Protocol of the Session on April 25, 2013

Und die nächsten werden in Kürze ans Netz gehen. Wenn Sie mal raten würden und ich Sie fragen würde, wie viel Käfige und wie viel Tiere da im Käfig sind in einer Anlage, würden Sie das wahrscheinlich nicht schätzen können. Ich wusste es auch nicht. Aber es sind drei Millionen im Käfig in China. Und wenn Sie das wollen, dass als Alternative irgendwann diese Eier dann vielleicht noch als biogestempelte Produkte nach Deutschland kommen, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass Sie das wollen.

(Jutta Gerkan, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was ist denn das für eine Phrase, was Sie da erzählen?!)

Insofern gehen Sie ja auch in Ihrem Antrag automatisch – deswegen habe ich das gesagt: überholen, ohne einzuholen – darüber hinaus, über den Erlass,

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Das geht gar nicht.)

der in Niedersachsen noch gar nicht endgültig zu Ende formuliert ist. Im Übrigen stammt er aus der Zeit des

CDU-geführten Herrn Lindemann. Die Abstandsregelungen, die im Übrigen in Nordrhein-Westfalen als auch in Niedersachsen drinstehen, das wissen Sie hoffentlich, sind 500 Meter, bei Ihnen sind es dann schon 1.000 Me- ter. Also wenn wir dem Beispiel von Niedersachsen folgen sollen, ist das nicht das, was Sie hier auch in dem Antrag formuliert haben.

Ich will in diesem Zusammenhang auch deutlich machen, dass wir versuchen müssen, in Deutschland eine Gesamtlösung über die Bundesländer hinweg zu erreichen. Und das ist auch wirklich die einzige Möglichkeit. Dabei haben Sie mich voll an Ihrer Seite und ich werde auch den nächsten Antrag stellen. Ich gehe davon aus, dass wir dann im Bundesrat auch mit den Stimmen der anderen grüngeführten Ministerien eine Lösung finden.

Im Übrigen habe die Bundesregierung aufgefordert, auch auf der Agrarministerkonferenz, zu prüfen, inwieweit die derzeitigen Kriterien bei der Genehmigung von Tierhaltungsanlagen ausreichen, um den Schutz der Anwohner, der Umweltmedien sowie des Klimas umfassend zu gewährleisten und weiterhin zu prüfen, die Anforderungen der Tiergerechtigkeit an eine nachhaltige Landwirtschaft weiterzuführen. Und wir wollen eine Prüfung, ob eine Begrenzung von Tierplatzzahlen bei Tierhaltungsanlagen ein geeigneter Lösungsansatz sein könnte, um den erforderlichen Schutz von Mensch und Umwelt, aber auch von den Tieren vor nachhaltigen Wirkungen durch Emission aus Tierhaltungsanlagen sowie zur Verbesserung des Tierschutzes zu gewährleisten. Und ich will hoffen, dass Sie uns auch dabei weiterhin unterstützen.

Ich halte noch mal eine bundeseinheitliche Regelung für geboten, denn es geht hier nicht darum, wer als erster einen öffentlichkeitswirksamen Aufschlag macht, sondern es geht letzten Endes um eine Gesamtlösung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, am besten – ich glaube und hoffe, da sind wir uns auch einig – europaweit, weil es automatisch Wettbewerbsnachteile ergibt, wenn Sie in Deutschland diese Forderungen aufmachen.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Das stimmt.)

Und ich bin mir ziemlich sicher, dass wir nach dem 22. September auch zu einer bundeseinheitlichen Regelung kommen werden und damit auch zu dem Stand der Technik angepassten vernünftigen Lösungen kommen. Ich betone ausdrücklich auch, dass ich davon ausgehen muss, dass wir gemeinschaftlich dafür sorgen müssen, dass damit tatsächlich eine bundeseinheitliche Lösung im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ermöglicht wird.

Sie haben es ja angesprochen, ich fühle mich für die Landwirtschaft wirklich kompetent und das ist auch mein Verantwortungsbereich. Es gibt hier eine sehr enge Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsministerium und dieses Haus ist für das Bundes-Immissionsschutzgesetz – das wissen Sie auch sehr genau – zuständig. Ich gehe davon aus, dass wir hier nach den Bundestagswahlen für eine bundesgesetzliche Lösung wirklich auch Lösungen in dem Sinne schaffen werden.

Lassen Sie mich inhaltlich noch etwas zu den Bioaerosolen sagen, also zu den Stäuben und auch zu den Nährstoffen. Ich bitte ausdrücklich darum, zu differenzieren zwischen den Tierarten. Jawohl, beim Ammoniak haben wir insbesondere bei den Schweineanlagen erhebliche

Probleme. Zu diesen technischen Lösungen, die sich andeuten, stehe ich offen, und dann werde ich mich auch in den nächsten Wochen und Monaten mit der Industrie gemeinsam entgegensetzen dem, was die NordrheinWestfalen und die Niedersachsen machen.

Ich glaube, es macht Sinn, mit der Landwirtschaft, mit den Ausrüstern zu Pilotanlagen zu kommen, damit wir Beispiele schaffen, um der Allgemeinheit nachvollziehbar zu erklären, was geht, was funktioniert und was funktioniert noch nicht. Und ich glaube, dass die hier auch Lösungen finden können. Ich wäre dankbar, wenn Sie dabei auch mitwirken. Aber auch hier ist mir wichtig, dass wir bei den Betrachtungen der Feinstaubbelastungen durch die Beurteilung der Standortbedingungen unter Berücksichtigung vorhandener empfindlicher Nutzung – das haben Sie ja angedeutet, was ja auch richtig ist, nämlich Krankenhäuser in dem Umfeld oder Schulen oder größere Gemeinden –, dass wir hier differenzierte Lösungen versuchen anzustreben. Und deswegen brauchen wir technische Lösungen.

Und ich bitte noch mal darum, Sie haben es ja selbst auch angedeutet: Wir haben im Geflügelbereich heute noch keine gängige Praxis und auch nicht deren Lösung. Hier erwarte ich eine etwas erhöhte Gangart aus den Bundesministerien. Ausdrücklich sage ich das. Was soll es denn, wenn die Wissenschaft und Forschung Lösungen anbietet und die Ministerien sich mit dem Thema nicht ausreichend auf Bundesebene beschäftigen?

Und im Übrigen weise ich ausdrücklich darauf hin, dass der umweltbezogene Gesundheitsschutz an einer entsprechenden Vollzugshilfe arbeitet. Das gilt auch für die TA Luft. Das ist, denke ich, auch Ihnen bekannt. Und im Auftrag des LAI wird derzeit unter Begleitung der Länderarbeitsgruppe des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes an einer entsprechenden Vollzugshilfe gearbeitet, die die Kriterien für die Auslösung einer Sonderfallprüfung zur Unterstützung der Genehmigungs- und Fachbehörden konkretisieren wird.

Ich will insofern abschließend zum Ausdruck bringen, ich glaube, dass wir im Zusammenhang mit der Genehmigung von Anlagen auf einem vernünftigen Weg sind, und ich glaube auch, dass die Land- und Ernährungswirtschaft ihre Schularbeiten hier machen muss. Ich bitte hier insofern um Unterstützung der Maßnahmen, die wir eingeleitet haben mit dem Ziel, zu einer artgerechten, umweltgerechten und letzten Endes zu einer wirtschaftlichen Lösung insgesamt zu kommen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Backhaus.

(Minister Dr. Till Backhaus: Bitte. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Krüger für die Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man die Überschrift liest „Umwelt- und Gesundheitsschutz verbessern“ und

„Emissionen aus Tierhaltungsanlagen verringern“, dann muss man schon feststellen, ja, das wollen wir auch,

Frau Gerkan. Da stimmen wir miteinander überein. Wir wollen auch den Gesundheitsschutz verbessern, wir wollen den Umweltschutz verbessern, wir wollen die Emissionen aus den Tierhaltungsanlagen verringern. Also könnte man meinen, alles ist gut, SPD und GRÜNE sind sich an dieser Stelle einig. Ganz so einfach ist es nicht. Der Minister hat schon angedeutet, es ist immer eine Frage des Wie. Wie verbessern wir den Umweltschutz? Wie verbessern wir den Gesundheitsschutz? Und: Wie können wir erreichen, dass die Emissionen aus den Tierhaltungsanlagen verringert werden?

Und, meine Damen und Herren, ich will noch eine Frage dazustellen, ein „Wie“, was dazukommt: Wie bekommen wir das so hin, dass unsere Landwirtinnen und Landwirte am Ende auch marktgerecht wirtschaften können? Das gehört am Ende zu dieser Palette immer noch dazu. Uns nutzen am Ende auch keine schönen Konzepte, die die Produkte am Ende so teuer machen, dass sie am Markt schlicht und einfach nicht mehr absetzbar sind. Die Folge wäre, dass wir Tierhaltung andernorts hätten, aber eben nicht mehr in Mecklenburg-Vorpommern.

Und, meine Damen und Herren, da wir die weltweit höchsten Umwelt- und Tierschutzstandards haben, ist kaum davon auszugehen, dass andernorts die Tiere besser gehalten werden. Der Minister hat das an einem, wie ich finde, sehr treffenden Beispiel hier auch deutlich gemacht. Daher muss unser Augenmerk darauf liegen, dass wir eine technische und wirtschaftliche Machbarkeit hier vor Ort finden.

Aber lassen Sie uns mal in den Antrag schauen. Sie, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, fordern im ersten Punkt, dass alle Schweinehaltungsanlagen, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt werden, künftig mit Luftfilteranlagen ausgestattet werden müssen. Ja, meine Damen und Herren, auch ich befürworte, dass wir die neu zu bauenden Ställe nach dem bestverfügbaren Stand der Technik bauen. Zum bestverfügbaren Stand der Technik gehört auch, dass die Möglichkeiten des verbesserten Tier- und Umweltschutzes genutzt werden. Ich befürworte daher, dass in neu zu errichtenden großen Schweineställen, die nach BundesImmissionsschutzgesetz zu genehmigen sind, Luftfilter einzubauen sind.

(Jutta Gerkan, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Sehr schön.)

Was ich für problematisch halte, ist die generelle Aufforderung, dass alte Ställe, die entsprechend dem BundesImmissionsschutzgesetz errichtet worden sind, nachzurüsten sind. Sie werden feststellen, wenn Sie da in die Praxis reinschauen, dass Sie schlicht und einfach an bautechnische Grenzen stoßen werden. Sie können nicht einfach beikommen und Ställe, die für solche Anlagen nicht ausgerüstet sind, eben nachrüsten.

Zudem ist problematisch aus meiner Sicht die Dreijahresfrist, die Sie reingeschrieben haben. Ich will das auch kurz begründen und will das hier nicht nur pauschal sagen. Sie wissen, dass viele Betriebe in den letzten Jahren intensiv investieren mussten, investieren mussten beispielsweise in die Gruppenhaltung, beispielsweise ging es da um die Spaltenbreite. Da gab es Fristen. Die Fristen sind abgelaufen. Die Betriebe mussten investieren, die Betriebe haben investiert. Es waren Investitionen in den Tierschutz, die wir ausdrücklich wollten, die wir

ausdrücklich begrüßt haben, aber es waren Investitionen. Das heißt, diese Betriebe sind finanziell an dieser Stelle belastet, und sie jetzt kurzfristig mit erneuten Forderungen zu belasten, halte ich nicht für richtig. Deswegen glaube ich, dass die Dreijahresfrist, so, wie Sie es hier reingeschrieben haben, schwer durchführbar ist. Ich finde, das kann man so in dieser Zeit nicht machen.

Unser Ziel ist mehr Umwelt- und Gesundheitsschutz und nicht ein Programm zur Verringerung der Tierproduktion. Ich weiß nicht – auch nach Ihrem Vortrag hier –, ob Sie die Verringerung des Nutztierbestandes quasi als willkommenen Nebeneffekt sehen wollen. Sie wissen vielleicht, dass Niedersachsen in Teilen einen Tierbestand in Regionen von mehr als vier Großvieheinheiten hat. Sie haben mal hier bei einer Diskussion über das AFP und Ihre Partei – ich weiß gar nicht mal, ob Sie es waren oder Frau Dr. Karlowski – 1,7 Großvieheinheiten als Obergrenze gefordert. Mecklenburg-Vorpommern hat momentan, wenn ich die gesamte Fläche betrachte, 0,4 Großvieheinheiten pro Hektar. Das muss man immer sehen, wenn man darüber redet,

(Zuruf von Jutta Gerkan, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

dass hier so ganz schlimme Sachen in MecklenburgVorpommern passieren. Das muss man am Ende immer mit beachten.

Also wie gesagt, wir wollen eine bodengebundene Landwirtschaft. Dazu gehört auch Tierhaltung in vernünftigen Relationen. Was die Relationen sind, ich weiß nicht genau, ob wir uns da einig sind, aber wir sagen, das muss eine Relation sein, die zum zur Verfügung stehenden Boden am Ende auch passt. Und wir haben gesagt, zwei Großvieheinheiten, Sie haben damals von 1,7 gesprochen. Insofern dachte ich seinerzeit, dass wir an der Stelle so weit gar nicht auseinander sind.

In Ihrem Punkt 1 c) fordern Sie Geflügelhaltungsanlagen, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz errichtet werden beziehungsweise erweitert werden, die Genehmigung nur zu erteilen, wenn der nachträgliche Einbau von Abluftreinigungsanlagen technisch ermöglicht wird. Das heißt, sie werden umgebaut und sie müssen so umgebaut werden oder erweitert werden, so erweitert werden, dass man nachträglich diese Filteranlagen einbauen kann.

Dazu muss ich Ihnen sagen, das finde ich richtig, dass man den nachträglichen Einbau machen können muss, dass man genauso umbaut. Sie müssen allerdings feststellen, und das hat der Minister ja auch schon hier gesagt, dass es momentan für den Bereich der Geflügelhaltung schlicht und einfach noch keine zertifizierten Anlagen gibt.

(Zuruf von Jutta Gerkan, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Minister hat hier ausgeführt, es gibt insgesamt elf zertifizierte Anlagen. Ich hatte zehn gefunden. Der Minister hat wahrscheinlich aktuellere Unterlagen als ich. Ich habe eine Anlage gefunden, die für den Geflügelbereich war, und da ist ausdrücklich noch mal beschrieben worden, dass sie eben nicht in der gesamten Bandbreite wirkt. Sie wissen, es geht da um die Stäube, es geht um Geruch, es geht um … Ich habe es mir nicht aufge

schrieben. Es waren drei Bereiche, um die es geht, und diese drei Bereiche müssen abgesenkt werden. Und wenn Sie jetzt beikommen würden und würden dies zum jetzigen Zeitpunkt verlangen – das fordern Sie ja nicht, ich sage ja nur: würden Sie das fordern –, dann hieße das, dass man zu einem späteren Zeitpunkt nachrüsten muss, was wiederum Investitionen bedeutet. Das ist einfach ganz klar, Sie belasten die Betriebe doppelt und dreifach, weil Sie irgendwann feststellen werden, jetzt sind zertifizierte Anlagen da, und dann werden Sie beikommen und selbstverständlich sagen, jetzt muss ein zertifizierter Filter auch eingebaut werden. Ja, meine Damen und Herren, das lassen Sie mich mal zu Punkt 1 sagen.

Zum Punkt 2 vielleicht so viel: Wir halten uns da an die Regeln und ich denke, wir sind uns miteinander einig, dass das Bundes-Immissionsschutzgesetz überarbeitet gehört. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz war, als es eingeführt worden ist, ein Fortschritt. Der Fortschritt hat aber eben nicht die Beweglichkeit eines Kachelofens. Der Fortschritt hat eher die Dynamik eines Porsches. Und mein Eindruck ist, dass die jetzige Bundesrepublik schlicht und einfach mit einer Pferdekutsche versucht dranzubleiben. Das ist etwas, was so nicht gelingen wird. Das ist nicht überzeugend.

Die SPD fordert daher auf Bundesebene seit Langem im Zusammenhang mit der Nutztierproduktion eine eingehende Überprüfung des Bundes-Immissionsschutzge- setzes mit den entsprechenden Verordnungen. Es gab jetzt Änderungen in der Baugesetzgebung. Ich weiß nicht, inwieweit Sie das mitbekommen haben. Da sind gestern die Dinge öffentlich geworden. Diese Dinge begrüße ich ausdrücklich.

Meine Damen und Herren, wir Sozialdemokraten setzen auf die Änderungen beim Bundes-Immissionsschutz- gesetz. Diese Änderungen sollten nach der Bundestagswahl auch machbar sein. Sollte das wider Erwarten nicht möglich sein, müssen wir über Insellösungen nachdenken. Ich bekenne aber, meine Damen und Herren, dass ich kein Freund von diesen Insellösungen bin, denn Insellösungen können zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Das ist so. Wettbewerbsverzerrungen wollen wir nicht. Das wäre zum Nachteil unserer Landwirtschaft. Wir wollen möglichst eine europäische Lösung. Die europäische Ebene wäre eigentlich die Ebene, auf der man das lösen müsste,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Dann müssen wir bis zur EU-Wahl warten im nächsten Jahr.)

wenn das nicht möglich ist, dann zumindest eine deutschlandweite Lösung. Daran können wir alle gemeinsam mitarbeiten. Und sollte sich all das nicht durchsetzen, erst dann würden wir über eine bundesstaatliche Einzellösung nachdenken wollen. Ich denke, dies ist nicht meine Vorzugsvariante. Das ist deutlich geworden. – Ihren Antrag lehnen wir ab.

Wir haben noch den Änderungsantrag der Partei DIE LINKE.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Fraktion DIE LINKE.)

Ich denke, Sie haben das Recht, dass ich mich mit Ihrem Änderungsantrag ausgiebig hier verhalte. Erst mal möchte ich mich bedanken, dass Sie den rechtzeitig einge

reicht haben, weil das immer die Voraussetzung ist, dass man dann auch qualifiziert zu diesem Antrag reden kann. Das ist mitunter schwierig bei Änderungsanträgen, wenn die fünf Minuten vorher vorliegen, Ihrer lag rechtzeitig vor. Sie haben in Ihrem ersten Satz geschrieben: „Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Bundes- ebene“ – ich hätte geschrieben „weiterhin“, das ist geschenkt – „für rechtliche Regelungen einzusetzen, die die Ausrüstung von Schweinehaltungsanlagen, für die eine bundesimmissionsrechtliche Genehmigung benötigt wird, mit zertifizierten Abluftreinigungsanlagen verpflichtet.“

Meine Damen und Herren, diesen Satz würde ich genauso unterschreiben. Das ist vernünftig, das wollen wir, das geht in die ähnliche Richtung, wie die GRÜNEN das ja hier auch wollen.