Protocol of the Session on December 6, 2012

kann man vielleicht mit medialem und politischem Druck beeinflussen, wie die armen Herren aus Hessen und aus dem Saarland, die dann doch noch eingeknickt sind, aber dass Ihnen das beim Straßburger Gerichtshof gelingt, wage ich zu bezweifeln.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Die letzte Rettung Straßburg. Ist das nicht ein bisschen erbärmlich, dass Sie Straßburg als letzte Rettung haben?)

Sie als BRD sind viel zu unbeliebt in ganz Europa,

(Dr. Margret Seemann, SPD: Sie als Rechtsexperte!)

Sie sind der unerträgliche Besser-Wessi Europas, Sie gehen allen auf die Nerven und belehren alle von morgens bis abends.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Sie werden sich schon wundern, wie das geht. Sie haben nicht mal in Ansätzen begriffen, wo hier die Probleme liegen. In Ihren Gehirnen, wenn Sie sie überhaupt haben,

(Dr. Margret Seemann, SPD: Jaja.)

ist nur Platz für Empörung,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja, ja, Sie haben es nach 36 Semestern endlich begriffen. – Dr. Margret Seemann, SPD: 38.)

aber nicht für Denken.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Und da ich noch Redezeit habe, will ich Ihre Siegeszuversicht

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ganz langsam!)

noch ein bisschen dämpfen.

(Heinz Müller, SPD: Die drei Minuten überstehen wir auch noch.)

Sie dachten ja auch, dass Sie Herrn Pastörs drankriegen würden, weil dieser gesagt hat, Heinemann sei in der NSDAP gewesen, wegen Verunglimpfung Verstorbener. Das ist leider Quark, weil Sie nicht lesen und nicht recherchieren.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Wir haben herausbekommen, dass der Heinemann, Ihr SPD-Gustav-Heinemann Mitglied im Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund war

(Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD)

und Mitglied in der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt. Das heißt, er stand der NSDAP so nahe, dass dieses Verfahren schon mal ein Rohrkrepierer wird.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Und mit dem anderen Verfahren hier wird es genauso laufen. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/1350. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/1350 mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, bei Zustimmung der Fraktion der NPD abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 30: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Bezahlbare Mieten sichern, Drucksache 6/1356.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Bezahlbare Mieten sichern – Drucksache 6/1356 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/1421 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE Frau Lück.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Derzeit wird ja das Mietrecht geändert. Ob die geplanten Änderungen ab Januar gelten, ist noch unklar, denn der Bundesrat lehnte diesen Gesetzentwurf ab, weil er erkannte, mit diesem Gesetzentwurf kippt das Mietrecht in eine soziale Schieflage, es benachteiligt Mieterinnen und Mieter. Leider nahm der Bundesrat nicht alle Vorschläge der Bundesratsausschüsse an, so die Vorschläge Berlins, die Modernisierungsumlage und die Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu senken und den Mieterhöhungszeitraum zu strecken. Aber noch ist der Sack nicht zu, Befassungen im Bundesrat und im Bundestag zur Mietrechtsänderung stehen ja noch aus. Das ist eine Chance, die – meinen wir – noch Änderungen möglich macht. Deshalb lassen Sie uns gemeinsam dieses kurze Zeitfenster auch nutzen.

Ich will mit dem Punkt 1 unseres Antrages den Findungsprozess der Landesregierung beschleunigen. Die Verteuerung des Wohnens ist ja Zündstoff. Das haben einige Länder auch erkannt. Allein die Ankündigung Hamburgs, im ersten Quartal eine Bundesratsinitiative zu starten, reichte einigen Bundesländern zu bekunden, sich der Initiative Hamburgs auch anschließen zu wollen. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ist unentschlossen und prüft noch.

Unter anderem soll das Bestellerprinzip bei Maklern durchgesetzt werden. Die Sendung „Frontal 21“ am 30. Oktober 2012 widmete sich ausführlich diesem Thema. Herausgearbeitet wurde: Gibt es Wohnungsüberhang, zahlt die Vermieterin. Sind Wohnungen knapp, zahlt die Mie- terin.

In England gilt das Bestellerprinzip. Wer den Maklerauftrag erteilt, muss auch dafür zahlen. Trotzdem steigen auch in England die Mieten weiter. Das heißt, das Bestellerprinzip allein hilft nicht. Es muss gekoppelt werden durch eine wirksame Miethöhenbegrenzung bei Neuvermietungen.

Die Berliner Initiative aus 2010 will eine solche Begrenzung. Auch Hamburgs Initiative will sie. Der Preis bei Neuvermietung soll maximal 20 Prozent über dem ortsüblichen Mietspiegel oder der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Das ist zumindest ein Anfang, meinen wir, und zu unterstützen.

In Rostock sind die Mieten mit am teuersten im ostdeutschen Vergleich. Deshalb habe ich auch kein Verständnis für die zögerliche Haltung der Landesregierung. Ich will auch gleich ein Beispiel bringen aus meinem Wahlkreis: Am 7. November 2012 schreibt die OZ über ein Wohnungsangebot in Warnemünde. Das ist ein Wohnungsangebot der WIRO. Eine Kaltmiete von 12 Euro ist selbst für Warnemünde Wucher, weist doch der Rostocker Mietspiegel 5 bis 8 Euro aus. Private Vermieter verlangen gegenwärtig 10 Euro. Das Angebot liegt also mindestens um 50 Prozent über dem ortsüblichen Mietspiegel.

Um Mietsteigerungen bei Neuvermietungen wirksam zu begrenzen, ist Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes zu ändern. Die Regelungen zur Mietpreisüberhöhung beziehen sich bislang auf eine ganze Stadt oder auf vergleichbare Gemeinden. Künftig muss kleinteiliger vor- gegangen werden, auf Stadtteile bezogen oder gar Wohnquartiere. Nur so kann eine sozial ausgewogene,

durchmischte Mieterstruktur erhalten werden. Nur so ist die Verdrängung einkommensschwacher Mieterhaushalte an den Stadtrand oder weniger gefragter Stadtgebiete aufzuhalten. Ich betone: Die Forderungen der LINKEN gehen weiter, aber jeder Schritt ist natürlich auch ein Schritt in die richtige Richtung.

Kolleginnen und Kollegen, nun zum Hauptanliegen des Antrages, der Unterstützung von Bündnissen für das Wohnen. In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg gibt es sie seit Kurzem, diese Bündnisse.

(Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU)

Der Berliner Senat beschloss am 4. September ein „Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten“. Es wurde unterzeichnet vom Stadtentwicklungssenator (SPD) und den Vorständen und Geschäfts- führern der sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften.

Das „Bündnis für das Wohnen in Hamburg“ unterzeichneten am 20. September Wohnungs-, Immobilien- und Grundeigentümerverbände, die kommunale Wohnungsgesellschaft SAGA GWG und mehrere Senatoren. Mit dem Bündnis soll attraktives und bezahlbares Wohnen für alle Hamburger Haushalte aktiv gestaltet werden.

Gestern regte die Interessenvertretung der kommunalen Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften ein Bündnis für das Wohnen in M-V an. Staatssekretär Dr. Rudolph sprach sich für eine Partnerschaft von Wohnungswirtschaft und Regierung aus und damit für ein Bündnis. Das begrüßen wir natürlich.

Das Berliner Bündnis setzt unter anderem die Forderungen der Berliner Bundesratsinitiative um. So schöpfen die sechs kommunalen Wohnungsgesellschaften mögliche Mieterhöhungen nicht aus. Die kommunalen Berliner Wohnungsunternehmen rechnen dadurch mit 100 Millionen Euro weniger Mieteinnahmen in fünf Jahren.

Auch müssen Wohnungen bei Neuvermietungen je nach Lage zu einem Drittel oder zur Hälfte an Inhaber mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Für Mietwohnungsneubau geeignete Grundstücke werden in Direktvergabe an die Wohnungsgesellschaften zum Verkehrswert bereitgestellt, damit nicht mehr meistbietend verkauft. Oder sie werden kostenfrei abgegeben als Sachwerteinlage. Auf dem Markt angebotene Wohnungsbestände sollen durch die Wohnungsgesellschaften aufgekauft werden.

Gegenstand eines Bündnisses könnte auch sein, dass mehr Gewinne im kommunalen Wohnungsunternehmen verbleiben, damit mehr investiert werden kann in energetische Sanierung und Barrierefreiheit. So ein Bündnis könnte auch regeln, wie der Bedarf an Sozialarbeiter/-innen und Stadtteilmanager/-innen zu decken ist und wer dafür aufkommt. Die Krux: Mit diesem politischen Bündnis verzichten kommunale Wohnungsgesellschaften und Kommunen auf Einnahmen. Das geht zulasten der kommunalen Haushalte, mindert aber den Mietanstieg.

Wollen wir solche Bündnisse, ist der Landtag gefordert, und damit natürlich wir alle hier im Saal. Den Landtagsbeschluss muss auch das Innenministerium akzeptieren und mittragen. Offenbar gibt es noch viel Aufklärungsbedarf beim Innenminister und bei seinem Ministerium. Das

machen mir die Forderungen gegenüber Eggesin deutlich. Ein Beispiel: Die Finanznot auszunutzen, indem Gelder nur beim Verkauf von Wohnungen fließen, ist unserer Meinung nach Nötigung und schwächt den kommunalen Gestaltungsspielraum weiter.

(Zuruf von Minister Harry Glawe)

Kolleginnen und Kollegen, bei kommunalen Wohnungsunternehmen muss wieder Gemeinnützigkeit im Vordergrund stehen. Kommunale Wohnungsunternehmen sind gezwungenermaßen zu reinen Wirtschaftsunternehmen geworden. Schuld ist die miserable Finanzlage der Kommunen. Die Gewinne werden abgezogen, um die Löcher im kommunalen Haushalt zu stopfen.

Und da kann ich als Mitglied der Rostocker Bürgerschaft auch ein Lied von singen. So ist im Geschäftsbericht 2011 der WIRO zu lesen, ich zitiere: „Im Vergleich zu 2010 steigerten wir unseren Bilanzgewinn um rund 12,5 Prozent auf 17,2 Millionen Euro. Unseren Gesellschafter, die Stadt Rostock, unterstützten wir mit 15 Mil- lionen Euro Gewinnausschüttung.“ Zitatende. Auch in Greifswald wandern rund 4 Millionen vom Gewinn der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Greifswald in den städtischen Haushalt.