Protocol of the Session on November 17, 2011

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind noch keine qualifizierten Aussagen zur finanziellen Situation der Betriebe möglich, weil das Jahr eben noch nicht beendet ist. Den Mengeneinbußen stehen im Übrigen, und das wissen Sie, preisbedingte Mehreinnahmen gegenüber. Wir haben zum Teil höhere Ausgleichszahlungen beziehungsweise auch Ertragszahlen, was die Landwirtschaft betrifft. Das heißt, wir brauchen verlässliche Daten, die wir dann am Jahresende beziehungsweise im Jahr 2012 abschließend bewerten werden.

Insofern, meine Damen und Herren, ist es sicherlich ein wichtiger Punkt, sich mit diesem Thema weiter auseinanderzusetzen. Ich will an dieser Stelle andeuten, dass wir auch weitere Maßnahmen, wenn sie denn zwingend notwendig sind, bereitstellen werden. Aber zurzeit sehen wir diese Notwendigkeit nicht, außer den Maßnahmen, die ich heute angedeutet habe. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Ich danke Ihnen für das Wort.

Ich bitte an das Redner/-innenpult Frau Dr. Ursula Karlowski von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gleich vorneweg, wir GRÜNEN begrüßen den Änderungsantrag auf Drucksache 6/77 zum Thema Starkregen beziehungsweise Hochwasserereignis des Sommers 2011, allerdings ist das Anliegen des Antrages auf Drucksache 6/87 ein bisschen zu hinterfragen, denn ein Großteil der hier angestrebten Analysen, die liegen bereits vor und waren auch in den letzten Monaten im Agrarausschuss, im zuständigen Fachausschuss, Thema.

So ist zum Beispiel in diesem Bericht hier nachzulesen, dass eine wichtige Erkenntnis ist, auch bei einer perfekten Krautung wäre bei diesen Starkregenereignissen das Abflussgeschehen unverändert, es wäre genauso. Es hätte die gleichen Ausuferungen und Überschwemmungen gegeben. Auch hat die Wasserwirtschaft eine ganze Reihe von Maßnahmen durchgeführt, die sind hier aufgelistet, und kommt am Ende zum Fazit, sie habe alles getan, was sie tun konnte, es war höhere Gewalt.

Etwas anders verhält es sich mit der zweiten hier zur Debatte stehenden Frage: Wie kann denn den von Existenzverlust bedrohten Betrieben jetzt zeitnah geholfen werden? Hilfen, die erst im Jahr 2013 greifen, die kämen jetzt zu spät. Erst nach 2013 soll eventuell EU-weit ein Hilfsfonds für Katastrophen eingerichtet werden. Bis dahin gibt es die einzelnen jetzt von Existenzverlust bedrohten Betriebe vielleicht gar nicht mehr. Dann kann ihnen auch nicht mehr geholfen werden.

Lassen Sie uns die sehr präzise gefasste Aufforderung des Antrages von den LINKEN lesen, der da lautet: „… unter Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten der EU und des Bundes zeitnah eine gezielte Unterstützung in Form eines verlorenen Zuschusses an solche land- wirtschaftlichen Betriebe zu gewähren, die ausschließ- lich infolge der Extremwitterung 2010/2011 nachweislich in ihrer Existenz gefährdet sind.“ Lassen Sie uns den sorgfältig betrachten und wirklich auf der Zunge zer- gehen – es ist so eng gefasst, dass wir dem zustimmen können.

(Beifall vonseiten der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN)

Abschließend noch eine Anmerkung: Wir werden dem Antrag 6/87 dennoch zustimmen und beantragen eine Verweisung in den zuständigen Fachausschuss.

(Heinz Müller, SPD: Zustimmung oder Überweisung?)

Ja – weiß ich jetzt nicht. Wir würden ihn gern verweisen und … Ja, dann helfen Sie mir in der Form gerne weiter.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Also überweisen.)

Wir würden ihn gerne verweisen.

Ich rufe Sie auf, unterstützen Sie den Änderungsan- trag auf der Drucksache 6/77 oder stimmen Sie auch hier behelfsweise einer Verweisung in den zuständigen Agrarausschuss zu. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich danke Ihnen.

Das Wort hat jetzt Herr Schütt von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Juli und August dieses Jahres hatten wir es in Mecklenburg-Vorpommern mit einer extremen Wetterlage zu tun.

Niederschläge von zum Teil dem Dreifachen des lang- jährigen Mittels in zahlreichen Regionen unseres Landes führten zu erheblichen Schäden in der Landwirtschaft. Aber auch Kommunen, Anglerhäfen, Wasserwander- rastplätze, Kleingartenanlagen, Hotelanlagen, Zeltplätze und so weiter waren betroffen. Betroffene Landwirte, Kleingärtner und Grundstücksbesitzer standen aufgrund des Sommerhochwassers vor extremen Herausforde- rungen. In den Landwirtschaftsunternehmen gingen die Niederschlagsereignisse mit gewaltigen Ertrags- einbußen bis hin zum Totalverlust einher. Große Schwierigkeiten gab es ebenfalls in der Futterproduktion und bei den Veredlungsbetrieben. Hier waren Defizite zu verzeichnen. Riesige Verzögerungen bei der Wieder- bestellung der Flächen waren eine weitere Folge dieser starken Vernässung.

Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund der angespannten Situation ist es verständlich, dass sowohl die betroffenen Landwirte als auch der Bauernver- band Forderungen nach einer zügigen Hilfe durch die Landesregierung aufmachten. So haben die Landwirte in Nordvorpommern moniert, dass die Krautung der Gewässer nicht in ausreichendem Maße erfolgte und somit der Wasserabfluss nicht gewährleistet werden konnte. Auch der Zeitpunkt der Krautung spielte hierbei eine besondere Rolle. Es kann nicht sein, dass aus naturschutzfachlichen Gründen die Krautung erst Ende August zugelassen wurde und das Wasser dadurch in dieser Extremsituation nicht ausreichend abfließen konnte.

Ein weiteres Problem ist, dass es keinen definier- ten Gewässerausbauzustand mehr gibt, das heißt, es steht nicht fest, ob ein Gewässer für ein fünfjähriges, für ein zehnjähriges oder für ein hundertjähriges Hochwasser auszubauen ist. Deshalb werden die Gewässer oft nicht mehr ausreichend ausgebaut, sondern nur noch zustandserhaltend unterhalten. In meiner Re- gion wurden bereits von den Betroffenen zahlreiche Forderungen aufgestellt. Ich will hier nur einige nennen, die auch in unseren Beratungen eine Rolle spielen müssen:

Gewässer sind in erster Linie als infrastrukturelle

Elemente zu betrachten und dementsprechend zu unterhalten;

wasserwirtschaftliche Grundsätze sind für die Durch

führung von Unterhaltungsmaßnahmen entscheidend;

Gewässerunterhaltung muss in erster Linie dazu

dienen, in jeder anzutreffenden Wetterlage den Wasserabfluss zu gewährleisten – Paragraf 39 im Wasserhaushaltsgesetz, dort ist das wiederzufinden;

Anpassung der Gewässerunterhaltung an die verän

derten Gegebenheiten.

Zunehmende Versiegelung der Flächen, der daraus resultierende Rückgang an Versickerungsfläche und die damit verbundene höhere abzutransportierende Wassermenge gilt auch für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Wenn naturschutzfachliche Anordnungen zu Einschränkungen, Erschwernissen, Mehrkosten der Gewässerunterhaltung führen, müssen diese ausgeglichen werden – Paragraf 65 Landeswassergesetz Mecklenburg-Vorpommern.

Meine Damen und Herren, bereits am 25. August hat sich der Agrarausschuss des vorigen Landtages mit der Thematik befasst. Vor diesem Hintergrund ist es nachzuvollziehen, dass sowohl die Koalitionsfraktionen als auch die Fraktion DIE LINKE Anträge zu dieser Thematik in den Landtag eingebracht haben. Insgesamt hat die Landesregierung bereits zahlreiche Maßnahmen zur Sicherung der Existenz der Landwirtschaftsbetriebe ergriffen. Ich will sie hier nicht noch einmal alle aufzählen, sie wurden schon genannt.

Weitere Maßnahmen müssen selbstverständlich folgen. Hierzu gehört eine genaue Analyse, inwieweit das Was- serregime verbessert werden kann oder ob eine bessere Unterhaltung der Gewässer erster und zweiter Ordnung in den künftigen Jahren notwendig ist. Gleichzeitig hat meine Fraktion immer wieder darauf hingewiesen, dass den Landwirten im Rahmen einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage die Möglichkeit zur Eigenvorsorge gegeben werden muss. Insgesamt bin ich jedoch der Auffassung, dass geeignete Maßnahmen nur auf Grundlage einer ordentlichen Analyse erfolgen können. Hierzu bedarf es meines Erachtens doch etwas Zeit, wie auch aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Drucksache 6/33 der Landesregierung hervorgeht. Insgesamt sind wir aber der Auffassung, dass der Antrag der Koalitionsfraktionen der weiterführende und umfänglichere ist.

(Präsidentin Sylvia Bretschneider übernimmt den Vorsitz.)

Es reicht eben nicht allein aus, die Betroffenheit der Landwirtschaftsbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern

zu analysieren und im Rahmen eines verlorenen Zuschusses Hilfe zu gewährleisten, sondern vielmehr müssen Analysen vorgenommen werden, um daraus mögliche Schwachpunkte im Wassermanagement der Kommunen und Wasser- und Bodenverbände sowie des Landes abstellen zu können und andere geeignete Maßnahmen, Hilfsmaßnahmen unterbreiten zu können. Aus diesem Grunde wird meine Fraktion den Antrag der LINKEN ablehnen und den Koalitionsantrag in den zuständigen Landwirtschaftsausschuss verweisen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Schütt.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende Pastörs für die Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die hier zu behandelnde Problematik des Hochwassers, der ungewöhnlichen Belastung für die Landwirtschaft, aber auch für sehr viele ganz normale Bürger, die ihrer Arbeit nachgehen im Land, veranlasst uns natürlich auch, die eine oder andere Anmerkung zu machen.

Was uns oder was mir ganz besonders fehlt, ist hier, dass man auf die Verluste und auf die schweren Be- lastungen nicht eingegangen ist. Weder der Herr Professor Tack hat das getan, noch unser Landwirtschafts- minister ist näher eingegangen auf die starken Verluste der Eigenheimbesitzer, der Besitzer von Gartenlauben und der Schädigung von Campingplätzen und die daraus, wie ich meine, doch notwendigen Überlegungen, auch diesen Leuten Hilfe angedeihen zu lassen.

Wenn ich die Maßnahmen noch einmal Revue passieren lasse, was der Herr Landwirtschaftsminister hier vorgetragen hat, so unterstützen wir das natürlich sehr, dass wir die Zahlungen vorziehen, dass geschaut wird, ob Betriebe mehr als 30 Prozent Verlust haben, und daraus sich dann eventuell ein Anspruch ergibt. Aber ich habe nichts gehört und nichts gelesen von der Bereitschaft oder überhaupt erst einer Prüfung oder einer Inerwägungziehung von Hilfen für ganz normale Eigenheim- besitzer, für ganz normale Mieter, die in Mietwohnungen ihr Hab und Gut bis zum Teil 60/80 Prozent, wenn das stimmt, was geschrieben wurde, verloren haben.

Ich möchte noch zwei oder drei Anmerkungen machen dürfen, und zwar geht es da um die Beihilfen für die Landwirtschaft. All die Maßnahmen, die der Herr Landwirtschaftsminister hier vorgestellt hat, schaffen den Landwirten zwar Luft, entlasten sie aber nicht nachhaltig, weil sowohl die Stundung von Pachtbeträgen als auch die Stundung von Raten zur Tilgung von öffentlichen Darlehen, als auch die Bürgschaften für Kredite, die dann die Landwirte aufzunehmen haben, als auch die mögliche Liquiditätsverbesserung über die Rentenbank alles Maßnahmen sind, die dann die betroffenen Betriebe als Belastung vor sich herschieben, und ge- zahlt werden muss am Ende doch – und wir wissen nicht, wie die Ernte im nächsten und im übernächsten Jahr ausgeht.

Noch eine Anmerkung aus betriebswirtschaftlicher Sicht: Wenn wir allein das Kriterium der Beihilfen bei der Landwirtschaft auf die 30 Prozent Verlust setzen, dann ist das sehr einseitig, denn es gibt hier in Mecklenburg und Vorpommern Betriebe, die sehr wohl mit 30 Prozent Verlust in den Konkurs gehen, und andere Betriebe, die mit 30 Prozent Verlust sehr wohl noch auskömmlich die nächsten Jahre überleben können. Dies möchte ich nur noch anmerken dürfen.

Herr Pastörs, die Redezeit ist abgelaufen.

Ja, danke schön.

Vielleicht ist das noch eine Überlegung wert auf der Seite des Landwirtschaftsministeriums. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Krüger für die Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, niemand von uns bestreitet, dass die Landwirte in diesem Jahr besondere Belastungen zu erdulden hatten.