Und die Immobilienwirtschaft geht angesichts der SPDAnkündigungen, das von Schwarz-Gelb geänderte Gesetz stoppen zu wollen und das Mietrecht wieder sozial gerecht zu machen, schon mal auf die Barrikaden. Da schmerzt es schon, wenn so kurz vor dem Ziel die Besserstellung der Vermieterinnen und Vermieter, damit der Eigentümerinnen und Eigentümer, doch noch vereitelt werden könnte.
Kolleginnen und Kollegen, der Bundesrat lehnte in seiner ersten Befassung diesen Gesetzentwurf mit einer vernichtenden Stellungnahme ab. Die Länder erkannten, mit diesem Gesetzentwurf kippt das Mietrecht in eine soziale Schieflage. Es benachteiligt Mieterinnen und Mieter.
Morgen befasst sich der Bundesrat wieder mit der Mietrechtsänderung. Obwohl Ministerpräsident McAllister die Amtsgeschäfte bis zur Bildung der neuen rot-grünen Landesregierung in Niedersachsen noch fortführt, könnte sich dennoch eine Mehrheit finden, die Einwendungen gegen dieses Gesetz erhebt. Dabei sollte MecklenburgVorpommern aktiv mitwirken und sich nicht wegen fehlender Einigung auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Klausel der Enthaltung berufen.
Schließlich empfiehlt der Rechtsausschuss des Bundesrates das Anrufen des Vermittlungsausschusses. Dem sollte gefolgt werden. Ein Vermittlungsverfahren verzögert das Gesetzvorhaben. Damit besteht zumindest die Chance, dass das mit Ende der Legislatur vom Tisch wäre, oder es gelingt, Nachbesserungen durchzusetzen.
Kolleginnen und Kollegen, das mögliche Scheitern auch dieses Gesetzes offenbart erneut, dass die schwarzgelbe Bundesregierung kein Konzept für die Energiewende im Gebäudebereich hat. Ich will in Erinnerung rufen, wie das Mietrechtsänderungsgesetz heißt,
was eigentlich Sinn und Zweck dieses Gesetzes ist. Es handelt sich um das, Zitat: „Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln“, Zitatende.
Eine Energiewende im Wohnungsbestand auf dem Rücken von Millionen von Mieterinnen und Mietern umsetzen zu wollen, muss scheitern. Auch wir LINKEN wollen eine forcierte energetische Gebäudesanierung. Aber das geht nur in einem fairen Interessenausgleich. Eine Mietrechtsreform, die die energetische Sanierung von Wohnraum voranbringen will, erreicht das nicht durch eine Kostenexplosion im Mietwohnbereich. Viele Mieterinnen- und Mieterhaushalte, auch mit Durchschnittsverdienst, sind bei den Wohnkosten inzwischen am Ende ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit angekommen. Zur Klarstellung: Ich meine die gesamten Wohnkosten, nicht nur die Nettokaltmiete, also auch die Betriebskosten und die Kosten für Heizung, für Warmwasser und für Strom.
Roland Blank vom Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen bestätigt, die Unruhe wächst in der Mieterschaft. Zwar liegt die durchschnittliche Steigerung der Nettokaltmiete in Mecklenburg-Vorpommern unterhalb der Inflationsrate, aber dafür explodieren die Heizungs- und die Energiekosten. Zunehmend wird Schimmel zum Problem in den Wohnungen. Es wird zu wenig geheizt und gelüftet. Da kalte Luft weniger Luftfeuchtigkeit speichern kann, nimmt die Schimmelbildung zu. Das A und O: Wohnen muss bezahlbar sein und bleiben, sonst kann die Energiewende nicht gelingen.
Ein, wirklich nur ein Baustein ist ein soziales Mietrecht. Und das sieht für uns LINKE wie folgt aus:
Erstens. Die Erhöhung der Nettokaltmiete bei bestehenden Mietverhältnissen und bei Neuvermietung sollte
nur bei wohnwertverbessernden Maßnahmen zulässig sein, ansonsten im Rahmen des Inflationsausgleiches liegen.
Zweitens. Die Wohnkosten müssen im Verhältnis zu dem Durchschnittseinkommen der Mieterhaushalte gedeckelt werden. Wer unterhalb des Durchschnittseinkommens der Bevölkerung verdient, darf mit maximal 30 Prozent seines Einkommens dazu herangezogen werden. Was darüber hinausgeht, muss durch Wohngeld ergänzt, durch eine Heizkostenkomponente aufgefangen werden.
Und drittens. Die Umlage von Modernisierungskosten sollte sich an den Abschreibungsfristen orientieren und auf fünf Prozent gesenkt werden. Die Umlage ist aber überhaupt nur dann gerechtfertigt, wenn aus der Modernisierung eine spürbare Energieeinsparung für die Mieter resultiert und damit parallel auch die Betriebskosten sinken. Als Anreiz für den Vermieter beziehungsweise die Vermieterin sollten diese einen Rechtsanspruch auf öffentliche Förderung haben, wenn sie Sanierungsmaßnahmen entsprechend staatlicher Vorgaben realisieren. Diese öffentliche Förderung von Modernisierungsmaßnahmen sollte eine kostenlose Mieter- und Energieberatung einschließen.
Noch ein Wort zur erleichterten Räumung, wie es so schön heißt im Gesetz. Mit der Gesetzesänderung sollte es Mietnomaden an den Kragen gehen. Das war Anlass des Gesetzes. Die Forschungsstelle für Immobilienrecht an der Universität Bielefeld befragte im Jahre 2010 von Mietnomaden betroffene Vermieter zu ihren Erfahrungen, wobei die Wissenschaftler der Bielefelder Studie unter einem Mietnomaden eine Person verstehen, die in betrügerischer Absicht einen Mietvertrag abschließt, keine Miete zahlt und die Wohnung unter Umständen verwahrlost zurücklässt oder sich rausklagen lässt.
Die 1.549 Vermieterinnen und Vermieter, die dem Aufruf zur Bielefelder Studie folgten, berichteten von 426 Mieterinnen und Mietern, die nach dem Einzug keine Miete gezahlt oder die Zahlung in den ersten drei Monaten nach Einzug eingestellt hatten. Fazit: Mietnomaden sind die Ausnahme. Dennoch ließ die Bundesregierung nicht von ihrem Gesetzesvorhaben ab. Ausbaden sollen das nun die Mieterinnen und Mieter, die unverschuldet ihre Kaution oder Miete nicht zahlen können.
Kolleginnen und Kollegen, ich bin gespannt, was sich morgen im Bundesrat tut. Ich appelliere an die Vernunft und an das soziale Gewissen, die Schwächeren zu schützen. Die Mietrechtsänderung in dieser Form gehört vom Tisch. Wir brauchen Platz für ein neues soziales und klimagerechtes Mietrecht. Ich bitte um Zustimmung zum Antrag, ansonsten wären Sie beide, beide Koalitionsfraktionen, sehr unsozial.
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Rainer Albrecht, SPD: Nur nicht drohen, nur nicht drohen! – Zuruf von Jochen Schulte, SPD)
60 Minuten sind jetzt vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und bitte doch ein bisschen um Ruhe, gerade wenn hier vorne das Plenum besetzt ist.
Meine sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Beruhigen Sie sich wieder, der Minister ist da. Der zuständige Minister ist da und kann die Regierung gut vertreten, vom Gewicht her auf alle Fälle, meine Damen und Herren.
(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist das Richtige.)
Mit dem vorliegenden Antrag fordert DIE LINKE die Landesregierung auf, den Vermittlungsausschuss anzurufen und das im Deutschen Bundestag am 13. Dezember beschlossene Mietrechtsänderungsgesetz zu verhindern. Die Begründung für den Antrag lautet: Es sollen Mietsteigerungen wirksam begrenzt werden. Aber ich frage mich: Stimmt Ihre Behauptung?
Sie haben ja selbst schon vorgetragen, dass in den letzten zehn Jahren die Mieten jährlich um etwa 1,1 Prozent gestiegen sind. Das ist deutlich unter der Inflationsrate. Von daher kann ich Ihrem Ansinnen nicht unbedingt folgen. Und dass Sie von unsozialen Mietrechtsänderungen sprechen, entspricht schlicht nicht der deutschen Realität, und es entspricht auch schlicht nicht den Mieten, den Bruttowarmmieten oder den Nettokaltmieten in Mecklenburg-Vorpommern.
wofür dieses unsoziale Verhalten der CDU, wie Sie ja immer so schön behaupten, der Grund wäre. Also ich trage mal vor:
Bruttowarmmiete in Rostock 2011: 7,72 Euro, in den letzten Jahren gestiegen von 100 Prozent auf 106 Prozent in zehn Jahren. An der Müritz, mal als Beispiel, 6,94 Euro Bruttowarmmiete 2011, Demmin: 6,39 Euro, Stralsund: 6,77 Euro. Und so kann man das fortführen.
Meine Damen und Herren, ich glaube, dass Sie mit diesem Thema zwar bundespolitisch punkten wollen, aber im Land keine Grundlage finden. Und das, was Sie immer vortragen, sind die Modelle, die Ihnen in Warnemünde vorgetragen werden. Ich dachte eigentlich, dass die LINKEN sich auch um sozial schwache Räume küm
ja, um das Wohl der Menschen kümmern. Aber das, was Sie hier im Landtag vortragen, ist genau die Miete,
die für den normalen Bürger oder in normalen Wohnlagen, in guten Wohnlagen überhaupt nicht Realität sind.