dass Ihr Antrag völlig populistisch ausgerichtet ist. Er ist natürlich ausgerichtet auf den morgigen Tag.
Entscheidend wird sein, und das ist ja auch gesagt, die Landesregierung hat jetzt die Möglichkeit, dafür Sorge zu tragen, per Verordnung die Mieterhöhungen zu begrenzen, und zwar auf 15 Prozent. Und ich sage Ihnen, wir werden das tun, wenn das in den Regionen nötig wird. Wenn dieses Gesetz dann verabschiedet wird
und Bestand hat, dann setzen wir dieses Thema auch um. Und zwar, Grundlage ist, dass ein verlässlicher Mietspiegel erstellt ist, und wenn der erhöht wird, kann man die Begrenzung auf 15 Prozent je fünf Jahre festlegen. Dazu bin ich bereit. Und ich werde das auch als Minister dann durchsetzen. Von daher sehe ich in dieser Frage gar keinen Änderungsbedarf in diesem Gesetz, denn es regelt viele Bürgerinteressen und es regelt auch die Interessen der Mieter. Und von daher glaube ich, dass Sie mit Ihrem Antrag relativ falsch liegen.
Im Übrigen will ich darauf hinweisen: Wichtig ist ein intakter Wohnungsmarkt und der besteht in Mecklenburg-Vorpommern. Dazu muss man auch sagen, jede zehnte Wohnung in Mecklenburg-Vorpommern steht leer. Das ist auch eine Tatsache. Von daher will ich darauf hinweisen, dass wir in den letzten Jahren durchaus Wohnungen gebaut haben, neue gefördert haben, immerhin 50.000 Wohnungen sind in MecklenburgVorpommern zwischen 2002 und 2011 neu gebaut worden. Damit haben Wohnungsverbesserungen für 100.000 Mieter stattgefunden.
Insgesamt muss man sagen, dass in besonderer Weise die Kommunen und die Wohnungsgesellschaften hier gefordert sind, aber auch der private Wohnungsmarkt, glaube ich, in Mecklenburg-Vorpommern gut aufgestellt ist. Jeder kann eigentlich nach seinen Wünschen, nach seinem Einkommen eine Wohnung erhalten. Und auch
von Hilfen oder auch von Löhnen, das ist ja richtig. Nichtsdestotrotz kann man auf dem Wohnungsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern seine Wohnung bekommen, und sie ist auch finanzierbar.
Meine Damen und Herren, spätere Sanierungen von Wohnungen setzen natürlich auch Härten voraus. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern seit 22 Jahren einen hochmodern sanierten Wohnungsbestand. Es gibt allerdings noch Wohnungen, die saniert werden müssen. Eine Härte stellt nach dem neuen Gesetz natürlich dar, dass die Mieter drei Monate auch solche Dinge ohne Mietminderung erdulden müssen. Ich meine aber, das ist immer noch verhältnismäßig, denn am Ende geht es ja darum, Energie zu sparen und dafür Sorge zu tragen, dass man insgesamt dann eine Bruttowarmmiete deutlich unter dem jetzigen Stand haben kann.
Meine Damen und Herren, ich will es kurz machen: Ich halte diesen Antrag der LINKEN für entbehrlich, denn wir haben auch in den letzten Jahren 2,8 Milliarden Euro insgesamt an Hilfen in die Wohnraumförderung investiert. Und das war nicht nur das Land, das waren auch die Banken, das waren KfW-Kredite et cetera pp.
Die Probleme, die zu besprechen sind, sind die Fragen: Wie können wir mit bezahlbarem Wohnraum in den Universitätsstädten planen, in besonderer Weise Angebote für Studenten? Darüber muss man auch intensiv reden. Aber das ist heute nicht Thema und Gegenstand der Debatte. Entscheidend ist, dass wir, glaube ich, als Land uns morgen im Bundesrat zu diesem Thema enthalten werden.
Unsoziale Mietänderungen sehe ich in MecklenburgVorpommern nicht. Ich habe Ihnen einige Beispiele vorgetragen, wie sich insgesamt der Mietspiegel und die Bruttowarmmiete in den letzten zehn Jahren entwickelt haben. Noch mal für Sie zum Mitschreiben: deutlich unter dem Inflationsniveau. Damit, denke ich, ist bewiesen, dass in Mecklenburg-Vorpommern bezahlbare Mieten und Wohnungen vorhanden sind, und zwar für jede Klientel dieser Gesellschaft, auch für die sozial Schwachen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Heute beschäftigt sich der Landtag zum wiederholten Male mit dem Mietrechtsänderungsgesetz und dessen Auswirkungen auf die Mieterinnen und Mieter. Die Landesregierung wird aufgefordert, im Bundesrat „der am 13. Dezember 2012 im Deutschen Bundestag mehrheitlich beschlossenen Mietrechtsänderung die Zustimmung zu verweigern und für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einzu- treten“.
Ich könnte es mir jetzt einfach machen und auf meine Ausführungen und die Aktivitäten der SPD-Bundestags- fraktion entsprechend zu Ihrem Antrag „Bezahlbare Mieten sichern“ in der vergangenen Landtagssitzung im Dezember verweisen und somit enden.
(Regine Lück, DIE LINKE: Da würden Sie es sich aber sehr leicht machen. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Aber, meine Damen und Herren, das wäre der Sache – und hier meine ich ausdrücklich die inhaltlichen Aus- wirkungen dieses Gesetzes auf die Mieterinnen und Mieter – unangemessen.
Bereits im Gesetzgebungsverfahren lehnte der Bundesrat den Gesetzentwurf ab, der am 13. Dezember 2012 mit marginalen Änderungen im Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Der Bundesrat wird sich am 1. Februar, also morgen, im sogenannten „zweiten Durchgang“ mit dem Gesetzesbeschluss zum Mietrechtsänderungsgesetz des Deutschen Bundestages beschäftigen.
Für alle hat das Mietrecht eine zentrale Bedeutung, denn die Wohnung ist Mittelpunkt des sozialen Lebens und der privaten Existenz. Im Jahr 2001 wurde mit breitem gesellschaftlichem Konsens das soziale Mietrecht modernisiert und eine Anpassung an die tatsächlichen Lebensverhältnisse vorgenommen. Mit dem vorgelegten Mietrechtsänderungsgesetz der schwarz-gelben Bundesregierung wird ein Frontalangriff auf das bestehende Mietrecht eingeleitet, der eindeutig zulasten der Mieterinnen und Mieter in unserem Land geht.
Scharf kritisiert wurden insbesondere die Regelungen des Minderungsausschlusses von drei Monaten bei energetischer Modernisierung, die fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug der Mietkaution durch den Vermieter sowie die Vereinfachung der Räumung der Mietsache durch den Vermieter. Das wurde insbesondere in der Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages deutlich.
In einem gemeinsamen Positionspapier „Bezahlba- res Wohnen in der Sozialen Stadt“, das auf der Klau- surtagung der SPD-Bundestagsfraktion Anfang des Jahres 2013 in Hannover und in Berlin vorgestellt worden ist, sind Thesen und Maßnahmen formuliert, die den Anstieg der Mietpreise begrenzen sollen und Investitionen in Wohnungsbau, energetische Sanierung und
Das SPD-Konzept „Bezahlbares Wohnen in der Sozialen Stadt“ benennt klare Schritte zu einer sozialen Mietrechtspolitik. Dieses Papier …
… dieses Papier wurde bereits im November 2012 auf der SPD-Sprecherkonferenz für Bau-, Stadt- und Landesentwicklung, an der ich teilnahm, als Entwurf vorbesprochen.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, gestatten Sie mir, an dieser Stelle einige wichtige Auszüge aus diesem Papier vorzustellen. Mietpreisbegrenzungen soll es nicht nur für Bestands-, sondern auch für Neuvermietungen geben.
Die Erhöhung von Bestandsmieten soll auf maximal 15 Prozent in vier Jahren begrenzt werden. Zudem sollen Sanierungskosten zu maximal 9 Prozent pro Jahr auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden dürfen.
Die SPD will „die von der Bundesregierung zusammengestrichene Städtebauförderung mit 700 Millionen Euro wieder verlässlich ausstatten“.
Das Programm „Soziale Stadt“ wird zum „Herzstück“ und somit zum „Leitprogramm der Städtebauförderung“ entwickelt.