Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Pastörs von der Fraktion der NPD. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Dass der israelische Staat auf palästinensischem Grund seit 1990 trotz seiner menschenverachtenden Politik gegenüber den Arabern im Allgemeinen und dem palästinensischen Volk im Besonderen einen Sonderstatus in Bezug auf Zollvergünstigungen mit der EU hat, dürfte jedem bekannt sein. Grundlage dieser Bevorzugung ist ein Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Israel von 1995. Gemäß Artikel 2 des Vertrages müssen alle Partner der EU die Menschenrechte als grundlegendes Prinzip ihres politischen Handelns respektieren, im Vertrag Menschenrechtsklausel genannt.
Wie der zionistische Staat Menschenrechte definiert, wurde der Weltöffentlichkeit gerade in den letzten Wochen durch den erneuten Überfall Israels auf die einheimische palästinensische Bevölkerung deutlich vor Augen geführt. Gezielte Tötungen im Auftrag der israelischen Regierung, das Festhalten und Internieren von Palästinensern in Lagern ohne Gerichtsverfahren über Jahrzehnte runden das Bild ab und sind auch ein Grund, warum wir als NPD-Fraktion uns verpflichtet fühlen, eine Kennzeichnungspflicht für israelische Waren und palästinensische Exportgüter in unserem Antrag zu fordern.
Es ist eine Tatsache, dass in den völkerrechtswidrigen israelischen Siedlungen Waren hergestellt werden, die für den Export bestimmt und von den israelischen Zollbehörden mit dem Siegel „Made in Israel“ nach Europa exportiert werden. Dies geschieht, um in den Genuss der Zollvergünstigungen zu gelangen, die auf der Grundlage des hier bereits genannten Abkommens durch die EU gewährt werden. Und genau dagegen wehren sich die in ihrer eigenen Heimat unterdrückten und erniedrigten Palästinenser zu Recht.
Ich möchte Ihnen ein praktisches Beispiel geben. Laut der israelischen Forschungs- und Entwicklungsstelle im Jordantal werden mehr als 80 Prozent der sogenannten Medjool-Datteln ins Ausland als Produkt aus Israel verkauft. Welch ein Betrug!
Nach Information der Weltbank werden allein in den durch Israel völkerrechtswidrig besetzten Siedlungen, den sogenannten C-Zonen, jedes Jahr Güter im Wert von circa 240 Millionen Euro allein in die EU exportiert. Zum Vergleich, aus den sogenannten Palästinenser- gebieten kommen jedes Jahr Exporte für nur knapp 15 Millionen Euro in die EU-Staaten. Das bedeutet, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass den Palästinensern das 15-Fache ihres Exportes nur in diesem Segment regelrecht vorenthalten, sprich, gestohlen wird.
Wir wissen alle, dass die Produktion, besonders im landwirtschaftlichen Bereich, zu über 80 Prozent praktisch durch den Fleiß der Palästinenser unter der Oberaufsicht der Israelis erfolgt.
In gulagähnlichen Behausungen und unter sozial unvorstellbaren Bedingungen wird das palästinensische Volk, ja, man muss leider sagen, in sklavenhafter Manier regelrecht ausgebeutet. Und darüber, Herr Al-Sabty und ihr lieben LINKEN, solltet ihr euch hier einmal unterhalten und euch einsetzen. Sie werden dort auch an Leib und Seele geschädigt, wie alle wissen.
Kein Geringerer als der ehemalige Premierminister Israels, Menachem Begin, legitimierte dieses Vorgehen indirekt mit dem Satz, Zitat: „Die Palästinenser sind Tiere auf zwei Beinen!“ Und der Friedensnobelpreisträger und ebenfalls Ex-Präsident Israels, Yitzhak Rabin, sagte, Zitat: „Wir werden die Palästinenser vernichten wie die Heuschrecken und ihre Köpfe gegen die Wand schlagen.“ Meine Damen und Herren, das sind Ihre Freunde!
Und bevor Sie Ihre juristischen Kettenhunde wieder auf mich hetzen, hier noch kurz die gut überprüften Quellen meiner Zitate. Zitat eins: „New Statesman“, 25.06.1982, Zitat zwei: „New York Times“ vom 01.04.1988.
Unser Antrag stellt den Versuch dar, dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gerecht zu werden, das bereits am 25. Februar 2010 feststellte, dass alle Mitgliedsstaaten der EU Unterzeichner der IV. Genfer Konvention sind und sich damit verpflichtet haben, das Abkommen nicht nur einzuhalten, sondern seine Einhaltung durchzusetzen – Artikel 1 der Konvention.
Was ist in der IV. Genfer Konvention unter anderem geregelt? Wie immer die Beziehungen der EU-Staaten zu Konfliktparteien oder Besatzungsmächten weltweit auch aussehen mögen, sie dürfen nicht in Widerspruch zu den Bestimmungen des humanitären Völkerrechts geraten. Aber wie die Welt weiß, finden gute Freunde immer Mittel und Wege, diese Bestimmungen zu unterlaufen. Die EU hat somit 2005 lediglich eine sogenannte technische Vereinbarung getroffen, in der die Behörden Israels sich
verpflichten, den EU-Zollbehörden Listen mit Postleitzahlen der Produktionsstandorte zur Verfügung zu stellen, auf der Grundlage derer der europäische Zoll zuordnen kann, ob ein Exportgut aus einer Siedlung, also aus besetzten und damit aus de facto annektierten Gebieten stammt oder nicht. Die Praxis zeigt, Israel zertifiziert weiterhin alle aus den Siedlungen entstammenden Produkte mit dem Siegel „Made in Israel“. Die Bundesregierung weiß das und will sich mit dem Problem überhaupt erst gar nicht näher befassen.
Stellen Sie sich vor, meine Damen und Herren, aber ich fürchte, das können Sie sich sogar gut vorstellen, die gleiche Praxis würde so in Deutschland Einzug halten. Beispiel: Auf deutschem Staatsgebiet in einer israelischen Produktionsenklave in Mecklenburg-Vorpommern werden von deutschen Arbeitskräften
mit Stundenlöhnen um die 80 Cent Waren produziert, die man dann mit einem Stempel „Made in Israel“ versehen und zu bevorzugten Konditionen in ein Drittland ausführen kann. Und der Profit aus dieser Wirtschaftstätigkeit würde dann in die Taschen weniger Israelis fließen. Das ist Volksbetrug, das ist ökonomischer Terrorismus.
Erdoğan, Ministerpräsident der Türkei, spricht sogar nicht nur in diesem Zusammenhang mittlerweile offen vom Terroristenstaat Israel.
Wir brauchen eine Kennzeichnungspflicht und eine saubere Trennung von Gütern, die in Israel hergestellt wurden,
und von jenen, die aus Palästina stammen. Meine Fraktion fordert in ihrem Antrag Wahrheit, Klarheit und Identität der Güterherkunft. Und dies zu garantieren, sind offenkundig weder die BRD noch die EU und erst recht nicht der Staat Israel bereit.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, es regt sich Widerstand gegen diese menschenverachtende Praxis der Israelis, nicht nur in dieser Sache. Die katholische Menschenrechtsorganisation Pax Christi fordert schon lange eine Kennzeichnungspflicht israelischer Produkte und immer mehr EU-Staaten schließen sich dieser Forderung an. England und Dänemark sind hier nur die Vorreiter. Lassen wir doch die Verbraucher selbst entscheiden, welche Waren sie bevorzugen! Wichtig ist nur, dass bei einer Kennzeichnung dies auch für den Endverbraucher aussagekräftig und deutlich in Erscheinung tritt.
Wir schlagen also vor: erstens, Kennzeichnung aller Waren, die außerhalb der momentanen De-factoGrenzen Israels ihren Ursprung haben, mit der Flagge Palästinas, schwarz-weiß-rot-grün, zweitens, Kennzeichnung aller Waren, die innerhalb der jetzigen De-factoGrenzen Israels ihren Ursprung haben, mit der Staatsflagge Israels, blau-weiß und dem Davidstern.
Meine Damen und Herren, ich bin sicher, dass bei gu- ter Kennzeichnung in den Geschäften und Supermärkten weltweit den Verbrauchern damit ein Höchstmaß an Transparenz in dieser schwierigen Lage geboten wird.
Meine Fraktion schließt sich unabhängig des hier geforderten Eintretens für ein Umsetzen der Urteile des Europäischen Gerichtshofs der Forderung von Pax Christi an: keine Waren aus israelischen Siedlungen in den Einkaufskorb. Wir tun dies nicht aus antisemitischer Motivation heraus,
gegenüber dem leidenden palästinensischen Volk, ebenso wie aus der Überzeugung, dass Frieden auch in Nahost nur entstehen kann, wenn die zionistische Internationale endlich begreift, dass sie ihr programmiertes Ziel Arads Israel aufgeben muss, dass das auserwählte Volk, zumindest hier auf Erden, gleichen Rechten und Pflichten gegenüber der Weltgemeinschaft unterliegt wie alle anderen Völker auch, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Diese Forderung meiner Fraktion heute hier möchte ich auch – ich kündige das hier schon an – in namentlicher Abstimmung abgestimmt haben wissen,
(Der Abgeordnete Udo Pastörs beendet seine Rede bei abgeschaltetem Mikrofon. – Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Redebeitrag des Herrn Pastörs eben gehört habe, da sind mir zunächst einmal zwei Fragen eingefallen:
Erstens. Ist sich Herr Pastörs wirklich sicher, wenn er eine Kennzeichnung israelischer Produkte mit dem Davidstern fordert, dass er sich bei der Farbe nicht irrt und er nicht wie seine geistigen Vorgänger auf einen gelben Davidstern abstellen möchte,