Den Spitzenwert bildet der berühmt-berüchtigte Ort Sommersdorf zwischen Güstrow und Waren, wo im Jahr 2008 sage und schreibe 600 Milligramm Nitrat im Grundwasser gemessen wurde. Das ist in dem Fall eine zwölffache Überschreitung des Grenzwertes. Information, Beteiligung und Transparenz sind die Grundpfeiler einer der Bevölkerung zugewandten Politik zum Schutz unserer natürlichen Ressourcen. Das sind die Werte, für die wir Bündnisgrünen einstehen. Deshalb unser Antrag, mit dem wir dafür Sorge tragen wollen, dass der Gewässergütebericht als wichtiges Instrument der Öffentlichkeitsbeteiligung und zum Schutz unserer Gewässer nicht verloren geht oder in einer unübersichtlichen Vielzahl an Spezialberichten in Fragmente zerlegt wird. Mein Appell an Sie: Stimmen Sie unserem Antrag zu! Stimmen Sie dem Änderungsantrag der LINKEN zu! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Im Ältestenrat ist vereinbart worden eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Ums Wort gebeten hat der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Herr Dr. Backhaus.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich kann mir vorstellen, dass nach dieser anstrengenden Debatte der Wunsch besteht, das kürzer zu machen.
Wenn man in die einzelnen Bundesländer schaut, dann nimmt man zur Kenntnis, dass in der Vergangenheit alle Bundesländer Gewässergüteberichte vorgelegt haben. Im Übrigen, das letzte Bundesland, das das überhaupt noch gemacht hat, war Rheinland-Pfalz 2010 – Mecklenburg-Vorpommern 2008. Das heißt, seit 2010 werden in allen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland diese Gewässergüteberichte nach den sogenannten tradierten Vorstellungen, auf die ausgerechnet jetzt die
GRÜNEN abheben, nicht mehr vorgelegt, weil wenn man sich ihn anschaut, dann ist das eine wirkliche Fleißarbeit gewesen.
Es ist eine Sammlung von Daten im Zeitalter der Elektronik. Wenn man sich mal auf die Seiten konzentriert – Frau Karlowski, ich glaube, ich darf das hier sagen, ich habe Ihnen ja vor der Debatte schon mal eine Darstellung überreicht, aus der hervorgeht, wie Sie denn praktisch auch die Daten, die Sie sich wünschen, finden können –, ist für mich schon bemerkenswert, wenn man sich anschaut, was in diesem Bundesland seit 1990 – seit 1990! – für den Gewässerschutz, sowohl für die Oberflächengewässer als auch für das Grundwasser, getan worden ist. Es sind nämlich über 2.000 oder exakt 2.098 einzelne Projekte auf den Weg gebracht worden. Allein in die Abwasserbeseitigung der großen Kläran- lagen, aber auch der Kleinkläranlagen sind 2,3 Milliar- den Euro, in die Sanierung unserer Gewässer, wenn man es so will, hineingesteckt worden. Ich glaube, dass das eine wirklich großartige Leistung ist, die durch dieses Land in Form von Investitionen hineingesteckt worden ist, wenn wir immerhin 573 kommunale Kläranlagen haben, die mit mehr als 50 Einwohnergleichwerten arbeiten, und der Anschlussgrad am Jahresende des Jahres 2013 nahezu bei 98 Prozent sein wird und wir damit das Problem der Abwasserbeseitigung in Mecklenburg-Vorpom- mern gelöst haben.
Ich will insofern auch deutlich machen, dass der Gewässergütebericht mit den Fakten heute jedem Bürger vom Grundsatz her zur Verfügung steht, aber nicht in der gebündelten Form. Und es gilt natürlich insbesondere, auch das kennen Sie, dass wir im Rahmen der EUWasserrahmenrichtlinie die Berichte vorzulegen haben. Ich kann mir vorstellen, dass wir auch darüber nachdenken, in gebündelter Form noch mal die wichtigsten Grundaussagen, die die Menschen nämlich interessieren, erstens, wie ist unser Grundwasser beschaffen, zur Verfügung stellen. Und ich will hier betonen, das Grundwasser, was wir bereitstellen, wir werden ja morgen oder übermorgen zum Thema Wasser am Weltwassertag dann tatsächlich diskutieren, das ist so, und ich freue mich auch darauf, weil Wasser Leben ist. Wasser ist das wichtigste Lebensmittel und Wasser ist für MecklenburgVorpommern eines der, vielleicht die kostbarste Reserve und der Rohstoff, den wir in diesem Lande haben. Und wenn man sich überlegt, 1,5 Milliarden Menschen sind heute auf dieser Erde nicht in der Lage, an Wasser ranzukommen, so setzen wir die EU-Wasserrahmenrichtlinie um.
Im Übrigen weise ich ausdrücklich darauf hin – ausdrücklich, und das müssten Sie eigentlich auch wissen –, dass alle Bundesländer im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie ihre Informationen, was die Gewässergüteberichte anbetrifft, umgestellt haben auf, wenn man es so will, die Systematik der Wasserrahmenrichtlinie. Das ist so, außer Bayern, die haben noch deutlich mehr Personal. Aber ich glaube, es ist besser, das Personal wirklich an die Lösungsfragen heranzusetzen, anstatt sie einzusetzen, um hier einen Roman zu schreiben, der vielleicht in bestimmten Gebieten auch in Regalen landet.
Und mir ist es noch mal wichtig, die Maßnahmen deutlich zu machen, denn wir sind insbesondere seit 1990 tatsächlich gut vorangekommen bei der Gewässersanierung, aber auch bei den Einträgen. Wenn ich mir ansehe, dass wir bei Phosphat die diffusen Eintragsquellen oder
die Punktquellen tatsächlich um 75 Prozent reduziert haben und die diffusen Quellen um 25 Prozent, oder beim Stickstoff ist es in ähnlicher Weise gelungen, dann sind wir hier in Mecklenburg-Vorpommern auf einem guten Weg.
Was wir neu gemacht haben, ist ausdrücklich, dass sich Landesforschungsanstalt, die LMS, aber auch das LUNG in ein System der Erarbeitung eines Konzeptes zur Minimierung der Nährstoffeinträge zusammengefunden haben und damit ein Minimierungskonzept vorgelegt haben. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir noch mal deutlich machen, dass wir auch die Morphologie, die Durchgängigkeit der Gewässer, die Seesanierung auf einem hohen Niveau in den letzten Jahren vorangetrieben haben. Neben den 2,3 Milliarden Euro sind über 100 Millionen Euro in andere Bereiche gegangen, angefangen beim Bau von Fischtreppen. Allein 289 Fischtreppen sind gebaut worden. Oder wer weiß eigentlich, dass wir seit 1750, Frau Karlowski, über 700 Seen, seit 1750 über 700 Seen in Mecklenburg-Vorpommern verloren haben durch Entwässerung oder Verlandung?
Deswegen glaube ich auch, dass wir gut beraten sind, dass wir uns verständigen auf die wichtigsten Eckzahlen. Da bin ich auch bereit, dem LUNG das in Auftrag zu geben, dass wir Eckzahlen, die plausibel sind, auch in Jahresreihen zur Verfügung stellen und dass wir damit letzten Endes auch dokumentieren, was tatsächlich anwenderfreundlich für die allgemeine Bevölkerung an Informationen bereitgestellt werden kann.
Ich will noch mal abschließend zusammenfassen: Seit 1990 gingen 2,3 Milliarden in die Abwasserentsorgung, wir haben über hundert Machbarkeitsstudien auf den Weg gebracht. Dazu gehört im Übrigen auch die breite Einbeziehung der Bevölkerung in die Monitoringprojekte. Wir haben 25 Beratungsprojekte, 93 Forschungs- und Demonstrationsvorhaben auf den Weg gebracht, wir haben mittlerweile 30 Seen saniert in Mecklenburg-Vor- pommern, wir haben über 30.000 Hektar Moore renaturiert. Das sind allein fast 50 Projekte. Und ich glaube, dass damit deutlich wird, dass Papier das eine ist, aber das, was man für die Natur und für den Umweltschutz leistet, ist das andere.
Und da braucht sich Mecklenburg-Vorpommern im Übrigen überhaupt nicht zu verstecken. Andere, die das von außen bewerten, und insbesondere auch BadenWürttemberg, ich könnte Ihnen E-Mails zeigen, oder auch aus Nordrhein-Westfalen, die ausdrücklich gesagt haben, das, was hier in Mecklenburg-Vorpommern geleistet worden ist im Rahmen der Investition für die Natur und Umwelt und insbesondere für das Wasser, das ist beispielgebend. Ich glaube, das kann sich insofern auch sehen lassen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie Minister Dr. Backhaus bereits in der Fragestunde im Oktober des vergan
genen Jahres erklärte, beabsichtigt die Landesregierung, nicht mehr wie bisher Gewässergüteberichte zu erstellen. Vielmehr ist vorgesehen, aktuelle Daten zum Zustand der Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern im Internet zu veröffentlichen und somit jeder Bürgerin und jedem Bürger zugänglich zu machen.
Gerade vor dem Hintergrund des hohen personellen und finanziellen Aufwandes für die Erstellung von Zustandsberichten, die im Übrigen auf Zahlen- und Datenmaterial aus der Vergangenheit basieren, ist die Absicht der Landesregierung meines Erachtens nachvollziehbar. Mit der Veröffentlichung von aktuellem Daten- und Zahlenmaterial im Internet stehen den Bürgerinnen und Bürgern zeitnah die notwendigen Informationen zur Verfügung. Gleichzeitig haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes jegliche Information von den zuständigen Behörden einzufordern.
Ich möchte zudem darauf hinweisen, dass nach Artikel 8 der Wasserrahmenrichtlinie des Landes die Aufgabe für die Überwachung der Gewässer sowie für bestimmte Schutzgebiete das Land hat. Allein aus diesen Aufgaben resultieren umfängliche Daten, welche zur Verfügung gestellt werden können. Und der Minister hat es ja auch bereits angeboten.
Seit dem Oktober 2012 hat sich die Ansicht der Landesregierung, aber auch die meiner Fraktion nicht geändert und aus diesem Grund werden wir den vorliegenden Antrag ablehnen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beinhaltet einen einzigen Punkt: Die Landesregierung soll noch in diesem Jahr einen Gewässergütebericht für Mecklenburg-Vorpom- mern vorlegen. Meine Fraktion unterstützt diesen Antrag, sonst hätten wir auch nicht den Änderungsantrag gestellt. Auch nach unserer Auffassung reicht es nicht, zukünftig nur noch Berichte zu einzelnen Schwerpunkten unsere Gewässer betreffend zu veröffentlichen.
Und nichts, Herr Minister, was Sie hier vorgetragen haben, auch Frau Schlupp, spricht gegen einen Gewässergütebericht. Die Daten sind vorhanden, alles ist im Computer. Warum kann das nicht zusammengefasst werden?
Der Umweltminister zieht sich darauf zurück, dass für die Öffentlichkeit besonders wichtige Fragen dann umfassender und aktueller analysiert werden können. Nach Aussagen des Umweltministers betrifft dies vor allem Informationen zu Uranbelastungen im Wasser, es gehe um die Trinkwasserqualität, um die Frage der Nährstoffbelastung unserer Gewässer und um die Belastung von Oberflächengewässern und Grundwasser mit Medikamentenrückständen.
Zweifellos sind das alles auch einzeln betrachtet sehr wichtige Probleme. Wir haben gerade erst kürzlich unseren Antrag zu den Krankenhausabwässern diskutiert, also das sind alles sehr wichtige Fragen. Aber die Gewässergüte ist ganz besonders für Menschen, die sich nicht jeden Tag damit beschäftigen, erst in ihrer Gesamtheit richtig zu beurteilen. Vergleiche müssen möglich sein. Und deshalb ist eine Gesamtübersicht auch etwas anderes als Analysen zu Einzelfragen. Die Bürgerinnen und Bürger aufzufordern, sich die Informationen selbst zu holen, kann deshalb diese Gesamtschau nicht ersetzen.
Ja, es ist richtig, es gibt eine rechtliche Grundlage für das Informationsrecht der Bürgerinnen und Bürger. Wir haben ein Landes-Umweltinformationsgesetz und es ist auf dieser Grundlage möglich, die Informationen zu erhalten, für die sich der oder die Betreffende interessiert. Immerhin stammt diese gesetzliche Grundlage vom damaligen Umweltminister Methling und meine Fraktion hat sehr aktiv daran mitgearbeitet.
Trotzdem kann das nach unserer Ansicht nicht der alleinige Weg sein. Erstens sind nicht alle Bürgerinnen und Bürger geübt im Umgang mit Behörden wie dem LUNG, die Hemmschwelle ist doch relativ groß. Zweitens ist da die Kostenfrage. Auch nicht alle Bürger wissen, dass sie für gezielte Anfragen zur Gewässergüte nichts bezahlen müssen. Und nicht zuletzt wage ich auch zu bezweifeln, dass die meisten Menschen dieses Landes überhaupt schon mal was vom Umweltinformationsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern gehört haben.
Es spricht nichts dagegen, auf dieses Landesgesetz immer wieder hinzuweisen, im Gegenteil, wir wollen mündige Bürgerinnen und Bürger, aber Transparenz und Offenheit bedeutet vor allem, dass Behörden mit ihren Informationen auf die Menschen zugehen.
Für mich und meine Fraktion entsteht aus diesen Gründen eine Informationspflicht der Landesregierung, geht es doch hier um unser wichtigstes Lebensmittel, das Wasser. Deshalb unterstützen wir den Antrag der GRÜNEN, aber wir denken, wenn wir einmal das Thema aufwerfen, dann sollten wir Vorsorge für die Zukunft treffen und festlegen, in welchem Abstand der Landtag einen Gewässergütebericht vorgelegt bekommen will. Alle fünf Jahre, das ist für uns ein angemessener Zeitraum, deshalb unser Änderungsantrag. Wir bitten um Zustimmung zu beidem.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich meine, der Minister und auch Frau Schlupp haben alles gesagt.
Mir liegt daran, noch einmal festzuhalten, dass die vom Umweltminister gewählte Methode der schwerpunktmäßigen Berichterstattung über Themen der Gewässergüte, welche die allgemeine Öffentlichkeit interessieren,
schneller und aktueller ist als die in Vierjahresintervallen zu erstellenden Gewässergüteberichte. Die Gewässerüberwachung läuft unabhängig von der Berichterstattung permanent. Aktuelle Daten sind jederzeit abrufbar. Der Minister hat ausführlich beschrieben, dass das LUNG absolute Transparenz gewährleistet. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann die ihn spezifisch interessierenden Informationen über das LUNG unkompliziert abfragen.
Letztlich geht es in der staatlichen Berichterstattung auch immer um die Fragen von Aufwand und Nutzen. Auch Sie, meine Damen und Herren der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, rufen ständig nach mehr Effizienz in der öffentlichen Verwaltung.
Hier haben Sie ein schönes Beispiel, wie es gehen kann. Wir lehnen eine periodisch wiederkehrende Berichterstattung ab und damit auch den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.