Protocol of the Session on January 30, 2013

(Marc Reinhardt, CDU: Das sind auch Investitionen.)

Also es ist eine Frage des politischen Willens und wir appellieren, den politischen Willen aufzubringen, Kunst und Kultur zu fördern.

Im Übrigen, Konnexität hat auch eine Umkehrwirkung. Es ist ja vorhin angeklungen bei mehreren Redebeiträgen, wenn die Kommunen nicht mehr können, ihren Finanzierungsanteil nicht bringen können, zieht sich das Land zurück und dann gibt es sozusagen einen Negativeffekt, der zu einem Kulturabbau führt, führen muss, so ist der Mechanismus. Und was wir wollen, ist in der Tat eine Schutzfunktion für Kunst und Kultur.

Und Sie haben darauf verwiesen, dass wir ganz klar den Blick nach Nordrhein-Westfalen hatten. Aber auch andere Länder machen interessante Dinge, wovon wir eine Menge lernen können: Sachsen mit dem Kulturraumgesetz oder Sachsen-Anhalt, am vergangenen Wochenende hat dort der Kulturkonvent seine Arbeit erst einmal mit 163 Empfehlungen für das Land und für den Bund abgeschlossen. Hochinteressant, was sie zur Ausfinanzierung von Kunst und Kultur empfehlen. Hochinteressant, was sie zur Bildung von Kulturregionen empfehlen und für eine Kulturförderabgabe, die wir hier auch schon thematisiert haben und womit wir uns sicherlich noch mal beschäftigen werden.

Das sind alles konkrete Überlegungen. Wir sind gut beraten, da hinzuschauen, was in anderen Ländern – eben wie in Nordrhein-Westfalen – passiert, und für unser Land Honig zu saugen. Das macht doch den Wert des Föderalismus aus, dass man schaut, was läuft woanders gut, was läuft weniger gut – und wir qualifizieren uns in dieser Hinsicht. Wir bleiben dabei, es wäre gut und es ist richtig, wenn wir ein Kulturfördergesetz haben, das die Kultur schützt und entsprechende Rahmenbedingungen gibt, um sie weiterzuentwickeln.

Aber wir brauchen nicht allein nur über die Landesgrenzen hinauszuschauen. Ich möchte mal darauf verweisen, im Juni 2011, ich sagte es vorhin schon mal, gab es eine Anhörung im Bildungsausschuss, hochinteressant, wo sich auseinandergesetzt wurde mit der Frage: Welchen Stand hat Kulturförderung in Mecklenburg-Vor- pommern?

Der Vorsitzende des Kunstvereins Bad-Doberan zum Beispiel, Professor Dr. Römhild, hatte damals gesagt, also Landesförderung ist grundsätzlich wichtig und es wäre notwendig, sie so zu gestalten, dass Vereine und Verbände Planungssicherheit haben. Herr Franz N. Kröger, Leiter der Kunsthalle Kühlungsborn, schlug in die gleiche Kerbe und verwies darauf, dass Kulturförderung auch etwas damit zu tun hat, dass unser Land über die Grenzen hinaus attraktiv ist. Und der Geschäftsführer des Literaturhauses in Rostock verwies darauf, dass Kulturförderung Verlässlichkeit brauche, weil Kultureinrichtungen und Kulturinitiativen selbst vertragliche Leistungen und Verpflichtungen eingegangen sind oder eingehen, sei es über Mietverträge, Verträge arbeitsrechtlicher Natur oder eben durch Vernetzung mit anderen Bereichen der Gesellschaft, ob mit Musik- oder Kunstschulen und dem Filmbereich.

Also es gibt viele Gründe, viele gute Gründe, ein Kulturfördergesetz zu initiieren. Sie haben, Herr Minister, ganz süffisant den Ball zurückgeschoben und haben gesagt, also dann werdet doch mal selbst aktiv. Wir werden auf alle Fälle an dem Thema dranbleiben, das darf ich hier an dieser Stelle versprechen. Wir werden uns zu diesem Thema „Kulturförderung in diesem Land, Kulturfördergesetz, Rahmenbedingungen zur Förderung des Schutzes der Kultur“ auf alle Fälle wieder sprechen. Da möchte ich

jetzt schon das Interesse wecken und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1492. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1492 mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Meine Damen und Herren, zwischen den Fraktionen besteht Einvernehmen darüber, die Tagesordnungspunkte 34 und 31, sofern der zeitliche Rahmen es zulässt, am Schluss der heutigen Tagesordnung in der genannten Reihenfolge aufzurufen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann verfahren wir so.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Sicherung der Finanzierung von Kinderwunschbehandlungen,

Drucksache 6/1482. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungs- antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1535 vor.

Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Sicherung der Finanzierung von Kinderwunschbehandlungen – Drucksache 6/1482 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/1535 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Lindner von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kinder sind eine Bereicherung der Gesellschaft. Deutschland ist eines der kinderärmsten Länder in Europa.

(Udo Pastörs, NPD: Der Welt.)

Die durchschnittliche Kinderzahl in Deutschland beträgt 1,34 Kinder. Frankreich hat mit 2,0 Kindern, Norwegen mit 1,8 und Großbritannien mit 1,9 eine deutlich höhere Geburtenrate pro Frau im Jahre 2010. Deutschland liegt im Jahre 2008 mit 8,2 Neugeborenen pro 1.000 Einwohner am Ende der Skala in Europa, der Durchschnitt in der EU bei 10,9.

Meine Damen und Herren, wir sind kein ausgewiesenes Kinderland.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Man darf nicht außer Acht lassen, dass das durchschnittliche Alter der Frau bei der Geburt des ersten Kindes stetig ansteigt. Während dieses im Jahre 1991 noch bei 26,91 Jahren lag, war das durchschnittliche Alter im Jahre 2009 bei 30,4.

Es ist wohl nichts Neues, dass ab dem 30. Lebensjahr die natürliche Fruchtbarkeit der Frau abnimmt. Daraus ergibt sich die Situation, dass Frauen in Deutschland ihr erstes Kind durchschnittlich zu einem Zeitpunkt bekommen, bei dem der Zeitpunkt der optimalen natürlichen Fruchtbarkeit bereits abgenommen hat. Wunschkinder gestalten daher die Zukunft unserer Gesellschaft mit. Wunschkinder und ihre Eltern sind ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft. Allein in den zehn Jahren von 1997 bis 2008 kamen in Deutschland circa 131.000 Kinder nur dank einer Kinderwunschbehandlung zur Welt. Das sind, wenn man es mal hochrechnet, 5.200 Schulklassen. Diese Kinder leisten einen wichtigen Beitrag für die Zukunft unserer Gesellschaft und sie werden in ihrem Leben selbst wiederum Familien gründen und Kinder bekommen.

Schon lange haben wir das Anliegen, Paare bei der Kinderwunschbehandlung finanziell zu entlasten. Die finanziellen Auswirkungen auf den Landeshaushalt mussten allerdings gewissenhaft geprüft werden.

Meine Damen und Herren, die künstliche Befruchtung, was ist das eigentlich genau? Das klingt jetzt sehr kurz und bündig, ist aber ein langfristig ausgestalteter körperlicher Eingriff mit der Hoffnung auf eine Schwangerschaft.

Die Einführung des Kinderwunsches ist seit langer Zeit von der Vermögens- und Einkommenssituation der betroffenen Paare abhängig. Die Krankenkassen bezahlen die Hälfte der Kosten für die Behandlung. Drei Versuche werden dabei berücksichtigt, also mitfinanziert. Und die andere Hälfte der Kosten?

Seit 2004 haben die in gesetzlichen Krankenkassen versicherten Paare mit Kinderwunsch aufgrund einer entsprechenden gesetzlichen Änderung mindestens die Hälfte der Kosten der künstlichen Befruchtung selbst zu tragen. Daraus resultiert der deutlich messbare Rückgang der Behandlungszahlen. Im Jahre 2004 gab es eine deutliche Abnahme der Behandlungen von 80.434 im Jahre 2003 auf 37.633 im Jahre 2004. Das Deutsche IVF-Register verzeichnete nach der Änderung der Erstattungsregeln im Jahre 2004 einen Rückgang der Geburten nach der Kinderwunschbehandlung um knapp die Hälfte von 18.000 auf 10.500, wobei die Geburten immer im Behandlungsjahr zugerechnet werden. Für die betroffenen Paare bedeutet das eine finanzielle Eigenbeteiligung von circa etwa 1.500 bis 2.000 Euro pro Behandlungsmaßnahme. Der Rückgang der Behandlungszahlen kann also niemand erstaunen.

Zugleich hat die Bundesregierung zur finanziellen Mittelbereitstellung, allerdings mit der Maßgabe einer heftigen Kofinanzierung des jeweiligen Bundeslandes, insgesamt ein weiteres Viertel der Kosten zur Entlastung der betroffenen Paare übernommen und Bund und Land zahlen somit jeweils 12,5 Prozent der Gesamtkosten. 10 Millionen stehen für die Finanzierung bereit. Allein die Kofinanzierung muss auch gesichert sein, um die Mittel abrufen zu können.

Ich kann mir in diesem Zusammenhang nur schwer vorstellen, dass eine vollständige Ausfinanzierung, wie sie im Änderungsantrag der LINKEN angedacht ist, auch nur ansatzweise realistisch ist. Zum einen stellt sich mir die Frage, warum man die Krankenkasse als Kostenträger bei der gesundheitlichen Frage gänzlich aus der Leis

tungspflicht entlassen sollte. Zum anderen handelt es sich unstrittig wohl nicht um eine Pflichtausgabe, sondern um eine freiwillige Leistung. Finanziell betrachtet besteht somit kein Anspruch auf eine Ausfinanzierung. Ein Drängen auf eine finanzielle Leistung, worauf kein Anspruch besteht, wirkt ohne Drängen fachlicher Unterlegung sehr dünn.

Mecklenburg-Vorpommern hat durch die zuständige Sozialministerin die Unterzeichnung der erforderlichen Vereinbarung vorbereitet. Nunmehr kann auch die Deckung aus dem laufenden Haushalt verzeichnet werden – ein eher langer Prozess, den die CDU mit aller Hartnäckigkeit verfolgt hat.

(Beifall Wolfgang Waldmüller, CDU: Genau.)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich nun noch ein paar Sätze über die Motivation zu diesem Antrag verlieren. Ich selber habe einen Sohn und viele von Ihnen haben auch Kinder. Und wie selbstverständlich nehmen wir das, wie allgemeingültig gehen wir damit um, dass wir Glück gehabt haben, Eltern werden zu dürfen. Ich kann mir aufgrund verschiedener Gespräche auch mit betroffenen Paaren wahrscheinlich nur ansatzweise vorstellen, wie man sich fühlen muss, wenn ein Kinderwunsch ins Leere geht. Was ich aber ganz sicher weiß, ist, dass alle diese Paare eine Not empfinden, sich unvollständig fühlen und auf ihrem gewohnten Weg Unterstützung brauchen und auch bekommen sollen.

Meine Damen und Herren, wir sprechen hier von einer Größenordnung von 180.000 Euro. Dieser Beitrag ist im Landeshaushalt aufzubringen und die zuständige Sozialministerin hat auch eine Deckung im Etat zugesagt. Ich bin mir sicher, dass Frau Ministerin Schwesig entsprechende Ausführungen vorbereitet hat.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Da bin ich mir auch sicher, aber hundertpro.)

Nochmals: Alle Zeichen stehen auf Start. Wenn uns Kinder wichtig sind,

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Wozu brauchen wir dann noch den Antrag? – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

ist es folgerichtig, öffentliche Mittel, also Landesmittel bereitzustellen. In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag zuzustimmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Frau Schwesig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Kinder sind für viele Menschen das größte Glück. Und es gibt viele Paare, die kinderlos bleiben, obwohl Kinder zu ihrem Lebensentwurf gehören. Diesen Paaren wollen wir helfen.

Es ist wichtig, dass wir heute den Antrag der Regierungsfraktionen beschließen, weil er eine Fortsetzung ist und eine Konkretisierung einer Diskussion, die wir hier schon seit vielen Jahren führen. Ich darf daran erinnern, dass viele Paare, die eine künstliche Befruchtung be- nötigen, um ihren Kinderwunsch wahr werden zu lassen, hier scheitern an finanziellen Hürden, an finanziellen Hürden, die mit dem GKV-Modernisierungsgesetz zum 1. Januar 2004 in Kraft getreten sind.

Mit diesem Gesetz wurde die Finanzierung für die künstliche Befruchtung stark beschränkt. Das heißt, seitdem müssen versicherte Paare die Hälfte der Behandlungskosten selbst tragen. Und diese Kosten sind nicht unerheblich, sie können bis zu 3.000 Euro Selbstbeteiligung betragen. Und das ist natürlich eine erhebliche Hürde für viele Paare.

Ich weiß von Dr. Müller vom Kinderwunschzentrum der Uni Rostock, dass viele Paare zu ihm kommen und wegen dieser Hürden sagen, das kann ich nicht, oder dass sie deshalb die Behandlung zeitlich aufschieben und diese zeitliche Aufschiebung auch dazu führt, dass sozusagen die Möglichkeiten, die biologischen Möglichkeiten für eine künstliche Befruchtung sich verschlechtern.

Ich sage das hier ganz klar, ich halte es für einen Fehler, dass damals unter SPD- und GRÜNE-Bundesregierung diese Behandlungskosten so stark auf die versicherten Paare aufgelastet worden sind. Es mag sein, dass damals ein viel höherer Kostendruck war in der GKV als heute. Umso mehr wäre es richtig, dass heute ganz klar die Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung 100 Prozent dieser Kosten übernehmen, denn man kann niemandem erklären, keiner jungen Frau, keinem jungen Mann, die gesund leben, warum eigentlich eine solche medizinische Behandlung nicht aus der GKV bezahlt wird. Deshalb bleibt es bei meiner politischen Position, eigentlich müsste diese Finanzierung 100 Prozent von der GKV getragen werden, erst recht bei vollen Kassen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und deshalb ist es richtig, dass ich mich seit Amtsantritt mehrfach dafür eingesetzt habe mit Länderkollegen, dass wir wieder zu dieser hundertprozentigen Finanzierung zurückkommen. Ich darf daran erinnern, dass wir mehrfach Vorstöße gemacht haben in der Jugend- und Familienministerkonferenz, in der Gesundheitsministerkonferenz, zuletzt sogar im Bundesrat eine Mehrheitsmeinung bekommen haben, einen Beschluss, dass im Rahmen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes wieder diese hundertprozentige Finanzierung eingeführt wird.

Und ich will es noch mal sagen: Heute können sich die Kassen das leisten. Und obwohl es eine mehrheitliche Beschlusslage gab über Partei- und Landesgrenzen hinaus und im Bundesrat, auch mit Unterstützung von Mecklenburg-Vorpommern, lehnt der Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr trotz voller Kassen diese 100Prozent-Finanzierung ab. Daraufhin hatten wir hier im Landtag eine Debatte und haben gesagt, okay, wenn wir nicht zu diesen 100 Prozent GKV kommen, was wir weiterverfolgen, dann richten wir uns an den Bund und versuchen, eine Initiative zu starten, dass wenigstens 25 Prozent der Kosten, die die Paare tragen oder besser gesagt, die Hälfte der Kosten, die die Paare tragen,