Und sehr wohl, Herr Minister, ist Schule ein Dienstleistungsunternehmen. Selbstverständlich. Wir leisten Dienste am Kind und das muss im Mittelpunkt stehen.
Wir haben in der Klasse 6 die freie Elternentscheidung für ein Kind, ob es ans Gymnasium geht oder nicht. Dann lassen wir die Eltern aber alleine und wir lassen die Kinder alleine, weil wir nämlich nicht mehr darauf achten, dass jedes Kind unabhängig von seiner Leistung und unabhängig von der finanziellen Situation seiner Eltern an das Gymnasium darf. Dann auf einmal bleiben sie im Regen stehen.
Erklären Sie vorher den Eltern: Schicken Sie alle Kinder ans Gymnasium, aber wir helfen ihnen nicht! Dann ist das auch eine Aussage, dann können wir alles so belassen, wie es hier ist.
Und, Herr Petereit, einen Satz nur noch zu Ihnen: Auch wenn wir ein einheitliches Bildungssystem hätten, würden Sie davon nicht klüger werden.
(Stefan Köster, NPD: So einen Schwachsinn kann auch nur eine Lehrerin erklären. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Fakt ist, dass die Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern
im derzeitigen Abitursystem eine durchschnittliche Unterrichtszeit von 35 Stunden pro Woche haben. Das hat Frau Berger auch gesagt. Addiert man eine intensive Vorbereitungszeit dazu, und das ist jetzt noch nicht mal der kleine Streber, kommt man auf 50 Stunden wöchentlich. Das muss unbedingt entzerrt werden. Die Abiturienten müssen entlastet werden, und das führt, Herr Renz, nicht automatisch und zwangsläufig zu einer Überlastung der jüngeren Schülerinnen und Schüler. Wenn Sie den Rahmenplan Geschichte kennen, und ich nehme an, Sie kennen ihn nicht...
Der Rahmenplan – übrigens, Herr Minister, müssten die Rahmenpläne mal überarbeitet werden, denn wir haben immer noch die Erprobungsfassung von 2002,
Der Geschichtsunterricht ist in Mecklenburg-Vorpommern konzipiert für Klasse 5 und 6. Wir fangen erst in Klasse 6 an. Jetzt müssen Sie mir nicht erzählen, dass es nicht in Klasse 5 geht, wenn eine Lehrplankommission das dann auch so beschreibt, dass es möglich ist.
Und Gymnasien für hochbegabte, musisch begabte und sportlich talentierte Kinder und Jugendliche haben bereits in der 5. Jahrgangsstufe zwei, drei oder vier Stunden mehr Unterricht.
Und dort melden die Eltern ihre Kinder nicht nur ohne Zwang an, sondern es sind Auswahlverfahren erforderlich, weil das Interesse größer ist als das Angebot an Plätzen.
Diese Eltern haben offensichtlich nicht die Sorge, dass das Kind an den Anforderungen zerbrechen wird.
Kommen wir noch mal zur Stundentafel: Über zwei Drittel aller Grundschulen unseres Landes sind volle Halbtagsschulen.
In der vollen Halbtagsschule haben die Kinder in der Jahrgangsstufe 4 29 Unterrichtsstunden. Wenn sie bis jetzt in der Jahrgangsstufe 5 30 Unterrichtsstunden haben, wird es überhaupt keine Überforderung sein, wenn ich zum Beispiel eine Stunde Geschichte dort in die Jahrgangsstufe 5 hineinlege oder sogar zwei Stunden.
Dann haben sie 31 Stunden und 31 Stunden ohne Klassenleiterstunde bedeutet, an vier Tagen in der Woche 6 Stunden Unterricht und lediglich an einem Tag 7.
Das ist für jedes Kind bei uns realisierbar. Und außerdem sind Fünftklässler nicht zehn Jahre alt, sondern elf.
Auch müssten die Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 jährlich durchschnittlich 33 Wochenstunden unterrichtet werden.
Ja, der Stichtag. Wenn Sie wissen, wann ein Kind eingeschult werden kann – in der Regel ist ein Kind mit Stichtag des Wechsels in die Klasse 5 keine zehn Jahre, sondern elf Jahre, weil sie bis zum 30.06. des Jahres sechs Jahre alt geworden sein müssen, um dann eingeschult werden zu können.
Das heißt, wenn ich jetzt vier Jahre weiterzähle, sind sie zum Stichtag mit dem ersten Schultag dann elf Jahre alt.
Auch müssten durchschnittlich die Schülerinnen und Schüler 33 Wochenstunden unterrichtet werden, um auf 265 Stunden zu kommen.
Das allerdings wird in keiner einzigen Jahrgangsstufe von Klasse 5 bis 10, auch nicht in den Abschlussklassen eingehalten. Und das, sehr geehrte Damen und Herren, liegt nicht im Ermessen der Kultusministerkonferenz, sondern einzig und allein gemäß Paragraf 9 des Schulgesetzes in der Zuständigkeit des Bildungsministeriums. Ich denke, dass hier eine Änderung zügig möglich sein könnte, wenn wir denn darüber diskutieren würden.
Es gibt auch im Bereich der Prüfungsverordnungen in Mecklenburg-Vorpommern einen erheblichen Dschungel, der gelichtet werden muss. Das möchte ich Ihnen auch an einem Beispiel klarmachen, dass wir jetzt nicht nur über fachliche Inhalte, sondern auch noch einmal über das Ganze reden.