Und deswegen müssen Sie das auch in dieser Situation hier mal sagen, dass diese Wunschliste, die Sie hier vortragen, mindestens eine halbe Milliarde Euro kostet. Und, das habe ich vorhin schon gesagt, von wem wird das Geld aufgebracht? Das wird von den Beitragszahlern aufgebracht, von den Unternehmen,
das sind wieder Steigerungen der Lohnnebenkosten und dann haben wir wieder eine Gefahr für den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Und wenn wir den sozialen Wohlstand in Deutschland im Vergleich zu Europa und im Vergleich zum Weltmaßstab uns anschauen, leider waren Sie da nicht ganz aussagefähig. Das Einzige, was Sie sagen konnten,
das Einzige, was Sie sagen konnten, ist, in Deutschland ist die Situation schlecht. Aber das lasse ich Ihnen nicht
durchgehen, sondern auch hier gehe ich davon aus, Herr Foerster, dass Sie sich mit der Bundestagsdebatte befasst haben. Dort liegt ein Gutachten vor, da ist eindeutig ein Vergleich entsprechend aufgeschrieben worden und danach hat eben die OECD für die 36 oder die 34 Länder diese Kriterien gewertet und eine Rangfolge aufgestellt. Und wenn Deutschland bei dieser Rangfolge weltweit Platz 8 einnimmt, dann, glaube ich, steht Ihnen das nur schlecht zu Gesicht, Deutschland oder MecklenburgVorpommern an dieser Stelle ständig schlechtzureden.
Wir haben einen hervorragenden Sozialstaat in Deutschland und dafür brauchen wir uns nicht zu schämen.
Und ich sage Ihnen das auch noch mal, auch wenn ich es vorhin erst angerissen habe: Wenn Sie bestimm- te Maßnahmen korrigieren, die bei der Arbeitsmarktre- form 2003 auf den Weg gebracht wurden, und ich habe zur Kenntnis genommen, dass viele Anwesende das hier wollen, dann müssen Sie sich die Auswirkungen anschauen. Und wir sollten da kein Harakiri machen, wenn möglicherweise Auswirkungen entstehen, wie zum Beispiel, auch das ist diesem Gutachten/dieser Stellungnahme zu entnehmen, dass es garantiert dazu kommen wird, dass die Suchdauer nach Beschäftigung zunehmen wird, dass Mitnahmeeffekte wieder entstehen, dass der Entlassungsanreiz für Arbeitgeber steigen wird, wenn Sie diese Kriterien, so, wie Sie es vorschlagen, verändern wollen.
Und was hat es für Auswirkungen auf die BA? Auch das ist niedergeschrieben, will ich hier nur stichpunktartig mal nennen. Wir haben mehr Anspruchsberechtigte, höhere Ausgaben fürs Arbeitslosengeld, steigende Verwaltungskosten. Das müssen Sie in Ihre Betrachtungsweise mit aufnehmen und nicht alles infrage stellen.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Die Verwaltungskosten kann man aber auf der anderen Seite auch wieder einsparen.)
Und ich will Ihnen noch mal sagen, wenn es um soziale Gerechtigkeit geht – den Begriff haben Sie ja gepachtet –, dann müssen Sie doch die Frage diskutieren, wenn jemand zehn Jahre ununterbrochen einzahlt in die Versicherung und andere vielleicht nach zwei oder drei Monaten einen Anspruch erwerben, wo sich möglicherweise, ich will das mal offenlassen, der Drang sich in Grenzen hält, weil die Hemmschwelle zu gering ist, dass nämlich schon wieder Ansprüche entstehen, dann wird aus meiner Sicht das Prinzip der Solidarität außer Kraft gesetzt, weil Sie die Leistungsträger überbeanspruchen und die Motivation von denen auch in den Keller geht und sie sagen, das kann nicht sein.
Begriffe wie Leistungsgerechtigkeit und Eigenverantwortung in Deutschland müssen eine gehobene Priorität erfahren, ansonsten sehen wir den Wohlstand in Deutschland in Gefahr.
Und deswegen will ich zum Abschluss noch mal zwei Zitate bringen, zu denen ich mich zu hundert Prozent
deckungsgleich an dieser Stelle bekenne. Und zwar sind das Zitate von Peer Steinbrück vom 13.11.2003.
(Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Frau Merkel kann man ja kaum zitieren.)
Das, was er hier gesagt hat, hat Sinn und Verstand, und deswegen will ich das mal sagen. Er hat gesagt: „Das System der sozialen, bedarfsgerechten Grundsicherung muss so ausgestaltet werden, dass es wirksam vor Armut schützt, aber gleichzeitig Anreize bietet, neue Arbeit aufzunehmen.“ Das ist korrekt.
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Arbeitsbedingungen sind gruselig. Das sind nicht alles Arme.)
Aber die, die nicht wollen, die müssen auch entsprechende Maßnahmen bekommen, dass sie wollen. Das ist der Punkt, den Peer Steinbrück angesprochen hat, und den kann ich nur unterstützen.
„Oberstes Ziel einer Politik der sozialen Gerechtigkeit – auch in Anerkennung des Leistungsprinzips – bleibt es, dass jeder durch eigene Leistung und möglichst ohne fremde Hilfe sein Leben gestalten kann.“ Das kann ich nur unterstützen.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1695 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1695 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltungen der Fraktionen DIE LINKE und NPD abgelehnt.
Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksa- che 6/1646 zuzustimmen wünscht, den bitte ich nun um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf
Drucksache 6/1646 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und NPD und Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 27: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Aufwendungen für elektrischen Strom endlich als Bestandteil der Kosten der Unterkunft anerkennen, Drucksache 6/1658.
Antrag der Fraktion der NPD Aufwendungen für elektrischen Strom endlich als Bestandteil der Kosten der Unterkunft anerkennen – Drucksache 6/1658 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! SPD und CDU brachten in der letzten Sitzungswoche einen Antrag ein mit der Überschrift „Energiewende bürgernah und sozial gestalten“. Der Beschlussvorschlag begnügte sich aber mit wolkigen allgemeinen Wendungen. „Sozial“ sollte die Energiewende sein und ihre Kosten sollten „sozial“ verteilt werden, ohne genauere Ausführungen zu machen, was heißt das konkret für die betroffenen Gruppen – etwa für die Empfänger von Arbeitslosengeld II.
Deren Situation stellt sich folgendermaßen dar: Die Energiewende führt zu höheren Strompreisen und die sind kein Teil der Kosten der Unterkunft. Sie müssen vom Regelsatz bezahlt werden. Steigen die Strompreise, läuft das effektiv und in Realität auf eine Kürzung des Regelsatzes hinaus, den man gerade mit großem Brimborium großzügigerweise um 6 Euro auf jetzt ganze 382 Euro im Monat erhöht hat.
Als Rot-Grün im Jahre 2003 die Agenda 2010 verkündete, kostete die Kilowattstunde Strom 17,19 Euro. Seitdem stiegen die Preise jedes Jahr zwischen 2 und 7 Prozent. Im Jahre 2012 waren schon 25,74 Euro pro Kilowattstunde zu bezahlen. Davon entfielen 3,59 Euro auf die Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage. All die Subventionen, mit denen Windräder und Fotovoltaikanlagen gefördert werden, zahlt der Stromkunde und damit auch der Hartz-IV-Empfänger und trägt zur Vermögensbildung der meist reichen Investoren bei.
Energie wird für einkommensschwache Haushalte zum Luxusgut und kann auch ganz konkret von vielen Bürgern nicht mehr bezahlt werden. 600.000 Haushalten wird laut Angaben von Verbraucherschutzorganisationen jedes Jahr – zumindest zeitweise – der Strom abgestellt. 10 bis 15 Prozent der Bevölkerung haben jeden Monat zu kämpfen, um diesem Schicksal zu entgehen.
Der sogenannte Gesetzgeber hat sich seinerzeit bei der Erarbeitung des SGB II dumm gestellt und so getan, als ob elektrischer Strom nicht genauso wie die Heizung ein wesentlicher Bestandteil einer modernen Unterkunft sei, sondern ein Konsumgut, das man irgendwo einkaufe. Aber wie sieht eine Wohnung ohne Strom aus? Beleuchtung durch Kerzen oder Petroleumlampen wie im 19. Jahrhundert, kein Kühlschrank, keine Waschmaschine, auch bei Familien mit Kindern, kein Fernsehapparat, kein Computer. Nach dem Standard des 21. Jahrhunderts in Mitteleuropa ist das keine Unterkunft, sondern
höchstens eine Notunterbringung nach einem Erdbeben. Genauso gut könnte man sagen, die Heizung gehört auch nicht zur Unterkunft.