Protocol of the Session on January 30, 2013

Gestatten Sie mir noch eine Anmerkung zu den Ausführungen von Herrn Professor Tack. Herr Professor Tack, Sie sagten also, es gäbe immer nur zwei Parteien, eine Partei, die tauschen will, und eine Partei, die nicht tauschen muss. Das ist nicht ganz richtig. Es gibt durchaus auch noch die Variante, dass der, der tauschen will, bereit ist, ein so attraktives Angebot zu machen, dass der, der nicht tauschen muss, tauschen will. Und es scheint so zu sein, dass diese Willensübereinkunft hier durchaus Platz gegriffen hat und wir zu einer Regelung

bereit sind, die beide Verhandlungspartner zu beiderseitigem Vorteil zu einer Unterschrift bewegen könnte.

Ich subsumiere:

(Heinz Müller, SPD: Auch das noch!)

Wir möchten selbstverständlich dieses Geschäft nicht behindern, wir sehen uns jedoch im Moment zu einer verantwortlichen Bewertung dieser Vorhaben des Landes nicht imstande, weil uns die konkreten gutachterlichen Ergebnisse nicht vorliegen. Und deswegen werden wir diesen Antrag natürlich, was den Wunsch, den weiter zu beraten, angeht, sehr positiv bewerten, werden uns aber bei der Abstimmung enthalten müssen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit, meine Damen und Herren.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Krüger.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Beginn lassen Sie mich eine Sache mal klarstellen. Herr Pastörs, wir reden hier nicht über Raubwald. Wenn wir darüber reden, dass hier Menschen beraubt worden sind, dann wissen Sie sehr genau, dass Ihre Gesinnungsgenossen es waren, die hier ganze Völkerschaften beraubt und gemordet haben.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Insofern sollten Sie sich an dieser Stelle einfach zurückhalten. Das möchte ich in aller Form klarstellen.

(Udo Pastörs, NPD: Der Staat hat sich als Hehler betätigt in diesem Fall. – Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Bei allen Unterschieden, die wir hier im demokratischen Spektrum haben, denke ich, sollten wir uns auf diese Grundregel miteinander einigen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Minister und Frau Schlupp haben hier umfangreiche Ausführungen gemacht. Ich kann es mir ganz leicht machen und kann das alles noch mal zusammenfassen, mich wieder hinsetzen. So leicht möchte ich es aber nicht machen, denn wir haben eine Pressemitteilung der Fraktion DIE LINKE und wir hatten auch einen Redebeitrag dazu, mit dem ich mich durchaus auseinandersetzen möchte.

Zuallererst möchte ich das anders machen als meine Kollegen, ich möchte die Fraktion DIE LINKE loben, …

(Heinz Müller, SPD: Thomas, Vorsicht! – Egbert Liskow, CDU: Oh!)

Nein, nein, nein, nein, das muss man schon mal sagen.

… denn eingangs dieser Pressemitteilung war zu lesen, dass der Waldtausch, ich zitiere, „erst nach gründlicher Beratung“ entschieden werden soll. Und da, meine Damen und Herren – das ist die Äußerung von Frau Rösler –, stimmen wir voll und ganz zu. Das wollen wir

auch. Wir wollen auch eine gründliche Beratung, denn es geht hier um Eigentum des Landes und damit geht es auch um Eigentum der Bürgerinnen und Bürger. Und ein solcher Tausch will an dieser Stelle sehr wohl überlegt sein. Deswegen nehme ich das Ende meiner Rede schon mal vorweg: Auch wir werden für die Überweisung in die Ausschüsse stimmen.

Ich will auch nicht verhehlen, meine Damen und Herren, dass der Tausch zu intensiven Nachfragen auch in meiner Fraktion geführt hat. Wir haben also genau das, was Sie anmahnen, in unseren Gremien bereits gemacht und beraten. Und ich will auch nicht verhehlen, dass wir nach der Beratung für uns festgelegt haben, dass wir das Tauschverfahren positiv begleiten wollen.

Widerspruch, meine Damen und Herren von den LINKEN, ernten Sie aber, wenn Sie davon sprechen, und ich will das zitieren: „Wenn die rot-schwarze Landesregierung Waldflächen Privaten anbietet, ist äußerste Vorsicht geboten.“ Dies weise ich in mehrfacher Beziehung zurück. Wenn Sie sich mit dem Antrag der Landesregierung befassen, werden Sie feststellen, dass es hier nicht um eine Veräußerung geht, es geht um einen Waldtausch. Der Versuch, dies mit anderen Themen zu vermischen – und das tun Sie in Ihrer Pressemitteilung, das haben Sie auch mit Ihrer Rede hier getan –, ist genauso unredlich wie der Versuch, den Tausch als Veräußerungsgeschäft aussehen zu lassen.

Die Formulierung in Ihrer Pressemitteilung soll implizieren, dass das Land an Private herangetreten ist, um den Wald anzubieten. Das ist bewusst irreführend und falsch. Zudem weise ich die Unterstellung zurück, dass – wie Sie schreiben – „äußerste Vorsicht geboten“ ist, wenn die Landesregierung handelt. So, wie Sie den Waldtausch darstellen und das Agieren der Landesregierung bewerten, kann man auch einer Tofuwurst vorwerfen, sie käme aus einer sogenannten Massentierhaltung.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)

Beides hat mit der Realität nichts zu tun.

Lassen Sie mich jetzt zur Realität kommen. Der Tausch von Grundstücken findet in Mecklenburg-Vorpommern ständig statt. Im Rahmen der Flurneuordnung ist dies ein gängiges Verfahren, um Grundstücke neu zu ordnen. Ziel ist, Nutzungsvorteile für Eigentümer und Bewirtschafter zu erzielen. Ich stelle somit fest: Der Tausch von Flächen in unserem Land ist gängige Praxis.

Wir haben den Antrag auf der Tagesordnung, weil der Landtausch eine Wertgrenze übersteigt, nämlich die von 5 Millionen Euro. Der Minister hat es bereits ausgeführt. Wir haben hier einen Wert von 5,25 Millionen Euro. Zu beachten ist, dass es sich bei dem Tauschantrag der Gut Stieten GmbH um Waldgrundstücke handelt. Somit greift der Paragraf 6 des Landeswaldgesetzes. Hier steht, ich zitiere: „Der Staatswald hat dem Gemeinwohl im besonderen Maße zu dienen. Er soll in seinem Bestand und in seiner Flächenausdehnung erhalten, nach Möglichkeit vermehrt und verbessert werden.“ Das heißt für uns, dass wir dem Tausch zustimmen können, wenn dieser für die Landesforst von Vorteil ist. Erfolgt ein Tausch bei gleichem Wert, muss ein wirtschaftlicher Vorteil erkennbar werden. Das sind die Kriterien, nach denen wir uns zu richten haben, das ist das, was wir im Ausschuss konstruktiv zu hinterfragen haben.

Und wenn ich vom Vorteil für die Landesforst spreche, dann verweise ich darauf, dass der Verwaltungsrat der Landesforst dem Vorhaben zugestimmt hat, und das übrigens zu einem Zeitpunkt, das ist hier bereits mehrfach gesagt worden, wo Frau Schwebs als Abgeordnete der LINKEN Mitglied war. Frau Schlupp hat das entsprechend ausgeführt. Das spare ich mir jetzt in meinem Manuskript, hier noch mal alles aufzuführen.

Meine Damen, meine Herren, der Minister hat die Rahmenbedingungen genannt, daher lassen Sie es mich abschließend noch mal zusammenfassen:

Erstens. Der Tausch erfolgt wertgleich, allerdings mit einem Flächenzuwachs von 183 Hektar landesseits. Das eröffnet uns Perspektiven.

Und, sehr geehrter Herr Kollege Tack, wenn Sie über Ertragspotenzial sprechen, dann muss man sicherlich auch längerfristig Dinge beachten. Wenn man über Wald redet, redet man über Generationen. Wir mehren hier den Landeswald um 183 Hektar und wir ernten heute das, was unsere Vorgängergenerationen angepflanzt haben. Unsere Nachfolgegenerationen werden uns einst dankbar sein. Würde es gehen, würde ich Sie herzlich einladen, heute in 100 Jahren dieses Waldgrundstück zu besichtigen. Und ich bin mir sicher, dass wir dann miteinander feststellen würden, dass dieser Tausch seinerzeit eine richtige Aktion war.

Zweitens. Wir schließen mit dem Tausch einen Beforstungsvertrag über 15 Jahre ab.

Meine Damen und Herren, ich weiß nicht, ob Sie sich den Spaß mal gemacht haben, das hochzurechnen. Wenn man sich das Ganze hochrechnet, kommt man auf einen Betrag von fast einer halben Million Euro, den wir hier als Einnahmen zusätzlich haben.

Drittens. Wir bekommen im Landesteil Vorpommern ein großes zusammenhängendes Waldgebiet. Das bedeutet, dass wir mit dem Tausch einen Lückenschluss in einem bestehenden Landeswald in Vorpommern bekommen.

Meine Damen und Herren, wie bereits angekündigt, wollen wir dies aber nicht hier im Alleingang beschließen. Wir wollen es im Ausschuss erörtern. Daher beantrage ich die Überweisung federführend in den Agrarausschuss und mitberatend in den Finanzausschuss. – Besten Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Antrag der Landesregierung auf Drucksache 6/1475 zur federführenden Beratung an den Agrarausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen.

Im Rahmen der Debatte wurde von der Fraktion DIE LINKE beantragt, den Antrag der Landesregierung auf Drucksache 6/1475 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss sowie zur Mitberatung an den Agrarausschuss zu überweisen. Ich lasse zunächst über diesen Antrag der Fraktion DIE LINKE abstimmen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht,

den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag der Fraktion DIE LINKE zum Antrag der Landesregierung auf Drucksache 6/1475 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung …

(Stefan Köster, NPD: Ja. Wir haben zugestimmt.)

Damit ist der Überweisungsvorschlag der Fraktion DIE LINKE zum Antrag der Landesregierung auf Drucksache 6/1475 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und NPD und Stimmenthaltung der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Wir stimmen jetzt ab über den Vorschlag des Ältestenrates, den Antrag der Landesregierung auf Drucksache 6/1475 zur federführenden Beratung an den Agrarausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrages der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Kultur in Mecklenburg-Vorpommern gesetzlich schützen, Drucksache 6/1492.

Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kultur in Mecklenburg-Vorpommern gesetzlich schützen – Drucksache 6/1492 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu Beginn der Begründung des Antrages von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den LINKEN „Kultur in Mecklenburg-Vorpommern gesetzlich schützen“ möchte ich auf eine bemerkenswerte Feststellung des Ministerpräsidenten anlässlich der Verleihung des Kulturpreises und Kulturförderpreises des Landes eingehen. Seinerzeit, im November vergangenen Jahres, sagte er etwas, was, ich denke, alle Demokratinnen und Demokraten des Hauses unterschreiben können: „Für eine lebendige Kultur brauchen wir die Leidenschaft, die Inspiration der Künstlerinnen und Künstler. Wir brauchen unsere sehr engagierten Kultureinrichtungen: die Museen, … Galerien“, Literaturhäuser, „Theater, Orchester, Musik- und Kunstschulen, Bibliotheken und Gedenkstätten.“ Zitatende.

Wie aber ist es, so möchte ich fragen, um die Rahmenbedingungen für Kulturschaffende und Kultureinrichtungen bestellt? Ihre Arbeit ist, möchte ich meinen, zwei zentralen Bedrohungen ausgesetzt. Die eine resultiert aus den Wirkungen der globalen Krise, die unter anderem durch massive Vermögensverluste öffentlicher Haushalte geprägt ist. Leer geräumte öffentliche Kassen engen den Gestaltungsspielraum für soziale und kulturelle Belange ein. Auf kommunaler und Landesebene haben Entweder-oder-Entscheidungen über das Bestehen von Klubs, soziokulturellen Zentren oder Bibliotheken schon lange Entscheidungen über die Fortentwicklung oder auch nur eine angepasste Entwicklung abgelöst. Aber gerade in Zeiten globaler Krise, Verunsicherung

und Ungewissheiten wird Kultur für den Einzelnen wie für die Gesellschaft immer wichtiger – als Halt, als Haltung, Verständigung, als Selbstversicherung auch.

Sich mit unserem Antrag „Kultur in Mecklenburg-Vor- pommern gesetzlich schützen“ auseinanderzusetzen, verlangt zunächst, sich die Bedeutung von Kunst und Kultur für die Persönlichkeitsentwicklung der Einzelnen und als Grundlage unseres Zusammenlebens bewusst zu machen. Wer das Wort „Kultur“ vernimmt und reflexartig die Gedankenkette abspult, kostet Geld, Geld haben wir nicht, zumindest nicht dafür, geht also nicht, verkennt bewusst, dass Kultur zur öffentlichen Daseinsvorsorge gehört. Die Frage ist also nicht, was uns Kultur kostet oder was es kostet, Kultur zu fördern, sondern was es uns kostet, Kultur nicht zu fördern, um mal mit den Worten des Schauspielers Christian Sengewald zu sprechen. Insofern geht unsere Initiative für ein Kulturfördergesetz weit über den Schutz und die Förderung von Kultur hinaus.

Die zweite zentrale Bedrohung für die Arbeit Kulturschaffender und der Kultureinrichtungen geht, das mag ob des eingangs Zitierten verwundern, von der Landesregierung selbst aus. Verwundern kann dieser Befund jedoch nur jene, die die Augen vor dem Unterschied zwischen Festreden und Alltagspolitik verschließen. Die Liste der Auswirkungen einer verfehlten Kulturpolitik in diesem Land ist lang: Niedergang renommierter Kulturvereine wäre zu erwähnen, Landesheimatverband, Kulturbund, um es in Erinnerung zu rufen, unauskömmliche und intransparente Kulturförderung, ich verweise auf die Anhörung im Bildungsausschuss im Juni 2011, unwiederbringlich zerstörte archäologische und andere Kulturschätze, Einbäume, Schimmeldepots, Palucca-Haus als Beispiele, hoffnungslos personell unterbesetzter Denkmalschutz, latent insolvenzgefährdete Theater und Orchester. Ich möchte auch an dieser Stelle in Erinnerung rufen, dass wir allein in den letzten Jahren eine Halbierung der Orchester hatten. Ein Drittel der Beschäftigten an den Theatern und Orchestern ist in die Arbeitslosigkeit oder außer Landes gejagt worden. Zu erwähnen ist auch die Halbierung der Zahl der öffentlichen Bibliotheken von vormals 202 im Jahre 1998 auf nunmehr unter 100, ein zweifelhafter Umgang mit der herzoglichen Kunst, gescheiterte Uecker-Ausstellung und jüngst vom 17.01. ein Hilferuf der freiberuflichen Musikpädagoginnen und Musikpädagogen. Damit diese Liste nicht noch länger wird, damit dieser verhängnisvolle Trend gestoppt wird, ist es notwendig, Kultur in Mecklenburg-Vorpommern gesetzlich zu schützen.

Welche Zielstellung verbinden wir mit der Aufforderung, ein Kulturfördergesetz zu entwickeln? Zunächst einmal stellt ein Kulturfördergesetz eine Rechtsgrundlage für den Schutz und die Förderung von Kultur dar, ist also ein klarer Handlungsauftrag und ein klarer Rahmen für administratives Handeln. Ferner kommt es mit einem Kulturfördergesetz zur dringend erforderlichen Transparenz der Kulturförderung durch klare Kriterien einerseits und eine regelmäßige Veröffentlichung – so unsere Vorstellung – der ausgereichten Zuwendungen andererseits.

Ein Kulturfördergesetz stellt die konkrete Untersetzung des Staatsziels „Schutz und Förderung der Kultur“ aus Artikel 16 der Landesverfassung dar. Auf diese Weise kommt es zu einer Aufwertung der Kultur und ihrer Förderung. Des Weiteren ist ein Kulturfördergesetz Ausdruck einer Gesamtstrategie für die Kulturförderung des Landes. An ihr fehlt es bislang. Mit einem Kulturförderge