Protocol of the Session on December 7, 2012

Was für die Justiz gilt, muss auch für den Bürgerbeauftragten gelten. Man könnte in der Regelung zur Justiz nämlich einen Grundsatz zur räumlichen Trennung der Gewalten erkennen, der insbesondere dann gilt, wenn es um Kontrollfunktionen einer anderen Gewalt geht – und der Bürgerbeauftragte ist eine vom Landtag geschaffene Institution zur Kontrolle behördlichen Handelns. Die grundlegenden rechtlichen Wertungen sind hier identisch. Das ist so klar vielleicht nicht niedergeschrieben, aber doch eine zwingende Schlussfolgerung. Aber auch der Respekt vor den Bürgerinnen und Bürgern sowie ihren außergerichtlichen Kontrollmöglichkeiten gebietet das. Eine gemeinsame Unterbringung mit einem Ministerium widerspricht dem völlig. Ein Bürgerbeauftragter hat autonom zu sein, und überall in unserem Rechtsstaat, wo die Autonomie gewisser Stellen notwendig ist, muss auch eine räumliche Trennung erfolgen.

Es ist unbegreiflich, wie man die Möglichkeit ausschlagen konnte, den Bürgerbeauftragten, den Datenschutzbeauftragten und die Landesbeauftragte für die Unterlagen der Staatssicherheit in einem separaten Gebäude mit vernünftigen Räumlichkeiten unterzubringen. Dies umso mehr, da der Mietvertrag im IHK-Gebäude ja bereits fast unter Dach und Fach war.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will noch einen Aspekt nennen: die aus unserer Sicht richtige Möglichkeit von niederschwelligen Angeboten, denen man mit einem gemeinsamen Haus der Beauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern durchaus Genüge getan hätte. In einem gemeinsamen Haus der Beauftragten des Landtages ist eben auch die Überwindung einer Hemmschwelle viel leichter für die Betroffenen. Man ist anonym, niemand kann erkennen, wen der Betroffene aufsucht, ob er zum Bürgerbeauftragten geht, weil er mit einer Verwaltungsentscheidung nicht einverstanden ist, ob er die Möglichkeit der Beratung bei der Beauftragten

für die Stasiunterlagen in Bezug auf die von uns übertragene Aufgabe zur Inanspruchnahme von Hilfe aus dem Wiedergutmachungsfonds für Kinder in Jugendeinrichtungen der DDR nutzen möchte oder ob er sich vom Datenschutzbeauftragten über die Auswirkungen in Bezug auf die Netzpolitik informieren möchte.

Meine Damen und Herren, es muss doch wohl die Frage gestattet sein, wie beispielsweise der Datenschutzbeauftragte auch in Zukunft seine Aufgaben, die immer mehr werden, zum Beispiel das Stichwort „Netzpolitik“, bewältigen soll, wenn schon die jetzige Zahl seiner Mitarbeiter praktisch nicht in den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten unterzubringen ist.

Und, Herr Müller, es ist schon ein Unterschied, den Datenschutzbeauftragten auf der einen Seite und den Bürgerbeauftragten auf der anderen Seite in Bezug auf die Trennung von Exekutive darzustellen, denn der Bürgerbeauftragte, und das wissen Sie, hat einen viel höheren Zulauf von Bürgerinnen und Bürgern. Auf der einen Seite, sage ich, ganz konsequente Trennung, aber auf der anderen Seite, glaube ich, muss man schon unterscheiden und es geht uns ja hauptsächlich …

(Heinz Müller, SPD: Und die Zahl der Zuläufe ist dann dafür verantwortlich, für die Einschätzung, ob Legislative oder Exekutive?)

Nein. Es geht ja auch hauptsächlich darum, dass man diese Chance, die wir gehabt haben, alle drei in ein Haus zu setzen, dass wir die hätten nutzen müssen. Und, meine Damen und Herren, was für mich genauso schwer wiegt, ist die Tatsache, dass der Landtag selbst sich seine Gestaltungsspielräume aus der Hand nehmen lassen hat, und das finde ich sehr bedauerlich.

Ich würde mich freuen, wenn wir in den nächsten Monaten gemeinsam eine Lösung für alle drei Beauftragten finden können. Das würde dem Ansehen des Landtages und der Demokratie in diesem Land sicher sehr viel helfen. Ich hoffe, dass wir das Projekt der Schaffung eines gemeinsamen Hauses nicht aus den Augen verlieren.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ich kann das nicht mehr hören! Ich kann das nicht mehr hören!)

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Herr Ringguth von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sage Ja, Ja und Ja, dreimal Ja:

Ja, natürlich wäre es wünschenswert gewesen, natürlich wäre es wünschenswert gewesen, wenn wir, ähnlich wie das zum Beispiel in Thüringen läuft, alle drei Landesbeauftragten hier bei uns im Land Mecklenburg-Vorpom- mern unter einem Dach gehabt hätten, noch dazu sogar dicht am Bürger sozusagen, symbolisch dort in der Fußgängerzone Puschkinstraße.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Genau.)

Natürlich wäre das wünschenswert gewesen. So.

Und natürlich wäre es wünschenswert gewesen, wenn man sozusagen symbolisch nach außen damit die Unabhängigkeit von so wichtigen Institutionen, mit Verfassungsrang immerhin, auch richtig deutlich symbolisieren würde. Natürlich wäre das schön gewesen.

Und natürlich, drittens, ich habe mich dafür eingesetzt, denn die Chance war da.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Richtig.)

Wie so oft im Leben gibt es ja ganz kurze Zeitfenster, da gibt es plötzlich eine Chance und da wäre das auch möglich gewesen. So, und wir wissen alle, auch die Landtagsverwaltung hat sich intensiv eingesetzt, um diese Variante zu favorisieren. Ja, so weit, so gut, aber ich habe jetzt dreimal immer in einer Vergangenheitsform geredet, denn Leute, wir reden hier heute längst über vergossene Milch.

Als Erstes ist das doch mal so, ich kann mich noch genau erinnern, es war ein Freitag und ich war irgendwo draußen im Wahlkreis, da habe ich den Anruf des Bürgerbeauftragten gehabt, der mir gesagt hat, er hat sich entschieden. Und für uns ist es zuerst einmal so, dass wir die Entscheidungen eines Bürgerbeauftragten respektieren, das gehört sich für uns.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ja, aber unter welchen Bedingungen, das wissen Sie doch auch!)

Das ist mal Nummer eins.

Und Nummer zwei, für mich war das dann spätestens, als ich mir das angeschaut habe, ja... Was angeschaut?

Peter, das konnte ich jetzt eben nicht nachvollziehen, was du da gemacht hast.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Nein, das war nicht für dich.)

Also gut, spätestens, seitdem ich mir das angeschaut habe, sage ich, es ist nicht optimal, wenn so eine Institution wie der Bürgerbeauftragte in einem Gebäude ist, das klar für Exekutive steht. Natürlich ist das nicht optimal. Wir müssen gar nicht drum herumreden, anders wäre es schöner.

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Die müssen da drum herum- reden. – Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE)

Nur, erstens gibt es die Entscheidung und zweitens, Herr Müller hat schon längst ein bisschen über Geld geredet, da will ich das auch noch mal machen. Alleine für die technische Infrastruktur sind jetzt rund 40.000 Euro ausgegeben worden, das ist längst vergossene Milch. Das ist Geld des deutschen Steuerzahlers und jetzt ist alles an Voraussetzungen geschaffen worden, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbeauftragten dort gute Bedingungen vorfinden. Für mich war es auch wichtig, dass es diesen eigenen Eingang gibt.

Und dann gucken wir uns doch einfach mal an: Im Jahr sind es rund 33.000 Euro für Mieten, die man dann an

einen privaten Dritten zahlt, denn das IHK-Gebäude ist ein privater Dritter. Da kann man ja sagen: Na, Leute, das muss uns doch die Demokratie wert sein.

Ich sage dazu Folgendes: Ist es denn neben der Symbolik, die sicherlich damit einhergeht, nicht vielleicht viel wichtiger, dass wir das, was der tiefe Wunsch des Bürgerbeauftragten ist von Anbeginn an – er hat uns das mitgeteilt, genauso wie sein Vorgänger uns das auch schon mal mitgeteilt hat –, dass wir an einer Stelle wirklich eine Stelle verstetigen und gemeinsam im Doppelhaushalt darüber nachdenken, dass man diese zusätzliche Stelle durchkriegt? Da sage ich, diese Stelle kostet ungefähr im Jahr genau so viel Geld wie das, was wir jetzt einem fremden Dritten geben würden für seine Immobilie.

Da sage ich mir, Symbolik ist etwas Wunderschönes, was aber wirklich wichtig ist für die Menschen in diesem Land, ist doch, dass der Bürgerbeauftragte, in diesem Fall geht es um ihn, wirklich in die Lage versetzt wird, mit seinem Personal für die Bürgerinnen und Bürger etwas zu machen, denn das muss ich einfach mal sagen: Das Energieministerium als Wurzel des Übels zu betrachten, also wissen Sie was, erst mal war das ein bisschen unverschämt, Herr Minister, und zweitens muss ich wirklich sagen, man kann sich auch schön was hinkonstruieren.

(Heiterkeit bei Dr. Margret Seemann, SPD, und Peter Ritter, DIE LINKE)

Das ist für viele Leute also wirklich nun überhaupt keine Kategorie. Die Damen und Herren sind da jetzt gut untergebracht. Lassen Sie uns uns lieber gemeinsam dafür einsetzen, dass der Bürgerbeauftragte mit dem nächsten Doppelhaushalt die Stelle, die er braucht, auch wirklich bekommt, dann wäre das ein Erfolg.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Na, da bin ich ja gespannt.)

Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Jaeger von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrte Frau Polzin, ich hätte mir natürlich gewünscht, dass Sie zu diesem wichtigen Thema, weil ich glaube, das ist …

(Ministerin Heike Polzin: Das ist ein Thema der Legislative.)

Das mag sein, aber es ist eine Entscheidung, die Sie maßgeblich im Hintergrund mitgetroffen haben, und ich habe als Parlamentarier durchaus auch das Recht, an Sie diese Frage zu stellen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr richtig.)

Ich bedauere es ausdrücklich, dass Sie darauf keine Antwort geben.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja.)

Aber jetzt zurück zum Text.

Herr Müller, exegetisch sind Sie den Text ja mal durchgegangen. Unter Punkt 3 steht, ich lese Ihnen den Satz vor: „… bereits über einen längeren Zeitraum angestrebte Lösung wäre die gemeinsame Unterbringung“. Da steht nicht, „ist die gemeinsame Unterbringung“. Das heißt, das sehen wir als eine Chance an, das ist eine Möglichkeit, aber Sie können auch völlig andere Sachen vorschlagen. Das Ziel des Antrages ist die Zusammenfassung, um ein möglichst gutes Angebot zu machen.

Kommen wir zu den Kosten. Die Kosten sind durchaus ein wichtiges Argument, keine Frage. 9.000 Euro ist eine Menge Geld. Aber ich darf dieses Argument jetzt bringen, weil ich innerhalb meiner Fraktion zur Minderheit gehöre. Ich habe mich für den Parlamentsneubau, für den Neubau des Parlamentssaals ausgesprochen, weil ich das für ein wichtiges politisches Signal halte. Und wenn ich da für 25 Millionen bin, dann finde ich es angemessen, bei dem Bürgerbeauftragten zu sagen, 9.000 Euro sind möglich, auch wenn das eine Menge Geld ist, ohne jede Frage.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)