Sehr geehrte Damen und Herren, wenn man diesen Themen folgt, dann kann es keinen Zweifel geben, es ist unbedingter Handlungsbedarf gegeben, es besteht ein dringender Reformbedarf. Ein „Weiter so“ kann und darf es nicht geben. Daher legen wir Ihnen heute einen Antrag vor, der konkrete Veränderungsvorschläge beinhaltet.
Ich möchte dazu auf einzelne Punkte eingehen. Und wenn ich vom Kollegen Renz jetzt gerade höre, wir entscheiden in der Sache, so war der Zwischenruf, …
… dann möchte ich zumindest anmerken, dass wir an der einen oder anderen Stelle hier auch an Punkte kommen, wo das Argument für die Ablehnung eines Oppositionsantrages darin gesucht wird, dass der andere Koalitionspartner nicht mit stimmt.
Meine Damen und Herren, an erster Stelle steht die Einschränkung des Aufgabenbereiches der Verfassungsschutzbehörde. Wir sind der Auffassung, dass sich die Aktivitäten der Verfassungsschutzbehörde vor allem auf solche Bestrebungen konzentrieren sollen, die einen konkreten Gewaltbezug aufweisen. Solche Gruppierungen und Einzelpersonen, die ihre Gedanken lediglich in Wort, Schrift oder Bild äußern, sollen angesichts der herausragenden Bedeutung der Meinungsfreiheit im Grundgesetz künftig grundsätzlich dann nicht mehr mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden, wenn ihre Aktivitäten keinen Gewaltbezug aufweisen.
Unser zweiter Vorschlag orientiert auf eine Öffnung der Arbeit des Verfassungsschutzes. Den weitaus größten Teil, nach unserer Schätzung rund 80 Prozent, da sind wir mit dieser Schätzung nicht allein, das ist eine Schätzung des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes.
Seine Erkenntnisse gewinnt der Verfassungsschutz aus offen zugänglichen Quellen. Wir sind der Meinung, dass die auf offen zugänglichen Quellen basierenden Erkenntnisse und Informationen besser bei einem unabhängigen und öffentlich agierenden Institut aufgehoben sind als beim Verfassungsschutz.
So wird sichergestellt, dass Erkenntnisse und Analysen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft stärker als bisher auch von den Sicherheitsbehörden berücksichtigt werden können. Es gibt ja durchaus einen Fall in MecklenburgVorpommern, in dem deutlich geworden ist, dass eine öffentliche Institution Erkenntnisse gesammelt hat, die
Unser dritter Vorschlag und vermutlich in Ihren Augen einer der brisantesten: Wir wollen, dass der Einsatz von sogenannten V-Leuten in der rechten Szene ausgesetzt und evaluiert wird.
Dabei soll auch geprüft werden, ob auf den Einsatz von V-Leuten gänzlich verzichtet werden kann. Viel zu groß ist die Gefahr, und das ist die aktuelle Debatte, meine Damen und Herren, dass sich die Zuwendungen des Verfassungsschutzes an seine V-Leute gegen unseren demokratischen Rechtsstaat richten und dazu beitragen, rechtsextreme Strukturen indirekt zu finanzieren. Dies wollen wir für die Zukunft ausschließen. Und in dem Kontext sehen Sie bitte auch unseren Änderungsantrag. Versehentlich ist da die noch nicht endbearbeitete Fassung rausgegangen, deshalb haben wir das noch mal nachgereicht.
Unser vierter Vorschlag: Wir wollen, dass der Schutz des Grundrechtes auf effektiven Rechtsschutz gegen die vom Verfassungsschutz ergriffenen Maßnahmen verbessert wird, und zwar durch eine Erweiterung der Mitteilungspflichten gegenüber den betroffenen Personen.
Der fünfte Vorschlag: Die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht hat eine negative Stigmatisierung und verstößt, wenn die Voraussetzungen des Verhältnismäßigkeitsprinzips nicht erfüllt sind, gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen. Wir haben dies gerade ganz exemplarisch im Rahmen des Landesverfassungsschutzberichtes erfahren. Wenn Personen,
Institutionen, Initiativen zu Unrecht gebrandmarkt und stigmatisiert werden, dann stellt sich der Verfassungsschutz selbst infrage.
Ich finde übrigens, dass hier das Verfolgen nach einem gerichtlichen Urteil mit erheblichen Mitteln absolut nicht gerechtfertigt ist und sich selber infrage stellt.
Wir wollen, dass der Verfassungsschutzbericht durch einen Bericht über die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde ersetzt wird,
Mit diesen Berichten würde sich der Landtag dann regelmäßig nach den Vorschriften seiner Geschäftsordnung über die Behandlung von Unterrichtungen befassen.
Und schließlich, und das ist eine wesentliche Forderung, fordern wir, dass die sogenannte Präventions- und Bildungsarbeit des Verfassungsschutzes eingestellt wird.
Nach dem Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2011 haben Vertreter der Verfassungsschutzbehörde insgesamt 44 Veranstaltungen besucht oder ausgerichtet und in 23 Vorträgen über die Tätigkeit des Verfassungsschutzes informiert. Zu den Hauptinteressenten zählten, so der Verfassungsschutzbericht, vor allem auch Schüler und Lehrer.
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konnte die Landesregierung nicht darlegen – wir haben ja eine ähnliche Debatte auch im Zusammenhang mit der Bundeswehr an Schulen –, wie der Verfassungsschutz sicherstellt, dass die von ihm geleistete Bildungsarbeit den im Beutelsbacher Konsens festgelegten Grundsätzen für politische Bildung, insbesondere dem Gebot der Kontroversität, entspricht. In der Antwort auf die Anfrage der Bündnisgrünen-Fraktion heißt es lapidar: „Die Vortragstätigkeit erfolgt ausgewogen und unter entsprechender Berücksichtigung“ „der in der Frage genannten Aspekte.“
Der Vizepräsident der Berliner Internationalen Liga für Menschenrechte hat den Verfassungsschutz einmal als „Fremdkörper in der Demokratie“ bezeichnet. Dass sich das ändert, können Sie nachvollziehen in dem Moment, wenn Sie diesem Antrag zustimmen. – Herzlichen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Zunächst eine kurze Bemerkung im Zusammenhang mit gestern Abend. Ich habe in der Tat über die PKK ausgeführt. Ein Kollege Abgeordneter hat sich da besonders angesprochen gefühlt, Herr Ritter, was die Mitteilsamkeit aus der PKK betrifft. Ich habe nur zur Ausführung gebracht, und das will ich hier deutlich sagen, dass ich nicht über Herrn Ritter gesprochen habe, sondern dass ich feststellen darf, dass ich in einer großen Zeitung, die an der Ostsee entsteht, immer wieder Internas aus der PKK nachlesen kann. Und die PKK ist sehr überschaubar in ihrer Größenordnung. Und nichts anderes habe ich angemerkt.
Insofern, wenn sich der Kollege Ritter persönlich angesprochen gefühlt hat, dann will ich das hiermit relativieren.
Wir werden nicht den Gesetzentwurf aus NordrheinWestfalen übernehmen. Und dafür gibt es gute Gründe.
Und eins, da bin ich in Ihren Ausführungen ganz gespannt: Den Bildungsauftrag von staatlichen Institutionen und Einrichtungen stellen Sie infrage. Aber es gehen auch öffentliche Institutionen in den Schulen ein und aus – über wen auch immer –, die stellen Sie überhaupt nicht infrage. Das halte ich schon für sehr erstaunlich, auch Ihre Einstellung den Institutionen des Landes und des Staates gegenüber. Das gibt in der Tat zu denken.
Aber lassen Sie mich Folgendes am Anfang klar sagen: Der Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern,