Protocol of the Session on December 7, 2012

um seinen Antisemitismus auch auf die Art und Weise zum Ausdruck zu bringen?

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Die zweite Frage, die ich mir gestellt habe: Wollen Palästinenser in den besetzten Gebieten oder überhaupt im Nahen Osten, egal, wo sie leben, wirklich Antisemiten hier in Mecklenburg-Vorpommern als ihre selbsternannten Freunde wissen?

(Udo Pastörs, NPD: Wir haben sehr gute Kontakte, das stört Sie wahrscheinlich.)

Ich denke mal, die Menschen in Palästina, egal, unter welcher Situation sie leben, wissen solche Freunde genauso wenig zu schätzen,

(Udo Pastörs, NPD: Wie Sie, wie Sie.)

wie die Menschen in diesem Land solche Personen zu schätzen wissen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich auf den doch relativ überschaubaren Inhalt dieses Antrages eingehen. Gemäß Artikel 49 der IV. Genfer Konvention verstoßen israelische Siedlungen in den 1967 besetzten palästinensischen Gebieten gegen das Völkerrecht. Das wird sowohl von der Europäischen Union als auch von der Bundesregierung immer wieder deutlich festgestellt und daran gibt es auch in den demokratischen Fraktionen in diesem Haus kein Vertun.

Die Bundesregierung hat daher auch in der jüngsten Ankündigung oder hat in Reaktion auf die jüngste Ankündigung der israelischen Regierung unter Ministerpräsidenten Netanjahu, weitere Siedlungen in diesen nach 1967 besetzten Gebieten auf der Westbank zu errichten, deutlich gemacht, dass dieses aufs Schärfste kritisiert und von der Bundesrepublik Deutschland als nicht zulässig betrachtet wird. Gleichzeitig stehen die Bundesregierung und die demokratischen Fraktionen auch in diesem Haus auf dem Standpunkt, dass solche Siedlungen einer massiven Beeinträchtigung einer friedlichen Lösung des Nahostkonfliktes zwischen Israel und Palästina auf der Grundlage einer angestrebten Zweistaatenlösung diametral entgegenstehen.

Gleichwohl, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist dies kein Grund, auch nur ansatzweise den hier vorliegenden Antrag ernst zu nehmen. Es ist eine Sache, ob

man deutlich macht, dass auch wir als Demokraten sicherlich auf dem Standpunkt stehen, dass Waren und Siedlungen, die in den auf der Westbank errichteten israelischen Siedlungen unzulässig sind,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

und es ist ein anderer Punkt, ob man hier tatsächlich einer Kennzeichnungspflicht für Produkte, die aus diesen Gebieten kommen, in diesem Rahmen nachkommen will.

Gleichwohl, das muss man auch konstatieren, wurden in den israelischen Siedlungen in den 1967 besetzten Gebieten Waren hergestellt, die auch nach Deutschland exportiert wurden. Diese Waren wurden – und das ist das Entscheidende – in der Vergangenheit von den israelischen Zollbehörden nicht zweifelsfrei als nicht in Israel hergestellte Waren gekennzeichnet. Vielmehr gelangten auch Waren unter der zollrechtlichen Herkunftsbezeichnung „Made in Israel“ in den Warenverkehr, die aus den besetzten Gebieten stammten.

Allerdings, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen – und daran wird deutlich, dass auch in diesem Punkt die NPD derzeit hinterherläuft –, traten bereits Ende 2005 entsprechende Vereinbarungen zwischen den EU-Mitglieds- staaten in Israel in Kraft, wonach alle Waren mit der amtlichen Ursprungsangabe „Israel“ dergestalt gekennzeichnet werden müssen, dass zunächst allein den europäischen Zollbehörden, inzwischen allerdings auch jedem Dritten, die Möglichkeit gegeben ist, zwischen Waren aus dem völkerrechtlich anerkannten Staatsgebiet Israel

(Udo Pastörs, NPD: Das ist falsch, was Sie sagen.)

und denen aus völkerrechtswidrigen Siedlungen in den 1967 besetzten Gebieten zu unterscheiden.

Seitdem, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gibt Israel bei der Ausfuhr von Waren in die EU-Mitglieds- länder den genauen Ursprungsort der Waren an. Die Vorgehensweise der Europäischen Union und ihrer Mitgliedsstaaten wurde in einem vor dem Hintergrund der Zollpräferenzvereinbarung geführten Rechtsstreit vor dem Europäischen Gerichtshof bestätigt.

Und, sehr geehrter Herr Pastörs, wenn Sie hier schon den EuGH zitieren, dann sollten Sie die entsprechende Entscheidung auch vorher lesen.

(Udo Pastörs, NPD: Die habe ich genau gelesen.)

Dann werden Sie nämlich genau das feststellen, was ich hier eben ausgeführt habe: Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 25.02.2010 klargestellt, dass die aus den israelischen Siedlungen in den seit 1967 besetzten Gebieten hergestellten Waren nicht als Waren aus Israel deklariert und gekennzeichnet werden dürfen und entsprechend die Zollbehörden ihnen eine diesbezügliche Zollpräferenz zu verweigern haben. Das bedeutet im konkreten Fall, die betreffenden Waren werden von den europäischen Zollbehörden, wenn sie nicht ordnungsgemäß deklariert sind, schon bei der Einfuhr entsprechend bemängelt.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Der Rat für Außenbeziehungen der Europäischen Union hat des Weiteren in seiner Erklärung vom 04.05.2012 den Willen und die Bereitschaft der Europäischen Union und ihrer Mitgliedsstaaten bekräftigt, das geltende EURecht und die bilateralen Vereinbarungen in Bezug auf Siedlungsprodukte vollständig und effektiv umzusetzen.

Um sowohl für Importeure als auch für Verbraucher eine größere Transparenz im Hinblick auf in israelischen Siedlungen in den besetzten Gebieten hergestellte Erzeugnisse zu verschaffen, veröffentlicht die Europäische Union inzwischen auch im Internet unter der Internetadresse ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technicalarrangement_postal-codes.pdf eine regelmäßig aktualisierte Liste über mögliche Herkunftsorte von Waren aus israelischen Siedlungen in den 1967 besetzten Gebieten. Damit, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist nicht nur den europäischen Zollbehörden, sondern jedem, der über einen Internetzugang verfügt, möglich zu schauen, woher die entsprechenden Waren tatsächlich kommen.

Soweit, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen – und darauf vergaß Herr Pastörs ebenfalls hinzuweisen –, palästinensische Waren in die Europäische Union eingeführt werden sollen, sind diese im Übrigen im Rahmen der zollrechtlichen Bestimmungen gleichfalls auf der Grundlage des zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der PLO zugunsten der palästinensischen Behörden für das Westjordanland

(Udo Pastörs, NPD: Hab ich nicht bestritten.)

und dem Gazastreifen andererseits betroffenen Assoziationsabkommen von 1997 als solche mit einer entsprechenden Ursprungsbezeichnung zu kennzeichnen.

Wollen Endverkäufer im Sinne einer größtmöglichen Transparenz für die Verbraucher eine ausdrückliche Kennzeichnung von Waren, die aus Israel, den palästinensischen Gebieten auf der Westbank oder im Gazastreifen oder aus einer Herstellung aus israelischen Gebieten in den 1967 besetzten Gebieten stammen, vornehmen, kann dieses daher ohne Weiteres erfolgen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wie die Bundesregierung in ihrer Beantwortung der Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Drucksache 17/10353, vom 18.07.2012 erklärte, besteht auch kein Rechtsgrund, der die Kennzeichnung von Waren aus den besetzten Gebieten als solche verbieten würde.

(Gelächter bei Udo Pastörs, NPD)

Grundsätzlich besteht jedoch sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch in Deutschland, mit Ausnahme von bestimmten Lebensmitteln, Markierungsfreiheit für den innerstaatlichen Warenverkehr. Das bedeutet, dass Waren, sofern sie den außenwirtschaftlichen Herkunftsbezeichnungen genügen, innerhalb Deutschlands beim Verkauf an den Endverbraucher keiner weiteren Kennzeichnungspflicht bezüglich des Herkunftslandes unterliegen.

Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, da wird dann ja auch mal deutlich, worauf die Fraktion der NPD in diesem konkreten Fall wirklich hinauszielt. Sie wollen, dass nur letztendlich Produkte aus israelischen Siedlungen, aus Israel für den Warenverkehr dann ausnahmsweise gekennzeichnet werden müssen, während Produk

te aus anderen Ländern, auch außerhalb der EU, nicht gekennzeichnet werden müssen.

(Udo Pastörs, NPD: Das hat ja auch seinen Grund.)

Ja, natürlich hat das auch seinen Grund, Herr Pastörs. Da hat in diesem Raum auch keiner einen Zweifel daran, dass Sie Ihre Gründe dafür haben,

(Udo Pastörs, NPD: Sie glauben, meine Beweggründe zu kennen, und das ist unredlich.)

dass Sie entsprechende Waren so gekennzeichnet ha- ben wollen, bloß das hat absolut nichts mit Palästinensern zu tun und mit israelischen Siedlungen in der Westbank, das ist einfach Ihre antisemitische und rechtsextreme Grundhaltung, die hier wieder zum Ausdruck kommt,

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und davon haben wir in diesem Haus einfach die Nase voll!

(Stefan Köster, NPD: Der hat schon Verfolgungswahn.)

Und es ist schon deutlich, Herr Pastörs, wes Geistes Kind Sie sind, wenn Sie gerade vor dem Hintergrund, dass in Deutschland Menschen mit einem gelben Stern gekennzeichnet worden sind, hier in diesem Haus einen Antrag stellen, dass explizit israelische Waren entsprechend gekennzeichnet werden sollen.

(Zurufe von Stefan Köster, NPD, und Udo Pastörs, NPD)

Und kommen Sie mir bitte nicht mit dem Spruch, auch Waren aus den palästinensischen Gebieten müssten entsprechend gekennzeichnet werden,

(Udo Pastörs, NPD: Richtig.)

weil Sie wissen genau, dass es die entsprechenden Importe in die Europäische Union nur in einem geringen Maße gibt. Was Sie wollen, ist die Kennzeichnung von Waren aus Israel und aus israelischen Siedlungen. Und wenn Sie den Mut dazu hätten und nicht genau wüssten, dass jede Ihrer Bemerkungen ein Nagelstein ist in das NPD-Verbotsverfahren

(David Petereit, NPD: Oh!)

und dazu beitragen wird, dass Ihre Partei verboten wird,

(Stefan Köster, NPD: Was sind Sie eigentlich für ein Kasper!)

dann würden Sie sich hier hinstellen und am liebsten genau das fordern, was Ihre Gedankenfreunde in Ungarn gefordert haben,

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)