Und zu den übrigen, den Koalitionsfraktionen und der Landesregierung, zu den Redebeiträgen – die sind eigentlich wie immer. Ich finde sie einfach nur ignorant.
Wenn uns von Herrn Glawe und Herrn Silkeit „politisches Manöver“ vorgeworfen wird, unterstützt das gerade diese Ignoranz. Herr Silkeit beispielsweise unterstellte uns, dass wir in unserem Antrag von „Missachtung der Kinderrechtskonvention“ sprachen. Aber, Herr Silkeit, lesen Sie sich doch mal unseren Antrag richtig durch! Wir haben gesagt, die Rechte von Flüchtlings
kindern stärken, das zeigt, dass wir hier Verbesserung wollen, so, wie Sie es mit uns abgesprochen haben.
Und gerade die Beispiele aus der Praxis zeigen eigentlich, dass das Kindeswohl nicht in jeder Entscheidung berücksichtigt wird.
und auch, dass immer das Kindeswohl beachtet wird, entsprechend den Bedingungen der Flüchtlingskinder fernab von Freunden und Freizeiteinrichtungen.
In Mecklenburg-Vorpommern leben 31.500 Ausländer, davon 5.000 Kinder und davon 700 Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Und es werden mehr durch den Zustrom aus der Arabischen Republik Syrien, aus Serbien und Mazedonien. Ich denke schon, dass wir hier ein Zeichen setzen sollten und sie umfassend schützen und unterstützen sollten.
Und dass es Handlungsbedarf gibt, gerade bei dem angesprochenen Thema Bildung, Frau Tegtmeier und Herr Silkeit, hatte uns ein Beispiel von Montag gezeigt, wo ich mit meinen Kollegen Herrn Al-Sabty, Frau Stramm und Herrn Mucha in der Erstaufnahmeeinrichtung in Nostorf/Horst war. Dort werden die Kinder von null bis sechs Jahren gerade nicht von Fachkräften, von deutschen Fachkräften unterrichtet, um ihnen die deutsche Sprache näherzubringen, sondern dort ist es so, dass die Kinder betreut werden durch Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, wo versucht wird, das Fachkräftegebot herzustellen, indem versucht wird, Erzieherinnen und Lehrer dafür einzusetzen. Aber nicht immer sind Lehrer und Erzieher unter den Heimbewohnern und wenn, dann wechseln die alle Monate, weil nach drei Monaten der Aufenthalt in den Erstaufnahmelagern zu beenden ist.
Da frage ich mich: Sieht denn so eine bedarfsgerechte Bildungsförderung von Kindern aus, von Flüchtlingskindern in Erstaufnahmeeinrichtungen? Ich sage, nein.
Das sieht für mich anders aus. Und meines Erachtens ist hier die Landesregierung auch mal gefordert zu schauen, ob man dort nicht Fachkräfte, deutsche Fachkräfte, die wirklich die deutsche Sprache ihnen näherbringen könnten, einsetzen kann.
sein Kind unbedingt in die Kindertagesbetreuung geben möchte. Wir meinen aber, dass hier an die Eltern die Informationen zur Möglichkeit der Kinderbetreuung zu geben sind unter Berücksichtigung der kulturellen Besonderheiten. Man muss durch eine Beratung, durch eine umfassende Beratung die Ängste nehmen und so den Kindern ermöglichen, in der Kindertageseinrichtung auch betreut zu werden.
Für Mecklenburg-Vorpommern gibt es noch ein weiteres Problem. Es gibt von den Null- bis Sechsjährigen 2011 1.400 Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Mit Migrationshintergrund ist es weitaus höher. Genaue Zahlen, und das hatte Herr Al-Sabty vorhin auch erzählt, gibt es leider nicht zu den Kindern mit Migrationshintergrund, zu ihrem genauen Aufenthaltsstatus, auch keine Daten zu Flüchtlingskindern in den Kitas – so wie gesagt unsere besagte Kleine Anfrage vom März 2012.
Ebenfalls unklar ist die Unterbringung und Unterteilung nach Wohnformen. Da sagen wir, wir brauchen eine verlässliche Datenbasis, um zu wissen, wie die Kinder an der Bildung beteiligt sind. Und das hat uns auch die Bertelsmann Studie aus dem letzten Jahr bestätigt, die für Mecklenburg-Vorpommern gesagt hat, diese Datenlage ist nicht da, deshalb gibt es hier Nachholbedarf.
Und kommen wir doch mal dazu, Herr Silkeit, weil Sie sagten, unsere Sorge ist unbegründet, dass die Kinder mit Migrationshintergrund nicht in den Kindertagesstätten untergebracht sind. Auch hier sprechen die Zahlen, die uns da vorliegen, etwas anderes. Von den 97.318 Kindern in Kitas sind 3.226 Kinder mit Migrationshintergrund. Das sind 3,3 Prozent. Aber für Nordvorpommern, Ludwigslust und den Altkreis Uecker-Randow ist ausgezeichnet worden, dass hier keine Kinder mit Migrationshintergrund betreut werden.
Jetzt frage ich mich, gerade in Ludwigslust ist ein Asylbewerberheim: Fehlen hier einfach nur die Daten oder gibt es keine? Damit geben Sie ja selber zu, dass die Datenlage unzureichend ist, was Sie aber vorher negiert haben in Ihrem Redebeitrag.
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist der Haarausfall. – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Dies zeigt halt das Problem: Entweder haben wir die Daten nicht oder wir müssen dafür sorgen, dass der Zugang für die Kinder mit Migrationshintergrund zu den Kindertageseinrichtungen vereinfacht wird.
Und kommen wir noch zur Verfahrensmündigkeit. Die Kinderrechtskonvention sagt, als Kinder gelten Menschen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. In Arti- kel 22 Kinderrechtskonvention wird Deutschland verpflichtet, angemessenen Schutz und humanitäre Hilfe bei der Wahrnehmung der Rechte zu gebieten. Hier ist aber ein Auseinanderfallen zu sehen. Wenn die 16- und 17Jährigen in den Asylverfahren alleingelassen werden, frage ich mich, wie dieser angemessene Schutz und die humanitäre Hilfe bei der Wahrnehmung der Rechte denn noch umfassend gewährleistet werden. Auch hier sehen wir sozusagen Nachbesserungsbedarf, den wir umsetzen müssen.
Und noch mal wiederholen möchte ich unsere Forderung, die Herr Al-Sabty auch schon angesprochen hat: Minderjährige gehören nicht in Abschiebehaft.
Auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge dürfen nicht abgeschoben werden. Mit einer Abschiebung ist immer verbunden, dass sie in eine ungewisse Situation entlassen werden. Es ist nicht auszuschließen, dass für sie in ihren Heimatländern Elend, Not, Bedrohung für Leib und Leben bestehen. Und insofern kann ich nur an Sie appellieren:
Sehr geehrte Frau Bernhardt, ich möchte eines nur noch mal klarstellen: Sie haben eben auf mich und Herrn Silkeit verwiesen und ge- sagt, wir hätten geäußert, dass die Kinder von Fachkräften in der Erstaufnahmeeinrichtung beschult oder unterrichtet würden. Das habe ich keineswegs gesagt. Ich habe mich ganz im Gegenteil dagegen ausge- sprochen, die Schulpflicht für Kinder im Erstaufnahmelager umzusetzen, weil sich das nämlich für diese Kinder als Bumerang erweisen würde. Das war es auch schon.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 6/1360. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1360 abgelehnt, mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 37: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Palästinensische und israelische Produkte verbraucherfreundlich kennzeichnen –
dem Beispiel anderer europäischer Länder folgen und klare Herkunftsbezeichnungen einführen, Drucksache 6/1351.
Antrag der Fraktion der NPD Palästinensische und israelische Produkte verbraucherfreundlich kennzeichnen – dem Beispiel anderer europäischer Länder folgen und klare Herkunftsbezeichnungen einführen – Drucksache 6/1351 –
Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Pastörs von der Fraktion der NPD. Bitte schön, Herr Abgeordneter.