Protocol of the Session on January 31, 2013

Meine Damen und Herren, berufliche Ausbildung ist ein Kernanliegen für die Zukunft von MecklenburgVorpommern. Dass genügend Menschen ausgebildet werden, ist von enormem Interesse für den Standort Mecklenburg-Vorpommern, das gilt gerade für den so wichtigen Tourismusbereich. Ich habe bereits in der Einbringung auf die positive Resonanz der Gespräche zu unserem Antrag seitens der IHK und der DEHOGA verwiesen. Auch die NGG war unseren Ideen gegenüber aufgeschlossen. Wir haben den Kontakt mit der Gewerkschaft NGG heute nochmals aufgenommen und ich freue mich natürlich sehr, dass sie ein positives Votum zu diesem Antrag mit abgegeben haben und gerne mit da

bei sind. Und ich habe auch angedeutet, dass während unseres Gesprächs bereits zahlreiche Ideen entstanden sind.

Wenn wir uns die Frage stellen, warum wir ein Überangebot an Ausbildungsplätzen im Tourismusbereich haben, dann gab es in der Vergangenheit meistens die Antwort: die Vergütung. Die Antwort hat für MecklenburgVorpommern mit der Tarifeinigung zwischen DEHOGA und NGG an Erklärungskraft verloren. Qualitätssicherung bei den Ausbildungsbetrieben im Tourismus kann jedoch nicht die Vergütung beinhalten. Die Frage nach den Überangeboten an Ausbildungsplätzen im Tourismus erklärt sich nämlich auch aus anderen Faktoren als dem Entgelt. Auf diese Frage gilt es mit den Unternehmen Antworten, Ideen und Lösungsansätze zu entwickeln. Und um das geht es, Herr Holter, in diesem Antrag:

(Helmut Holter, DIE LINKE: Dekodiert.)

mit diesen Unternehmen zusammen diese Ideen und Lösungsansätze zu entwickeln.

Eine Qualitätsoffensive muss zumindest zwei Wirkungsrichtungen beinhalten: Nach außen muss sie potenzielle Bewerber begeistern. Wettbewerbsfähige Entlohnung ist dabei ein Punkt. Eine Ausbildungsoffensive muss aber auch in die Unternehmen hineinwirken. Dabei muss es dann auch um die Arbeitsbedingungen gehen. Eine solche Außenwirkung kann nicht ohne eine Innenwirkung funktionieren. Daher ist die Qualitätssicherung der Ausbildung zentrales Anliegen der Ausbildungsbetriebe und auch Anliegen dieses Antrags. Eine langfristige Qualitätssicherung der Ausbildung muss von den Ausbildungsbetrieben selbst vorangetrieben werden. Es handelt sich um deren originäre Zuständigkeit. Wir brauchen also zukunftsweisende Innovationen, die von den Betrieben ausgehen.

Der heutige Antrag soll genau Initiator dieser Entwicklung werden. Und bei unseren Gesprächen mit der IHK, dem DEHOGA und der NGG wurden dafür bereits ganz konkrete Punkte benannt. Es muss darum gehen, die Attraktivität der Arbeitsbedingungen zu erhöhen, und dafür muss das Rad keineswegs neu erfunden werden. Ich möchte Ihnen nur einige von uns bereits besprochene Beispiele nennen, wobei die keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben, weil, wie gesagt, das ja erst erarbeitet werden soll. Es sind nur einige Beispiele.

Wir haben über die Attraktivität der Ausbildung gesprochen. Manchem Jugendlichen, der frisch von der Schulbank kommt, mag eine Ausbildung monoton erscheinen. Wiederkehrende Betriebsabläufe wirken mit der Zeit wenig herausfordernd und können am Ende keinen großen Beitrag zum Lernerfolg leisten. Ich denke, wir sind uns einig, dass dies keine wirksamen Voraussetzungen für einen Ausbildungsberuf sind.

Eine Antwort auf dieses geschilderte Phänomen kann auch das Rotationsprinzip beziehungsweise die sogenannte Verbundausbildung sein. Damit haben wir in Mecklenburg-Vorpommern durchaus schon Erfahrungen. Der Hintergrund ist simpel: Mehrere Ausbildungsbetriebe schließen sich zu einem Verbund zusammen. Ziel dieses Netzwerkes ist, dass der Auszubildende innerhalb eines bestimmten Zeitraums unterschiedliche Betriebe kennenlernt. Sie rotieren also von Ausbildungsbetrieb zu Ausbildungsbetrieb.

Und die Vorteile für den Lehrling liegen dabei auf der Hand. Eine Lernortkooperation fördert sowohl die fachliche als auch die soziale Kompetenz des Auszubildenden. Er lernt dadurch ein breites Spektrum beruflicher Aufgaben, aber auch sozialer Anforderungen kennen. Und durch die Verbundausbildung haben die Azubis zudem einen engeren Bezug zu betrieblichen Innovationen. Die zahlreichen praktischen Erfahrungen wiederum sind dem Lernprozess in der Berufsschule zuträglich. Durch das Lernen in Netzwerken knüpfen die Berufsanfänger dann auch sehr frühzeitig eigene Netzwerke.

Und auch die Vorteile für Ausbildungsbetriebe sind greifbar. Studien kommen zu dem Ergebnis, dass dieses Rotationsprinzip die Produktivität, aber vor allem auch die Qualität der Ausbildung erhöht. Es vermittelt den Fachkräften von morgen betriebsübergreifendes Zusammenhangwissen. Die Attraktivität für potenzielle Ausbildungsplatzbewerber wird dadurch gesteigert. Und das, das ist nicht nur werbewirksam. Die Unternehmen haben durch die Rotation auch noch einen größeren Pool an potenziellem Facharbeitsnachwuchs, auf den sie zurückgreifen können.

Die jeweilige Art der Ausbildungspartnerschaft lässt sich verschiedentlich ausgestalten, etwa als Ausbildungskonsortium – diese Form ist aufgrund der Vielzahl von kleinen und mittleren Unternehmen in Mecklenburg-Vor- pommern besonders interessant –, als Auftragsausbildung, die gegen Vergütung in anderen Betrieben erfolgt, oder als von den Betrieben gegründeter Ausbildungsverein, der organisatorische Aufgaben übernimmt, während in den Stammbetrieben die Ausbildung erfolgt, oder der Leitbetrieb, der Kooperationsverträge über die Ausbildung für seinen jeweiligen Partnerbetrieb abschließt. Zu überlegen wären aber auch Modelle grenzüberschreitender Verbundausbildung für Hotel und Gastronomie in Mecklenburg-Vorpommern.

Es müssen nicht zwingend Kosten für die Verbundausbildung entstehen, aber sie kann großen Nutzen haben. Den Stein ins Rollen bringen die Unternehmen selbst. Eine verbandsübergreifende Ausbildungsoffensive kann ein Auslöser hierfür sein. Wir wollen einen Beitrag dazu leisten, gemeinsame Interessen an einen Tisch zu holen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Dialog mit IHK, DEHOGA und NGG sind aber zahlreiche weitere Punkte angesprochen worden. Ein Aspekt ist der Wohnraum für Auszubildende. Ausbildungsnaher Wohnraum für Azubis ist nicht immer selbstverständlich. Damit einher gehen Unwägbarkeiten. Potenzielle Bewerber werden abgeschreckt, etwa, wenn die Ausbildungsstelle sich zu weit vom aktuellen Wohnort befindet. Das schränkt die Auswahl für potenzielle Azubis für die Ausbildungsbetriebe gleichermaßen ein.

Es gibt Beispiele von Unternehmen, die ihrem Auszubildenden Wohnraum anbieten oder vermitteln. Das ist ein fast selbstverständliches Prinzip, das in Österreich oder in der Schweiz vollkommen praktiziert wird. Auch hier liegen die Vorteile auf der Hand. Den Azubis werden lange Wege erspart. Das wirkt sich positiv auf die Arbeitsmotivation aus. Gleichzeitig bindet es den Lehrling an den Lehrbetrieb.

Hierzu bedarf es aber unternehmerischen Engagements. Auch dafür ist zunächst eine Vernetzung zwischen unterschiedlichen Ausbildungsbetrieben notwendig. Auch hier

kann der in unserem Antrag geforderte Dialog Steine ins Rollen bringen. Und das Verknüpfen von Netzwerken ist auch in vielen weiteren Bereichen denkbar, etwa bei der Kinderbetreuung, der Werbung an den Schulen im Land oder dem Engagement um ausländische Fachkräfte.

Meine Damen und Herren, es gibt eine Vielzahl von Ideen, die Ausbildungsberufe im Tourismus voranzubringen. Diese müssen in den kommenden Wochen und Monaten zusammengetragen werden. Gemeinsame

Interessen müssen an einen Tisch und dort müssen Möglichkeiten der Umsetzung geprüft werden. Mit der Umsetzung nach innen muss die Wirkung nach außen entfaltet werden. Genau wie bei einem Tarifvertrag wollen wir uns nicht in die Dinge einmischen, die von den Beteiligten besser direkt ausgehandelt werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach Einigung der DEHOGA und der NGG gab es von den Beteiligten aber ein ganz klares Signal: Politik kann ihren vermittelnden Einfluss gewinnbringend geltend machen, etwa indem sie hilft, gemeinsame Ideen zu gemeinsamen Netzwerken zu knüpfen. Und der heutige Antrag soll zur Kooperation und zur Bildung von diesen Netzwerken animieren. Wir wollen zur Schaffung eines gemeinsamen Interessennetzwerkes Tourismusbildung in M-V beitragen. Und deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung zu diesem Antrag.

Zu den Änderungsanträgen ist eigentlich alles schon gesagt worden. Bei dem Antrag der Linkspartei hat Herr Schulte auch schon ausgeführt, es besteht selbstverständlich ein interministerieller Kontakt, und zwar in allen infrage kommenden Punkten. Gehen Sie also davon aus,

(Helmut Holter, DIE LINKE: Der geht weiter, der Antrag.)

dass dies etwa hinsichtlich arbeitsrechtlicher Bestimmungen

(Helmut Holter, DIE LINKE: Ich kann doch nicht bindende Maßnahmen zur Qualitätssicherung machen.)

oder auch bei Antrag stattfindet.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Das ist solcher Unfug.)

Und das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales ist in der laufenden Arbeit des Wirtschaftsministeriums also hinreichend berücksichtigt.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Sprachlicher Unsinn ist das.)

Zu Ihrem zweiten Punkt: Eine Berichterstattung wird ohnehin stattfinden, Herr Holter. Wir halten es aber für etwas sehr ambitioniert, bereits im September 2013 unterrichten zu lassen.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Dann machen Sie das doch.)

Und bei dem Antrag der GRÜNEN, das haben wir gesagt, es war immer unser Wille, NGG an Bord zu haben. Hier gab es eine intensive Korrespondenz mit der NGG. Das ist während der Einbringung unseres Antrages,

denke ich mal, auch deutlich geworden. Wir halten NGG für einen wichtigen Partner in dem von uns gewollten Prozess. Das können Sie an unserem Antrag leicht ersehen. Hier taucht die NGG zum Beispiel in der Begründung ja auch auf. Und wir haben dieses positive Signal der NGG auch ganz kurzfristig noch erhalten.

Insofern ist das gut, dass Sie Einzelabstimmung beantragt haben, sodass wir dem Punkt 1 Ihres Antrags eben dann zustimmen. Über den Punkt 2, denke ich mal, das habe ich nun inhaltlich mehr als ausgeführt, dass das ja gerade der Grund des Antrages ist. So, nun bin ich fertig. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1532 abstimmen. Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, über die Ziffern 1 und 2 des Änderungsantrages einzeln abzustimmen.

Wer der Ziffer 1 des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 1 des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1532 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE und NPD angenommen.

Wer der Ziffer 2 des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zuzustimmen wünscht, den bitte ich nun um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1532 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, NPD, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1538 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1538 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN abgelehnt.

Ich lasse nun über den mündlich vorgetragenen Änderungsantrag des Abgeordneten Waldmüller abstimmen, das Wort „Arbeit“ durch das Wort „Bau“ zu ersetzen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der mündlich vorgetragene Änderungsantrag des Abgeordneten Waldmüller mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, NPD, bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/1486 mit den soeben beschlossenen

Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen von CDU und SPD auf Drucksache 6/1486 mit den soeben beschlossenen Änderungen mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 32: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Verminderung von Über-Medikation in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 6/1487.

Antrag der Fraktionen der SPD und CDU Verminderung von Über-Medikation in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 6/1487 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete der Fraktion der SPD Herr Barlen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Viel hilft viel –

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach! – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Oder auch nicht.)

eine zuweilen scherzhaft vorgetragene Aussage, die gemeinhin auf alle möglichen Dinge und Substanzen bezogen wird, die Menschen so zu sich nehmen können. Nicht automatisch gilt dieser Zusammenhang aber mit Blick auf die eingenommene Anzahl und die Menge an Medikamenten. Hier geht es darum, die wirksamsten Präparate in der optimalen Dosierung und vor allen Dingen in der richtigen Kombination einzusetzen.

Die Erkenntnisse der modernen Pharmazie und Pharmakologie bringen einer zunehmenden Zahl akut und chronisch kranker Menschen Linderung, im besten Fall gar Heilung.