auch ich habe die Stellungnahmen hier. Und wenn man sich die Stellungnahmen ganz genau anguckt, dann wird nach wie vor von allen Seiten,
Frage, ob zehn Richterinnen und Richter, die Frage der Effizienz der kleinen Gerichte, alles das wird infrage gestellt. Das könnte ich Ihnen jetzt auch vorlesen, wenn ich noch mehr Redezeit hätte, ich will mich aber auf einige Punkte konzentrieren:
Ich habe in den letzten Wochen viele Amtsgerichte beziehungsweise die Zweigstellen, die geschlossen werden sollen, besucht. Und ich empfehle Ihnen einfach mal, gucken Sie sich das ganz genau an, da werden Sie hören, welche Befürchtungen die einzelnen Amtsgerichte haben. Fest steht – und auch damit sollten Sie sich befassen –, kleine Amtsgerichte in Mecklenburg-Vorpom- mern haben eine hervorragende Erfolgsbilanz. Fünf Richter in Hagenow, die Eingangszahlen sind stabil gewesen,
kaum von der demografischen Entwicklung betroffen, die Abarbeitungszeiten sind sehr gering im Vergleich zu großen Amtsgerichten. Das müssen Sie doch mal zur Kenntnis nehmen!
Sie müssen auch zur Kenntnis nehmen, welche Probleme eine Zweigstelle zukünftig hervorbringt. Zweigstellen werden vom Hauptsitz vom Prinzip her verwaltet. Die Aufgabenübertragung ist das eine. Für Neustrelitz würde das vom Prinzip her bedeuten, die werden von Waren verwaltet. Wenn man sich anguckt, welche Aufgaben Neustrelitz noch übernehmen kann, nach dem, was im Gesetz jetzt in Aussicht gestellt wird, dann kann man davon ausgehen, dass in der Zweigstelle Neustrelitz noch neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Arbeit haben werden, also Ansprechpartner wären. Da ist der gesamte Jugendbereich mit abzudecken und auch noch die Rechtsantragsstelle mit abzudecken. Was bleibt denn dann noch in Neustrelitz übrig? Da, denke ich, sollte sich die SPD auch im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte fragen, was wird denn mit einer starken Zweigstelle in Neustrelitz. Da ist nicht mehr viel übrig.
Und was bedeutet denn „Zweigstelle“? Sie können als Bürger natürlich da hingehen und einen Antrag stellen, aber Sie können vom Prinzip her nicht erwarten, dass die Mitarbeiterin ihnen eine Antwort geben kann. Das steht fest, ja, das ist so.
gestatten Sie mir aber einen letzten Satz. Wir werden das alles sicherlich noch weiter hinterfragen. Die Fraktion DIE LINKE wird der Überweisung in den Rechtsausschuss nicht zustimmen,
aus dem einfachen Grunde: Wir haben uns die Stellungnahmen durchgelesen. Da ist so gut wie gar nichts mit berücksichtigt worden. Deshalb werden wir der Überweisung in den Rechtsausschuss trotz unseres Anspruches, dass Gesetzentwürfe überwiesen werden sollten, in diesem Zusammenhang nicht zustimmen. – Danke schön.
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Norbert Nieszery, SPD: So viel zu den Ansprüchen, zu den eigenen. – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ach, seien Sie doch ruhig! – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja, ja, Frau Borchardt.)
Frau Borchardt, ich habe Sie zwar ausreden lassen, aber das hat zu einer Überziehung von fast einer Minute Ihrer Redezeit geführt. Ich bitte doch, beim nächsten Mal die rote Lampe etwas besser zu beachten.
Ich bitte auch darum, jetzt meine Anmerkungen nicht zu kritisieren. Ich habe Ihnen mehr Redezeit zugebilligt und Sie fangen dann an, hier Kritik zu üben. Also irgendwo …
(Helmut Holter, DIE LINKE: Danke, Frau Präsidentin. – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ich habe nur Danke gesagt, aber das ist nicht angekommen. – Heinz Müller, SPD: Weiter!)
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/1620 zur federführenden Beratung an den Europa- und Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss sowie an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für den Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE und NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über Personalausweise und zur Aufhebung des Gesetzes zur Durchführung des Passgesetzes, Drucksache 6/1626.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über Personalausweise und zur Aufhebung des Gesetzes zur Durchführung des Passgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 6/1626 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das vorliegende Gesetz ist aufgrund der geänderten Kompetenzverteilung im Grundgesetz notwendig.
Seit dem 1. September 2006 hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz wie zuvor schon für das Passwesen jetzt auch über das Ausweiswesen. Von seiner Gesetzgebungskompetenz hat er durch das Passgesetz und das Personalausweisgesetz Gebrauch gemacht. Inhaltliche Regelungen im Bereich des Pass- und Personalausweiswesens werden ausschließlich
durch den Bund getroffen. Die bislang geltende Landesvorschrift, das Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über Personalausweise des Landes M-V und das Gesetz zur Durchführung des Passgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern, regelt auch inhaltliche Belange des Pass- und Personalausweiswesens. Sie sind aufgrund der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes und nach Inkrafttreten des Passgesetzes und des Personalausweisgesetzes nunmehr aufzuheben.
Für die Regelung landesrechtlicher Zuständigkeiten zur Ausführung von Bundesrecht ist eine Landesverordnung
ausreichend. Eine solche wurde mit der Landesverordnung zur Bestimmung der Pass- und Personalausweisbehörden bereits erlassen. In ihr werden die Pass- und Personalausweisbehörden bestimmt, wobei es sich nicht um eine Neuzuweisung von Aufgaben handelt. Die Aufgabenzuordnung ist bereits erfolgt, die Landesverordnung zur Bestimmung der Pass- und Personalausweisbehörden wird zusammen mit Aufhebungsgesetz veröffentlicht und damit zeitgleich mit der Aufhebung des Gesetzes in Kraft treten.
Der vorliegende Gesetzentwurf wurde im Rahmen der Verbandsanhörung dem Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern und dem Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern zur Stellungnahme übergeben. Von dort kamen keine Einwände. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum Gesetz und dementsprechende Beratung, damit wir die Anpassung an die Bundesgesetzgebung durchführen können. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/1626 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialhilfe- finanzierungsgesetzes und anderer Gesetze, Drucksa- che 6/1629.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes und anderer Gesetze (Erste Lesung) – Drucksache 6/1629 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich lege Ihnen den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes vor, mit dem wir vor allem drei wichtige Dinge auf den Weg bringen wollen:
erstens über 254 Millionen Euro den Kommunen zur Verfügung zu stellen für ihre wichtigen sozialen Aufgaben,
zweitens unser Versprechen einzulösen, zusätzlich 1,5 Mil- lionen Euro für Pflegesozialplanung und Verbesserung der ambulanten Pflege bereitzustellen und
drittens auch noch eine technische Sache, eine Umsetzung eines Gerichtsurteiles, wie ich es schon beim Landespflegegesetz angekündigt habe, aufzugreifen.
Zum ersten Punkt: Änderungen des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes, so wie Ihnen im Artikel 1 vorgeschlagen. Sie wissen alle, dass die Landkreise und kreisfreien Städte vor Ort wichtige soziale Unterstützung leisten. Zum Beispiel werden in unserem Land 91,5 Millio- nen Euro für 8.100 Menschen, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen arbeiten, als zusätzliche Unterstützung ausgegeben. Das ist ein Beispiel von der Riesensumme über 250 Millionen Euro und das zeigt, dass es wichtig ist, dass wir dieses Geld weiter zur Verfügung stellen. Es ist so, dass der Finanzausgleich bis zum 31. Dezember 2012 gesetzlich geregelt ist. Selbstverständlich laufen jetzt schon Zuweisungsbeträge. Auf Basis von 2012 werden monatliche Abschläge gezahlt. Aber wir müssen per Gesetz natürlich das Sozialhilfefinanzierungsgesetz in diesem Jahr fortschreiben.