Protocol of the Session on January 31, 2013

(Peter Ritter, DIE LINKE: Warum?)

in Neubrandenburg und Güstrow keine zweite Vollzeitstelle besetzt werden. Es ist jedoch gelungen, eine Täterberatungsstelle...

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Wenn es Sie interessiert, dann hören Sie doch erst mal zu!

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, deswegen.)

Es ist jedoch gelungen, eine Täterberatungsstelle,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Hätte ich nicht zugehört, hätte ich Ihren Unsinn ja nicht verstanden.)

es ist jedoch gelungen, eine Täterberatungsstelle mit einer vollen Personalstelle in Greifswald einzurichten. Für die vier Beratungsstellen für sexualisierte Gewalt konnte aufgrund der fehlenden kommunalen Mittel lediglich in einer die personelle Aufstockung realisiert werden.

Das Land stellt verlässlich seit 1999 jedes Jahr Mittel für den Betrieb von Frauenhäusern, Beratungsstellen für Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie Täterberatung zur Verfügung. Mir macht die kommunale Mitfinanzierung Sorge, und zwar vor dem Hintergrund der Probleme, die in den einzelnen Kommunen vorhanden sind. Und deshalb wird mein Haus alle Anstrengungen unternehmen, die dazu beitragen können, dass die Landkreise und kreisfreien Städte ihre Verantwortung an dieser Stelle weiter tragen und auch Sorge dafür tragen, die notwendigen Mittel für die Finanzierung ebenfalls verlässlich zur Verfügung zu stellen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Und wie?)

Aber auch Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben Einfluss. Sie sollten in Ihren Regionen Ihren Einfluss geltend machen und sich nachhaltig für den Erhalt unseres Beratungs- und Hilfenetzes einsetzen. Es ist nämlich so, dass wir gerade ganz akut das Problem haben, beim Frauenhaus Greifswald,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wessen Wahlkreis ist das?)

wo jahrelang ein CDU-Bürgermeister war sozusagen. Die Verwaltung hat es geschafft, die kommunalen Mittel zur Verfügung zu stellen. Und Ihre Landrätin in dem neuen Landkreis,

(Vincent Kokert, CDU: Mich wundert das nicht.)

Frau Syrbe, stellt diese Mittel bisher nicht zur Verfügung.

(Zurufe von Barbara Borchardt, DIE LINKE, und Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)

Und es ist die Landesregierung, die aktuell mit einem Fördermittelbescheid in Vorleistung geht, damit dieses Frauenhaus gesichert wird.

(Vincent Kokert, CDU: Aha!)

So viel zur Verantwortung, die übernommen wird. Wir stehen zu unserer Verantwortung. Tun Sie das bitte auch!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Und ich kann mir schon vorstellen, was wir wieder hören: Überschuldung und so weiter. Das stimmt alles. Aber ich erwarte, dass Sie mit der Vehemenz, mit der Sie hier stehen und sagen,

(Zuruf von Helmut Holter, DIE LINKE)

das ist ein ganz, ganz wichtiges Thema, sehr geehrter Herr Holter, dass Sie auch mit dieser Vehemenz diese Prioritäten setzen, wenn es darum geht, was die Kreisverwaltung an Ausgaben tätigt. Und die Ausgaben, die die Kreisverwaltung tätigt, sind immens

(Jeannine Rösler, DIE LINKE: Das haben wir längst getan.)

und da werden bitte auch die Mittel für das Frauenhaus dabei sein. Man kann nicht nur fordern, man muss auch selbst handeln.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete von der Linksfraktion, Sie fordern den Landtag auf, darauf hinzuwirken, dass durch die Landkreise und kreisfreien Städte eine umfassende pädagogische und psychologische Betreuung der minderjährigen Schutzsuchenden in den Einrichtungen durch Fachkräfte sichergestellt wird.

Im Autonomen Frauenhaus in Rostock steht eine Beraterin ausschließlich für die dort lebenden Kinder und deren Mütter zur Verfügung. Diese Beratung wird von der Stadt Rostock bezahlt, denn bei Gefährdung des Kindeswohls – diese liegt bei direkter oder indirekter häuslicher oder sexualisierter Gewalt unstreitig vor – sind die örtlichen Jugendämter zuständig. Der Staatssekretär meines Hauses wirbt bei den Sozialdezernentinnen und Sozialdezernenten der kreisfreien Städte und der Landkreise, das Thema auch aufzugreifen, dass Schwerin und die Landkreise dem Beispiel von Rostock folgen.

Das Thema fehlende Barrierefreiheit der Einrichtungen haben wir bereits auf der Agenda. Die Herstellung der Barrierefreiheit ist jedoch ein längerer Prozess. Gegenwärtig werden Möglichkeiten geprüft, im Rahmen eines Modellprojekts ein barrierefreies Frauenhaus zu errichten.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Leitstelle für Frauen und Gleichstellung verfolgt kontinuierlich die Fälle von häuslicher und sexualisierter Gewalt, um bei Bedarf neue Hilfesysteme zu entwickeln. So wurde erst im letzten Jahr das Konzept von CORA, der Beratungsstelle für Opfer von Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft und Zwangsprostitution, erweitert um den Problemkreis der Zwangsverheiratung.

Ich möchte noch auf einen letzten Punkt Ihres Antrags eingehen. Eine bundeseinheitliche Regelung zur Finanzierung der Frauenhäuser lehne ich wie meine Ministerinnen und Ministerkollegen der anderen Länder ab. In diesem Fall besteht nämlich die Gefahr, dass unser ausdifferenziertes und ineinandergreifendes Netz an Beratungs- und Hilfeeinrichtungen Schaden nimmt.

Legt der Bund fest, wie hoch die Finanzierung eines Frauenhauses mit wie viel Personal zu sein hat, kann dieses bedeuten, dass wir vielleicht zugunsten dieser Sache umschichten müssen, aber dass es Folgewirkungen hat für die Beratungsstellen, dass wir da weniger Mittel für eine Förderung haben. Dies träfe sowohl die zu 100 Prozent finanzierten Interventionsstellen mit den Kinder- und Jugendberatungen ZORA und CORA als auch die kommunal gegenzufinanzierenden Einrichtungen. Und dies darf natürlich unter keinen Umständen geschehen. Ein Zusammenbruch des Netzes wäre nicht hinnehmbar und steht im Übrigen auch im Widerspruch zu Ihrem Antrag.

Sehr geehrte Damen und Herren der Fraktion DIE LINKE, ich kann nur für unser vielschichtiges und vielseitiges Angebot werben, das Opfer auf verschiedenste Weise anspricht, unterstützt und betreut. Dass wir dieses Angebot natürlich mit den Praktikern vor Ort Stück für Stück weiterentwickeln, so, wie das auch in der Vergangenheit erfolgt ist, ist selbstverständlich, aber auch diese Sachen müssen ordentlich finanzpolitisch untersetzt werden. Wir leben nicht im Wolkenkuckucksheim und deshalb sehe ich keine Notwendigkeit für Ihren Antrag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Herr Lindner von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Frau Bernhardt, als ich Ihren Antrag gelesen habe und mit dem Bericht, auf den Sie meinen, reichlich Bezug genommen zu haben, abgeglichen habe, stand ich vor dem Problem, vor dem ich oft stehe, wenn ich Ihre Anträge lese: Alles nicht genug, alles muss besser werden,

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Dass es besser wird, das wollen Sie auch, Herr Lindner. Oder wollen Sie, dass es schlechter wird?)

aber wer und wie es bezahlt werden soll, bleibt offen. So weit in aller Kürze.

Aber lassen Sie mich doch auf die einzelnen Aspekte eingehen.

Wir sprechen hier zunächst über Frauenhäuser. Es handelt sich um Einrichtungen, deren Größe und Ausstattung sehr verschieden und deren Reichweiten schon gar nicht mehr vergleichbar sind. Jedenfalls finden Frauen und ihre Kinder dort Schutz vor häuslicher Gewalt des Partners oder des Vaters. Sie werden beraten, stabilisiert und bei Entscheidungen begleitet – ein umfassendes Angebot.

Wir können und werden weiterhin ein erforderliches Angebot im Land vorhalten. Was wir wohl nur eingeschränkt können, ist das Vorhalten von Sondertatbeständen. Spezielle Bedarfe sind nicht überall und nicht zu jeder Zeit zu decken. Dazu sind spezielle Anforderungen an Personal für den allgemeinen Bedarf zu wenig ausgerichtet und räumlich wie personell würde eine Verschiebung zu allgemeinen Lasten erfolgen müssen. Zielgruppengerechtigkeit nennen Sie es. Ich sage Ihnen, dass das Prinzip des einfachen Plus weder bedarfsgerecht, weil die Menge der Frauen diese Bedarfe nicht aufweist, noch finanzierbar darstellbar ist.

Die Schaffung von barrierefreien Zugängen zu den Einrichtungen wird entsprechend den baurechtlichen Vorschriften umgesetzt. Die Landesregierung hat daran keinen Zweifel gelassen. Ein Hoppla und ein Sofort kann es aber nicht geben. Zum einen ist das Bestreben rechtlich bereits gesichert, zum anderen müssen die finanziellen Mittel vorgehalten werden.

Der Bericht weist eine Bestandsaufnahme aus. Danach besteht insgesamt ein dichtes und ausdifferenziertes Netz an Einrichtungen, die den Opfern zur Verfügung stehen. Es fehlt den Verfassern des Gutachtens der Anhaltspunkt für eine strukturelle oder flächendeckende Unterversorgung, und das, sage ich, ist doch erst mal eine Aussage. Der Schlüssel von 1,84 Frauenplätzen auf 10.000 Frauen liegt in einem positiven Mittelfeld. Eine Lücke kann ich daraus insgesamt nicht herleiten.

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, auch einer Neustrukturierung des Hilfeangebots und deren Vernetzung bedarf es nicht. Allein der Haushaltsansatz ist vom Jahre 2010 auf das Jahr 2012 um zwölf Prozent gestiegen.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Sie werden mir zustimmen, dass das nicht aussieht, als würde die Koalition die Hände in den Schoß legen.

Auch die Erkenntnisse der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten für die regionale und lokale Planung geben wertvolle Hinweise, die bereits genutzt werden. Die Bestandsaufnahme hat auch ergeben, dass die Frauenhäuser vor allem vor besonderen Herausforderungen stehen, da Frauen mit besonderem Hilfebedarf, zum Beispiel infolge psychischer Erkrankungen oder Suchterkrankungen, Hilfe suchen. Die dabei erfolgreiche Vernetzung zu psychologischen Angeboten ist unerlässlich, sodass das Gesundheitssystem mitgreifen muss.

Das Angebot der Frauenhäuser kann räumlich und kann vor allem personell dieser Aufgaben allein nicht Herr werden, muss es auch nicht, denn es stehen dafür ande

re Sozialsysteme zur Verfügung. Und die Vernetzung wird auch an dieser Stelle durch die Landesregierung vorangebracht.