Protocol of the Session on November 17, 2011

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, niemand von uns bestreitet, dass die Landwirte in diesem Jahr besondere Belastungen zu erdulden hatten.

(Udo Pastörs, NPD: Nicht nur die Landwirte.)

Meine Damen und Herren von den LINKEN, Sie fordern, eine gezielte Unterstützung in Form eines verlorenen Zuschusses an solche landwirtschaftliche Betriebe zu gewähren, die ausschließlich von der Extremwitterung nachweislich in ihrer Existenz gefährdet sind. Ich verweise darauf, dass der von mir geschätzte Herr Profes- sor Tack eine Anfrage gemacht hat an die Landesregierung. Aus dieser Anfrage ist deutlich geworden, was der Minister hier heute schon gesagt hat, dass nämlich diese Nachweise schlicht und einfach noch nicht vorliegen, weil die Betriebsergebnisse noch nicht da sind. Sie fordern also etwas, von dem momentan die Grundlage noch nicht vorliegt.

Lassen Sie mich noch eine Zwischenbemerkung machen zu Frau Karlowski, ich sehe das gerade auf meinem Zettel. Frau Karlowski, Sie mögen ja recht haben, dass bei den Wassermassen, die wir hatten, die Krautung vielleicht nicht wirklich das geeignete Mittel gewesen wäre, um die Überflutung zu vermeiden. Aber es ist durchaus sinnvoll zu überprüfen, ob man hier an dieser Stelle nicht Maßnahmen ergreift. Es kann ja sein, dass es nächstes Mal ein Hochwasser gibt, das etwas kleiner ist, aber trotzdem zu massiven Schäden führt. Das zu überprüfen, hat unser Antrag vor. Deswegen, denke ich, sollten wir diesem Antrag auch zustimmen.

Ich will zurückkommen zu dem Programm.

Meine Damen und Herren, wir werden keine Programme auflegen können, die auf Schätzungen beruhen. Wir werden konkrete Daten brauchen und ich glaube, wir sind uns mit der LINKEN da auch einig, denn Sie sagen in Ihrem Antrag ja selbst, dass eine Nachweispflicht für die Dinge gegeben sein sollte.

Wir bleiben natürlich weiterhin in der Pflicht, uns die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe anzusehen, wie gesagt, dafür brauchen wir eine belastbare Grundlage. Um die Einkommensminderung ablesen zu können, gibt es verschiedene Parameter, beispielsweise die Produktionskosten, die Höhe der Verkaufserlöse, die den Schäden gegenüberstehen, oder wie hoch der Anteil des geschädigten Produktbereiches am Ergebnis des Betriebes ist.

Dennoch stelle ich klar, wir lassen unsere Landwirtschaftsbetriebe nicht allein, und weil wir sie nicht alleinlassen, hat auch schon frühzeitig der Agrarausschuss getagt, nämlich in einer sensiblen Phase, in der Sommerpause. Sie werden sich erinnern, der Wahlkampf war in seiner letzten Phase, trotzdem sind die Kolleginnen und Kollegen zusammengetreten. Es gibt einen ganzen Strauß von Maßnahmen. Auch die hat der Landwirt

schaftsminister bereits dargestellt, deswegen wiederhole ich sie an dieser Stelle nicht.

Was die von Ihnen, meine Damen und Herren von der LINKEN, geforderte Ausschöpfung aller Möglichkeiten der EU und des Bundes angeht, verweise ich darauf, dass das Landwirtschaftsministerium sich bereits Mitte August, also auch schon vor der Ausschusssitzung, an das Bundeslandwirtschaftsministerium gewandt hat. Herr Dr. Backhaus hat hier dargestellt, dass er bereits erreicht hat, dass die Betriebsprämien früher ausgezahlt werden. Bei der Europäischen Kommission wurde angezeigt, dass wir hier extreme Niederschlagsmengen hatten. Auch da ist bereits gesagt worden, welcher rechtlichen Hürden es bedarf, um hier Hilfen für unsere Landwirte erreichen zu können.

Meine Damen und Herren, wir haben einen Strauß von Liquiditätshilfen beschlossen. Ob weitere Hilfen notwendig werden, werden wir auf der Basis von belastbaren Zahlen zu analysieren haben. Die stehen noch nicht fest, deshalb werden wir den Antrag der LINKEN ablehnen und unserem eigenen Antrag zustimmen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Peter Ritter, DIE LINKE: Das überrascht uns!)

Vielen Dank, Herr Krüger.

Das Wort hat jetzt noch einmal der Landwirtschaftsminister Herr Dr. Backhaus.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sehe mich doch veranlasst, weil hier eine Aussage getroffen worden ist, so nach dem Motto: Andere Bundesländer helfen und Mecklenburg-Vorpommern macht es nicht.

Ich will ausdrücklich sagen, wir haben noch einmal mit Brandenburg Rücksprache gehalten, weil es hier ein koordiniertes Vorgehen gibt. Es gibt in Brandenburg keine Entschädigung im Zusammenhang mit den Hochwasserereignissen! Was es gibt, Herr Professor Tack, ist, dass es auch in diesem Jahr, insbesondere in Brandenburg, in den Obstanbaugebieten, zu Kahlfrösten gekommen ist. Das hat aber mit dem Hochwasser, denke ich, kann jeder nachvollziehen, nichts zu tun. Dort hat man für die Gemüsebauern, die sich in ganz großer Not befinden, eine Kalamitätsrichtlinie eröffnet und dort werden Mittel bereitgestellt. Es gibt im Übrigen in Brandenburg auch keine Anträge über den Bauernverband, auch das ist noch einmal erfragt worden, was die Hochwassersituation anbetrifft.

Und das Letzte, Herr Schütt, ich will ausdrücklich darauf hinweisen, wir haben eine getrennte Aufgabenerfüllung in diesem Land für die Gewässer. Sie wissen das als Bürgermeister. Die Gemeinden sind in ihrem Einzugsbereich für die Gewässer zweiter Ordnung zuständig. Diese Aufgabe muss auch erfüllt werden, das heißt, die Aufgaben, die Sie beschrieben haben, sind originäre Aufgaben der Gemeinden. Dass wir sie dabei unterstützen, allein in diesem Jahr immerhin mit fast 12 Millionen Euro, um die Gewässer zweiter Ordnung, das betone ich noch einmal, auf Vordermann zu bringen oder sie zu unterhalten, das machen wir. Aber ich bitte ausdrücklich darum, hier nicht den Eindruck zu erwecken, dass wir für die Unterhaltung, für die Instandhaltung und letzten Endes damit auch für

den Ausbau der Gewässer zweiter Ordnung zuständig sind. Das ist originäre kommunale Aufgabe.

Wir, das Land, sind für die großen Baumaßnahmen, nämlich für den Küstenschutz und für die Entwässerung der großen Flüsse verantwortlich, die entweder in die Ostsee gehen oder in die Nordsee. Für die sind wir zuständig und die haben wir auf Vordermann. Deswegen sage ich auch noch mal, die Krautung – Frau Karlowski, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen – als solche war in diesem Jahr nicht das Problem, jedenfalls nicht in den Gewässern erster Ordnung, sondern eher in den Gewässern zweiter Ordnung.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Professor Dr. Tack für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Zu meinem Diskussionsbeitrag will ich vorweg noch Folgendes sagen: Frau Karlowski, unser Antrag ist kein Änderungsantrag zu dem anderen, sondern er ist ein eigenständiger Antrag.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Mein Fehler.)

Beide gehören aber von der Sache her zusammen. Sie gehören deswegen zusammen, weil wir gerade diese beiden Dinge in der Ausschusssitzung am 25.08.2011 auch in dem Zusammenhang beraten haben. An der außerordentlichen Beratung im Agrarausschuss war nicht nur der Bauernverband, sondern auch der Landesverband der Wasser- und Bodenverbände beteiligt.

Ein Zweites will ich vorwegsagen: Hier wurde gesagt, der Koalitionsantrag würde weiter gehen. Ich bin genau der umgekehrten Auffassung. Wir haben in unserem Antrag natürlich auch all die Belange der Wasser- und Bodenverbände mit aufgenommen. Ich sehe unseren Antrag als den weitergehenden an. Aber sehen Sie doch beide Anträge einmal als eine Einheit an! Einer Überweisung würden wir uns sicher nicht verwehren.

Eine dritte Bemerkung, die ich gerne machen würde, die ist zu der Aussage in der zweiten Rede von Minister Dr. Backhaus. Ich habe nicht von Entschädigungen für das Jahr 2011 in Brandenburg gesprochen, sondern die Meldung betraf eine Entschädigung für das Sommerhochwasser 2010, von dem Brandenburg betroffen war. Dass jetzt, also zeitlich versetzt, nachdem alle Zahlen auf dem Tisch gewesen sind, diese 83 Anträge mit einer Entschädigungszahlung bedacht worden sind, ist ein Beispiel dafür, dass man natürlich erst nach endgültiger Auswertung der Betriebsergebnisse, und nicht nur der Naturalerträge, sondern der finanziellen Erträge, zu einer solchen Einschätzung und zu einer solchen Hilfeleistung kommen kann.

Natürlich ist es so, das weiß ich auch, dass wir mit Durchschnittswerten nicht weiterkommen. Ich weiß selbstverständlich auch, dass die Bereiche der ehemaligen Altkreise Bad Doberan und Güstrow sowie Nord

vorpommern und die Peeneniederung besonders betroffen gewesen sind. Auch das haben wir alles bereits im August angesprochen. Von den genannten Zahlen werden die meisten Betriebe dann aus diesem Bereich sein.

Mit Durchschnittswerten kommen wir ganz sicher nicht weiter, sondern wir müssen den einzelnen betroffenen Betrieb sehen. Ich weiß natürlich auch aus den Untersuchungen, die bei der LMS gelaufen sind gemeinsam mit dem Ministerium und dem Bauernverband, dass drei Kategorien gebildet worden sind – stark betroffene Betriebe, betroffene Betriebe und nicht betroffene Betriebe –, und dafür liegt eine ganze Reihe von Zahlen vor. Ich habe gebeten, gefordert, diese zu veröffentlichen, und eine endgültige Entscheidung kann natürlich auch aus meiner Sicht erst dann erfolgen, wenn alle Zahlen auf dem Tisch sind.

Es geht aber hier darum, diese Bereitschaft zu zeigen und ein Signal zu geben, dass auch über die von mir ausdrücklich gewürdigten Leistungen, die die Landes- regierung angeboten hat, für die besonders in Existenznot geratenen Betriebe hier weiterhin etwas vorbereitet wird. Ich werbe also noch einmal darum, wir sollten Ja sagen, dass wir keinen Betrieb sich selbst überlassen, der in schwierigem Fahrwasser und in der Existenz bedroht ist. Dafür werbe ich nicht nur als Abgeordneter, sondern auch als Vorsitzender des Agrarausschusses und als Landwirt und Hochschullehrer, der ich mit Leib und Seele gewesen bin. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Professor Tack.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/87.

Während der Debatte ist beantragt worden, den Antrag auf Drucksache 6/87 zur federführenden Beratung an den Agrarausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Dann ist dieser Überweisungsantrag bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktion der SPD und der CDU und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD abgelehnt.

Wir stimmen jetzt die Drucksache 6/87 in der Sache ab. Wer dem Ursprungsantrag auf Drucksache 6/87, Antrag der Fraktionen der SPD und CDU, folgen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, Gegenstimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Entschuldigung, also auch bei Zustimmung für den Antrag durch BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Gegenstimmen aus der Fraktion DIE LINKE und der NPD ist dieser Antrag angenommen. Es gab einige Stimmenthaltungen bei der Fraktion DIE LINKE, wenn ich das richtig gesehen habe. Das müssen wir vielleicht noch ergänzen.

Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/77.

Während der Debatte ist beantragt worden, diesen Antrag auf Drucksache 6/77 zur federführenden Beratung an den Agrarausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der NPD sowie bei Gegenstimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU abgelehnt.

Wir stimmen jetzt in der Sache ab über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/77. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Antrag bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der NPD und Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU abgelehnt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE hat beantragt, einen Dringlichkeitsantrag zum Thema „Keine Rundfunkbeitragspflicht für Besitzer größerer Gartenlauben“ auf die heutige Tagesordnung der Sitzung zu setzen. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Dringlichkeitsantrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages diese Dringlichkeit bejahen.

Wie ich sehen kann, wird das Wort zur Begründung gewünscht. Ich erteile Ihnen, Herr Holter, das Wort.

Danke, Frau Präsidentin.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Rundfunkbeitragspflicht für Gartenfreunde mit größeren Lauben, also größer als 24 Quadratmeter, wird aktuell äußerst kontrovers diskutiert. Das können wir alle, Herr Backhaus, in der Presse nachlesen. Es ist bekannt, dass mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erstmalig auch diese Gartenfreunde Beiträge zahlen sollen.

Der letzte Landtag hat mit den Stimmen von SPD und CDU gegen die Stimmen der LINKEN für diese Regelung gestimmt. Gestern hat der Landtag in Thüringen dem Staatsvertrag zugestimmt. Die dortige Landesregierung hat aber angekündigt, sich für eine klarstellende Regelung dahin gehend einzusetzen, dass auch Besitzer größerer Lauben zukünftig beitragsfrei bleiben. Das ist auch im Interesse der LINKEN und ich hoffe, das ist im Interesse aller hier im Hause vertretenen Parteien, insbesondere der demokratischen Fraktionen. Auch die sächsische Staatsregierung lehnt Medienberichten zufolge die Belastung der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner mit dieser Rundfunkgebühr ab.

Heute treffen sich Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierungen und beraten genau über diese Problematik, dieses Thema. Und es ist deshalb jetzt dringend geboten, dass wir noch heute, in der heutigen Sitzung, ein entsprechendes Signal aus Mecklenburg-Vorpom-

mern aussenden, um unserem Vertreter dort auch den Rücken zu stärken. Ich hoffe, dass er einen Auftrag hat, in dieser Art dort zu agieren. Mir ist wichtig, dass die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner, die entsprechende Lauben haben, auch zukünftig von der Rundfunkgebühr befreit bleiben. – Danke. Ich bitte um Zustimmung.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Das sehe und höre ich nicht.

Dann frage ich: Wer stimmt der Erweiterung der Ta- gesordnung um diese Aussprache zu? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Erweiterung der Tages- ordnung bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD gegen die Stimmen von SPD und CDU abgelehnt.