder schreiben vor, dass diese nicht zertifizierten Filteranlagen einzubauen sind. Das lehnen wir ausdrücklich ab und deswegen können wir Ihrem Änderungsantrag auch nicht zustimmen. – Besten Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Krüger.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Professor Dr. Fritz Tack für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Beim vorliegenden Antrag geht es scheinbar etwas ganz salopp gesagt nur darum, Schweineställen ab einer bestimmten Größe einen Abluftfilter zu verpassen. Dem Eindruck muss ich sofort widersprechen. In diesem Antrag geht es auch um die Zukunft der Tierhaltung, insbesondere der Schweinehaltung im Lande. Das ist unabhängig davon, ob das den Antragstellern bewusst ist oder nicht. Es geht am Ende auch um die Frage, welcher einheimische Bauer künftig solche hier geforderten Stallanlagen bauen beziehungsweise erhalten und modernisieren kann.

(Egbert Liskow, CDU: Das ist doch alles kein Problem, haben Sie gesagt.)

In Vorbereitung auf die heutige Debatte habe ich mich noch einmal mit den ökonomischen Auswirkungen von höheren Haltungsstandards beschäftigt, wie sie im Jahre 2012 auf dem Schweinetag in Güstrow vorgestellt wurden.

DIE LINKE sieht in einer umwelt- und tiergerechten, aber zugleich leistungsstarken Landwirtschaft eine wichtige Größe für die Zukunft des ländlichen Raumes und der wirtschaftlichen und finanziellen Selbstständigkeit des Landes, die wir spätestens 2020 erreichen müssen. Dazu gehört auch unverzichtbar eine nachhaltige Entwicklung des Tierbestandes und demzufolge die Modernisierung und der Neubau von Stallanlagen. Woher, frage ich Sie, soll denn sonst die Wertschöpfung dieses Landes kommen, wenn nicht auch aus der Nutzung der landwirtschaftlichen Möglichkeiten des Landes? Hier hat das Land gerade in der Tierhaltung noch sehr viel Potenzial – meine Vorredner haben das zum Ausdruck gebracht –, aber bitte in verträglichen Dimensionen in den jeweiligen Regionen.

(Beifall Jutta Gerkan, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben einmal definiert, dass zwei GV pro Hektar des Betriebes ein gutes Maß sind. Damit ist Bodengebundenheit vorgegeben und eine gewisse Größe der Stallanlage. Wenn Sie wollen, ist damit auch eine gewisse Obergrenze für die einzelnen Tierarten vorgegeben. Tierhaltungsanlagen – ich betone das heute erneut – müssen in die Region passen. Dazu gehören die Beachtung des jeweiligen Verkehrsaufkommens, die Nutzung vorhandener Ressourcen, aber auch die Verträglichkeit für Umwelt und die Einwohner.

Ganz eindeutig will ich noch einmal sagen: Auch die LINKE ist für die Verbesserung des Umwelt- und Gesundheitsschutzes in Mecklenburg- Vorpommern und in diesem Falle auch für die Reduzierung von schädlichen Emissionen von großen Tierhaltungsanlagen. Trotzdem sage ich, dass wir den ersten Punkt des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ablehnen. Stattdessen haben wir dem Landtag einen Änderungsantrag vorgelegt, von dem wir meinen, dass er den Verhältnissen, den Notwendigkeiten und Möglichkeiten unseres Landes besser entspricht.

Herr Kollege Krüger hatte ja auch große Schwierigkeiten zu begründen, dass er diesen Änderungsantrag, wobei wir in der Sache sehr beieinander sind, ablehnen muss. Ich glaube auch, dass die GRÜNEN mit diesem Änderungsantrag leben können. Zur SPD habe ich es eben schon gesagt. Wie es bei der CDU sein wird, weiß ich nicht.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das kann ich dir sagen, Fritz.)

Anders als die generell ablehnende Haltung der CDU sehen wir, dass die Gesellschaft und die um mehr Akzeptanz – und das will ich jetzt noch einmal hier betonen – bei der Bevölkerung bemühte Landwirtschaft aufeinander zugehen müssen. Auch zum Ausdruck ist dieser Gedanke von mir auf dem letzten Landesbauerntag gebracht worden.

Es war eben angesprochen worden von Herrn Kollegen Krüger die gestern verabschiedete oder heute verab

schiedete Novelle des Baugesetzbuches. Damit ist jetzt klar geregelt, dass gewerbliche Tierhaltungen im Außenbereich nicht mehr privilegiert sind,

(Beifall Thomas Krüger, SPD)

und „gewerbliche“ heißt, wenn kein Bodenfonds vorhanden ist. Damit stimmen wir voll überein. Für die Schweinemast würde das bedeuten, dass hier eine Bauplanung in den Gemeinden erfolgen müsste ab 1.500 Mastplätzen. Wir sollten als Parlament diesen Weg unterstützen, aber nicht unmöglich machen, indem Forderungen aufgemacht werden, die nicht ins Land passen.

Meine Damen und Herren, bevor dieser Ihr Antrag das Licht der Welt erblickte, haben wir mit einer Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/1715 der Landesregierung genau zu diesem Thema neun Fragen gestellt. Ich muss heute feststellen, dass diese bisher nicht beantwortet sind. Möglicherweise sind es Probleme, die zwischen Wirtschafts- und Landwirtschaftsministerium hier bestehen bei der Beantwortung der Fragen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Und warum ist die Frage nicht beantwortet, wenn es eine klare Zuständigkeit gibt? Die zehn Tage sind lange rum, Wochen schon. Da gibt es klare Zuständigkeiten.)

Aber nun zu den grundsätzlichen Fragen, die dieser Antrag und unser Änderungsantrag berührt. Der vorliegende Antrag der GRÜNEN ist eigentlich nur eine Abschrift der Erlasse der rot-grünen Landesregierungen in Nordrhein- Westfalen und Niedersachsen, die kürzlich in Kraft gesetzt wurden oder im Prozess der Inkraftsetzung sind. Nun kann man ja sagen, wenn der Inhalt auf unser Land zutrifft und auch die gleichen Probleme vorhanden sind und die Lösungen gut sind, warum sollen wir hier nicht die Landesregierung beauftragen, das Gleiche wie in diesen Ländern zu tun?

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Der Grund, das nicht zu tun, liegt eigentlich auf der Hand, wenn man diese tierreichen Länder – „tierreichen Länder“ in Anführungsstrichen – mit höherer Bevölkerungsdichte mit unserem Lande vergleicht. „Tierreich“ heißt im konkreten Falle der Schweinehaltung, dass es in Niedersachsen mehr als neun Millionen Schweine gibt. In M-V sind es nur 864.000 (1989 hatten wir mal 2,1 Millionen). Um es noch deutlicher zu machen: Im relativ kleinen Landkreis Vechta wird etwa die doppelte Menge Schweine gehalten wie bei uns im ganzen Lande.

Der vorliegende Antrag unterstellt – ich könnte weitere Beispiele auch aus meinem Landkreis Rostock hier vorstellen, das will ich mir ersparen –, der vorliegende Antrag unterstellt aber mit der Übernahme der Inhalte aus Niedersachsen die gleichen Verhältnisse in unserem Lande und damit den gleichen Handlungsbedarf. Dieser Ansatz, das haben meine Beispiele gezeigt, ist falsch und kann nicht als Politikgrundlage im Lande dienen.

Damit bestreite ich überhaupt nicht, dass es auch bei uns im Lande Handlungsbedarf für die Reduzierung der schädlichen Emissionen gibt. Einwohnerklagen über Gestank im Umfeld von Schweinehaltungsanlagen sind ein Beweis dafür. Es muss bei der Betrachtung der

Emissionsverringerung neben den positiven Effekten für Anwohner und Umwelt aber auch etwas zu den Effekten für die Tiere und für ihre Halter gesagt werden. Die Schweine haben von der Abluftfilterung überhaupt keine Vorteile, wohl aber von einer sehr leistungsfähigen Lüftung. Das Tierwohl wird von der Abluftfilterung kaum beeinflusst. Besser noch als teure Abluftwaschanlagen wären Strategien zur Vermeidung von Emissionen, von denen zugleich auch das Tierwohl und die Halter profitieren.

Ich weiß, dass es im Augenblick Versuche auf dem Gebiet der Tierfütterung gibt, durch eine andere Zusammenstellung der Futtermittel hier Abhilfe mit zu leisten. Meine Damen und Herren, dazu fehlt uns aber für solche Lösungen wieder ein bestimmtes Potenzial an Forschung auch im Bund und im Land. Den Schweinehaltern, denen es seit Jahren finanziell nicht gut geht, kommt die Abluftfilterung teuer zu stehen, zumal wohl kaum ein Kunde bereit ist – und jetzt sage ich es auch ein bisschen lax wieder –, für ein „abluftgefiltertes Schnitzel“ einen solchen Preis zu zahlen, der diese Kosten decken wollte. Es geht nicht nur um die Investitionen, die ich bisher angesprochen habe, sondern es geht vor allen Dingen um die Kosten.

(Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)

Genau.

Die Kosten werden je nach Anlage und technisch möglicher Lösung mit etwa 12 bis 18 Euro pro Mastschwein angegeben. Diese Kosten fressen bei den meisten Schweinehaltern im Land den Ertrag auf und führen zu solchen Überlegungen, aufzugeben oder noch stärker zu rationalisieren oder noch zu größeren Einheiten zu gelangen.

(Minister Dr. Till Backhaus: Genau so.)

Straathof in Alt Tellin hat Abluftreinigungsanlagen nach dem neuesten Standard in seine Megaställe eingebaut nach den Auflagen, ganz klar. Seine Produktion ist aufgrund der Dimension trotzdem gewinnbringend. Aber ich sage es erneut hier ganz klar: Diese Dimensionen wollen wir nicht.

(Beifall Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE – Minister Dr. Till Backhaus: Wir auch nicht. Das machen die GRÜNEN.)

Jede Verschärfung von Auflagen, die mit Kostensteigerungen zusammenhängen, führt dazu, dass dann nur noch Megaanlagen genehmigungsfähig sind. Wollen Sie das? Wir wollen das nicht.

Es muss also ein Weg gefunden werden, wie heimische Bauern künftig ihre zum großen Teil überalterten Stallanlagen zu vertretbaren Kosten modernisieren oder neu bauen können und so ihre Betriebe überlebensfähig machen können. Zugleich müssen wir im Auge behalten, was mir auch ein international außerordentlich hochgeachteter Kollege vorgestern schrieb. Ich zitiere: „Sehr geehrter Herr Abgeordneter, lieber Herr Kollege Tack!“, so schreibt Professor Dr. Dr. h. c. Alois Heißenhuber von der Technischen Universität München-Weihenstephan. „Heute habe ich in Agra-Europe über das Wahlprogramm Ihrer Partei gelesen. Es ist mir ein Anliegen, Ihnen mitzuteilen, dass ich Ihre Forderungen mit Nachdruck unter

stütze. Es kann nicht sein, dass wir Investoren anlocken, weil bei uns die sozialen, die Umwelt- und die Tierschutzstandards niedriger sind als in unseren Nachbarländern. Über ein so gefördertes Wachstum der Tierbranche können wir nicht stolz sein.“ Ende des Zitats.

(Minister Dr. Till Backhaus: Diese Bayern, du!)

Nun steht Professor Heißenhuber nicht in dem Ruf, ein glühender Verfechter linker Ideen zu sein. Er ist halt ein vernünftiger Mensch und verantwortungsvoller Wissenschaftler, der im Übrigen einmal den Lehrstuhl für Betriebsökonomie in Rostock erhalten sollte.

Ich habe bis jetzt auch nicht die geniale Idee, meine Damen und Herren, gefunden, wie man nur ausschließlich einheimische Bauern als Investoren für Stallbauten zulässt, was mir am liebsten wäre. Aber die einheitliche Festlegung von Standards auf Bundesebene – Herr Krüger hat das auch angesprochen – scheint mir der wichtigste Schritt zu sein, um gleiche Bedingungen auch hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit zu schaffen. Wir müssen uns aber auch darüber im Klaren sein, dass für höhere Auflagen der Gesellschaft, solche, die der Markt nicht vergütet, die Gesellschaft zahlen muss. Eine Förderpolitik, die umweltfreundlichere Tieranlagen unterstützt, ist dann notwendig.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich habe gerade über Dimensionen von Tierhaltungsanlagen gesprochen und freue mich, dass es immer mehr Bauern gibt, die sich ebenfalls diese Gedanken machen. Kürzlich konnten Sie auch von Thomas Diener, Landwirt aus Möllenhagen, CDU-Fraktionschef im Kreistag Mecklenburger Seenplatte und Vorsitzender des Bauernverbandes Müritz lesen, Zitat: „Wir brauchen … keine überdimensionierten Geldfabriken“, so wird er im „Nordkurier“ zitiert, der dann weiterschreibt, dass es den Mitgliedern des Verbandes vornehmlich um ihre menschlichen Nachbarn geht. Man müsse mit den Anwohnern der jeweiligen Orte ein Auskommen finden, heißt es weiter. Geruchsbelästigungen und zunehmender Lieferverkehr berührten die Interessen der Dorfbewohner und sollten sie nicht unzumutbar einschränken.

Ich freue mich darüber, dass auch dieser Kreisverband solche Anlagen wie in Alt Tellin ablehnt, was leider der Landesbauernverband immer noch nicht tut. An dieser Stelle will ich auch an die parlamentarischen Initiativen der LINKEN für mehr Mitspracherechte der Kommunen bei den Baugenehmigungen für Stallanlagen erinnern. Ich habe eben gesagt, eine Novelle des Baugesetzbuches ist beschlossen worden.

Wir sehen also Handlungsbedarf, aber wir sehen für unser tierarmes Land nicht die Notwendigkeit, einen wie Sie von den GRÜNEN verlangten sofortigen Alleingang zu unternehmen. Das hat uns veranlasst, für den Punkt 1 dieses Antrages dem Landtag eine Änderung vorzuschlagen. Ich würde es sehr bedauern, wenn Sie dieser Änderung nicht zustimmen können.

Ich will in aller Kürze die Änderungsvorschläge noch einmal begründen. Sie werden uns zustimmen, dass eine bundesweite Regelung für ein bundesweites Problem – Schweine machen überall den gleichen Geruch – die bessere Lösung ist als vielleicht 16 verschiedene Landesregelungen. Mit der rot-grünen Mehrheit im Bundes- rat sollte eine solche Initiative auch erfolgversprechend

sein. Ich habe, wie gesagt, Verständnis dafür, dass in Gebieten mit einer Überkonzentration von Tierhaltung eine Notbremse wie in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen mittels dieser Verordnungen gezogen wurde.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wir brauchen gute Luft.)

Aber für dieses, unser Land ist das im Augenblick so nicht notwendig im Alleingang. Dem zweiten Punkt des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN können wir zustimmen.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wir müssen Vorreiter sein.)

Wir müssen, meine Damen und Herren, einen Mittelweg finden, der ausländischen Investoren kein großes Gefälle bietet, aber heimischen Bauern sehr wohl die Möglichkeiten der Investition belässt.

Man könnte natürlich auch die Frage stellen: Wie geht man um bei solchen innovativen Schweinehaltungsverfahren, wo die Schweine eine Möglichkeit haben, nach draußen in den freien Raum zu gelangen?