Protocol of the Session on January 30, 2013

(Heinz Müller, SPD: Ja.)

sprach im Zusammenhang mit einem Antrag der NPDFraktion für einen Straftatbestand der Bestechung und Bestechlichkeit von freiberuflichen Ärzten von einer unverschämten Hetze gegen einen ganzen Berufsstand.

(Udo Pastörs, NPD: Ha!)

Doch auch Herr Dr. Jäger konnte oder wollte den Sachverhalt im Oktober 2009 nicht verstehen.

(Udo Pastörs, NPD: Er war schon ein bisschen senil vielleicht.)

Und es war Herr Dr. Jäger,

(Dr. Margret Seemann, SPD: Unverschämtheit! – Zuruf von Helmut Holter, DIE LINKE)

und es war Herr Dr. Jäger …

Herr Köster, noch mal.

Herr Pastörs, eine Beleidigung eines ehemaligen Abgeordneten, ich erteile Ihnen dafür einen Ordnungsruf.

(Udo Pastörs, NPD: Das ist doch eine brutale Vorgehensweise.)

Und noch mal, Herr Köster, reißen Sie sich jetzt zusammen und halten Sie Ihre Rede in Ruhe zu Ende.

Mach ich ganz in Ruhe.

Und es war Herr Dr. Jäger, der an diesem Tag im Zusammenhang mit der Korruption im Gesundheitswesen folgenden Satz äußerte, Zitat: „Es gibt keine Lücken in unserem Strafrecht.“ Zitatende.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Und vergessen Sie nicht, dass Herr Dr. Jäger Jurist ist. Wollte Herr Dr. Jäger damals also hier die Öffentlichkeit an der Nase herumführen?

Der Präsident der Bundesärztekammer Frank Ulrich Montgomery bestätigte in diesem Monat, dass in den vergangenen Jahren fast 1.000 Ermittlungsverfahren von den 17 Ärztekammern in Deutschland gegen Ärzte wegen Korruptionsverdachts eingeleitet wurden. Diese Verfahren werden nur eingeleitet, wenn die Ärztekammer

von der Staatsanwaltschaft Unterlagen bekommt, was aber die meisten Staatsanwaltschaften ablehnen. Über eventuelle Strafen war jedoch nichts zu erfahren. Zu- dem, und das habe ich gerade schon gesagt, erhalten die Ärztekammern meistens gar keine verwertbaren Informationen und/oder Unterlagen von den Staatsanwaltschaften.

Während der Präsident der Bundesärztekammer, der auch Handlungsbedarf sieht, mehr Ermittlungsrechte für die Kammern fordert, die einer polizeiähnlichen Funktion gleichkämen, fordert die NPD-Fraktion das auch, was der Gesundheitsexperte der SPD-Bundestagsfraktion fordert: klare gesetzliche Regelungen, so wie zum Beispiel die Verankerung der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen. Und da das wichtig ist und mittlerweile sogar von vielen Bundespolitikern gefordert wird, beantrage ich im Namen meiner Fraktion auch namentliche Abstimmung.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Ich schließe die Aussprache.

Die Fraktion der NPD hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Antrag auf Drucksa- che 6/1488 eine namentliche Abstimmung beantragt.

Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Ich bitte Sie, sich zu Ihren Plätzen zu begeben, damit vom Präsidium aus das Stimmverhalten eines jeden Mitglieds des Landtages zu erkennen ist. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorganges von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen.

Ich bitte nunmehr den Schriftführer Herrn Tack, die Namen aufzurufen.

(Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine oder ihre Stimme nicht abgegeben hat?

(Die Abgeordneten Dr. Till Backhaus und Dietmar Eifler werden nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat?

(Der Abgeordnete Johannes Saalfeld wird nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)

So, jetzt haben alle ihre Stimme abgegeben.

Ich schließe die Abstimmung. Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen, und unterbreche für zwei Minuten.

Unterbrechung: 16.31 Uhr

__________

Wiederbeginn: 16.33 Uhr

So, ich eröffne die Sitzung wieder.

An der Abstimmung haben insgesamt 54 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 5 Abgeordnete, mit Nein stimmten 49 Abgeordnete und es enthielt sich niemand. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/1488 abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: die Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Neufassung des Kohlendioxid-Speicherungsausschlussge- setzes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 6/1483.

Antrag der Fraktionen der SPD und CDU Neufassung des Kohlendioxid- Speicherungsausschlussgesetzes Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 6/1483 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Borchert von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag beantragen die Koalitionsfraktionen, dass der Landtag seine Absicht erklärt, eine Neufassung des Kohlendioxid-Speiche- rungsausschlussgesetzes zu beschließen, und fordert die Landesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten.

Wir haben ja bereits im Frühjahr letzten Jahres uns mit dem Thema befasst und in großer Übereinstimmung am 23. Mai im Landtag das CO2-Speicherungsausschluss- gesetz für Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Und wir waren uns damals einig, dass wir alle Möglichkeiten ausschöpfen wollen, um die dauerhafte geologische Speicherung von Kohlendioxid in unserem Land zu verhindern.

Dafür – das möchte ich kurz in Erinnerung bringen – gab es ja im Wesentlichen vier Gründe: zum einen die ungeklärten Risiken für Sicherheit, Trinkwasser und Umwelt, die ja bekannterweise zu großen und berechtigten Ängsten und Widerständen bei den Bürgerinnen und Bürgern führen.

Zum Zweiten, die Wirtschaftlichkeit und Effizienz von CO2-Verpressung ist bisher überhaupt nicht gegeben.

Drittens, der Beitrag der CCS-Technologie für Ener- giewende und Klimaschutz ist grundsätzlich infrage zu stellen.

Für uns hier in Mecklenburg-Vorpommern war aber viertens ganz entscheidend, dass wir direkt betroffen sind, weil wir in Mecklenburg-Vorpommern eben als Bestandteil logischerweise des Norddeutschen Beckens bekannterweise sehr große Speicherkapazitäten haben. Und da wir uns als Land Mecklenburg-Vorpommern als Ziel gestellt haben, Land der erneuerbaren Energien zu sein beziehungsweise zu werden, ist vollkommen klar, wir benötigen diese Speicherkapazitäten für Erdwärmenutzung, für Erdgasspeicher, für Druckluftspeicher oder andere Speichertechnologien für erneuerbare Energien.

Und insofern, meine Damen und Herren, war uns das schon auch klar am 23. Mai letzten Jahres, dass all diese guten Gründe dazu berechtigen oder das notwendig machen, uns mit einem Landesgesetz starkzumachen als Zwischenlösung, bis ein Bundesgesetz kommt.

Nach langer Verzögerung und insofern eigentlich dann auch wiederum überraschend schnell kam die Zustimmung im Bundesrat am 29. Juli 2012, sodass der Bundestag abschließend am 17. August das CO2-Speiche- rungsgesetz für Deutschland beschließen konnte und damit die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt hat, die die EU-Staaten verpflichtet, nationale Gesetze über die Abscheidung, den Transport und die dauerhafte Speicherung von CO2 zu schaffen, auch englisch abgekürzt CCS.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich gehe da- von aus – das ist meine Hoffnung und auch meine Er- wartung –, dass der Konsens in unserem Land, in unserem Landtag zur grundsätzlichen Ablehnung von CO2Speicherung und -Verpressung nach wie vor vorhanden ist und wir alle Möglichkeiten nutzen, die uns das Bundesgesetz bietet, um unsere Landesinteressen durchzusetzen.

Und es ist ja auch gelungen, auch gerade durch Einsatz unseres Landes, in das Bundesgesetz Öffnungsklauseln, Handlungsklauseln reinzubringen, die uns eine gewisse Handlungsoption eröffnen. Da sind es insbesondere zwei Paragrafen, die für uns relevant sind, um unsere Interessen nutzen zu können – zum einen der Paragraf 2 Absatz 5. „Die Länder“ – und ich zitiere jetzt – „können bestimmen, dass eine Erprobung und Demonstration der dauerhaften Speicherung nur in bestimmten Gebieten zulässig ist oder in bestimmten Gebieten unzulässig ist. Bei der Festlegung nach Satz 1 sind sonstige Optionen zur Nutzung einer potenziellen Speicherstätte, die geologischen Besonderheiten der Gebiete und andere öffentliche Interessen abzuwägen.“

Im Zusammenhang mit Paragraf 2 ist natürlich der Paragraf 45 Absatz 3 dann der entscheidende: „Sofern eine Landesregierung die Absicht bekundet hat, einen Gesetzentwurf nach § 2 Absatz 5 einzubringen oder der Landesgesetzgeber mehrheitlich eine entsprechende Initiative ergreift, hat die zuständige Behörde die Entscheidung über Anträge nach den §§ 7 und 12 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes nach § 2 Absatz 5, aber nicht länger als drei Jahre“, nachdem der Antragsteller den Antrag gestellt hat, „zurückzustellen.“

Was heißt das jetzt konkret in einem Satz? Das heißt konkret, dass Aufsuchungsanträge, die heute oder morgen bei den zuständigen Landesbehörden gestellt werden, bis Beginn 2016 zurückgestellt werden können. Das ist ganz entscheidend. Es liegt zurzeit zwar kein konkreter Antrag vor, aber Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Man kann damit rechnen in Zukunft, dass solche Anträge gestellt werden. Und insofern müssen wir nach meiner Meinung – und deswegen ja auch der Antrag der Koalitionsfraktionen – mit einem heutigen Beschluss uns diese Option für die nächsten drei Jahre sichern.