und am Gymnasium umgekehrt. Deswegen sagt sie: Das kann auch ein Effekt der Tatsache sein, dass es dem Schulsystem vielleicht inzwischen besser gelingt, diese Kinder aufs Gymnasium zu bringen.
Da habe ich ihr aber mal die Frage gestellt: Gut, wenn es so ist, wie hoch müsste dann eine Abiturientenquote sein aufgrund Ihrer Intelligenzforschung? Und ich möchte Ihnen einfach nur kommentarlos vorlesen, was sie geantwortet hat: „Eine Abiturientenquote von 20 bis 25 Prozent wäre aus Sicht der Intelligenzforschung sinnvoll, aber eben unter der Voraussetzung, dass Intelligenz und Leistung und nicht soziale Herkunft den Zugang bestimmen.“
Wir sind inzwischen, meine Damen und Herren, bei 29,7 Prozent Abiturientenquote. Und jetzt könnte es folgenden Zusammenhang geben – ich kann nicht beantworten, ob das so ist, aber ich glaube, diese Frage muss man sich mal stellen –, dass die langsam schlechter werdenden Leistungen in den Grundkursen Mathematik vielleicht auch damit zu tun haben, dass immer mehr Schülerinnen und Schüler auf das Gymnasium gehen, für die das eine sehr, sehr große Herausforderung ist, und dass das natürlich dazu führen kann, dass die Leistungen leicht schlechter werden. Und das ist das, was ich in dieser Debatte vermisse.
Ich höre, wir müssen schülerorientierter werden, es sollen sich alle wohlfühlen. Das muss also eine Spaßfabrik sein. Nur, ich würde gerne daran erinnern, das Abitur ist eine Auszeichnung.
Das Abitur ist mit herausragenden Leistungen des Lernens verbunden und diese Leistungen haben Schülerinnen und Schüler zu erbringen und Lehrerinnen und Lehrer haben sie darin zu unterstützen. Aber ein junger Erwachsener bleibt immer auch mitverantwortlich dafür, was er leistet und wie viel er Anstrengungsbereitschaft in sein Abitur steckt.
Und deswegen, glaube ich, können wir uns auch im Interesse der Lehrerinnen und Lehrer keine Debatte leisten, wo wir diesen Aspekt völlig ausklammern, denn ansonsten ist die Schule ja so etwas wie eine Dienstleistungseinrichtung: Ich habe ein Grundrecht auf ein Abitur, betrete den Klassenraum und sage, Frau Lehrerin,
nach zwölf Jahren habe ich mein Abitur, jetzt sieh zu, wie du das mit mir anstellst. So, glaube ich, funktioniert gute Schule nicht.
Man kann also aus meiner Sicht aus den Daten, die uns im Moment vorliegen, überhaupt nicht schlussfolgern, was hier teilweise geschlussfolgert wird.
Ich gebe zu, es ist nicht ausgeschlossen, dass die Schlussfolgerungen richtig sind, Frau Oldenburg, aber die Datenlage gibt das, glaube ich, nicht her. Trotzdem ist die Debatte notwendig, aber, ich glaube, nicht aus den Gründen,
Sie kommen sozusagen aus der Geschichte und aus der gegenwärtigen Situation in Mecklenburg-Vorpommern und ich möchte von vorne kommen.
Die Kultusministerkonferenz hat sich darauf verständigt, dass ab dem Jahr 2017 deutschlandweit standardbasierte Prüfungsaufgaben für das Abitur gelten sollen. Das ist eine Harmonisierung in Deutschland. Sie wissen, Herr Tesch hat darüber hinausgehend einen Prozess eingeleitet, dass wir mit einigen Bundesländern ein gemeinsames Zentralabitur schreiben wollen in einigen Fächern, was noch mal weit über den Beschluss der KMK hinausgeht.
Und jetzt kommen die Konsequenzen. Wenn man das macht, dann ist die erste Frage, die man klären muss, und zwar deutschlandweit: Ja, auf welchem Niveau denn? Wie viele Abiturienten sollen es denn sein, welche Quote? Auf welchem Niveau sollen sich die Aufgaben bewegen? Darüber müssen sich die Bundesländer verständigen. Das ist die erste und entscheidende Frage, weil davon alles andere abhängt, denn alles bereitet auf die Prüfung vor.
Die zweite Sache, die wir zu klären haben: Wenn wir zentrale Abiturprüfungen haben, dann werden wir in diesen Fächern deutschlandweit einheitliche Rahmenpläne brauchen.
Es kann ja nicht sein, dass man am Ende die gleichen Arbeiten schreibt, aber nicht dasselbe im Unterricht hatte. Man wird dann deutschlandweit das als Minimum definieren müssen.
Man hätte als Drittens die Frage auf dem Tisch, wie eigentlich die Stundenverteilung aussieht, wie viele Mathestunden in welcher Jahrgangsstufe unterrichtet werden in welchem Bundesland. Denn wenn das logisch sein soll, müssten sich die Bundesländer auch hier auf einen Minimalkonsens einigen und sagen, in der Klasse 12 hat jeder vier Stunden oder fünf.
Dann werden wir uns darüber unterhalten müssen, dass auch die Prüfungsanforderungen einheitlich sind: die Zahl der Prüfungen, die Art und Weise der Anrechnung und, und, und. Da gibt es schon viele Standards bei der KMK, aber es ist viel zu klären und deswegen, Frau
Oldenburg, würde ich auch noch nicht ganz mitgehen mit dem, was Sie geschrieben haben in Ihrem Antrag: die Zahl der schriftlichen Prüfungen muss reduziert werden.
Das sehe ich noch nicht. Das sehe ich noch nicht, allein deshalb, weil zum Beispiel ein Land wie Bayern, mit dem wir gemeinsam ein Abitur machen, auch fünf Prüfungen hat wie wir, und wenn wir gemeinsame Standards entwickeln wollen, wird man zwischen den Ländern vielleicht auch einen Kompromiss eingehen müssen.
Ich kann mir nicht vorstellen, wenn ich zu meinem Kollegen Spaenle fahre hier aus dem hohen Norden und sage, pass mal auf, Meister,
wir in Mecklenburg-Vorpommern haben das alles genau durchdacht und so musst du das machen, dann glaube ich nicht, dass den das so unmittelbar beeindruckt –
Die nächste Frage, die wir zu klären haben: Wie viele Fächer sollen denn auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet werden? Ich weiß nicht, das ist nicht richtig bekannt, glaube ich, Sachsen-Anhalt und MecklenburgVorpommern sind die einzigen Länder, die in mehr Fächern auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichten als die anderen Länder.
Wir haben dort höhere Standards. Ich darf daran erinnern, was die Grundidee war. Herr Professor Metelmann hat das damals eingeführt.
Der Grund war, es gab große Klagen aus Wirtschaft und Universitäten, dass man gesagt hat, die Absolventen haben in den Kernfächern nicht mehr die Grundkompetenzen. Das Abitur ist aber dazu da, die allgemeine Hochschulreife zu erreichen, also die Fähigkeit, im Prinzip alle Fächer studieren zu können. Dazu brauche ich eine fachliche Grundausstattung und die ist nicht mehr da. Da hat Herr Professor Metelmann gesagt: gut, Schlussfolgerung: Kernfächer und diese Kernfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau. Ich finde diese Überlegung eigentlich zunächst einmal naheliegend,
Wir werden uns trotzdem natürlich die Frage stellen müssen, schon allein wegen der bundesweiten Harmonisierung, ob das so bleiben kann. Aber es war jedenfalls keine verrückte Idee.
Dann die nächste Frage, Frau Oldenburg: Soll das erhöhte Anforderungsniveau im Klassenverband oder in
Grund- und Leistungskursen unterrichtet werden? Und das finde ich ganz spannend. Man könnte nämlich sagen, dass die Abschaffung der Grund- und Leistungskurse der erste Schritt hin zur Inklusion im Gymnasium war.
Ich finde das verblüffend, dass wir auf der einen Seite alle Schüler zusammenführen wollen in eine Klasse,
Man kann das ja machen. Man kann dafür vielleicht auch gute Argumente finden, aber es muss insgesamt jedenfalls noch logisch und schlüssig bleiben, was wir argumentieren.