Protocol of the Session on March 21, 2013

(Manfred Dachner, SPD: Ach!)

Und mit Scheinargumenten lehnen Sie diesen Antrag ab.

Ich habe übrigens den Eindruck, werter Kollege Ritter, dass möglicherweise unsere negative Position zur Einrichtung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses vielleicht auch Ihre Haltung zu diesem Antrag mit beeinflusst haben könnte.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Wenn das so wäre, dann wäre das aus meiner Sicht bedenklich. Wir halten selbstverständlich den Antrag aufrecht. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender Suhr.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1683 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1683 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der SPD, der CDU, der NPD und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.

Ich lasse nun über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1636 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1636 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und Gegenstimmen der Fraktion der NPD abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 26: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Schutzbereich der Arbeitslosenversicherung erweitern – Anwartschaftszeit und Rahmenfrist im SGB III neu regeln, auf Drucksa- che 6/1646. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksa- che 6/1695 vor.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Schutzbereich der Arbeitslosenversicherung erweitern – Anwartschaftszeit und Rahmenfrist im SGB III neu regeln – Drucksache 6/1646 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/1695 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Foerster für die Fraktion DIE LINKE.

(Torsten Renz, CDU: Oh, jetzt aber gute Argumente vortragen. – Henning Foerster, DIE LINKE: Ja, Herr Kollege.)

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem heutigen Antrag greifen wir erneut ein drängendes Problem der Arbeitsmarktpolitik auf. Heute geht es nicht um Langzeitarbeitslose, sondern um diejenigen, die immer mal wieder einige Wochen oder auch einige Monate arbeiten und dennoch leider immer durch das Raster fallen. Und das belegen auch Untersuchungen des DGB aus dem Herbst 2012. Sie zeigen deutlich, dass immer weniger Beschäftigte bei Verlust ihres Arbeitsplatzes vom Schutz der Arbeitslosenversicherung erfasst werden. Stattdessen stürzen sie immer häufiger direkt in den SGB-II-Bezug ab.

Bundesweit betraf dies zwischen November 2011 und Oktober 2012 circa 730.000 Beschäftigte. Und auch in Mecklenburg-Vorpommern scheiterte im Jahresdurchschnitt 2011 jeder fünfte vom Jobverlust betroffene Arbeitnehmer an den zu hohen Zugangsvoraussetzungen für die Arbeitslosenversicherung. Noch eine Zahl: Bezogen bundesweit im Jahr 2010 noch 33,2 Prozent der Arbeitslosen Leistungen aus dem Versicherungssystem, so waren es im März 2012 nur noch 31,5 Prozent, Tendenz fallend. Und wenn wir dann in unsere Betrachtungen auch noch die sogenannten „Nichtleistungsempfänger“ einbeziehen, die ja ebenfalls über die Arbeitslo- senversicherung, sprich die Arbeitsagenturen, betreut werden, dann erhalten aktuell sogar nur noch 27 Prozent aller Arbeitslosen tatsächlich auch Arbeitslosengeld. Und dies ist aus der Sicht meiner Fraktion ein unhaltbarer Zustand.

Die Versuche, dieser Entwicklung durch Regelungen zur verkürzten Anwartschaft für berufsbedingt immer wieder kurzzeitig Beschäftigte entgegenzuwirken, die dürfen mit Fug und Recht als gescheitert bezeichnet werden. Dies zeigen selbst die Berichte der Bundesregierung an den Bundeshaushaltsausschuss. Im gesamten Berichtszeitraum seit Einführung dieser Regelungen im Jahr 2009 gab es bundesweit ganze 463 Anträge, und statt wie erwartet 50 Millionen Euro sind ganze 1,7 Millionen Euro abgeflossen. Dazu kommt dann noch das Problem, dass eine größere Zahl von Anträgen bei den Agenturen abgelehnt wird, was nicht nur die Arbeitsmarktexperten des DGB zu der Einschätzung kommen lässt, dass die verkürzte Anwartschaft ihren Schutzzweck deutlich verfehlt hat.

(Torsten Renz, CDU: Wer denn noch?)

Insofern hätte es der Verlängerung der Sonderregelung bis Dezember 2014 aus unserer Sicht nicht bedurft. Stattdessen ist eine echte Erweiterung des Schutzbereiches der Arbeitslosenversicherung notwendig oder aber, Sie, meine Damen und Herren Abgeordnete, wollen weiterhin billigend in Kauf nehmen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer trotz Beitragszahlung in die Arbeitslosenversicherung aus dieser Versicherung gar keine Gegenleistungen erhalten und stattdessen im Hartz-IV-System verhaftet bleiben.

Aus unserer Sicht zeigen diese Zahlen auch ganz deutlich, dass die Arbeitslosenversicherung in der jetzigen Form ihre zentrale Aufgabe, nämlich die wirtschaftliche Absicherung der Versicherten bei eintretender Arbeitslosigkeit und die Reintegration in den Arbeitsmarkt durch Qualifizierungs- und Vermittlungsmaßnahmen, immer weniger ausfüllen kann. Und ausgerechnet die prekär Beschäftigten, die aufgrund ihrer unsicheren Arbeitsum

stände am allermeisten auf die Schutzwirkung der Arbeitslosenversicherung angewiesen sind, profitieren am allerwenigsten von ihr.

Diese Fakten zur Kenntnis nehmend, stellt sich natürlich die Frage nach den Ursachen und nach möglichen Auswegen. Die Betroffenen zahlen zwar Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, sie erfüllen jedoch die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld nicht, da sie innerhalb der letzten 24 Monate 12 Monate beitragspflichtig gearbeitet haben müssen.

(Torsten Renz, CDU: Wo sehen Sie denn die Grenze?)

Das werde ich Ihnen jetzt erklären. Das ist ja Bestandteil des Antrages.

(Torsten Renz, CDU: Sie brauchen Sie doch einfach nur zu benennen und dann ist es gut. – Peter Ritter, DIE LINKE: Nee, Ihnen müssen wir das schon erklären, Herr Renz. – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Also wir halten es für dringend geboten, den Schutzbereich der Arbeitslosenversicherung wieder zu erweitern, Herr Renz. In Kenntnis der eben beschriebenen Problemlagen sollte die Rahmenfrist gemäß Paragraf 143 SGB III für die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld wieder von zwei auf drei Jahre erweitert werden. Das ist unser Vorschlag. Ganz praktisch bedeutet das, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Jahr länger Zeit haben, um in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen und damit schlussendlich auch deren Schutz zu er- werben. Zudem plädieren wir für die Änderung der so- genannten Anwartschaftsregelung aus Paragraf 142 SGB III, damit Arbeitslose bereits nach einem halben Jahr Beitragszahlung Anspruch auf Lohnersatzleistungen aus der Versicherung, also aus dem Versicherungssystem haben. Dabei soll sich die Dauer der Leistung an der vorangegangenen Beitragszahlung orientieren.

Ganz konkret unterstützen wir diesbezüglich das vom DGB vorgeschlagene Modell, welches die Einführung von drei neuen Stufen vorsieht: nach sechs Monaten Anwartschaftszeit Anspruch auf drei Monate Arbeitslosengeld, nach acht Monaten folglich auf vier und nach zehn Monaten auf fünf.

Wir wollen also an beiden Stellschrauben drehen, werte Kolleginnen und Kollegen der Bündnisgrünen, Sie haben einen Änderungsantrag vorgelegt, der sich auf eine der beiden Systematiken bezieht. Das sehen wir anders. Wir werden uns daher zu diesem Änderungsantrag auch enthalten, aber ich erkenne zumindest an, dass auch bei Ihnen Handlungsbedarf eingeräumt wird.

Der Bezug von Versicherungsleistungen stellt auch sicher, dass die Betroffenen an Eingliederungsmaß- nahmen des Versicherungssystems, zum Beispiel an beruflichen Weiterbildungen teilnehmen können. Und warum das so wichtig ist, das verdeutlicht unter anderem die Aussage, die der Vorstandsvorsitzende der Bun- desagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, im Rahmen des letzten Schweriner Arbeitsmarktfrühstücks am

6. Februar 2013 hier getroffen hat. Er sagte nämlich sinngemäß, dass anders als im Rechtskreis SGB II im Bereich der Arbeitslosenversicherung trotz der auch dort deutlich anzutreffenden Kürzungen genügend finanzielle

Mittel zur Verfügung stehen, um Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung zu fördern. Und er verband dies ausdrücklich mit einem Appell an alle, die hier im Bereich der Regionaldirektion unterwegs sind, diese Möglichkeiten auch entsprechend zu nutzen.

Folgerichtig liegt es auch im originären Interesse der Betroffenen, beim Verlust des Arbeitsplatzes in der Arbeitslosenversicherung zu landen, selbst wenn es sich bei den Maßnahmen der Agentur für Arbeit seit der letzten Gesetzesänderung mit wenigen Ausnahmen oftmals nur noch um Ermessensleistungen handelt.

Und, werte Kolleginnen und Kollegen, die Rahmenbe- dingungen am Arbeitsmarkt haben sich seit Einführung der Hartz-Gesetzgebung verändert. Darüber ist ja gestern hier umfänglich diskutiert worden. Es kann nicht sein, dass ein Teil der Beschäftigten am Arbeitsmarkt aufgrund der geltenden Regelungen von vornherein von der Schutzwirkung der Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen bleibt.

(Torsten Renz, CDU: Die haben schon nach einem Tag arbeiten einen Anspruch.)

Ja, die Forderung haben wir hier nicht aufgemacht. Ich hab Ihnen gerade erklärt, wie sie konkret lautet.

(Torsten Renz, CDU: Das hört sich aber immer so an.)

Ja, ein verbesserter Schutz für die Betroffenen verursacht Mehrkosten im Versicherungssystem. Das gehört zur Wahrheit auch dazu. Allerdings kann man davon ausgehen, dass der Bund und auch die kommunale Ebene im Gegenzug von den sich folgerichtig reduzierenden Aufwendungen im Bereich der Grundsicherung profitieren würden. Und natürlich profitieren auch Tausende arbeitslos gewordene Beschäftigte mit ihren Familien im Fall des Falles davon.

Im Bundestag scheiterten 2012 Anträge der Oppositi- onsparteien, die auf die beschriebenen Änderungen im SGB III abzielten, an der Mehrheit von CDU und FDP. Und das gleiche Schicksal ereilte eine Initiative der rotroten Landesregierung Brandenburgs im Bundesrat. Das Problem ist deshalb aber nicht weg. Ich hab die Hoffnung, dass mit den neuen Verhältnissen seit den Landtagswahlen in Niedersachsen jetzt doch noch mal die Chance besteht, in der Länderkammer eine Mehrheit für eine solche Initiative zusammenzubekommen, und im Interesse der Betroffenen hier in Mecklenburg-Vorpom- mern wäre es gut, wenn die Initiative auch von unserer Landesregierung ausgehen könnte.

(Torsten Renz, CDU: Da müssen Sie sich aber beeilen, bevor die SPD in Berlin in Verantwortung kommt.)

Der Chef der Bundesagentur für Arbeit sah übrigens im Dezember 2012 in einem dpa-Interview die Notwendigkeit – ich darf zitieren – zu „prüfen, ob die bestehende Anwartschafts-Regelung“ beim ALG I „noch passt“, Zitatende. Und auch Frau Ministerin Schwesig forderte im April 2012 übereinstimmend mit meiner eben hier vorgetragenen Position, dass es – ich darf das auch zitieren – „gerade in Mecklenburg-Vorpommern, wo viele Menschen in saisonbedingten Arbeitsverhältnissen beschäftigt sind“, nicht sein kann, „dass jemand, der

den Sommer über hart gearbeitet hat, im Fall der Arbeitslosigkeit direkt in Hartz IV rutscht“.

Beide haben recht, und deshalb freue ich mich auf eine konstruktive Debatte und bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Foerster.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst die Sozialministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Manuela Schwesig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

Sehr geehrter Herr Foerster, ich teile Ihre Auffassung, dass derzeit keine Leistungsgerechtigkeit besteht in der Arbeitslosenversicherung für Menschen, die arbeiten gehen und dann aus zum Beispiel typischen saison- bedingten Gründen in Arbeitslosigkeit rutschen, dann nicht mal aus dieser Arbeitslosenversicherung, in die sie selbst eingezahlt haben, entsprechende Leistungen bekommen und sofort in Hartz IV rutschen. Dieses Problem besteht und das muss geändert werden. Insofern kann ich mich Ihren Ausführungen und Vorschlägen auch nur anschließen.

Es ist auch so, dass ein entsprechender Beschluss schon auf der Sitzung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz Ende 2011 in Leipzig gefasst worden ist, den ich natürlich mit unterstützt habe. Und deshalb haben wir auch einer Initiative des Landes Brandenburg zur Verkürzung der Anwartschaftszeit auf sechs Monate und einer Ausweitung der Rahmenfrist von zwei auf drei Jahre im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundesrat zugestimmt. Dieser Vorschlag des Ausschusses des Bundesrates fand dann aber im Plenum keine Mehrheit, weil – und sonst hätte auch schon die Bundesarbeitsministerin ja den Beschluss der Arbeitsministerkonferenz aufgenommen – CDU und FDP hier eine andere Auffassung haben. Und deshalb wird es auch nicht möglich sein, dass die Landesregierung einem solchen Beschluss zustimmt, weil es auf Enthaltung hinauslaufen wird.