Protocol of the Session on March 21, 2013

Aber lassen Sie mich Folgendes am Anfang klar sagen: Der Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

der Verfassungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland ist nach wie vor unverzichtbar. Er ist und bleibt eine maßgebliche Bewertungsinstanz, die ich nicht an irgendeine öffentliche Einrichtung nach draußen geben kann, für den politischen Extremismus in Deutschland.

(Michael Andrejewski, NPD: Und fürs Aktenschreddern.)

Das hat die Innenministerkonferenz auch unter meinem Vorsitz im Dezember letzten Jahres in Warnemünde nochmals einstimmig ausdrücklich bekräftigt.

Ich darf aber in diesem Zusammenhang auch zumindest die eine oder andere Erinnerung gerne mal auffrischen. Die Verhinderung des Bombenanschlags auf die Grundsteinlegung des jüdischen Gemeindezentrums in München 2003,

(David Petereit, NPD: Und da war doch ein V-Mann von Anfang an dabei.)

das Auffliegen der Sauerland-Gruppe,

(David Petereit, NPD: Und da war doch wieder ein V-Mann von Anfang an dabei.)

einer islamistischen Terrorzelle, im Jahr 2007, viele weitere Wahrnehmungen, die zur Verhinderung von weniger spektakulären gewalttätigen Aktionen von Extremisten geführt haben,

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

und nicht zuletzt die rechtssicheren Vorbereitungen von Vereinsverboten gerade auch im Bereich der rechtsextremistischen Szene machen beispielhaft deutlich, wie wichtig die Arbeit der Verfassungsschützer für den Schutz unseres Gemeinwesens ist.

Die Notwendigkeit einer solchen Einrichtung haben bereits die Mütter und Väter unserer Verfassung im Jahre 1949 festgestellt und den Verfassungsschutz im Grundgesetz verankert. Hintergrund war die in der damaligen

Rückschau fehlende Abwehrbereitschaft der Weimarer Republik gegen ihre Feinde von rechts und von links. Um für die Zukunft rechtzeitig Gefahren für die Demokratie erkennen zu können, wurde mit dem Verfassungsschutz ein Instrument geschaffen, das auch im Vorfeld strafrechtlichen Handelns unter Einsatz verdeckter Maßnahmen Verfassungsfeinde identifizieren und die demokratische Öffentlichkeit vor ihnen warnen soll.

(Zuruf von David Petereit, NPD)

Damit verbunden war die grundsätzliche Entscheidung, Polizei und Nachrichtendienste voneinander zu trennen. Zu eindringlich war seinerzeit die Erfahrung mit dem Machtapparat des NS-Staates und seiner Geheimpolizei. Auch die Unterdrückungsmaschinerie des Ministeriums für Staatssicherheit vereinigte nachrichtendienstliche und polizeiliche Befugnisse. Auch das muss an der Stelle noch mal deutlich gesagt werden. Genau das, was die Bundesrepublik 1949 nicht gemacht hat, ist in anderen Teilen Deutschlands, zumindest bis 1990, so gewesen.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Nun könnte der Einwand erfolgen, dass es auch in demokratischen Staaten Nachrichtendienste mit Polizeiaufgaben gibt. Dies verringert aber meine persönliche grundsätzliche Skepsis gegenüber einer solchen Kompetenzfülle nicht. Ich halte das sogenannte Trennungsgebot, das ja immer wieder diskutiert wird, für notwendig. Entscheidend ist, dass die beteiligten Behörden vernünftig zusammenarbeiten und auch kommunizieren. Darüber haben wir gestern Abend schon sehr ausführlich gesprochen.

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Reformierung des Verfassungsschutzes ist für dessen Weiterentwicklung aus meiner Sicht nicht hilfreich, oder aber enthält Selbstverständlichkeiten wie die, dass ein Nachrichtendienst in einem demokratischen Rechtsstaat durch die gewählten Volksvertreter kontrolliert werden muss

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

oder der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu folgen hat. Dieses Kontrollsystem wird bei uns durch die PKK wahrgenommen

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

und meines Wissens sitzt dort auch ein Vertreter der GRÜNEN-Fraktion.

Irritiert hat mich insbesondere das Bild, das Sie von Verfassungsschützern haben. So fordern Sie, dass die Personalstruktur des Verfassungsschutzes, also der Einrichtung des Landes, der Vielfalt der Gesellschaft entsprechen soll. Woraus schließen Sie eigentlich, dass dies bisher nicht der Fall ist?

Die Forderung nach einer besseren Schulung in Menschenrechts- und Demokratiefragen kann ich nur als Affront werten. In meiner Verfassungsschutzabteilung sind auf der Leitungsebene erfahrene Führungskräfte tätig, neben studierten Polizeibeamten auch promovierte Juristen, Politikwissenschaftler, Islamwissenschaftler

sowie Verwaltungswissenschaftler, insgesamt Mitarbeite

rinnen und Mitarbeiter aus den verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen, genau so, wie Sie es hier in Ihrem Antrag erfordern.

Es ist wohl müßig, darauf hinzuweisen, dass gemäß Paragraf 3 des Landesverfassungsschutzgesetzes im Verfassungsschutz ohnehin nur der tätig werden darf, der von seiner Persönlichkeit und seinem Verhalten her die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die Sicherung und Erhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einzutreten. Ich habe keinerlei Zweifel daran, dass meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diesen Anforderungen gerecht werden. Und dort, wo es nicht stattfindet, werden auch die dementsprechenden Maßnahmen durchgeführt.

Und die Diskussion um die Ereignisse, die wir in den letzten Monaten haben im Zusammenhang mit den schrecklichen Morden, zeigen ja auch, dass wir da in der Aufarbeitung sind, wo sind möglicherweise Fehler gemacht worden

(Michael Andrejewski, NPD: „Möglicherweise“ ist gut.)

und wo müssen wir möglicherweise auch Änderungen übernehmen.

Es ist schon erstaunlich, dass die GRÜNEN, eine Partei, die sich sonst lautstark gegen Diskriminierung und Vorurteile positioniert, eine solche Voreingenommenheit gegenüber den Bediensteten im Verfassungsschutz zeigt. Darüber bin ich auch ausgesprochen traurig und das entspricht an und für sich nach meinen bisherigen Erfahrungen nicht unbedingt Ihrem Stil.

Zum weiteren Inhalt der Vorschläge: Eine Eingrenzung des Beobachtungsauftrages des Verfassungsschutzes auf den, verkürzt gesagt, wie Sie ausführten, Gewaltaspekt wäre grundfalsch. Gewalt ist häufig gerade aus Polizeisicht nur der Endpunkt einer ideologischen Entwicklung. Sie geschieht auch Instruktoren, die sich nach außen rechtmäßig verhalten. Um Radikalisierungsverläufe rechtzeitig erkennen zu können, bedarf es also einer umfassenden Analyse extremistischer Strukturen. Insofern wäre auch die Übertragung der Beobachtung des offen agierenden Extremismus auf ein noch zu gründendes Institut nicht hilfreich. Der Verfassungsschutz muss sich einen möglichst vollständigen Überblick über die vom Extremismus ausgehenden Bedrohungen verschaffen können. Dazu gehört zwingend auch die Analyse der öffentlich zugänglichen Informationen. Allerdings stimme ich mit Ihnen selbstverständlich darüber überein, dass der gewaltorientierte Extremismus einer besonders intensiven Beobachtung bedarf.

Meine Damen und Herren, die Anregung, nach der ein Einsatz verdeckter Ermittler dem Einsatz von V-Leuten vorzuziehen ist, ist sicherlich bedenkenswert. Das Verfassungsschutzgesetz des Landes sieht in Paragraf 10 dieses Mittel, wie Sie ja wissen, auch ausdrücklich vor. Es muss jedoch allen klar sein, und öfters habe ich den Eindruck in den heutigen Diskussionen immer wieder, dass das vielen nicht klar ist: Verdeckte Ermittler sind Staatsbedienstete, die im Auftrag des Staates in extremistische Strukturen eindringen und sich szenegerecht verhalten müssen. Ein solcher Einsatz muss wohl überlegt werden und ist mit einem außerordentlich hohen Aufwand verbunden. Er kommt daher nur und soll auch nur in Einzelfällen in Betracht kommen.

Vor diesem Hintergrund halte ich auch die Informationsgewinnung über sogenannte Vertrauensleute, die nicht Amtsträger sind, weiterhin für wichtig und für notwendig. Sie liefern wesentliche Erkenntnisse über das Innenleben extremistischer Strukturen und damit auch über deren Gefahrenpotenzial. Dass damit Risiken verbunden sind, ist nicht zu bestreiten. Die öffentliche Diskussion über die Ereignisse der letzten Wochen und Monate zeigt dies ja auch ganz deutlich. Daher muss die Ausgestaltung des Einsatzes von Vertrauensleuten überdacht werden und reformiert werden, um wieder eine stärkere – auch gesellschaftliche – Akzeptanz zu erreichen, denn die ist in der Tat gen null gehend. Die letzte Innenministerkonferenz hat im Rahmen der beschlossenen Neuausrichtung des Verfassungsschutzes deswegen auch den Auftrag erteilt, die bisherigen Einsatzkonzepte für Vertrauensleute zu überarbeiten und gegebenenfalls neue Standards festzulegen. Es muss weiterhin ausgeschlossen sein oder ausgeschlossen werden, dass derartige Personen extremistische Bestrebungen maßgeblich beeinflussen oder finanzieren.

Die Forderung, die Präventionsarbeit des Verfassungsschutzes einzustellen, kann ich nicht nachvollziehen, das habe ich eingangs schon erwähnt. Das Verfassungsschutzgesetz des Landes verlangt, dass die Behörde die Öffentlichkeit über demokratiegefährdende Bestrebungen unterrichtet. Dies ist Auftrag der wehrhaften Demokratie. Warum sollen diese Experten ihr Wissen nicht im Rahmen auch von Bildungsveranstaltungen weitergeben?

Soweit dies in der Vergangenheit an Schulen geschehen ist, beruht dies in der Regel auf einer Einladung der jeweiligen Schule. Wir sollten den dort tätigen Lehrkräften doch zutrauen, dass sie im Rahmen ihrer pädagogischen Verantwortung bewusst auf die Verfassungsschutzbehörde zugegangen sind. Eine Gängelung wäre hier sicherlich fehl am Platz, und auch das war nach meinem Kenntnisstand bisher nicht Politik der GRÜNEN, aber man lernt ja nie aus, zumal sich grade auf dem Feld des Rechtsextremismus zahlreiche tatsächliche oder selbsternannte Experten tummeln, die von Schulen auch angefragt werden.

(Udo Pastörs, NPD: Die gibt es reichlich.)

Deren Inhalte werden im Unterschied zu den Bewertungen des Verfassungsschutzes nicht öffentlich, stehen damit auch nicht öffentlich zur Diskussion und damit entstehen Ungleichgewichte. Und ob wir das in Schulen wollen, da habe ich auch meine erheblichen Zweifel. Vor diesem Hintergrund hat eine behördliche Sicht offenbar auch für Lehrer nun einmal eine bessere Qualität.

Meine Damen und Herren, die Ereignisse um den NSU haben eine Reform des Verfassungsschutzes unumgänglich gemacht, nicht einfach zur Seite gelegt, sondern eine Reform unumgänglich gemacht. Ich sage auch heute noch einmal, ich habe gestern schon drauf verwiesen: In den deutschen Sicherheitsbehörden wurden Fehler gemacht, gerade bei der Zusammenarbeit untereinander. Das Informationsmanagement und die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Verfassungsschutz müssen im bundesweiten Kontext aufgearbeitet und am Ende mit neuen Regelungen verbessert werden. Die Einrichtung des GETZs, also des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorabwehrzentrums, und die Schaffung der Rechtsextremismusdatei sind in dem Fall wichtige und richtige Schritte in diese Richtung.

Die IMK hat weitere Reformen beschlossen, die in der Umsetzung sind. Dabei sind die Ergebnisse des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Bundes und der Länder sowie die Schlussfolgerungen der BundLänder-Expertenkommission Rechtsextremismus noch zu berücksichtigen. Ich plädiere ausdrücklich für einen Reformprozess mit Augenmaß, der das für den Schutz unserer Demokratie nicht verzichtbare Instrument Verfassungsschutz leistungsfähig und zukunftsfähig macht. Ideologische Scheuklappen und Vorurteile helfen hier nicht weiter.

Und abschließend die Bemerkung: Herr Suhr, ich sehe keine Veranlassung, warum wir nicht die in der Sache stattfindenden rechtlichen Auseinandersetzungen auch im Zusammenhang mit dem Verfassungsschutzbericht zu einem vernünftigen Ende führen, wie auch immer das ausgeht. Das ist nun mal auch ein Rechtsstaat, und das steht dem einen wie dem anderen jederzeit zu, und insofern werden wir das weiterhin fortführen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Dachner von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beinhaltet für mich eine gute und eine schlechte Nachricht.

(Marc Reinhardt, CDU: Oha, dann erst die schlechte. – Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nein, dass wir uns auch einmal über eine gute Nachricht unterhalten, das freut mich schon. Wir sind also auf dem Weg der Annäherung, und das ist ja schon einmal ein positives Zeichen. Ja, ich beginne damit auch gleich.

Ich will vielleicht noch auf Ihre Worte eingehen, Herr Suhr. Natürlich sind wir uns auch einig, dass der Verfassungsschutz im Bund und den Ländern reformiert werden muss. Das ist doch selbstverständlich. Aber wir dürfen auch nicht verwechseln Anlass und Ursache. Und diese philosophische Kategorie ist ja noch präsent. Und da glaube ich, dass diese Reform nicht erst mit den NSUMorden auf der Tagesordnung steht,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

sondern dass sie dadurch noch beschleunigt werden muss, das ist richtig. Die Ursache ist viel breiter, viel tiefgründiger. Und darüber haben wir leider viel zu wenig geredet, sondern wir suchen einen Schuldigen. Das ist in diesem Fall die Verfassungsbehörde, dann auch ein bisschen die Polizei. Und die Justiz behandeln wir vielleicht auch noch mit, obwohl sie Herr des Verfahrens ist. Dann suchen wir uns einen Kopf, den Innenminister, und am liebsten drehen wir ihm politisch den Hals um. Dann haben wir das Problem gelöst und dann haben wir auch die Ursachen. So einfach geht es, meine Damen und Herren, einfach nicht.

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wer fordert das denn? – Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)