Protocol of the Session on March 20, 2013

Zum ersten Punkt: Änderungen des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes, so wie Ihnen im Artikel 1 vorgeschlagen. Sie wissen alle, dass die Landkreise und kreisfreien Städte vor Ort wichtige soziale Unterstützung leisten. Zum Beispiel werden in unserem Land 91,5 Millio- nen Euro für 8.100 Menschen, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen arbeiten, als zusätzliche Unterstützung ausgegeben. Das ist ein Beispiel von der Riesensumme über 250 Millionen Euro und das zeigt, dass es wichtig ist, dass wir dieses Geld weiter zur Verfügung stellen. Es ist so, dass der Finanzausgleich bis zum 31. Dezember 2012 gesetzlich geregelt ist. Selbstverständlich laufen jetzt schon Zuweisungsbeträge. Auf Basis von 2012 werden monatliche Abschläge gezahlt. Aber wir müssen per Gesetz natürlich das Sozialhilfefinanzierungsgesetz in diesem Jahr fortschreiben.

Wir schlagen Ihnen zunächst vor, den Zuweisungsbetrag für 2013 auf 254.623.890 Euro festzuschreiben. Basis dafür ist das Ergebnis des Jahres 2011, das mit 257 Millionen zuzüglich eines Anteils von 4,2 Millionen Euro aus der Bundeserstattung für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung liegt. Insgesamt betrugen die Aufwendungen der Kommunen demnach 2011 rund 261,2 Millionen Euro, während sie Zuweisungen von 277,8 Millionen Euro erhalten hatten. Damit erhielten die örtlichen Träger einen Überschuss von über 16,6 Millionen Euro. Auch deshalb ist eine Anpassung des Zuweisungsbetrages notwendig. Außerdem müssen wir berücksichtigen, dass erneut die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei der Erwerbsminderung steigt. Im Jahr 2013 übernimmt der Bund 75 Prozent der laufenden Kosten im Rahmen einer Bundesauftragsverwaltung. Sie erinnern sich, dass unsere Landesregierung sich für die Übernahme dieser Kosten auf Bundesebene mit anderen Ländern erfolgreich eingesetzt hat. All das führt zur Veränderung des Zuweisungsbetrages. Ich kündige allerdings an, dass wir während der parlamentarischen Debatte die aktuellen 2012er-Zahlen, die dann vielleicht die Kommunen vorlegen können, mit in den weiteren Beratungen berücksichtigen sollten.

Zweiter wichtiger Schwerpunkt und ein ganz wichtiger Fortschritt in Sachen Pflegeunterstützung in unserem Land, so wie verabredet und wie auch mit der Entschließung des Landtages vom 5. Dezember 2012 bestimmt, setzen wir konkret um, dass wir in 2013 den Kommunen zusätzlich 1,5 Millionen Euro für Maßnahmen der Pflegesozialplanung und zur verstärkten Unterstützung ambulanter und in geeigneten Fällen teilstationärer Pflegeangebote zur Verfügung stellen.

Ein dritter wichtiger Schwerpunkt, eher Technik, aber ich möchte darauf hinweisen, ist, dass wir auch bei der Verabschiedung des Landespflegegesetzes aufgefordert sind, nach der zu erwartenden Änderung des Paragra- fen 82 SGB XI im Rahmen der Änderung des Assistenzpflegebedarfes in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen die erforderlichen Schritte zur erneuten Anpassung des Landespflegegesetzes unter grundsätzlicher Berücksichtigung der Investitionskostenurteile des Bundessozialgerichtes vom 8. September 2011 einzuleiten. Auch dieser Aufforderung kommen wir im Artikel 2 des Ihnen jetzt vorliegenden Gesetzentwurfes nach.

Dementsprechend und im Sinne des Verbraucherschutzes werden die bisherigen Regelungen auf nachgewiesene Istkosten beziehungsweise auf Pauschalen und Abrechnungsgrößen umgestellt, die sich angemessen an

den tatsächlichen Kosten orientieren. Es gilt das Prinzip, die Einrichtungsträger können den Pflegebedürftigen nur tatsächlich entstandene oder sicher entstehende Aufwendungen in angemessener Höhe in Rechnung stellen. Gleichzeitig wird in Sicherung der Interessen der Pflegeheimbewohner die entsprechende Höhe festgestellt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weiß, es ist ein sehr technisches Gesetz, trotzdem beinhaltet es eine ziemliche Menge an Geld für wichtige soziale Aufgaben, die vor Ort in unseren Städten und Dörfern angeboten werden für wichtige weitere Unterstützung auf dem Weg zur Verbesserung der Pflege in unserem Land.

Und ich möchte auch gern einen Ausblick auf die Zukunft des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes geben. Ich bin mir mit den Kommunen einig, dass wir grundsätzlich eine Neuausrichtung der Sozialhilfefinanzierung brauchen. Deshalb sind wir seit Monaten in sehr guten Gesprächen mit den Kommunen und haben hier grundsätzlich einen Konsens. Es sind aber viele Detailfragen zu klären. Insbesondere vor dem Hintergrund der Kreisgebietsreform wollen natürlich auch die Kommunen zunächst Auswirkungen sehen und sind vorsichtig mit Änderungen. Und eine ganz wichtige Änderung werden wir natürlich bei der Neuausrichtung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes in den nächsten Jahren berücksichtigen müssen, und zwar die Einigung zwischen Bund und Ländern, dass es eine Neuordnung der Eingliederungshilfe geben soll.

Worum geht es? Die Länder haben sehr erfolgreich im Fiskalpakt durchgesetzt, dass der Bund sich bereit erklärt hat, in die Übernahme der Kosten zur Eingliederungshilfe einzusteigen. Die Forderung der Länder ist natürlich die volle Übernahme, das wären 12 Milliarden Euro. Ich denke, am Ende ist der Einstieg in einer gewissen Summe auf alle Fälle erforderlich und man muss den Menschen mit Behinderungen Rechnung tragen, die zu Recht in unserem Land ein Bundesteilhabegesetz fordern. All das ist keine leichte Operation, im Gegenteil, das wäre eine wirkliche Neuordnung der Eingliederungshilfe im Inhalt, aber auch in der Verlagerung der Kosten. Deswegen gibt es intensive Gespräche zwischen Bund und Ländern mit dem Ziel, dass in der nächsten Legislatur eine solche Neuordnung auf den Weg gebracht wird. Diese Neuordnung hat natürlich erhebliche Auswirkungen auch auf die Neuausrichtung unseres Sozialhilfefinanzierungsgesetzes und wäre dann in den weiteren Beratungen zu berücksichtigen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hoffe, dass wir in den Ausschussberatungen zügig vorankommen, damit für die Kommunen dann auch die gesetzliche Grundlage da ist für die Kosten ihrer Sozialleistungen und damit wir die 1,5 Millionen Euro auf den Weg bringen, die uns am Herzen liegen für die Verbesserung der Pflege im Land. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Danke, Frau Ministerin.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Stramm.

Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Klar und deutlich: Meine Fraktion lehnt diesen Gesetzentwurf ab. Was hier vorgelegt wird, erfüllt keineswegs die Anforderungen, die an Politik heute gestellt werden. Politik muss Inhalte haben. Sie hat zum Wohle der Gesellschaft beizutragen. Insbesondere Sozialpolitik hat die Benachteiligten und Schwachen zu unterstützen und die gesellschaftliche Inklusion zu befördern – von alldem hier nichts. Was uns vorgelegt wurde, ist einfallslose Sparpolitik zulasten der örtlichen Träger und damit der Sozialhilfeempfänger. Der Gesetzentwurf ist Politik zulasten der Schwachen.

Für 2013 sollen die örtlichen Träger der Sozialhilfe 7,8 Millionen Euro weniger erhalten als im Jahr 2012. Die örtlichen Träger sollen weniger Geld erhalten, obwohl die Zahl der Leistungsempfänger seit Jahren steigt. Das ist so bei der Hilfe zur Pflege, bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, bei Menschen mit psychischen Erkrankungen, bei der kindlichen Frühförderung und, und, und.

Für die Träger steigen die Personalkosten. Wer gut qualifiziertes und motiviertes Personal haben will, muss als Arbeitgeber attraktive Löhne zahlen. Das sollte die Landesregierung berücksichtigen. In diesem Gesetzentwurf ist von angemessener Entlohnung aber nichts zu merken. Hier vergisst das Sozialministerium seine bislang erhobenen Forderungen. Nach diesem Gesetzentwurf soll nur gespart werden. Wie die 7,8 Millionen Euro Einsparungen jedoch zustande kommen, das bleibt der Gesetzentwurf schuldig. Die Grundlagen der vorgelegten Berechnungen fehlen, damit können sie auch nicht geprüft werden. Das ist undemokratisches Politikverständnis, so handelten die Herrschenden im 17. Jahrhundert, Sie wissen schon, der Staat bin ich.

Im Gesetzentwurf werden Begriffe verwandt, die es bislang nicht gab. Einer ist „integrierte Pflegesozialplanung“. Was das sein soll, wird nicht definiert. Der Gesetzentwurf lässt den neuen Begriff inhaltsleer, er delegiert aber die Aufgaben an die örtlichen Träger. Diesen die Sparpolitik lediglich fortschreibenden und ansonsten einfallslosen Gesetzentwurf lehnt meine Fraktion ab. Wir fordern ein Sozialhilfefinanzierungsgesetz, das die Aufgaben der UN-Behindertenrechtskonvention erfüllt, die Streichungen des Pflegewohngeldes für neue Heimbewohner zurücknimmt beziehungsweise, wenn das nicht mehr möglich sein sollte, das die Einsparungen durch die Neuregelungen in der Sozialhilfe belässt und nicht 1 Million in den Landeshaushalt verschiebt. Wir fordern die Entwicklung und Gewährleistung landesweiter Standards im Bereich der Sozialhilfe, die Förderung regionaler und ambulanter Hilfesysteme sowie den Ausbau individueller Komplexleistungen wie des persönlichen Budgets. All das fehlt in dem vorgelegten Gesetzentwurf, auch deshalb lehnen wir ihn ab. – Danke.

Das Wort hat nun für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Schubert.

(Vizepräsidentin Regine Lück übernimmt den Vorsitz.)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

Ich weiß gar nicht, Frau Stramm, was Sie aus diesem Gesetz alles rauslesen. Hier geht es um Zuweisungen an

die Landkreise und kreisfreien Städte und ich kann Ihnen nur sagen, dieses war schon immer ein Streitthema. Das war schon immer ein Streitthema, ob die Höhe stimmt, ob der Verteilungsschlüssel zwischen den Landkreisen und kreisfreien Städten richtig gewählt worden ist, und den werden wir auch mit diesem Gesetz nicht aufheben. Das hat auch die Ministerin gesagt.

Es muss daran gearbeitet werden und die Daten müssen auch so erfasst werden, dass man dann ein schlüssiges Gesetz vorlegen kann. Aber wir können doch nicht sagen, wir lehnen dieses Gesetz ab, und die Landkreise und kreisfreien Städte kriegen überhaupt kein Geld. Ich meine, das ist doch wohl nicht die Lösung. Das haben die schon mal praktiziert im Sozialausschuss, wo die 75 Prozent Bundesmittel ans Land gehen sollten und wo sie sich da auch schon so quergestellt haben. Also das, glaube ich, kann auch nicht die Lösung sein. Und für mich ist auch verständlich bei einer Zuweisungssumme für die Landkreise und kreisfreien Städte von rund 255 Millionen, dass da jeder sagt, ja, ist die Zahl wirklich richtig, und wenn es dann nachher zur Verteilung kommt unter den Landkreisen, dann ist ein Streit eigentlich vorprogrammiert.

Meine Hoffnung ist, dass sich vielleicht durch die Zusammenlegung der Landkreise das eine oder andere Problem bei der Verteilung auflöst.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Na.)

Ich habe nur gesagt, meine Hoffnung ist.

Ich kann mich daran erinnern, dass es 2003 oder 2004 immer Bedenken des Landkreises Uecker-Randow gegeben hat,

(Egbert Liskow, CDU: Stimmt.)

dass sie zu wenig Geld bekommen haben, und der Landkreis Ostvorpommern damals mehr Geld bekommen hatte durch die Zusammenlegung. Vielleicht gleicht sich das aus, das wissen wir noch nicht, aber das kann man ja innerhalb der nächsten Zeit dann prüfen, wenn die Gelder verteilt worden sind. So ist es bestimmt in anderen Regionen auch.

Ein weiterer Knackpunkt war damals immer, dass die kreisfreien Städte ihren Bedarf angemeldet haben und sagen, wir sind unterverteilt. So, jetzt haben wir aber bloß noch zwei, Schwerin und Rostock, auch das muss man erst mal analysieren. Dass man da an diesem Gesetz arbeiten muss und auch den Verteilungsschlüssel noch mal betrachten muss und die Grunddaten, das stellt keiner infrage. Was die Ministerin gesagt hat und ich vielleicht auch als Lösung sehe, ist, wenn sich die Bundesregierung in Zukunft über das Bundesleistungsgesetz an der Bezahlung beteiligt. Auch das kann eine Lösung sein. Noch gibt es keine Entscheidung dazu, aber insofern das gesamte Gesetz infrage zu stellen, weiß ich nicht.

Wir sollten darüber im Sozialausschuss diskutieren, aber von vornherein eine Ablehnung zu signalisieren,

(Zuruf von Minister Harry Glawe)

dann brauchen wir ja nicht mehr zu diskutieren, wenn man schon eine vorgefasste Meinung hat. – Danke schön. Wir stimmen der Überweisung zu.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat nun die Abgeordnete Frau Gajek von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Als wir im November vergangenen Jahres hier über die Novellierung des Landespflegegesetzes debattierten, da war ein ganz wesentliches Entscheidungskriterium für meine Fraktion die Weiterentwicklung der Pflegeangebote und die zukünftig verstärkte Vernetzung von ambulanten Angeboten und der Tagespflege. Glasklar waren damals folgende Punkte:

Erstens. Der Wegfall des Pflegewohngeldes führt zu kommunalen Mehraufwendungen. Diese sind laut Gesetzentwurf bei den Landeszuweisungen an die Kommunen im Rahmen des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes angemessen zu berücksichtigen.

(Bernd Schubert, CDU: Genau.)

Im Rahmen der Anhörung war bereits zum damaligen Zeitpunkt durch die kommunalen Spitzenverbände darauf hingewiesen worden, dass die Berechnungsgrundlage für die bisher veranschlagten Kosten nicht belastbar sei. Unserer Erwartung, dass auf Grundlage seriöser Berechnungen ein angemessener Ausgleich stattfinden muss, habe ich in der Debatte unmissverständlich Ausdruck verliehen.

Zweitens. Für eine zukunftsfähige Pflegepolitik ist der Ausbau besserer und innovativer Strukturen unabdingbar. Die durch den Wegfall des Pflegewohngeldes frei gewordenen Mittel, so lautet unsere BündnisgrünenPosition damals wie auch heute, müssen für die Stärkung ambulanter und teilstationärer Versorgungsangebote genutzt werden. Unter Berücksichtigung dieser Prämissen haben wir damals der Beschlussempfehlung zugestimmt. Bei der Lektüre des Entwurfs zur Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes allerdings stellt sich heraus, dass das Motto „ambulant vor stationär“ das Papier offensichtlich nicht wert ist, auf dem das Landespflegegesetz novelliert wurde. Dass im Entwurf zur Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes eine Jahressumme von 1,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt wird, um Modellprojekte zur Weiterentwicklung und/oder Erprobung ambulanter und teilstationärer Pflegeangebote zu fördern, kann doch wohl nur ein schlechter Witz sein.

Nicht nur, dass die Gesamtsumme lächerlich gering ist, die vorgegebene Schlüsselverteilung führt dazu, dass de facto keinerlei Anreize zur Erprobung und/oder Installierung ambulanter Pflegeangebote gegeben werden. Im Gegenteil, es kommt zur Benachteiligung für solche Kommunen, die bereits in der Vergangenheit einen Ausbau ambulanter Strukturen vorangetrieben haben. Da der Großteil der Zuwendungen an die Landkreise und kreisfreien Städte nach deren Aufwendung für die stationären Hilfen erbracht wird, erhalten tendenziell diejenigen Kreise und kreisfreien Städte, die sich um den Ausbau ambulanter Strukturen bemühen, weniger Geld.

Sehr geehrte Damen und Herren, dies konterkariert den Leitsatz „ambulant vor stationär“. Eine Anschubfinanzierung in Form einer Einmalzahlung, die den Kommunen in den Folgejahren auf die Füße fällt, schadet, anstatt

zu nützen. Das ist aber nicht die einzige Ungereimtheit in diesem Gesetzentwurf. Die Aktualisierung der Finanzzuweisungen des Landes an die Kommunen führt konkret zu einer beträchtlichen Verringerung der Gesamtzuweisungen, nämlich von 262.501.209 Euro 2012 auf 254.623.890 Euro im Jahre 2013. In toto sind das minus, Frau Stramm hatte das schon gesagt, 7,8 Millionen Euro.

Das Ergebnis ist absehbar: eine deutliche Unterfinanzierung der Ausgaben der Landkreise und kreisfreien Städte für die überörtliche Sozialhilfe. Die Verringerung der Zuweisungssumme ist insbesondere deshalb nicht nachvollziehbar, weil seit 2007 steigende Kosten zu verzeichnen sind. Dennoch sollen die Zuweisungen für 2013 geringer ausfallen als für 2011. Das ist nicht plausibel, meine Damen und Herren, und ich freue mich ja schon auf die Debatte im Sozialausschuss. Die Regelungen gemäß Paragraf 1 Absatz 4 bergen zudem das Risiko erheblich verzögerter nachträglicher Landeszuweisungen, die in einer einseitigen finanziellen Belastung der Kommunen resultieren.

Dieser Gesetzentwurf muss eingehend und kritisch diskutiert werden. Dieser Gesetzentwurf bedarf der Überarbeitung. Wir werden entsprechende Vorschläge sowohl in den Fachausschüssen als auch im Plenum einbringen und stimmen insofern der Überweisung in die Ausschüsse zu. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Herr Heydorn von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich schau mal hier so ins Plenum und stelle die Frage, um wie viel denn die kommunale Ebene im letzten Sozialhilfefinanzierungszeitraum überzahlt worden ist insgesamt. Wissen Sie das, Frau Stramm? Das ist Ihnen nicht bekannt. Meines Wissens sind es 18 Millionen Euro. Wenn ich jetzt eine falsche Zahl sage, dann bitte ich, dass man mich korrigiert.

(Egbert Liskow, CDU: Wer hat die denn gekriegt?)

Das heißt, über alle örtlichen Träger sind Leistungen von 18 Millionen gezahlt worden.