(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Ja, das finde ich auch. Sie können aufhören. – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)
Wie unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, Florian Pronold, in der Debatte zu unserem Antrag „Soziales Mietrecht erhalten und klimagerecht verbessern“ sagte: „Ich finde, wir müssen uns im parlamentarischen Verfahren bemühen, aus vielen guten Anträgen, die es auch von der Linken und den Grünen gibt, die Ideen zusammenzubringen …“
Nun frage ich Sie: Wo sind Ihre eigenen Ideen? Die Sozialdemokraten im Bundestag werden mit Unterstützung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern da- rauf setzen,
dass wir in der energetischen Sanierung einen ordentlichen Fortschritt machen. Das von der organisierten Wohnungswirtschaft angekündigte Bündnis für Wohnen begrüßt die SPD-Landtagsfraktion ausdrücklich. Und wir werden dieses Bündnis aktiv unterstützen und fordern alle wohnungspolitischen Akteure auf, ebenfalls mitzumachen. Wir setzen auf bezahlbares Wohnen und darauf, dass das soziale Mietrecht erhalten bleibt und dass wir nicht einseitig zulasten der Mieterinnen und Mieter die Gesetzeslage verändern.
Wir haben uns auf Landesebene mit dem Koalitionspartner darauf verständigt, bei der anstehenden Novellierung des Mietrechts durch den Bund uns für eine sozial ausgewogene Weiterentwicklung einzusetzen. Wir werden es nicht zulassen, dass die soziale Funktion des Mietrechts ausgehöhlt wird. Darauf können Sie sich verlassen, meine Damen und Herren von der Linksfraktion. Auch in der Enquetekommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ wird das Thema „Wohnen im Alter“ zurzeit intensiv bearbeitet.
Insbesondere mit dem Verweis auf die laufenden Aktivitäten der SPD-Bundestagsfraktion werden wir den Antrag der LINKEN sowie den Änderungsantrag der GRÜNEN ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bezahlbarer Wohnraum ist nicht nur eine sich zuspitzende Situation für Studenten in Ballungszentren, wie wir kürzlich in der Presse lesen konnten, sondern insgesamt ein sehr ernst zu nehmendes Problem für Mecklenburg-Vorpom-
mern, insbesondere für die zunehmend älter werdende Bevölkerung und all jene mit einem geringen Einkommen.
Hier darf die Landesregierung nicht zuschauen, sie muss endlich steuernd eingreifen. Unverständlich, dass auf der letzten Landtagssitzung die dringend notwendige Forderung nach einem Wohnungsmarktbericht trotz Sympathie seitens der SPD von CDU und SPD abgelehnt wurde. Die Große Koalition hat ihrem eigenen Land damit einen Bärendienst erwiesen, das muss ich an dieser Stelle einfach noch einmal wiederholen.
Von daher begrüßen wir einen erneuten parlamentarischen Versuch der LINKEN, auf diesen Missstand hinzuweisen, das heißt, die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt zu entschärfen. Jedoch dürfen wir hier den Klimaschutz in Form von energetischer Sanierung sowie den altengerechten, barrierefreien und barrierereduzierten Umbau des Wohnungsbestandes nicht gegen den Mieterschutz ausspielen.
Wir Bündnisgrüne sehen bei dem Antrag der LINKEN weder die energetische Sanierung noch den barrierearmen Umbau in irgendeiner Weise berücksichtigt.
Gemäß der Zielsetzung der Bundesregierung soll bis 2050 der Gebäudebestand in Deutschland annähernd klimaneutral sein. Bei Altbauten erfolgt dies über eine entsprechende schrittweise energetische Sanierung. Angesichts der erwartbaren Schrumpfung und Alterung der Bevölkerung – der Anteil der über 65-Jährigen steigt von heute 22 Prozent auf 36 Prozent in 2030 – benötigen wir zudem eine Offensive im barrierereduzierten und altersgerechten Umbau der Altbausubstanz. Für Neubauten sollte dies generell dann zum Standard werden. Von daher müssen diese seitens der Bundesregierung gesetzten Zielstellungen natürlich auch hier in Mecklenburg-Vorpommern einbezogen werden.
Und, meine Damen und Herren, die höchsten Mietsteigerungen sind nicht etwa auf energetische Sanierung zurückzuführen, sondern auf überhöhte Neu- und Wiedervermietung und Luxusmodernisierung.
(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Genau, so ist das.)
Wir brauchen dringend eine Mietrechtsreform, die Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit miteinander verbindet, anstatt beide gegeneinander auszuspielen. Wir wollen die energetische Sanierung vorantreiben und die Sanierungsquote auf drei Prozent erhöhen. Gleichzeitig wollen wir Mietexplosionen durch Luxusmodernisierung verhindern, damit alteingesessene Bewohner/-innen nicht aus ihren Quartieren verdrängt werden.
Der Anteil preiswerten Wohnraums für Haushalte mit bescheidenem und mittlerem Einkommen ist rückläufig,
Immer mehr Menschen ziehen wegen des Jobs, des Studiums, der Ausbildung oder der zunehmend schlechteren öffentlichen Verkehrsanbindung und Infrastruktur vom Land in die Stadt. Zudem gibt es mehr Singlehaushalte. Das treibt die Nachfrage und damit die Preise in attraktiven Wohnlagen in die Höhe, während gleichzeitig in strukturschwachen Regionen manche Immobilien fast unverkäuflich sind.
Für Mecklenburg-Vorpommern gilt derzeitig eine Gleichzeitigkeit von Schrumpfung, Funktionsverlusten, Stagnation, zunehmenden regionalen Disparitäten, aber auch Wachstumskernen in den größeren Städten sowie in den stark auf Tourismus ausgerichteten Tourismusstandorten andererseits. Also Mecklenburg-Vorpommern ist mitnichten mit Berlin Stadt zu vergleichen.
Der vorliegende Antrag geht in die richtige Richtung, ist aber bei Weitem viel zu kurz gesprungen. Wir wollen, dass Mieterhöhungen vom Nutzen für Mieterinnen und Mieter abhängig gemacht werden. Mit Blick auf die steigenden Energiekosten kann über eine energetische Sanierung die sogenannte zweite Miete kostenneutral, gegebenenfalls absenkend ausgestaltet werden. Ebenfalls liegt ein altengerechter und barrierereduzierter Umbau im Interesse der Bewohner/-innen. Von daher werbe ich für die Annahme unseres Änderungsantrages.
Letztendlich hat – wo sitzt er? – Minister Glawe eine Lobrede auf den Änderungsantrag gehalten. Also mich würde wundern, wenn die CDU dem nicht zustimmen könnte,
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Den Antrag der LINKEN könnte man auch umschreiben mit „alter Wein in neuen Schläuchen“.
(Regine Lück, DIE LINKE: Den Spruch kennen wir aber schon. Lassen Sie sich doch mal was Neues einfallen!)
Und dann geht das so: Strg C und Strg V – also Kopieren und Einfügen – und schon haben die LINKEN diesen Antrag im Bundestag aufgenommen. In 2011 machte sich nämlich die Bundestagsfraktion der Linkspartei diesen Ursprungsgesetzentwurf mit einer eigenen Initiative zu eigen. Und nun, zwei Jahre später, ist er auch hier in Mecklenburg-Vorpommern angekommen.
Und viele Punkte der alten Gesetzesinitiativen der LINKEN finden wir heute auch in ihrem Antrag, so zum Beispiel die Senkung von ortsüblichen Vergleichsmieten von 20 auf 15 Prozent, Streckung der Mieterhöhungszeitrahmen von drei auf vier Jahre, Senkung der Modernisierungsumlage oder Recht auf Mietminderung.
Gestatten Sie mir vielleicht zunächst eine grundsätzliche Anmerkung: Generell ist es natürlich vollkommen legitim, sich andere Initiativen zu eigen zu machen. Warum …