Bereits Anfang der 70er-Jahre war der Bedarf an den meisten Grundnahrungsmitteln durch eigene Erzeugnisse gedeckt. Die zunehmende Ausweitung der Produktion führte zu einer kostspieligen Überproduktion. Dies hatte einen Anstieg der öffentlichen Lagerhaltung in der EU in eine finanzielle Mehrbelastung durch bezuschussten Verkauf auf dem Weltmarkt zur Folge. Die Belastung des EU-Haushalts durch den Agrarsektor sowie die Überbeanspruchung des Bodens durch intensives Wirtschaften unter Druck, der seitens der Welthandelsorganisationen in Richtung Öffnung der EU-Agrarmärkte ausgeübt wurde, hatte eine Reihe von Agrarreformen zur Folge mit negativen Auswirkungen für die deutschen Bauern.
Die bisherige EU-Agrarförderung stützt sich wesentlich auf Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebsinhaber. Diese Direktzahlungen geben vor, einen finanziellen Ausgleich für die hohen Standards im Umweltschutz, im Tierschutz und im Verbraucherschutz in der EU im Vergleich zu den Produktionsauflagen der Drittstaaten darzustellen. Aber der Schein trügt. Es ist daher eine grundlegende Änderung in der Agrarpolitik hier in Deutschland notwendig. Die weltweite Krise der Landwirtschaft wird durch die steigenden Energiepreise verschärft. Es besteht ein weltweiter Überschuss an Nahrungsmitteln. Die Gründe, dass ein Teil der Weltbevölkerung hungert, sind in der Verteilungsproblematik zu finden. Die Preise für Nahrungsmittel sind mittlerweile eng mit den Energiepreisen verbunden und Getreide und Getreideprodukte werden mittlerweile als Brennmaterial vermarktet und genutzt.
Entwicklungsländer, die auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen sind, erwägen bereits den Eintritt in den Energiemarkt. Dabei sind der fruchtbare Boden und das verfügbare Wasser begrenzt. Hinzu kommt die zunehmende Industrialisierung, bei der vor allem auch internationale Konzerne eine immer aktivere Rolle einnehmen.
In der EU wurden mit intensiven Agrarinvestitionsför- derungen Kapazitäten geschaffen, die angesichts der realen Nachfrage nicht mehr marktwirtschaftlich zu begründen sind. Der Marktpreis für Getreide und Milch liegt dabei meist unter dem kostendeckenden Niveau. Lediglich in kurzen Phasen eines Gleichgewichts auf den Märkten konnten Erzeugerpreise realisiert werden, die annähernd eine Vollkostendeckung zuließen. Der Verteilung des Geldes mit dem Arbeitskräftebedarf, welcher in den einzelnen Sparten der Landwirtschaft sehr unterschiedlich ausfällt, wurde keine Beachtung geschenkt.
Der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD, worin der Landtag die Landesregierung auffordert, sich weiterhin aktiv in die Diskussion um die Neuausrichtung der europäischen Agrarpolitik einzubringen und dabei die Interessen der wettbewerbsfähigen Struktur der landwirtschaftlichen Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern offensiv zu vertreten, ist eigentlich ein Armutszeugnis. Oder haben Sie wirklich keinerlei Vertrauen in Ihren Landwirtschaftsminister?
Die Geldzuweisungen von der EU sinken, das heißt, dass das Stück Kuchen kleiner wird. Von diesem kleiner werdenden Kuchen soll dann aber der größte Teil für die Investitionen ausgegeben werden und wahrscheinlich nichts mehr für die Agrarumweltmaßnahmen, für die Agrarsozialpolitik und so weiter und so fort. Das ist Wahnsinn
und bedeutet eine Fortführung der bisherigen EUAgrarpolitik mit leicht geänderten Vorzeichen. In Ihrer Begründung steht dazu wörtlich, „dass sich die Förderpolitik künftig noch stärker auf den investiven Bereich konzentriert und so die Wertschöpfung im ländlichen Raum unterstützt und die Lebensqualität im ländlichen Raum erhält“. Das heißt – und ich komme zum Schluss – noch mehr Geld für Stallanlagen, Riesenagrargasanlagen, noch größere Technik auf dem Acker und im Stall. Und das lehnt die NPD-Fraktion ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heute bereits viel zu den im Parlament vorhandenen, teilweise recht unterschiedlichen Vorstellungen über die Ausgestaltung der künftigen Agrarpolitik gehört. Auch auf europäischer Ebene gibt es verschiedene Vorstellungen, wofür das noch nicht beschlossene Budget eingesetzt werden soll. So gibt es unter anderem die mehr oder weniger offene Forderung nach einer Einkommenskürzung für die landwirtschaftlichen Unternehmen, denn nichts anderes ist ja der Ruf nach der Kürzung der ersten Säule. Diese Kürzung wurde im Übrigen im Rahmen des deutsch-polnischen Bauerntages, der kürzlich in Pasewalk stattfand, nicht nur von den Vertretern des deutschen, sondern auch des polnischen und des schwedischen Bauernverbandes einhellig abgelehnt.
Problematisch sehen wir in diesem Zusammenhang beispielsweise auch die Forderung der EU-Parlamen- tarier der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eine Kappungsgrenze bei 100.000 Euro vorzusehen. Nicht ganz so weit gehen die europäischen Vertreter der SPD, die die Kappungsgrenze bei 200.000 Euro setzen wollen.
Sollten solche Forderungen umgesetzt werden, würde dies den wettbewerbsfähigen Strukturen der Landwirtschaftsunternehmen Mecklenburg-Vorpommerns schaden. Bereits mit der Einführung der Modulation wurden die Mehrfamilienunternehmen – und das ist ja hier schon gesagt worden –, die gerade unser Land und unsere Landwirtschaft prägen, benachteiligt. Um weitere Benachteiligungen auszuschließen, wird sich meine Fraktion auch in Zukunft gegen Kappungsgrenzen, Degression oder weitere Modulation aussprechen.
Wir sind der Auffassung, dass stabile und leistungsfähige landwirtschaftliche Unternehmen zwingende Voraussetzung für die weitere Entwicklung der ländlichen Räume sind. Meine Fraktion lehnt ab, dass mit immer neuen Forderungen eine immer größere Bürokratie auf die Landwirtschaftsunternehmen zurollt.
Und wir befürchten ehrlich gesagt auch, dass das mit dem Greening auch nicht so einfach mal ein „ErledigtPaket“ sein wird, sondern der bürokratische Aufwand, der damit verbunden sein wird, nicht unerheblich sein dürfte, denn schon heute verbringen Betriebsleiter circa 50 Prozent ihres Arbeitspensums im Büro, um den Anforderungen der europäischen Bürokratie nachzukommen.
Auflagen und Nachweispflichten im Lebensmittel- und Futtermittelrecht, Veterinärrecht, Naturschutz und Umweltschutz sowie im Bereich des Ausbringens von Düngung und Pflanzenschutz stellen die Unternehmen schon heute vor immense Herausforderungen.
Auch die Forderung – sie wurde ja heute schon angesprochen –, öffentliches Geld nur für öffentliche Leistungen auszureichen, wirft Fragen auf. Ist es keine öffentliche Leistung, qualitativ hochwertige Lebensmittel preiswert anzubieten? Oder: Ist Ökolandbau an sich eine öffentliche Leistung? Wer definiert „öffentliche Leistung“? Und für welche Bereiche soll diese Forderung gelten und für welche nicht und mit welcher Begründung?
Deshalb ist meine Fraktion der Auffassung, dass bei der Ausgestaltung der gemeinsamen Agrarpolitik die Markt- orientierung sowohl im konventionellen als auch im ökologischen Bereich das maßgebliche Kriterium sein muss.
Es muss einen Ausgleich für die höheren europäischen Standards und die damit verbundenen Leistungen der Landwirtschaft für die Gesellschaft geben. Produktionsunabhängige Direktzahlungen sind für uns ein unverzichtbares Instrument und müssen in angemessener Höhe erhalten bleiben.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir wollen, dass sich unsere Betriebe zukunftssicher entwickeln können. Deshalb sind wir dafür, dass die Investitionsförderung für die Land- und Ernährungswirtschaft ausgebaut wird. Hierbei darf es keine Rolle spielen, ob die Unternehmen ökologisch oder konventionell wirtschaften. Die Entwicklungen während der zurückliegenden Jahre haben verdeutlicht, dass die Landwirtschaft für die Ernährungssicherung und die Bereitstellung von Rohstoffen an Bedeutung gewonnen hat. Zugleich wird in der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise deutlich, dass die Land- und Ernährungswirtschaft einen stabilisierenden Faktor darstellt.
Aus diesem Grund ist es meines Erachtens notwendig, auch in der Zukunft ausreichend Finanzmittel für die Unterstützung der landwirtschaftlichen Unternehmen und die Entwicklung der ländlichen Räume bereitzustellen. Meine Fraktion betrachtet die Landwirtschaftsunternehmen als Kern des ländlichen Raums, der maßgeblich zur Sicherung von Wirtschaftskraft und Arbeitsplätzen beiträgt. Vor diesem Hintergrund ist darauf hinzuwirken, dass für die ländliche Entwicklung eine eigenständige Identifizierung innerhalb der europäischen Agrarpolitik als Schwerpunkt umgesetzt wird.
Ich wäre damit am Ende der Rede, bin aber aufgefordert worden, noch eine Antwort zu geben. Wenn ich diese Antwort jetzt geben würde, würde, glaube ich, hier ein
großer Protest kommen, denn, wie gesagt, man muss sich im Detail darüber verständigen, was investive Maßnahmen sind, wo man Schwerpunkte setzt. Das muss man dann machen, wenn man ins Detail geht. Dann muss man sich darüber verständigen, was notwendige Investitionen sind, und Investitionen werden auch zu definieren sein.
Ich denke mal, dass wir in dem Rahmen, wenn wir Klarheit haben, über welche Größenordnung oder über welche Programme wir reden, dass wir dann auch im Detail darüber reden müssen, was wir als investive Maßnahmen ansehen und was gegebenenfalls keine investiven Maßnahmen sind. Aber jetzt hier die Debatte an diesem Punkt zu eröffnen, ich denke mal, den Grundkonsens, den wir haben, sollten wir nicht aufweichen. Auf der anderen Seite gehe ich davon aus, dass die unterschiedlichen Auffassungen ja auch zwischen den Fraktionen dargestellt wurden, und die Schwerpunkte liegen irgendwo immer ein bisschen dazwischen. Das Spannende wird ja sein – und von daher ist es ja auch wichtig, mal darüber zu reden –, wo die einzelnen Fraktionen ihre Schwerpunkte sehen, um dann zu einem Konsens zu kommen, der von der Mehrheit hier im Hohen Haus getragen wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin ausdrücklich von der CDU-Fraktion gerade noch mal gebeten worden, etwas richtigzustellen.
(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das haben die nicht wirklich ernst gemeint, Frau Dr. Karlowski. – Glocke der Vizepräsidentin)
Daher bitte ich doch noch mal kurz um Ruhe und Aufmerksamkeit, denn das ist der Sinn von einem Parlament, denke ich, dass wir uns gegenseitig zuhören und hier debattieren.
Dachte ich jedenfalls, da würde ich mich freuen. Ich brauche auch nicht so viel Zeit. Ich möchte noch was zum Greening anschließen.
Die ökologischen Vorrangflächen werden vom Bauernverband und von einzelnen Vertretern hier als Flächenstilllegungsflächen tituliert. Das ist weder im Sinne der Erfinder noch im Sinne von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN oder der Umweltverbände. Es gibt einen Katalog, der zurzeit diskutiert wird in den Umweltverbänden, der ganz deutlich auch produktive Flächen enthält, zum Beispiel Kurzumtriebsplantagen oder Kleegrasflächen oder bei Dauerkulturen Streuobstflächen.
Es wird in der Folge, wenn das Greening denn Realität wird, einen Katalog, einen Auswahlkatalog an Agrar- und Umweltmaßnahmen geben, so wie sonst auch, die der Landwirt machen kann oder nicht. Es ist eine Freiwilligkeit. Er kann auf seiner Fläche schauen, wie viel Landschaftselemente jetzt schon vorhanden sind. Viele Landwirte haben schon Sölle, Hecken und Bäume. Ich bin ziemlich überzeugt, dass zahlreiche Betriebe jetzt schon sieben Prozent ökologische Vorrangfläche haben. Sie müssen es nur mal nachmessen. Und wer das nicht hat, kann sich dann eben aus diesem noch zu diskutierenden Katalog – darum ging es auch in unserem Änderungsantrag, der mit den Umweltverbänden abgestimmt sein sollte – einzelne Maßnahmen herausgreifen.
Natürlich sind in diesem Katalog produktiv nutzbare Flächen enthalten. Auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen schützen und nutzen, selbstverständlich. Das wird uns hier unterstellt und das wollte ich heute an dieser Stelle noch mal klarstellen. Deswegen danke ich noch mal für die Aufmerksamkeit und die kurze Redezeit. – Danke.
(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas Krüger, SPD: Das wurde aber nicht aus dem Änderungsantrag klar.)
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/1641 zur Beratung an den Agrarausschuss zu überweisen. Kann ich davon ausgehen, dass wir den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1690 ebenfalls überweisen?