Protocol of the Session on December 5, 2012

Der Staatsvertrag, dem wir heute zustimmen wollen, sieht also vor, zum 1. Januar 2013 erstmalig ein zentrales elektronisches bundesweites Vollstreckungsportal zu schaffen. Sitz hierfür soll das Amtsgericht Hagen in Nordrhein-Westfalen sein. Von dort sollen deutschlandweit die Daten aus den in den zentralen Vollstreckungsgerichten der Länder geführten Schuldnerverzeichnissen bereitgestellt werden. Dafür soll eine Webseite eingerichtet werden, die unter www.vollstreckungsportal.de abrufbar sein soll. Sie haben also die Möglichkeit, ab 1. Januar sich davon zu überzeugen, ob das auch funktioniert.

Gleichzeitig soll das, gleichzeitig …

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Sehr gut, Herr Kollege Ritter.

Gleichzeitig soll das Landesjustizkostengesetz entsprechend angepasst werden. Hier sollen neue Kostenregelungen für den Abdruck aus dem Vollstreckungsportal eingeführt werden. Dies ist aber nur möglich, wenn wir dem Staatsvertrag und der Änderung des Landesjustizkostengesetzes hier heute zustimmen, denn gemäß Artikel 47 Absatz 2 unserer Landesverfassung bedarf der Abschluss von Staatsverträgen der Zustimmung des Landtags durch Gesetz.

Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, mit dem neuen bundesweiten Vollstreckungsportal wird die

Zwangsvollstreckung deutschlandweit erleichtert, denn wenn ein Schuldner beispielsweise nicht in Mecklen- burg-Vorpommern, sondern einem anderen Bundesland seinen Wohnsitz hat, ist es bislang schwierig, das in Deutschland vorhandene Vermögen zu ermitteln. Dann müssen sämtliche Vollstreckungsgerichte in ganz

Deutschland kontaktiert werden. Dies würde durch ein bundesweites einheitliches Vollstreckungsportal wesentlich erleichtert werden und natürlich ist es klar, dass dann auch eine entsprechende Anpassung des Landesjustizkostengesetzes erforderlich ist. Danach soll ein Abdruck aus dem elektronischen Portal künftig 4,50 Euro kosten. Dieser Betrag lehnt sich an die Kosten für Abdrucke aus anderen Registern an, wie zum Beispiel dem Handelsregister.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Europa- und Rechtsausschuss einvernehmlich die unveränderte Annahme beider Gesetzentwürfe. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich sehr herzlich bei meinen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für die konstruktive Mitarbeit zu bedanken, natürlich auch für die Unterstützung des Ausschusssekretariats, und darf Sie nun bitten, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Namen der Mehrheit im Ausschuss um Zustimmung für die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Marc Reinhardt, CDU)

Danke schön, Herr Müller.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, auch hier eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich höre und sehe keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 4 a.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach Paragrafen 802 k Absatz 1 Satz 2, 882 h Absatz 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und Paragraf 6 Absatz 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und Paragraf 7 Absatz 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder auf Drucksache 6/1212.

Der Europa- und Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/1379 unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 6/1212 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/1212 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 4 b.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Ge- setzes zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes auf Drucksache 6/1210. Der Europa- und Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/1378 unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Druck- sache 6/1210 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/1210 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik, Drucksache 6/1211, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses, Drucksache 6/1380.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/1211 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses (5. Ausschuss) – Drucksache 6/1380 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses Herr Eifler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft, Bau und Tourismus trage ich Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, den Bericht und die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses zum Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/1211, eines Ersten Gesetzes zum Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik, vor. Die schriftliche Beschlussempfeh- lung und den Bericht können Sie gerne auf der Drucksache 6/1380 nachlesen.

Ich kann mich mit meinem Bericht kurzfassen, da es Änderungsvorschläge zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung während der Beratungen in meinem Ausschuss nicht gab.

Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/1211 während seiner 28. Sitzung am 24. Oktober 2012 in Erster Lesung beraten und federführend an den Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Tourismus zur alleinigen Beratung überwiesen. Der Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat in seiner 20. Sitzung am 22. November 2012 den Gesetzentwurf der Landesregierung abschließend be- raten und einvernehmlich mit den Stimmen der Frak- tionen der SPD, der CDU, DIE LINKE und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN, bei Enthaltung seitens der Fraktion der NPD beschlossen, dem Landtag die unver- änderte Annahme des Gesetzentwurfes zu empfehlen. Ich bitte Sie daher, dem vorliegenden Gesetzent- wurf zuzustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Danke schön, Herr Eifler.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik auf Drucksache 6/1211.

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/1380 unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltung? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 6/1211 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltung? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/1211 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Erhaltung von Dauergrünland im Land Mecklenburg-Vor- pommern, Drucksache 6/1120, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses, Drucksa- che 6/1385.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Erhaltung von Dauergrünland im Land Mecklenburg-Vorpommern (Dauer- grünlanderhaltungsgesetz – DGErhG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/1120 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses (6. Ausschuss) – Drucksache 6/1385 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Agrarausschusses Professor Dr. Tack.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich könnte ich es ganz kurz machen und mit Pilatus sagen: Quod scripsi, scripsi.

(Marc Reinhardt, CDU: Was?!)

Was ich geschrieben habe, habe ich geschrieben. Es würde mich nicht wundern, wenn Sie einem Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE diese Bibelfestigkeit nicht zutrauen.

(Heinz Müller, SPD: Na ja, man weiß ja nie. – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Aber Geschichte hat ja nun mal etwas, …

Bitte?

(Vincent Kokert, CDU: So richtig mit Inbrunst haben Sie das aber nicht vorgetragen.)

… aber Geschichte hat nun mal etwas sehr Faszinierendes. Wir kommen bei dem Thünen-Antrag meiner Fraktion ganz sicher darauf noch einmal zurück.

Was es über die Ausschussberatungen zu berichten gibt, ist mit der gebotenen Gründlichkeit in der Drucksa- che 6/1385 niedergelegt und für Sie alle nachzulesen gewesen. Wenn auch meine Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten im Ausschuss angesichts der Einstimmigkeit unserer Beschlussempfehlung und angesichts der prallen Tagesordnung an diesen drei Tagen auf eine Aussprache verzichtet haben, muss ich aber doch einige Worte verlieren, und zwar zu drei Punkten: Punkt eins zur Eilbedürftigkeit des Gesetzgebungsverfahrens, Punkt zwei zur Rückwirkung des Dauergrünlandwiederherstellungsgebotes und Punkt drei zum, ich will es mal so nennen, langen Schatten der GAP-Reform.