Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund wäre ein deutliches Wort, eine Klarstellung des Ministerpräsidenten, das Gebot der Stunde. Dass dies ausbleibt, spricht für sich. Vor allem wirft dies ein bezeichnendes Licht auf diese Koalition und ihr Verhältnis zu den Kommunen. Dieser Regierung fehlt nicht nur ein kommunalpolitisches Herz, sondern ebenso ein kommunalpolitischer Kompass.
Denn neben der Kollegin Polzin bin ich ja einer der Vertreter, der an dem Gipfel mit teilgenommen hat. Und bisher, dachte ich, waren Sie interessiert an den Ausführungen über den Gipfel und nicht an den Ausführungen über die Fraktion.
Wenn Sie sich aufs „Neue Deutschland“ beziehen, kann ich Ihnen nur sagen, früher hat auch da nur der Wetterbericht gestimmt, alles andere nicht.
Und insofern kann ich Ihnen sagen, dass erstens der Städte- und Gemeindetag und der Landkreistag gemeinsam mit der Landesregierung zu der Auffassung gekommen sind, dass wir Schwerpunkte untersuchen, dass wir drei Arbeitsgruppen bilden, dass die Landesregierung bis zu 100 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stellt, die von den Gebietskörperschaften vorrangig für Investitionen, für die Frage der möglichen Unterfinanzierung und der Anschubfinanzierung der Kommunen gefragt sind, für die Frage der Vermögensauseinandersetzung. Wir haben eine Arbeitsgruppe gebildet, die die Fragen der Kostenexplosion im Bereich der Jugend- und Sozialhilfe untersucht. Das war auch ein gemeinsamer Wunsch. Und wir haben uns auch verständigt auf das FAG, und zwar sowohl vertikal als auch horizontal.
Und da immer wieder irgendwelche Diskussionen hier im Raum stehen, will ich das gerne noch mal geradestellen. Insofern kann ich Ihre Aufregung überhaupt nicht verstehen, denn der Städte- und Gemeindetag und der Landkreistag haben mir auch noch mal mitgeteilt, genauso wie dem MP, dass wir gute Grundlagen für eine zukünftige Zusammenarbeit auch weiterhin gelegt haben.
Und dass die Probleme des Landes, die in Zukunft nicht einfacher werden, darauf will ich sehr wohl verweisen, das ist das Einzigste, wo Sie recht haben,
die Probleme werden größer, denn die Finanzströme, darüber haben hier alle immer und immer wieder geredet, werden in Zukunft nicht mehr, sondern sie werden weniger. Darauf müssen wir uns alle einstellen und deswegen kann ich in der Tat nur Kollegen Müller und Kollegen Ringguth wieder folgen, wir können machen, was wir wollen, Sie finden es immer falsch. Nur Ihr Konzept haben wir bis zum heutigen Tag hier nicht gehört. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1653. Wer dem zuzu- stimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1653 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Fraktion der NPD, bei Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU, bei keinen Enthaltungen.
Ich rufe vereinbarungsgemäß den Tagesordnungspunkt 34 auf. Das ist die Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Kein Verfassungsschutz ohne wirksame demokratische Kontrolle. Das ist die Drucksache 6/1636. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1683 vor.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kein Verfassungsschutz ohne wirksame demokratische Kontrolle – Drucksache 6/1636 –
Das Wort zur Begründung hat der Fraktionsvorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Abgeord- nete Herr Suhr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Am gestrigen Abend haben wir auf Grundlage des Antrages der Fraktion DIE LINKE zum NSU-Bericht des Innenministers eine, wie ich finde, intensive, teilweise auch spannende Debatte geführt, in der es nicht nur darum ging, den Bericht des Innenministers zu den Geschehnissen um den NSU zu bewerten, und es ging auch nicht nur darum, die Berechtigung oder auch Nichtberechtigung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu debattieren, sondern die Debatte ging über diese beiden Punkte hinaus.
Es ging vor allem auch um die Frage, inwieweit die Behörden in Mecklenburg-Vorpommern bei den Ermittlungen zum Mordfall Mehmet Turgut und zu den beiden Banküberfällen in Stralsund Fehler begangen haben. Vor allem aber wurde auch die Frage aufgegriffen, inwieweit wir mit der bestehenden Sicherheitsarchitektur in Mecklenburg-Vorpommern richtig und gut aufgestellt sind, eine Frage, die sich seit Monaten auf Bundesebene und auch auf Landesebene gerechtfertigterweise stellt.
Wir haben gestern auch darüber diskutiert, ob das öffentliche Interesse zu diesen Vorgängen nachgelassen hat und ob die Aufarbeitung beendet ist oder fortgesetzt wird oder fortgesetzt werden muss. Ich glaube, hier hatten wir große Einigkeit, dass das geschehen muss. Und es stellte sich in der Diskussion die Frage, welche Konsequenzen aus dem Agieren der Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit den Mord- und Terroranschlägen des NSU zu ziehen sind.
Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem Herbst 2011 findet bundesweit eine intensive Diskussion um die Perspektive des Verfassungsschutzes statt. Dem wollen wir uns mit dem vorliegenden Antrag ausdrücklich stellen. Ich sage an dieser Stelle, wir sind da nicht alleine, das geschieht auch auf der Ebene anderer Bundesländer. Und ich möchte diesem Antrag, den wir Ihnen heute vorlegen, einige zentrale Thesen voranstellen:
Erstens. Das Versagen der Sicherheitsbehörden, das sich über viele Jahre hinzieht, fordert wahrnehmbare Konsequenzen.
Zweite These. Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht eine umfassende Information zum Verhalten und
Agieren der Behörden im Zusammenhang mit den rechtsterroristischen Anschlägen des NSU und sie erwarten es nicht nur diesbezüglich, sondern sie erwarten auch, dass die Politik ihre Lehren aus den Vorgängen zieht und dass die Arbeit der Sicherheitsbehörden zukünftig deutlich – und das ist ein wesentlicher Punkt – durchschaubarer und offener wird.
Drittens. Geheim tagende Kontrollgremien wie die Parlamentarische Kontrollkommission, diese Gremien erfahren in der Bevölkerung immer weniger Akzeptanz und immer mehr Misstrauen,
auch weil eine öffentliche Kontrolle des Verfassungsschutzes mit dem derzeitigen Regelwerk ausgeschlos- sen ist.
Viertens. Es muss auch für die Landespolitik oberste Priorität haben, das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden des Landes wiederherzustellen. Auch dazu sind absolute Offenheit und Transparenz erforderlich.
Wir haben in der gestrigen Debatte an der einen oder anderen Stelle ansatzweise gehört, dass das öffentliche Interesse offensichtlich nachlässt. Ich hoffe sehr, dass damit nicht verbunden ist, dass der Reformwillen, was die Sicherheitsarchitektur in unserem Bundesland, in anderen Bundesländern, auf Bundesebene angeht, ebenfalls nachlässt, sondern ich glaube, dass hier unbedingter Handlungsbedarf gegeben ist.
Sehr geehrte Damen und Herren, wo ist der Reformwille? Herr Ritter, ich sage mal, beispielsweise gibt es ja einen Gesetzentwurf, der derzeit in Nordrhein-Westfalen auf Ebene des Landtages beraten wird, mit durchaus interessanten Ansätzen.
SPD und Grüne haben das eingebracht. Ob das hier in der Tat so der Fall ist, werden wir möglicherweise in der Debatte erleben.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Das kann ich Ihnen jetzt schon sagen, wie das aussieht. – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn man diesen Themen folgt, dann kann es keinen Zweifel geben, es ist unbedingter Handlungsbedarf gegeben, es besteht ein dringender Reformbedarf. Ein „Weiter so“ kann und darf es nicht geben. Daher legen wir Ihnen heute einen Antrag vor, der konkrete Veränderungsvorschläge beinhaltet.