Protocol of the Session on December 6, 2012

(Regine Lück, DIE LINKE: Wer so was vorgeschlagen hat, das ist doch wohl die Höhe!)

und er kann auch als Gegenleistung erwarten, dass mit den Wohnungen vernünftig umgegangen wird und sie nicht verwohnt werden, meine Damen und Herren. Da teilen wir eindeutig die Auffassung der Bundesregierung.

(Regine Lück, DIE LINKE: Und wir wollen das befördern, oder was?)

Na ja, Sie sind ja dafür, dass man da eine Öffnung macht

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Für Mietnomaden, oder was?)

und die Fragen für die Vermieter verschärft und für die Mieter eher etwas locker gestaltet.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Das wird eben nicht mehr so sein.)

Meine Damen und Herren, die Wohnkosten sind ein Thema. Ich kann sagen, dass in den letzten 20 Jahren sich das Wohnungsprogramm, was wir in MecklenburgVorpommern aufgelegt haben, bewährt hat. Die Stadtzentren sind gut aufgebaut, der Wohnungsmarkt ist in Ordnung und auch die Mieten sind bezahlbar in Mecklenburg-Vorpommern, bis auf ganz wenige Einzelfälle, die Sie ja hier mit Warnemünde beschrieben haben. Das, denke ich, kann man trotzdem nicht als ein Musterbeispiel für die Gesamtsituation in Mecklenburg-Vorpom- mern heranziehen.

Meine Damen und Herren, ich glaube, dass wir insgesamt natürlich auch weiterdiskutieren müssen, wie wir mit den Dingen umgehen. Zu den Äußerungen, die gestern getan worden sind, werden wir uns noch verständigen müssen. Und ich verspreche Ihnen, dass wir da am Ball bleiben. Auf alle Fälle werden wir nicht den Initiativen von Hamburg und Berlin blauäugig hinterherlaufen und die Hände für diese Vorschläge heben. – Vielen Dank.

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Danke, Herr Minister.

Das Wort hat nun für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Albrecht.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum ist eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge.

(Regine Lück, DIE LINKE: Genau.)

Das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Bundesrepublik Deutschland haben hierfür die entsprechenden und notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen.

(Regine Lück, DIE LINKE: Völlig richtig.)

Aufgrund der demografischen Entwicklung und des im Land vorhandenen Wohnraums und der geplanten Wohnungsneubauten der organisierten Wohnungswirtschaft gehen wir davon aus, dass wir kein grundsätzliches Wohnungsangebotsproblem in Mecklenburg-Vor- pommern haben.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: So ist es. So ist es.)

Die Wohnungssituation im Land ist regional sehr unterschiedlich.

(Regine Lück, DIE LINKE: Das streitet ja auch keiner ab.)

In den Zentren Rostock, Greifswald oder auch Stralsund ist aufgrund von Angebot und Nachfrage kaum bezahlbarer Wohnraum zu mieten.

(Regine Lück, DIE LINKE: Männer!)

In den vielen anderen Städten und Gemeinden in unserem Land sieht die Situation ganz anders aus. Hier sprechen wir von Leerstandsquoten von bis zu zehn Prozent.

In den Landkreisen und kreisfreien Städten werden zurzeit die Richtlinien der Kosten der Unterkunft überarbeitet. Nach Aussage von Frau Dr. Nolte aus dem Wirtschaftsministerium in der Enquetekommissionssitzung am vergangenen Freitag ist auch die Richtlinie der Wohnraumförderung in Überarbeitung. Dies sind nur einige Aktivitäten der Koalition, die deutlich machen, dass das Wohnen entsprechend unserer Koalitionsvereinbarung „Wohnen mit Zukunft“ ernst genommen wird.

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes am 23. Mai 2012 beschlossen. Das Gesetz wurde am 6. Juli 2012 im Bundesrat abgelehnt. Jedoch kann das Gesetz auch ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen werden und in Kraft treten. Am 15. Oktober 2012, nach der Ersten Lesung des Mietrechtsänderungsgesetzes im Bundestag, fand eine Sach- verständigenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages statt.

Alle Sachverständigen haben bei der Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages herbe Kritik an diesem Rechtsänderungsgesetz geübt. Für alle hat das Mietrecht eine zentrale Bedeutung, denn die Wohnung ist Mittelpunkt des sozialen Lebens und der privaten Existenz. Selbstverständlich darf damit nicht sorglos umgegangen werden. Im Jahr 2001 wurde mit breitem gesellschaftlichem Konsens das soziale Mietrecht modernisiert und eine Anpassung an die tatsächlichen Lebensverhältnisse vorgenommen.

Mit dem vorgelegten Mietrechtsänderungsgesetz der schwarz-gelben Bundesregierung wird ein Frontalangriff auf das bestehende Mietrecht eingeleitet, der eindeutig zulasten der Mieterinnen und Mieter in unserem Land gehen soll. Scharf kritisiert wurden die Regelung des Mietminderungsausschlusses von drei Monaten bei energetischer Modernisierung, die fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug der Mietkaution durch den Vermieter sowie die Vereinfachung der Räumung der Mietsache durch den Vermieter. Das wurde insbesondere in der Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages deutlich.

Meine Damen und Herren, um bezahlbare Mieten zu sichern, muss der derzeitigen Entwicklung am Wohnungsmarkt mit klaren Rahmenbedingungen entgegengetreten werden. In vielen Städten Deutschlands steigen derart die Mietpreise, dass viele Mieterinnen und Mieter nicht mehr in der Lage sind, diese zu bezahlen. Insbesondere in Ballungszentren werden sie gezwungen, den oftmals langjährig bewohnten Stadtteil zu verlassen und in günstigere Bezirke, häufig Randbezirke, zu ziehen.

Dem Statistischen Bundesamt zufolge sind die Mieten in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren um 11,4 Prozent gestiegen, das heißt somit unter dem Niveau der Inflationsrate. Die Probleme liegen eher in der Sicherung der Bezahlbarkeit der ständig steigenden

Betriebskosten, sprich der zweiten Miete. Für viele Haus- halte werden Strom, Wasser, Heizung et cetera zunehmend zum Luxus.

(Bernd Schubert, CDU: Und warum?)

Dies sind die wahren Preistreiber mit Steigerungsraten von 50 bis zu 120 Prozent. Hinzu kommt, dass im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen, die vor dem Hintergrund der Energiewende auch notwendig und richtig sind, die Mieten bezahlbar bleiben.

Dennoch versucht offensichtlich die Bundesregierung, mit ihrem Gesetz energetische Modernisierungsmaßnahmen und das soziale Mietrecht gegeneinander auszuspielen. Damit das nicht geschieht, muss dafür Sorge getragen werden, dass diese Entwicklung gestoppt und eine Doppelbelastung durch unterschiedliche Maßnahmen wie energetische Modernisierung und Mietenerhöhung vermieden wird. Entscheidend ist, dass dabei das soziale Mietrecht und energetische Modernisierungsmaßnahmen aufeinander abgestimmt sind.

Wir stehen ganz klar zum Klimaschutz, aber die Miete muss dabei auch bezahlbar bleiben. Die SPD-Bundes- tagsfraktion hat deshalb im Mai 2012 einen Antrag „Soziales Mietrecht erhalten und klimagerecht verbessern“ auf Drucksache 17/9559 eingebracht, der vieles von dem, was die Fraktion DIE LINKE in ihrem Antrag fordert, bereits berücksichtigt.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat in ihrem Antrag die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der dem Vermieter nur eine Mietsteigerung um 15 Prozent innerhalb von vier Jahren gestattet, der Mieterhöhung bei der Wiedervermietung auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete beschränkt und der sämtliche Bestandsmieten der letzten zehn Jahre sowie die in diesem Zeitraum festgesetzten Neuvertragsmieten berücksichtigt. Auch das steht in Ihrem Antrag. Die SPD-Bundestagsfraktion bietet damit eine klare Alternative zum vorliegenden Mietrechtsänderungsgesetz der schwarz-gelben Regierungskoalition. Dieser Antrag wurde bereits im Mai 2012 im Bundestag beraten und auch mit den Stimmen der Bundestagsfraktion DIE LINKE in die Ausschüsse, federführend in den Rechtsausschuss, überwiesen.

Selbst der Deutsche Mieterbund hat den SPD-Antrag begrüßt, denn er spricht nach Aussage seines Präsidenten Dr. Franz-Georg Rips die drängenden aktuellen Probleme an und bietet die richtigen Lösungsansätze und sinnvolle Vorschläge zur Begrenzung des Mietenanstiegs. Das haben Sie, meine Damen und Herren der Linksfraktion, ja auch erkannt.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, unter anderem wollen wir, dass das Mietminderungsrecht in seiner bestehenden Form beibehalten wird, die Umlagefähigkeit der Kosten sämtlicher Modernisierungsmaßnahmen auf die Miete von elf auf neun Prozent gesenkt und nicht rückzahlbare Förderungen zur energetischen Modernisierung aus der Umlagefähigkeit herausgenommen werden.

Wir erinnern uns, die elf Prozent Modernisierungszulage kamen daher, da damals die Zinsen bei acht, neun Prozent standen und die Tilgung mit drei Prozent angesetzt wurde. Seit einigen Jahren ist aber der Zinssatz bei drei, vier Prozent und die Tilgung bei drei Prozent, sodass wir

wirklich mit neun Prozent da auf jeden Fall auf der richtigen Seite sind. Selbst Herr Elgeti, der Vorstandsvorsitzende der TAG, der jetzt gerade die TLG Wohnungen gekauft hat, hat gesagt in einer Fernsehshow, ja, wir müssen auch mal Glück haben. Also so kann es dann aber wirklich nicht sein.

Weiterhin hat die SPD-Bundestagsfraktion den Antrag „Soziale Wohnraumförderung durch Bund und Länder bis 2019 fortführen“ auf Drucksache 17/9425 eingebracht. Dieser Antrag wurde ebenfalls in der 179. Sitzung des Deutschen Bundestages beraten und im Ergebnis in den Haushaltsausschuss überwiesen. In diesem Antrag forderten die Sozialdemokraten im Bundestag die Bundesregierung auf, eine „nachhaltige Wohnraumversorgung“ zu sichern, indem die „von den Ländern seit der Föderalismusreform geschaffenen verlässlichen Planungsbedingungen für Wohnungswirtschaft und Kommunen … auch zukünftig beibehalten werden“. Wie nicht anders zu erwarten war, hat die schwarz-gelbe Bundesregierung im Haushaltsausschuss unseren Antrag abgelehnt.

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Natürlich sind auf Initiative der Hamburger SPD-Fraktion Bundesratsinitiativen in Planung, die darauf abzielen sollen, die Mietpreissteigerung bei Neuvermietungen zu begrenzen und Maklerprovisionen künftig vom Vermieter bezahlen zu lassen. Hier bedarf es dringender gesetzlicher Regelungen, denn die unbegrenzte Mietsteigerung bei Neuvermietungen und die Umlage von Modernisierungskosten sind heute neben den Betriebskosten die größten Mietpreistreiber. Insbesondere in den Großstädten und Ballungsgebieten liegen die Neu- und Wiedervermietungsmieten oft bei 20 bis 30 Prozent über den Vergleichsmieten.

Sollten die Antragsinitiativen konkret werden, wird sich die SPD-Landtagsfraktion nach entsprechender Prüfung sicherlich nicht verweigern. Dazu bedarf es aber nicht der Aufforderung der Fraktion der LINKEN.

In Berlin war es ein SPD-Stadtentwicklungssenator, Herr Michael Müller, der zusammen mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ein „Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten“ initiierte, um bei Mieterhöhungsverfahren eine Beschränkung der individuellen Nettokaltmiete auf 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens sowie Härtefallregelungen bei individuellen Härten einzuführen. Auch dieses Thema haben wir auf der Agenda. Sie brauchen sich nicht zu sorgen.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Echt?)

Meine Damen und Herren, im Bund und in den Ländern ist die SPD bereits aktiv. Es würde mehr nützen, wenn sich DIE LINKE auf Bundesebene den Initiativen und Vorschlägen der SPD anschließt, was Sie auch bereits getan haben,

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Ach so?)

statt das Rad noch einmal neu zu erfinden.

Auf Bundesebene wurden unsere Anträge interfraktionell, natürlich auch mit den Stimmen der Bundestagsfraktion DIE LINKE, in die Ausschüsse überwiesen. Unsere Forderungen und Vorschläge jetzt zu kopieren, um diese auf

Landesebene ein weiteres Mal zu diskutieren, bringt uns an dieser Stelle wirklich nicht weiter. Abschreiben scheint nicht nur ein einfaches und probates Mittel zu sein, wenn den LINKEN auf Landesebene die Ideen ausgehen.

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Ach, Herr Albrecht!)